Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 1 und 2 StPO; § 45 Abs. 2 StPO
Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden des Anwalts; Verschulden von Büroangestellten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 346 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 46 Abs. 2; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Revision - Begründung - Frist - Nebenkläger - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Zustellung - Organisationsverschulden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44
Wiedereinsetzung für einen Nebenkläger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 545
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00
Der Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung der Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschl. v. 12. Februar 1965 - IV ZR 231/63 = BGHZ 43, 148, 153; Beschluß v. 13. Januar 2000 - VII ZB 20/99;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 20). - BGH, 13.01.2000 - VII ZB 20/99
Feststellung und Berechnung der Berufungsfrist durch den Korrespondenzanwalt
Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00
Der Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung der Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschl. v. 12. Februar 1965 - IV ZR 231/63 = BGHZ 43, 148, 153; Beschluß v. 13. Januar 2000 - VII ZB 20/99;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 20).
- BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15
Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …
Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN). - BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN). - BGH, 26.02.2025 - 4 StR 99/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist: …
c) Einer Nachholung der versäumten Handlung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO bedurfte es vorliegend nicht, weil die formgerechte Revisionseinlegung bereits am 19. September 2023 beim Landgericht eingegangen ist und in dem Wiedereinsetzungsantrag auf die damit - abgesehen von der Verspätung - bereits ordnungsgemäß vorgenommene Prozesshandlung Bezug genommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. August 1992 - 1 StR 515/92, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Nachholen 2).
- BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04
Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Ein Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (vgl. BGHR StPO § 44 Verschulden 7 m. w. N.;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 44 Rdn. 19 f.). - BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Rechtsanwalts; Zurechnung …
Auch deshalb liegt der Fristversäumung hier kein - dem Rechtsanwalt nicht zuzurechnendes - unvermeidliches Kanzleiversehen (vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 545) zugrunde. - KG, 05.03.2008 - 1 VAs 6/08
Wiedereinsetzung: Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts
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