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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1573
BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02 (https://dejure.org/2002,1573)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2002 - 1 StR 234/02 (https://dejure.org/2002,1573)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 (https://dejure.org/2002,1573)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 338 StPO; § 353 Abs. 1 StPO; § 247 StPO; Art 6 EMRK; Art. 103 Abs. 2 GG
    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte Urteil betreffender absoluter Revisionsgrund); Verfahrensrüge; Einnahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; rechtliches Gehör; Verwendung eines ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 338, 353 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 597
  • NStZ 2003, 218
  • StV 2004, 306
  • JR 2003, 260
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (8)

  • RG, 24.02.1919 - III 6/19

    1. Darf in der schwurgerichtlichen Hauptverhandlung nach Kundgabe des Spruches …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    Rn. 12 Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).

    Aus diesem systematischen Zusammenwirken ergibt sich, daß die Vorschrift über die absoluten Revisionsgründe (§ 338 StPO) nicht verlangt, daß beim Vorliegen eines der dort aufgeführten Revisionsgründe das Urteil stets in vollem Umfang aufgehoben werden müßte, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob der Revisionsgrund nur den einen oder anderen mehrerer Verfahrensgegenstände oder etwa nur die Rechtsfolgenfrage betrifft (vgl. RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202).

  • RG, 28.06.1910 - V 536/10

    1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    Rn. 12 Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).

    Aus diesem systematischen Zusammenwirken ergibt sich, daß die Vorschrift über die absoluten Revisionsgründe (§ 338 StPO) nicht verlangt, daß beim Vorliegen eines der dort aufgeführten Revisionsgründe das Urteil stets in vollem Umfang aufgehoben werden müßte, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob der Revisionsgrund nur den einen oder anderen mehrerer Verfahrensgegenstände oder etwa nur die Rechtsfolgenfrage betrifft (vgl. RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202).

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 437/01

    Entfernung / Abwesenheit des Angeklagten; Urkundsbeweis; Verlesung während einer …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    Dieser Spruchpraxis zufolge umfaßt ein solcher Ausschließungsbeschluß auch alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (sogenannte Zusammenhangsformel; in diese Richtung der 5. Strafsenat des BGH NStZ 2002, 384;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17 m.w.N.;… Basdorf in Festschrift für Salger S. 203, 206 ff.).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    Wenn sich eine Sitzungsnieder-schrift richtigerweise darauf beschränkt, nur die förmliche Erhebung eines Sachbeweises als Verlesung einer Urkunde oder Einnahme eines Augenscheins wiederzugeben, ist sie erheblich kürzer und weniger mißverständlich (so schon BGH NStZ 1999, 522, 523).
  • BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80

    Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75;… BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3).
  • BGH, 10.12.1975 - 2 StR 177/75

    Verhältnis von Strafvereitelung und Begünstigung zueinander - Geldstrafe neben …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75;… BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3).
  • BGH, 02.07.1974 - 1 StR 159/74

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Ausschluss …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    So kann etwa eine weitere Verurteilung, die einen abtrennbaren Teil der Entscheidung darstellt, von dem Verfahrensfehler nicht betroffen sein (vgl. Senat, Beschluß vom 2. Juli 1974 - 1 StR 159/74; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 177/75;… BGH GA 1975, 283; StV 1981, 3).
  • RG, 04.07.1935 - 2 D 500/35

    Läßt sich bei Ausschluß der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Staatssicherheit …

    Auszug aus BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02
    Rn. 12 Diese Einschränkung des Aufhebungsumfanges bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes, der einen abtrennbaren Teil der Entscheidung betrifft, geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück (RGSt 44, 16, 19; 53, 199, 202; 69, 253, 256).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Die Vorschrift soll eine Abschottung der Arbeitsmärkte verhindern (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - NJW 2003, 597 Rn 86).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von …

    Ein Urteil unterliegt aber auch bei einem absoluten Revisionsgrund der Aufhebung lediglich in dem Umfang, in dem sich der zugrunde liegende Verfahrensfehler auswirken konnte (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597 f.).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des …

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die gegenständlichen Lichtbilder lediglich - was als Teil der Vernehmung zulässig gewesen wäre (vgl. BGH…, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 367/01, Rn. 17 ; Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, NJW 2003, 597) - als Vernehmungsbehelf herangezogen wurden.
  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …

    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98);… Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).
  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei …

    Rn. 11 Im Unterschied zum vorliegenden Fall handelte es sich in der Senatsentscheidung - Urteil vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 - = NStZ 2003, 218 - um drei Lichtbildblätter, die der Beschwerdeführer in Ablichtung mit seiner Revisionsbegründungsschrift vorgelegt hatte.

