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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 06.08.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04 (B) - 38 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4661
OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04 (B) - 38 B (https://dejure.org/2004,4661)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2004 - Ss 60/04 (B) - 38 B (https://dejure.org/2004,4661)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. März 2004 - Ss 60/04 (B) - 38 B (https://dejure.org/2004,4661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 29a Abs. 4
    Kein selbständiges Verfallsverfahren gegen Unternehmen bei rechtskräftiger Verurteilung des Vertreters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls; Vorliegen der Prozessvoraussetzungen für ein selbstständiges Verfahren zur Feststellung der Verfalls; Entscheidung über den Verfall gegen einen beteiligten Dritten im Verfahren gegen den Täter; Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3057
  • NStZ 2004, 700
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1966 - 3 StR 13/65

    Einziehung des Buches "Die Irrlichter" - Zulässigkeit einer Einziehung im …

    Auszug aus OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 60/04
    Es fehlt an einer Verfahrensvoraussetzung, die auch in der Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdeinstanz noch erfüllt sein muss (vgl. hierzu BGHSt 21, 55).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsBs 13/09

    Bußgeldverfahren: Verhängung eines Bußgeldes gegen einen der für einen …

    Ist also das Bußgeldverfahren gegen den Täter mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden, tritt ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren ein (OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72 f.;… Göhler, OWiG 15. Aufl. § 29a Rn. 29).

    Danach soll aus prozesswirtschaftlichen Gründen zugleich gegen den Täter und als Annex gegen den durch die Tat begünstigten Dritten verhandelt werden, weil die Grundlage für die Verfallsanordnung gerade diejenige mit Geldbuße bedrohte Handlung ist, die auch den Gegenstand des Verfahrens gegen den Täter bildet (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72, 73;… BT-Drucks. 10/318, S. 38).

    Auch die Oberlandesgerichte Köln (NJW 2004, 3057) und Hamburg (wistra 1997, 72) hatten nicht über den Fall zu entscheiden, dass mehrere Personen als Täter der Ordnungswidrigkeit in Betracht zu ziehen waren.

  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als …

    Täter in diesem Sinne ist hier der Geschäftsführer der Verfallbeteiligten, dem die Bußgeldbehörde eine gegenüber der vom Fahrer möglicherweise begangenen Ordnungswidrigkeit eigenständige mit Geldbuße bedrohte Handlung anlastet (zum Fall derselben mit Geldbuße bedrohten Handlung s. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg MDR 1997, 89).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2009 - 1 SsRs 13/09

    Verfahrenshindernis für selbständiges Verfallsverfahren bei möglicher …

    Ist also das Bußgeldverfahren gegen den Täter mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden, tritt ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren ein (OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72 f.;… Göhler, OWiG 15. Aufl. § 29a Rn. 29).

    Danach soll aus prozesswirtschaftlichen Gründen zugleich gegen den Täter und als Annex gegen den durch die Tat begünstigten Dritten verhandelt werden, weil die Grundlage für die Verfallsanordnung gerade diejenige mit Geldbuße bedrohte Handlung ist, die auch den Gegenstand des Verfahrens gegen den Täter bildet (vgl. OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72, 73;… BT-Drucks. 10/318, S. 38).

    Auch die Oberlandesgerichte Köln (NJW 2004, 3057) und Hamburg (wistra 1997, 72) hatten nicht über den Fall zu entscheiden, dass mehrere Personen als Täter der Ordnungswidrigkeit in Betracht zu ziehen waren.

  • OLG Celle, 29.10.2008 - 322 SsBs 172/08

    Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Strafverfahrens oder …

    Dies folgt für das Bußgeldverfahren aus § 29 a Abs. 4 OWiG, wonach der Verfall nur dann selbständig angeordnet werden kann, wenn gegen den Täter ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder eingestellt wird (vgl. dazu OLG Hamburg, wistra 1997, 72; OLG Köln, NJW 2004, 3057;… Karlsruher Kommentar-Mitsch, OWiG, 5. Aufl., § 87 Rdnr. 107;… Göhler-König, OWiG, 14. Aufl., § 87 Rdnr. 59 h).
  • OLG Zweibrücken, 14.09.2010 - 1 SsRs 21/10

    Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge eines Sattelzuges; Anordnung des …

    Ist also das Bußgeldverfahren gegen den Täter mit einer Sachentscheidung rechtskräftig abgeschlossen worden, tritt ein Verfahrenshindernis für das selbständige Verfallsverfahren ein (OLG Köln NJW 2004, 3057; OLG Hamburg wistra 1997, 72 f.;… Göhler, OWiG 15. Aufl. § 29a Rn. 29).
  • OLG Köln, 10.12.2018 - 2 Ws 641/18
    Rn. 13 Die Unmöglichkeit der Durchführung eines subjektiven Straf- oder Bußgeldverfahrens stellt hierbei eine Prozessvoraussetzung für das auf die Anordnung der Einziehung gerichtete selbständige Verfahren im Straf- wie Ordnungswidrigkeitenrecht dar (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.1966, 3 StR 13/65, BGHSt 21, 55; OLG Köln, 1. Strafsenat, Beschluss vom 05.03.2004, Ss 60/04, NStZ 2004, 700; BayObLG, Beschluss vom 13.04.1987, MDR 1987, 870;… Köhler, a.a.O., § 435 Rn. 11, Metzger, a.a.O., § 435 Rn. 6;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 440 Rn. 51;… Schmidt in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 440 Rn. 12;… Eser/Schmidt in Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage, § 76a Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.2004 - Ss 321/04 (B)   

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https://dejure.org/2004,16146
OLG Köln, 06.08.2004 - Ss 321/04 (B) (https://dejure.org/2004,16146)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2004 - Ss 321/04 (B) (https://dejure.org/2004,16146)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2004 - Ss 321/04 (B) (https://dejure.org/2004,16146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 700
  • NZV 2005, 109
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • AG Reutlingen, 14.08.2020 - 9 OWi 29 Js 9730/20

    Verwerfung, Einspruch, Ausbleiben des Betroffenen, Weigerung, Maske zu tragen, …

    bb) Der in der Hauptverhandlung erschienene und verhandlungsfähige Betroffene ist ausgeblieben im Sinne des § 74 Abs. 2 OWiG, wenn er seine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Feststellung seiner Identität gemäß § 71 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 243 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht nachkommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31.10.2007 - 3 Ss OWi 561/07; OLG Köln, Beschluss vom 06.08.2004 - Ss 321/04 B).
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