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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1607
BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07 (https://dejure.org/2008,1607)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2008 - 4 StR 623/07 (https://dejure.org/2008,1607)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07 (https://dejure.org/2008,1607)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 263a StGB; Vor § 1 StGB; § 15 StGB
    Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges (Fälschung von Überweisungsträgern fremder Konten; Feststellung von Irrtum und Täuschung; automatische Überprüfung; unbefugtes Verwendung von Daten; Tatvorsatz); Grundsatz der Spezialität

  • lexetius.com

    StGB §§ 263, 263 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 263; ; StGB § 263 a

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes eines Computerbetruges durch Fälschung von Überweisungsträgern im Fall einer automatisierten Echtheitsprüfung der Überweisungsträger; Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Computerbetruges wegen gefälschter Überweisungen bei ...

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 § 263a
    Betrug und Computerbetrug bei unbefugten Geldüberweisungen zu eigenen Gunsten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB §§ 263, 263a
    Wahlweise Verurteilung wegen Betrugs oder Computerbetrugs bei gefälschten Überweisungen

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1394
  • ZIP 2008, 451
  • NStZ 2008, 281
  • StV 2008, 250
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    Rn. 25 Für das weitere Verfahren weist der Senat mit Blick auf die Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zur im angefochtenen Urteil unterbliebenen Kompensation der im Urteil festgestellten Verfahrensverzögerung von etwa sechs Monaten (UA 50 a.E.) vorsorglich darauf hin, dass nach - der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - abweichend von der bisherigen Rechtsprechung eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung findet und deshalb ein Abschlag von der an sich verwirkten schuldangemessenen Strafe nicht mehr veranlasst ist.
  • BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85

    Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    Rn. 4 b) Nach diesen Feststellungen hat sich der Angeklagte wegen Betruges (in Tateinheit mit Urkundenfälschung) "lediglich" durch die Erlangung der Kreditkarte unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und Verwendung unrichtiger Personalien schuldig gemacht (vgl. BGHSt 33, 244, 245 f.), den das Landgericht jedoch nicht ausgeurteilt hat.
  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 342/05

    Urkundenfälschung; Betrug; Tateinheit (gemeinsame Beendigung zweier separat …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    In den weiteren Fällen hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass in den Fällen, in denen der Angeklagte nach den Feststellungen jeweils am selben Tag bei dem selben Bankinstitut mehrere gefälschte Überweisungsträger eingereicht hat, eine natürliche Handlungseinheit und damit jeweils auch nur eine Tat im Rechtssinne in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2006, 100; Senat, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07).
  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 648/07

    Betrug durch Fälschung von Überweisungsträgern; Konkurrenzen bei der …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    In den weiteren Fällen hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass in den Fällen, in denen der Angeklagte nach den Feststellungen jeweils am selben Tag bei dem selben Bankinstitut mehrere gefälschte Überweisungsträger eingereicht hat, eine natürliche Handlungseinheit und damit jeweils auch nur eine Tat im Rechtssinne in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2006, 100; Senat, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 4 StR 648/07).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug; …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    Rn. 10 Nach den Feststellungen bleibt unklar, im Hinblick auf welche konkreten Umstände Bankbedienstete täuschungsbedingt einer Fehlvorstellung erlegen sein sollen, zumal offensichtlich eine Vernehmung der Bankbediensteten nicht erfolgt ist (Senat NStZ 2000, 375, 376).
  • BGH, 06.04.2005 - 5 StR 22/05

    Beweiswürdigung (Verletzungsvorsatz und Tötungsvorsatz); Urteilsgründe (Darlegung …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    Dahinter tritt die Versuchsstrafbarkeit der Einzelfälle, in denen die Überweisungen nicht ausgeführt worden sind, jeweils als subsidiär zurück (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 201 f.;… Fischer aaO vor § 52 Rdn. 41).
  • BGH, 02.02.1993 - 1 StR 849/92

    Möglichkeit der Annahme eines Gesamtvorsatzes - Konkurrenz zwischen Betrug und …

    Auszug aus BGH, 12.02.2008 - 4 StR 623/07
    Dagegen hat der Angeklagte durch den Gebrauch der Kreditkarte die ihm durch deren Überlassung eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch den Tatbestand des § 266 b StGB erfüllt (BGH NStZ 1993, 283).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Rn. 21 Das Merkmal der unbefugten Verwendung von Daten (3. Var.) ist nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, "betrugsspezifisch" auszulegen (vgl. BGHSt 38, 120, 121; BGH, NStZ 2005, 213; NJW 2008, 1394; OLG Köln, NJW 1992, 125, 126 f.); unbefugt ist die Verwendung danach dann, wenn sie gegenüber einer natürlichen Person Täuschungscharakter hätte.
  • BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17

    Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …

    a) Das Rechtsinstitut greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein, wenn innerhalb des angeklagten Geschehens nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten der Sachverhalt nicht so weit aufgeklärt werden kann, dass die Feststellung eines bestimmten Straftatbestandes möglich ist, aber sicher feststeht, dass der Angeklagte einen von mehreren alternativ in Betracht kommenden Tatbeständen verwirklicht hat, und andere Möglichkeiten gewiss ausgeschlossen sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Urteil vom 8. März 2012 - 4 StR 498/11, NStZ 2012, 441, 442; Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 613/12, NStZ 2014, 42).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13

    Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten …

    c) Da der Angeklagte nach alldem mit der manipulierten Überweisung eine Straftat - jedenfalls auch - zum Nachteil der D. e.G. als Inhaberin des Überweisungskontos und mit dem Abheben des Geldes am Bankautomaten eine weitere Straftat mit einem eigenständigen Unwertgehalt - jedenfalls auch - zum Nachteil der Bank begangen hat, hat er sich wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug oder Computerbetrug (zur Zulässigkeit der Wahlfeststellung zwischen Betrug und Computerbetrug vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NStZ 2008, 281, 282) sowie wegen eines nachfolgenden Computerbetruges strafbar gemacht (zum entsprechend zu bewertenden Verhältnis zwischen betrügerischer Scheckeinlösung und nachfolgenden Computerbetrug vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396, 397).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5525
BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07 (https://dejure.org/2008,5525)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2008 - 5 StR 581/07 (https://dejure.org/2008,5525)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 5 StR 581/07 (https://dejure.org/2008,5525)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 264 StGB; § 263 StGB
    Subventionsbetrug; Betrug (Feststellung eines Vermögensschadens bei zweckwidriger Subventionsverwendung: keine Begründung über einen Mindestschaden durch Provisionseinbehalt ohne Beleg der unberechtigten Subventionserlangung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vermögensschaden bei Subventionsgewährung von zweckwidrig verwendeten Geldmitteln; Scheinrechnungen mit Provisionsabrede; Erschleichen unberechtigter Fördergelder für tatsächlich nicht entstandene Aufwendung; Heranziehung von einbehaltenen Geldern als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Vermögensschaden beim Subventionsbetrug durch Scheinrechnungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 281
  • NStZ-RR 2008, 281
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07
    Erst dann wäre dieser Sachverhalt den Schmiergeldfällen bei Auftragsvergabe hinreichend ähnlich, bei denen der bestechende Auftragnehmer seine Schmiergeldzahlungen in den Angebotspreis eingerechnet hat (vgl. dazu BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …

    Auszug aus BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07
    Erst dann wäre dieser Sachverhalt den Schmiergeldfällen bei Auftragsvergabe hinreichend ähnlich, bei denen der bestechende Auftragnehmer seine Schmiergeldzahlungen in den Angebotspreis eingerechnet hat (vgl. dazu BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und …

    Auszug aus BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07
    Nachdem der Senat diese Entscheidung hinsichtlich der Verurteilung wegen Betrugs in vier Fällen und im gesamten Strafausspruch gemäß § 349 Abs. 4 StPO unter Aufrechterhaltung im Übrigen aufgehoben hatte (BGH wistra 2006, 228), hat das Landgericht im zweiten Rechtsgang den Angeklagten erneut wegen Betrugs (nunmehr in einem statt in vier Fällen) verurteilt und gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt.
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 228/23

    Verurteilungen wegen Subventionsbetruges in Millionenhöhe rechtskräftig

    Zur Berechnung der Schadenshöhe nach § 263 StGB im Rahmen des Abrufs bereits bewilligter Fördermittel gegen Rechnungsnachweis hat der Bundesgerichtshof erkannt, dass es dabei nicht darauf ankomme, ob der eingereichte Beleg "formal" korrekt, sondern ob die Leistung dem Subventionszweck entsprechend erbracht worden sei (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05, NStZ 2006, 624; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07, NStZ-RR 2008, 281; vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205; enger noch BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - 1 StR 757/81, BGHSt 31, 93; vgl. aus zivilrechtlicher Sicht zur Schadenberechnung auch BGH, Urteile vom 16. Juli 2013 - VI ZR 442/12, BGHZ 198, 50 (zu § 264 Abs. 1 Nr. 2 StGB), und vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 (zu § 826 BGB)).
  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

    Entsprechendes gilt bzgl. des Hinweises des Beklagten auf den Beschluss des BGH vom 08.02.2008 - 5 StR 581/07.
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 559/19

    Subventionsbetrug (abschließende Sonderregelung gegenüber dem Betrug); …

    Die Höhe der zu Unrecht ausgezahlten Fördergelder richtet sich nach der Differenz der Summe der ausgezahlten Fördergelder abzüglich des Betrags, auf den die C. nach den geltenden Förderbestimmungen ausgehend von den tatsächlich in das Subventionsvorhaben investierten Beträge Anspruch gehabt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 Rn. 12; vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07 Rn. 7 ff. …und vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13 Rn. 55 ff.).

    Darauf, ob diese durch beim Mittelabruf vorgelegte Rechnungen belegt sind, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 Rn. 12 und vom 8. Februar 2008 - 5 StR 581/07 Rn. 7 ff.).

  • LG Saarbrücken, 14.01.2014 - 2 KLs 23/13

    Subventionsbetrug: Fördergelder als Subventionen ; rechtliche Bewertungseinheit

    Rn. 139 a) Bei dieser Sachlage bestimmt sich der Vermögensschaden grundsätzlich nach der Subventionsquote, die auf den Differenzbetrag entfällt, der sich aus der Summe der Scheinrechnungen abzüglich der tatsächlichen (förderfähigen) Aufwendungen errechnet (vgl. BGH, Beschluss v. 08.02.2008 - 5 StR 581/07, [juris]).
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