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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2994
BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00 (https://dejure.org/2000,2994)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2000 - 1 StR 103/00 (https://dejure.org/2000,2994)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00 (https://dejure.org/2000,2994)
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  • HRR Strafrecht

    § 346 Abs. 2 StPO; § 46 Abs. 1 und 2 StPO; § 45 Abs. 2 StPO
    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden des Anwalts; Verschulden von Büroangestellten

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 545
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00
    Der Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung der Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschl. v. 12. Februar 1965 - IV ZR 231/63 = BGHZ 43, 148, 153; Beschluß v. 13. Januar 2000 - VII ZB 20/99;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 20).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 20/99

    Feststellung und Berechnung der Berufungsfrist durch den Korrespondenzanwalt

    Auszug aus BGH, 30.05.2000 - 1 StR 103/00
    Der Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung der Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschl. v. 12. Februar 1965 - IV ZR 231/63 = BGHZ 43, 148, 153; Beschluß v. 13. Januar 2000 - VII ZB 20/99;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 20).
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 474/15

    Urteil des Landgerichts Essen wegen versuchter Tötung eines Polizeibeamten bei …

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 336/13

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …

    Zwar darf ein Rechtsanwalt in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, BGHR StPO § 44 Verschulden 7; vom 6. Juli 2004 - 5 StR 204/04, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2025 - 4 StR 99/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist: …

    c) Einer Nachholung der versäumten Handlung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO bedurfte es vorliegend nicht, weil die formgerechte Revisionseinlegung bereits am 19. September 2023 beim Landgericht eingegangen ist und in dem Wiedereinsetzungsantrag auf die damit - abgesehen von der Verspätung - bereits ordnungsgemäß vorgenommene Prozesshandlung Bezug genommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. August 1992 - 1 StR 515/92, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Nachholen 2).
  • BGH, 06.07.2004 - 5 StR 204/04

    Zulässiger Antrag des Nebenklägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Ein Rechtsanwalt darf in einfach gelagerten Fällen die Feststellung des Fristbeginns und die Berechnung einer Frist gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büroangestellten überlassen (vgl. BGHR StPO § 44 Verschulden 7 m. w. N.;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 44 Rdn. 19 f.).
  • BGH, 17.12.2002 - 1 StR 407/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden des Rechtsanwalts; Zurechnung …

    Auch deshalb liegt der Fristversäumung hier kein - dem Rechtsanwalt nicht zuzurechnendes - unvermeidliches Kanzleiversehen (vgl. hierzu BGH NStZ 2000, 545) zugrunde.
  • KG, 05.03.2008 - 1 VAs 6/08

    Wiedereinsetzung: Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts

    Ein Kanzleiversehen, wie es von dem Antragsteller geltend gemacht wird, ist von dem durch einen Rechtsanwalt Vertretenen zwar grundsätzlich unverschuldet, wenn die Fristversäumung allein hierauf beruht (vgl. BGH NStZ 2000, 545;… Meyer-Goßner, a.a.O. § 44 StPO Rdn. 20).
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