Rechtsprechung
| BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 19 Abs. 4 GG; § 304 StPO; § 100g StPO a.F.; § 100h StPO a.F.; § 242 BGB
Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von Telekommunikationsverbindungsdaten; Rechtsschutzbedürfnis; Treu und Glauben; Verwirkung); Anspruch auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Durchsuchung und einer Ermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten als auch nach Erledigung gerichtlich überprüfbarer schwerer Grundrechtseingriff; Einlegung einer formlosen Gegenvorstellung als Gebot der Rechtswegerschöpfung vor Erhebung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4
Zeitliche Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von erledigten Ermittlungsmaßnahmen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 168/06
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 169/06
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 170/06
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 171/06
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 172/06
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 173/06
- LG Braunschweig, 28.08.2007 - 8 Qs 174/06
- BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07, 2 BvR 2112/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 13, 382
- NStZ 2009, 166
- afp 2008, 172
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02
Erledigung einer Durchsuchungsanordnung nach Einstellung des Verfahrens
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Das Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens verlange in einem derartigen Fall, die Anrufung der Gerichte nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden dürfe (Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.).Das Bundesverfassungsgericht habe erst ab einem Zeitraum von zwei Jahren das erforderliche Zeitmoment für gegeben erachtet (erneut Hinweis auf Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514).
Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Der hier zu entscheidende Fall unterscheidet sich insoweit maßgeblich von dem mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 (- 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 f.) entschiedenen.
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Rn. 24 a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; stRspr).Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr).
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Rn. 25 Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leer laufen lassen (BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).Rn. 25 Andererseits ist es grundsätzlich mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, vereinbar, die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzbedürfnis abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ).
Rn. 27 Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Berechtigung eines schweren Grundrechtseingriffs auch nach dessen Erledigung grundsätzlich gerichtlich überprüft werden kann und dass zu dieser Fallgruppe der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sowohl die Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 ) als auch die Ermittlung der Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO (vgl. BVerfGE 107, 299 zur Vorgängervorschrift § 12 FAG) zählt.
- BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ;… BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
Gleichwohl darf hierdurch der Weg zu den Gerichten nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 11, 232 ; 32, 305 ).
- BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04
Grundrecht auf effektiven, lückenlosen Rechtsschutz (Anspruch auf wirksame und …
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft (Zeitmoment) und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (Umstandsmoment) (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann deshalb nicht nach Belieben hinausgezögert oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfGE 32, 305 ; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02 -, NJW 2003, S. 1514 und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04 -, NJW 2005, S. 1855 ).
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 371/06
Rechtsschutz gegen die Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen auf Grund …
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
So hat das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verwirkung des Rechtsschutzbedürfnisses durch die Fachgerichte in einem Fall nicht beanstandet, in dem der Beschwerdeführer erst fünf Jahre nach Vollzug der Ermittlungsmaßnahme und drei Jahre nach rechtskräftigem Abschluss des Ermittlungsverfahrens Beschwerde eingelegt hatte (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris). - BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Journalistische Verbindungsdaten
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Rn. 27 Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Berechtigung eines schweren Grundrechtseingriffs auch nach dessen Erledigung grundsätzlich gerichtlich überprüft werden kann und dass zu dieser Fallgruppe der tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sowohl die Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 ) als auch die Ermittlung der Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO (vgl. BVerfGE 107, 299 zur Vorgängervorschrift § 12 FAG) zählt. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Sie treffen Vorkehrungen dafür, dass der Einzelne seine Rechte auch tatsächlich wirksam durchsetzen kann und die Folgen staatlicher Eingriffe im Regelfall nicht ohne gerichtliche Prüfung zu tragen hat (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 104, 220 ; stRspr). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Es ist ein allgemein anerkanntes Rechtsprinzip, dass jede an einen Antrag gebundene gerichtliche Entscheidung ein Rechtsschutzbedürfnis voraussetzt (vgl. BVerfGE 61, 126 ). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60
