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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.03.2008 | BGH, 10.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06, 2 AR 242/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2703
BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06, 2 AR 242/06 (https://dejure.org/2006,2703)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - 2 ARs 428/06, 2 AR 242/06 (https://dejure.org/2006,2703)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06, 2 AR 242/06 (https://dejure.org/2006,2703)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 27 JGG; § 30 JGG; § 31 JGG; § 62 JGG; § 66 JGG; § 14 StPO
    Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder Jugendstrafe; Absehen von der Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten (Sperrwirkung); Einheit zwischen Schuld- und Strafspruchrichter; Schuldfeststellung

  • lexetius.com

    JGG §§ 27, 30, 31, 62, 66

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    JGG § 27; ; JGG § 30; ; JGG § 31; ; JGG § 62; ; JGG § 66

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitsregelung bei mehrfacher Verurteilung eines Jugendlichen durch unterschiedliche Gerichte und teilweisem Verzicht auf die Einbeziehung von Strafen; Auswirkungen des Verzichts auf die Einbeziehung von Strafen aus erzieherischen Gründen auf die nachträgliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 27 § 30 § 31 § 62 § 66
    Verhältnis zwischen § 27 und § 66 Abs. 1 JGG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafrecht - Verhängung einer Jugendstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 136
  • NJW 2007, 447
  • NStZ 2008, 693
  • StV 2008, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 110/07

    Verzicht auf die Einbeziehung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten aus …

    Rn. 7 Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Rn. 8 Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06).

  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10

    Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen …

    Das Verfahren bleibt anhängig im spezifisch jugendgerichtlichen Sinne, denn der Entscheidung nach §§ 30, 62 JGG liegt die Überlegung zugrunde, dass die Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe in der Beurteilung des erkennenden Gerichts - zunächst - ungewiss gewesen ist und sich unter Wahrung der Einheit zwischen Schuld- und Strafspruchrichter der Richter des Schuldspruchs nähere Erkenntnisse über das Verhalten und die Entwicklung des Jugendlichen während der Bewährungszeit verschaffen soll, um sich im Rahmen der nach § 30 JGG vorgegebenen Reaktionsmöglichkeiten über die Frage der Erforderlichkeit schlüssig zu werden (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, S. 447;… Eisenberg, a.a.O., § 62 Rdn. 9).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 AR 306/06
    Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06).

  • OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09

    Einbeziehung einer nach allgemeinen Strafrecht rechtskräftig abgeurteilten Tat …

    Auch eine Ablehnung der Einbeziehung darf nicht stillschweigend erfolgen, sondern ist in einer Ergänzungsentscheidung ausdrücklich auszusprechen (vgl. BGH NJW 07, 447;… Eisenberg, a. a. O., § 66 JGG, Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6788
BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,6788)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2008 - 2 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,6788)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08 (https://dejure.org/2008,6788)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG; § 21 JGG
    Zumessung von Jugendstrafe (Ausschluss der Strafaussetzung zur Bewährung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 693
  • NStZ 2009, 195
  • StV 2009, 90
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311;… Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311;… Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311;… Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 251/93

    Missverhältnis zwischen verhängter Strafe und den Grundsätzen schuldangemessenen …

    Auszug aus BGH, 12.03.2008 - 2 StR 85/08
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die Erwägungen zur Strafzumessung dürfen mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung nicht vermischt werden (BGHSt 29, 319, 321; BGH NStZ 1992, 489; 1993, 538; 2001, 311;… Fischer StGB 55. Aufl. § 56 Rdn. 23).
  • BGH, 04.08.2016 - 4 StR 142/16

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Maßgeblichkeit des …

    cc) Die Ausführungen zur Bemessung der verhängten Jugendstrafe lassen schließlich nicht besorgen, dass das Landgericht gegen das auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht geltende Gebot, die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung zu vermengen (…vgl. BGH, Urteile vom 28. April 2016 - 4 StR 563/15 Rn. 20; vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288; Beschluss vom 12. März 2008- 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693;… Radtke aaO § 21 JGG Rn. 3 mwN), verstoßen hat.
  • BGH, 28.04.2016 - 4 StR 563/15

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Ausnützen der besonderen Verhältnisse des …

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass auch bei der Anwendung von Jugendstrafrecht die Erwägungen zur Strafzumessung nicht mit solchen zur Strafaussetzung zur Bewährung vermischt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693;… Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 21 JGG Rn. 3 mwN).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 174/21

    Dauer der Jugendstrafe (Ausrichtung an erzieherischen Gesichtspunkten: …

    c) Ein weitergehender - untrennbarer - Zusammenhang mit der Frage der Verhängung der Jugendstrafe gemäß § 17 Abs. 2 JGG (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, BGHR JGG § 21 Abs. 2 Verneinung, fehlerhafte 1) besteht hier nicht.
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 133/15

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: …

    b) Die Erwägung der Jugendkammer, es bedürfe einer Strafe, die noch zwei Jahre beträgt und damit das Höchstmaß erreicht, das noch eine Strafaussetzung zur Bewährung zulässt, lässt eine unzulässige Vermischung des Vorgangs der Festsetzung der Jugendstrafe und der grundsätzlich nachrangigen Frage, ob deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, besorgen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. November 2012 - 1 StR 428/12, NStZ 2013, 288, …und vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, NStZ 2012, 634, Rn. 40 ff.; Beschluss vom 12. März 2008 - 2 StR 85/08, NStZ 2008, 693, jeweils mwN).
  • KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12

    Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht; …

    Die Fragen, ob die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 17 Abs. 2 JGG geboten und in welcher Höhe sie zu verhängen ist, sind von der Frage einer Strafaussetzung nach § 21 JGG zu trennen, denn sie beurteilen sich nach unterschiedlichen Kriterien (vgl. BGH, NStZ 2008, 693).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2007 - 1 StR 617/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12707
BGH, 10.01.2007 - 1 StR 617/06 (https://dejure.org/2007,12707)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 1 StR 617/06 (https://dejure.org/2007,12707)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06 (https://dejure.org/2007,12707)
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  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB
    Unanwendbarkeit des Doppelverwertungsverbotes bei der Bemessung von Jugendstrafe

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 693 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.2005 - 1 StR 1/05

    Unanwendbarkeit des Doppelverwertungsverbotes bei der Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 1 StR 617/06
    Ergänzend zum Vorbringen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht anwendbar ist (vgl. Senat, Beschl. vom 3. Februar 2005 - 1 StR 1/05 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier: …

    Da das Landgericht diese rechtsfehlerhafte Erwägung im Rahmen der in Anlehnung an das Erwachsenstrafrecht vorzunehmenden Bestimmung des Unrechtsgehalts der Taten angestellt hat, ist es vorliegend ohne Bedeutung, dass § 46 Abs. 3 StGB bei der Bemessung der Jugendstrafe grundsätzlich keine Bedeutung zukommt (BGH, Urteil vom 28. August 1996 - 3 StR 205/96, NStZ-RR 1997, 21, 22; Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, NStZ 2008, 693; vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, NStZ 2007, 522, 523; vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 155).
  • BGH, 15.09.2020 - 5 StR 193/20

    Jugendstrafe: Geltung des Doppelverwertungsverbots bei der Strafbemessung

    § 46 Abs. 3 StGB ist bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, vom 10. Januar 2007 - 1 StR 617/06, vom 16. April 2007 - 5 StR 335/06, vom 20. Januar 2009 - 1 StR 662/08).
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