    Rn. 18 Im übrigen ist eine Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer einer Zeugenvernehmung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, wenn sie im Zusammenhang mit der Zeugenaussage steht oder sich aus ihr entwickelt (…BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; BGH NStZ 2003, 218).

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung; …

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf seinen weiteren Vorlagebeschluss vom heutigen Tage - 5 StR 460/08 sub 4 a bis c. Die bisher für den Senat verbindliche Rechtsprechung ist insbesondere auch für den Fall anderer Beweiserhebungen, namentlich Urkundenverlesungen oder Augenscheinseinnahmen, in Abwesenheit des während der Vernehmung entfernten Angeklagten anderer Auffassung (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 4, 5, 25; § 338 Nr. 5 Angeklagter 3; BGH StV 1981, 57; 1984, 102; 1986, 418; 2002, 8; NStZ 2001, 262; NJW 2003, 597).
  • BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02

    Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …

    Dies wird durch den wegen der Unklarheit (darin liegt der maßgebliche Unterschied gegenüber dem Fall, der dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des BGH vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02 zugrundelag) hier zulässigen freibeweislichen Rückgriff auf die dienstliche Äußerung des Strafkammervorsitzenden letztlich sicher bewiesen.

    Sie kann damit nur als sachwidrig bewertet werden (…vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25; BGH NStZ 1999, 522, 523; BGH, Urt. vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 234/02, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 13.01.2006 - 2 StR 461/05

    Zulässigkeit der Besetzungsrüge (Mitteilung des maßgeblichen …

  • BGH, 05.10.2010 - 1 StR 264/10

    Einvernahme eines Augenscheins in Abwesenheit des Angeklagten (absoluter …

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliches Revisionsurteil, durch …

  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …

  • BGH, 12.09.2007 - 2 StR 187/07

    Abwesenheit des Angeklagten (Ausschluss); Augenscheinseinnahme; Inbegriff der …

  • BGH, 13.11.2002 - 1 StR 270/02

    Absolute Revisionsgründe (Anwesenheit des Angeklagten; Entfernungsbeschluss; …

  • OLG Stuttgart, 20.03.2012 - 4 Ws 276/11

    Wiederaufnahme im Strafverfahren: Neuheit eines verfahrensfehlerhaft verwerteten …

  • BGH, 29.08.2012 - 4 StR 276/12

    Fortbestehende Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (erforderliches …

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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2002 - 1 StR 298/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4389
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK
    Kein Anspruch des Nebenklägers auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 218
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …

    Zwar ist nach § 185 GVG von Amts wegen ein Dolmetscher zuzuziehen, wenn in der Hauptverhandlung ein Beteiligter - ein solcher ist auch der Nebenkläger - der deutschen Sprache nicht mächtig ist (BGH, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 StR 298/02, BGHR GVG § 185 Zuziehung 3).
  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01

    Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung …

    a) Der Nebenkläger hat ein besonderes Feststellungsinteresse hinsichtlich der Frage der Erstattung von für die Einschaltung eines Dolmetschers zur Vor- und Nachbereitung der Hauptverhandlung entstehenden Kosten, auch wenn er vor Inkrafttreten des OpferRG auf der Grundlage der bis dahin bestehenden Rechtslage, wonach einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten kein Anspruch auf unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zur Vorbereitung der Hauptverhandlung zustand (vgl. BGH NStZ 2003, 218), am 17. August 2004 erklärt hat, derartige Kosten selbst zu tragen.

    Für Nebenkläger ist auf dieser Grundlage bisher nach einhelliger Auffassung ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetscherleistung außerhalb der Hauptverhandlung verneint worden (vgl. BGH NStZ 2003, 218).

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