Rechtsprechung
| BGH, 15.01.2004 - 3 StR 490/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 240 StGB; § 24 StGB
Vollendung bei der Nötigung (unbeachtliche Erreichung eines Fernziels; rechtsgutsbezogene Auslegung; Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung; autonome Entscheidung); Rücktritt (außertatbestandliches Handlungsziel; fehlgeschlagener Versuch; ... - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 357; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StPO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 126 Abs. 3; ; StGB § 240
- Wolters Kluwer
Drohung mit einer Spielzeugpistole; Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Nötigung; Entscheidende Voraussetzungen der Nötigung; Wesentliche Vorstellungen des Täters für einen Nötigungsvorsatz; Mitverwirklichung eines außertatbestandlichen Handlungsziels bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 240 Abs. 1
Nötigung bei anderem als dem erstrebten Verhalten des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kleve, 19.01.2003 - 10 Gs 97/03
- BGH, 15.01.2004 - 3 StR 490/03
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 385
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 490/03
Daß die Angeklagten mit der Verständigung der Polizei von dem "Überfall" ihr außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hatten, schließt die Rücktrittsmöglichkeit weder wegen eines fehlgeschlagenen Versuchs noch wegen Unfreiwilligkeit aus (vgl. BGHSt 39, 221, 232 f.). - BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86
Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis …
Auszug aus BGH, 15.01.2004 - 3 StR 490/03
Außerdem fehlt es an der für die Annahme einer Nötigung entscheidenden Voraussetzung, daß der Genötigte als Folge des auf ihn ausgeübten Drucks mit dem von ihm geforderten Verhalten zumindest begonnen hat (vgl. BGH NStZ 1987, 70 f.; BGH bei Holtz MDR 1979, 280 f.).
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21
Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung …
Feststellungen zum Vorstellungsbild der Angeklagten fehlen hingegen, sodass offenbleibt, zu welchem erwünschten konkreten Verhalten die Drohungsadressaten veranlasst werden sollten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 3 StR 490/03 Rn. 5, 7). - BGH, 21.06.2017 - 4 StR 109/17
Nötigung (Feststellung der Ausführung des geforderten Verhaltens); gewerbsmäßige …
Ein vom Täter erstrebtes Verhalten des Genötigten, das er von diesem nicht verlangt, ist dafür nicht ausreichend, weil das durch § 240 StGB geschützte Rechtsgut die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 3 StR 490/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 2 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 52 StGB; § 129 StGB
Tateinheit (tatbestandliche Handlungseinheit); kriminelle Vereinigung (Gründung, Mitgliedschaft); Klammerwirkung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Gründung einer kriminellen Vereinigung als selbstständige Tat neben der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung; Beteiligungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung als tatbestandliche Handlungseinheit; Konkurrenzverhältnis von ...
- rechtsportal.de
StGB § 52 Abs. 1 § 129 Abs. 1
Konkurrenzen bei Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 385
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03
Die Handlungen, durch die sich ein Mitglied an einer kriminellen Vereinigung beteiligt, werden bei dem Organisationsdelikt des § 129 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 29, 288, 291) zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefaßt (…Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor § 52 Rdn. 23), die auch die Beteiligung des Mitglieds an der Gründung der Vereinigung umfaßt (…Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 129 Rdn. 27;… Fischer in Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 129 Rdn. 49, aA jedoch Tröndle in der 48. Aufl. Rdn. 9;… von Bubnoff in LK 11. Aufl. § 129 Rdn. 87;… Rudolphi in SKStGB § 129 Rdn. 30).
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
Seine frühere Auffassung, die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung umfasse auch die Beteiligung des Mitglieds an der Gründung der Vereinigung mit der Folge, dass in diesen Fällen der Schuldspruch nur wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung zu ergehen habe (BGH NStZ 2004, 385), gibt der Senat auf. - BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
In der Folgezeit hatte der Senat diese - mittlerweile gefestigten - Grundsätze zur Klammerwirkung auch auf die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer den §§ 129 ff. StGB unterfallenden Vereinigung angewandt (…s. vor allem BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 550/91, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 4; vom 28. Oktober 2003 - 3 StR 43/03, BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 2;… vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 3 Rn. 17; daneben BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - AK 32/14, NStZ-RR 2015, 10 f.), ohne dass die zugrundeliegenden Fälle Anlass gegeben hatten, auf Fragen des Strafklageverbrauchs einzugehen. - OLG Düsseldorf, 03.04.2017 - 5 StS 1/14
Lebenslange Freiheitsstrafe und mehrjährige Haftstrafen: Verurteilung wegen …
Rn. 955 Das Gründen einer terroristischen Vereinigung und die anschließende mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ist eine Tat (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003, 3 StR 43/03, NStZ 2004, 385). - BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt); …
Zwar steht das Gründen einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB zu der weiteren Tatbestandsalternative der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung jedenfalls dann im Verhältnis der Tateinheit, wenn sich die Beteiligung als Mitglied wie hier unmittelbar an das Gründen der Vereinigung anschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 3 StR 43/03, NStZ 2004, 385). - OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09
"Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen …
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 03. Dezember 2009 seine bisherige Auffassung, die mitgliedschaftliche Beteiligung umfasse auch die Beteiligung des Mitglieds an der Gründung der Vereinigung mit der Folge, dass in diesen Fällen der Schuldspruch nur wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Vereinigung zu ergehen habe (BGH NStZ 2004, 385 ), ausdrücklich aufgegeben.
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