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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.06.2003

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2437
BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,2437)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,2437)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2003 - 2 ARs 89/03, 2 AR 54/03 (https://dejure.org/2003,2437)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 36 BtMG; § 35 BtMG
    Zuständigkeit für die Strafrestaussetzung zur Bewährung nach BtMG (Nichtanrechnung der Therapiezeit auf die Strafe)

  • lexetius.com

    BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BtMG § 36 Abs. 5 Satz 1; ; BtMG § 36 Abs. 1 Satz 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § 36 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ; Gericht des ersten Rechtszugs; Anrechnung der Therapiezeit auf die Strafe ; Verbüßung von zwei Drittel der Strafe vor ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 36 Abs. 5 S. 1, Abs. 1 S. 3
    Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 BtMG für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 275
  • NJW 2003, 2252
  • NStZ 2004, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LG Offenburg, 19.10.1995 - 7 KLs 1/94
    Auszug aus BGH, 23.04.2003 - 2 ARs 89/03
    Auch wenn somit der Wortlaut des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG den vorliegenden Fall nicht unmittelbar erfaßt, ist er nach Sinn und Zweck der Regelung jedenfalls entsprechend anwendbar (so zutreffend schon LG Offenburg StV 1996, 218).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 AR 54/03

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung nach § …

    2 ARs 89/03 2 AR 54/03.
  • OLG Stuttgart, 03.04.2009 - 4 Ws 49/09

    Zuständiges Gericht bei Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach …

    Dies gilt jedoch nicht im Fall des § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG, in dem im Anschluss an eine Therapie über die Aussetzung des Strafrestes zu befinden ist (…OLG Hamm aaO; s. auch BGHSt 48, 275).
  • OLG Koblenz, 30.08.2010 - 2 Ws 390/10

    Betäubungsmittelstrafsache: Zuständiges Gericht für die Bewährungsaufsicht nach …

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall, in dem die Strafaussetzung zur Bewährung nach Verbüßung von mehr als 2/3 der Strafe (Bl. 2, 87 BewH) und anschließender Therapie erfolgte (vgl. BGH NStZ 2004, 400, 401).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4919
BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03 (https://dejure.org/2003,4919)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2003 - 5 StR 30/03 (https://dejure.org/2003,4919)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 5 StR 30/03 (https://dejure.org/2003,4919)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 400
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Die Feststellungen belegen aber hinreichend, daß das für verfallen erklärte Bargeld einen Vermögensvorteil aus einer angeklagten und festgestellten Tat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB) darstellt (vgl. BGHSt 28, 369; BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.).

    Einer Feststellung derart, aus welcher einzelnen dieser Taten das Geld erlangt worden ist, bedurfte es nicht (…BGHR StGB § 73 Vorteil 5; BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02).

    Rn. 11 Zwar ist die Anordnung des Verfalls obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 47, 369, 370 f.; BGH, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.).

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 224/77

    Änderung der Besetzung der Spruchkörper im Laufe des Geschäftsjahres wegen einer …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Rn. 6 Die nach § 21e Abs. 3 GVG getroffene Maßnahme des Präsidiums hielt sich in den in BGHSt 27, 209 genannten Grenzen, von denen abzugehen der Senat keinen Anlaß sieht.

    Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (…vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.).

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Rn. 11 Zwar ist die Anordnung des Verfalls obligatorisch, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen (BGHSt 47, 369, 370 f.; BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Die Feststellungen belegen aber hinreichend, daß das für verfallen erklärte Bargeld einen Vermögensvorteil aus einer angeklagten und festgestellten Tat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB) darstellt (vgl. BGHSt 28, 369; BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02 - m. w. N.).
  • BGH, 08.08.2001 - 1 StR 291/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unbillige Härte; Bruttoprinzip; …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Zwar ist eine solche Ermessensentscheidung hier deshalb nicht bedenkenfrei, weil der für verfallen erklärte Betrag noch nicht einmal den gesamten Gewinnanteil des Angeklagten erfaßte (vgl. BGHR StGB § 73c Härte 6).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall); …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Insoweit hatte der Angeklagte nicht einen Erlös, sondern die Betäubungsmittel selbst erlangt; diese unterliegen als Beziehungsgegenstände nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG, nicht dem Verfall (BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 1 m. w. N.).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen - …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Einer Feststellung derart, aus welcher einzelnen dieser Taten das Geld erlangt worden ist, bedurfte es nicht (BGHR StGB § 73 Vorteil 5; BGH…, Urt. vom 27. März 2003 - 5 StR 434/02).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 184/86

    Vorschriftsmäßigkeit der Besetzung eines Gerichts bei einer Vertretungsregelung …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Die grundsätzlich ausreichende, insgesamt zwölf Richter aus vier großen Strafkammern erfassende Vertretungsregelung versagte aus zu Beginn des Geschäftsjahres unvorhersehbaren Umständen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 1) und erforderte keine Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen einer voraussehbaren Häufung der Bestellung zeitweiliger Vertreter (vgl. BGHSt 27, 209, 210 f.).
  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 451/01

    Härteausgleich bei Anordnung des Verfalls des Wertersatzes; Erörterungsmangel …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Doch kann der Senat mit dem Generalbundesanwalt dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe noch ausreichend entnehmen, daß der Tatrichter insoweit von seinem Ermessen nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, von der Anordnung abzusehen, Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Urt. vom 29. November 2001 - 5 StR 451/01).
  • BGH, 09.02.1988 - 5 StR 6/88

    Nicht ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts aufgrund eines unzureichenden …

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
    Vor dem Hintergrund des Umfangs der Vertreterkette und der hinzunehmenden Ausfälle und Verhinderungen führen auch die weiteren Verhinderungen - fünf wegen Urlaubs, zwei wegen Überlastung - zu keiner anderen Bewertung (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 1 Beisitzer 6).
  • BFH, 29.01.2025 - X R 6/23

    Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen

    Rn. 34 (2) Vor allem aber hat das FG den objektiven Umstand übersehen, dass nach dem Wortlaut des § 73 Abs. 1 StGB (a.F. und aktueller Fassung), der eine "rechtswidrige Tat" voraussetzt(e), eine auf diese Vorschrift gestützte Einziehungsentscheidung eine von der Anklage umfasste und vom Tatrichter festgestellte Tat erfordert (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung; vgl. zu § 73 StGB in der bis zum 30.06.2017 geltenden Fassung BGH-Entscheidungen vom 28.03.1979 - 2 StR 700/78, BGHSt 28, 369; vom 07.01.2003 - 3 StR 421/02, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2003, 422, unter 2.d aa; vom 04.06.2003 - 5 StR 30/03, NStZ 2004, 400, unter 2.b, und vom 06.06.2018 - 4 StR 569/17, Neue Juristische Wochenschrift 2018, 3325, Rz 18; ebenso zum --insoweit gleichlautenden-- § 73 StGB in der seit dem 01.07.2017 geltenden Fassung BGH-Beschluss vom 08.11.2018 - 4 StR 297/18, NStZ 2019, 271, Rz 8).
  • LG Kassel, 10.03.2009 - 6 Qs 69/09
    Der Anordnung steht insbesondere nicht entgegen, dass aus der Tat erlangte Betäubungsmittel als sog. Beziehungsgegenstände nicht dem Verfall, sondern nur der Einziehung nach § 33 Abs. 2 BtMG unterliegen und daher insoweit auch eine ersatzweise Anordnung des Wertersatzverfalls ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vorn 04.06.2003 - 5 StR 30/03; Urteil vom 10.10.2002 - 4 StR 233/02).
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