Rechtsprechung
| BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/2003 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 10 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; § 100a StPO; § 100g StPO; § 100h StPO
Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH; Annexkompetenzen bei strafprozessualen Grundrechtseingriffen hinsichtlich der Art und Weise des Eingriffs (hier Telefonüberwachung; retrograde Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten; Auskunft auf ... - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung gegen eine bestimmte Form der Auskunftserteilung auf elektronischen Datenträger ; Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs eines von einem Telekommunikationsdienstleister betriebenen Telefonanschlusses; Rechtmäßigkeit der ...
- kanzlei-glathe.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100b § 100g § 100h
Erteilung der Auskunft über Kommunikationsdaten in elektronischer Form - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 278
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Darunter sind auch jene Maßnahmen zu verstehen, die der Vorbereitung oder Ermöglichung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen dienen und die den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Eingriff nicht an Intensität übertreffen (vgl. zu konkludent erteilten Ermächtigungen BGHSt 46, 266 (273 f.), SK/Rudolphi, vor § …und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 StPO, Rn. 31 ff.). - BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. des Beklagten wird er darüber zu entscheiden haben (vgl. BGHSt 28, 207, 209; - zum Rechtsschutz nach jetziger Rechtsprechung vgl. BGHSt 45, 183 (= NJW 1999, 3499); BGH NJW 2000, 84; BGH NStZ 2002, 215). - BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. des Beklagten wird er darüber zu entscheiden haben (vgl. BGHSt 28, 207, 209; - zum Rechtsschutz nach jetziger Rechtsprechung vgl. BGHSt 45, 183 (= NJW 1999, 3499); BGH NJW 2000, 84; BGH NStZ 2002, 215).
- LG Limburg, 18.02.2019 - 1 Qs 5/19 Unter Hinweis auf eine analoge Anwendung des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20.03.2003, Az.: 1 BGs 107/2003, wurde die Verpflichtung der Volksbank zur Auskunftserteilung auf elektronischen Datenträgern erläutert und ausdrücklich aufgezeigt, dass ausschließlich elektronisch übermittelte Unterlagen akzeptiert werden.
Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 20.03.2003 - 1 BGs 107/03 -, die die Kammer auf die vorliegende Fallkonstellation überträgt, bedarf es für eine derartige Anordnung keiner ausdrücklichen strafprozessualen Ermächtigungsgrundlage, sondern folgt als Annex aus der Anordnungskompetenz selbst.
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