Korntal
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …
Dem könnte allerdings damit entgegengewirkt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Missbräuchlichkeit einer verzögerten Einlegung des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs oder dessen Verwirkung in Betracht kommt (vgl. BVerfGK 13, 382 - Juris Rn. 25; OLG Koblenz, wistra 1987, 357 - zit. nach Juris;… Schmitt, in: Mey- er-Goßner, StPO, 58. Aufl. 2015, § 33a Rn. 7;… Buermeyer, in: Rensen/Brink , Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, 2009, S. 35, 44). - OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Gemäß der vom Gesetzgeber (BT-Drucks. 16/6308 S. 205) aufgegriffenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.) muss der Begriff der Erledigung vielmehr weit ausgelegt und das Feststellungsbegehren im Interesse effektiven Rechtsschutzes auch dann als zulässig angesehen werden, wenn sich die angegriffene Maßnahme - wie hier - bei Einlegung der Beschwerde bereits erledigt hatte (…Keidel / Budde, a.a.O., Rn. 7-9;… Prütting / Helms / Abramenko, FamFG, § 62 Rn. 5;… Schulte-Bunert / Weinreich / Unger, a.a.O., Rn. 3).Insoweit droht auch kein mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbarer Schwebezustand - um so weniger, als das Beschwerderecht unabhängig von gesetzlichen Fristen (§ 101 Abs. 9 S. 4 und 7 UrhG, § 63 FamFG), deren Anwendbarkeit auf die betroffenen Anschlussinhaber zweifelhaft sein mag, zumindest Verwirkungsregeln unterliegt (vgl. BVerfG, NStZ 2009, 166 [167]) und die Antragstellerin es regelmäßig selbst in der Hand hat, wann sie die ihr vom Provider benannten Anschlussinhaber über den Inhalt der sie betreffenden richterlichen Anordnung in Kenntnis setzt.
- VG Berlin, 10.12.2025 - 6 K 275.22 Auch ein an sich unbefristeter Antrag kann nicht nach Belieben herausgezogen oder verspätet gestellt werden, ohne unzulässig zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).
Es ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches) auch im öffentlichen Recht anerkannt, das subjektive Rechte - zu denen auch prozessuale Befugnisse zählen - verwirkt werden können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - juris Rn. 18; Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - BVerwG 2 C 10/17 - juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103/17 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).
Tatbestandlich setzt eine Verwirkung voraus, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, weil seit der Möglichkeit der Geltendmachung eine längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06 - juris Rn. 5; BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - BVerwG 2 C 10/17 - juris Rn. 18 f.;… Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 B 103/17 - juris Rn. 5).
Das ist dann der Fall, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (sog. Zeitmoment) und der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (sog. Umstandsmoment), wobei hierdurch eine Situation geschaffen wird, auf die ein Beteiligter vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment) oder ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens einer Rechtsausübung entgegensteht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - juris Rn. 18 f.; Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 25; BVerwG…, Urteil vom 30. August 2018 - BVerwG 2 C 10/17 - juris Rn. 121).
So kann unter Umständen auch dann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses ausgegangen werden, wenn zwar das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Rechtsschutzsuchende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07 - juris Rn. 30).
- VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033
Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren
Rn. 10 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (BVerfG vom 26.1.1972 BVerfGE 32, 305/308 f., vom 14.12.2004 NJW 2005, 1855/1856 und vom 4.3.2008 NStZ 2009, 166/167; BVerwG vom 7.2.1974 BVerwGE 44, 339/343 f., vom 22.5.1990 Az. 8 B 156/89 und vom 10.8.2000 NVwZ 2001, 206; ebenso BayVGH vom 31.3.1993 NVwZ-RR 1994, 241/242 und vom 7.8.2001 NVwZ-RR 2002, 426/427).Selbst wenn das Umstandsmoment in den Hintergrund tritt, aber der Betreffende eine derart lange Zeit abgewartet hat, dass mit einem Tätigwerden der Behörde schlechthin nicht mehr zu rechnen war, kann von der Verwirkung des Rechtsschutzinteresses ausgegangen werden (BVerfG vom 4.3.2008, a.a.O., S. 167).
Rn. 18 Zum einen gewinnt das Zeitmoment mit zunehmendem Zeitablauf wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Rechtsfriedens gegenüber dem Umstandsmoment an Gewicht (vgl. BVerfG vom 4.3.2008 a.a.O. S. 167).
Vielmehr betont das Bundesverfassungsgericht insoweit ausdrücklich die Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Abwägung der Umstände (BVerfG vom 4.3.2008, a.a.O., S. 167;… ebenso BVerwG vom 22.5.1990, a.a.O., RdNr. 4).
- OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21
Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten …
Der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine solche Verwirkung relevant gewertet werden kann, kann nicht abstrakt festgelegt werden, sondern ist durch eine einzelfallbezogene Abwägung der Umstände zu bestimmen (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04).Das öffentliche Interesse an der Wahrung des Rechtsfriedens kann in derartigen Fällen verlangen, die Anrufung des Gerichts nach langer Zeit untätigen Zuwartens als unzulässig anzusehen, so dass auch ein an sich unbefristeter Antrag nicht nach Belieben hinausgezogen oder verspätet gestellt werden kann, ohne unzulässig zu werden (…BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67, juris Rn. 18 u. 20;… vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 1660/02, juris Rn. 6;… vom 14. Dezember 2004 - 2 BvR 1451/04, juris Rn. 22;… vom 6. März 2006 - 2 BvR 371/06, juris Rn. 5;… vom 30. Mai 2006 - 2 BvR 1520/05, juris Rn. 4;… vom 16. April 2007 - 2 BvR 463/07, juris Rn. 3 u. 6; vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 25).
Rn. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine Verwirkung relevant gewertet werden kann, nur bei einzelfallbezogener Abwägung der Umstände ermitteln; die Festlegung auf eine abstrakte Frist, ab der stets von dem Vorliegen des Zeitmoments für die Verwirkung auszugehen wäre, ist nicht möglich (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 31).
Rn. 22 Abgesehen davon, dass dies angesichts der darauffolgenden viereinhalbjährigen Untätigkeit des Beschwerdeführers als Umstandsmoment ausreichen dürfte (siehe zum Verhältnis zwischen Zeit- und Umstandsmoment: BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 1 Ws 125/21 - Seite 7 - 30), kommt im vorliegenden Fall hinzu, dass er in der Zeit zwischen 16. August 2018 und 12. Januar 2020 in mehreren an verschiedene Gerichte gerichteten Schreiben erklärt hat, dass seine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum nicht rechtswidrig gewesen sei.
Auch dieses Verhalten hat zur Annahme berechtigt, der Beschwerdeführer würde sich nicht (mehr) gegen seine Unterbringung wenden und ist insofern vertrauensbildend gewesen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07, juris Rn. 29 u. 31).
- VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Dagegen sprechen bereits die nicht kodifizierten und nicht unerhebliche Bewertungsspielräume belassenden Voraussetzungen der Verwirkung prozessualer Rechte (vgl. BVerfGE 32, 305, 308; BVerfGK 4, 287, 293; 13, 382, 388; BVerfG, NJW 2003, 1514, 1515; BVerfG…, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris Rn. 3). - VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21
Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der …
Das Rechtsschutzbedürfnis kann entfallen, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt, etwa weil der Berechtigte sich verspätet auf das Recht beruft und unter Verhältnissen untätig geblieben ist, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (BVerfG Zweiter Senat 3. Kammer, Beschl. v. 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07 -, juris, Rn 25 ff.; BVerfG Zweiter Senat 1. Kammer, Beschl. v. 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02 -, und BVerfG Zweiter Senat 3. Kammer, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 BvR 1451/04 -, jew. juris).Das bloße Untätigbleiben über diesen Zeitraum hinweg lässt unter den hier gegebenen Umständen, die maßgeblich zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschl. v. 04.03.2008, a.a.O.), noch nicht die Annahme zu, dass eine Beschwerde nicht mehr eingelegt werden würde.
- BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20
Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse; …
Die Bestimmung, ab welchem Zeitpunkt Untätigkeit als vertrauensbildend und damit für eine Verwirkung relevant ist, erfordert eine Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 ).Zwar verliert das Umstandsmoment bei Verstreichen eines Zeitraums, nach dem mit einem Tätigwerden schlechthin nicht mehr zu rechnen war, gegenüber dem Zeitmoment maßgeblich an Gewicht (BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111 und 2112/07 - NStZ 2009, 166 ).
- VG Stuttgart, 30.11.2023 - 11 K 3946/21
Datenschutz: Auskunftsanspruch auch für die Vergangenheit?
Diese allen Prozessordnungen gemeinsame Sachentscheidungsvoraussetzung wird abgeleitet aus dem auch im Prozessrecht geltenden Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB), dem Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns (vgl. etwa BVerfG Zweiter Senat 3. Kammer, Beschl. v. 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07 -, juris, Rn 25 ff.). - OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09
Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
Zwar kann die grundrechtlich verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen unter Umständen ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels begründen, wenn sich die direkte Belastung (wie bei einer Hausdurchsuchung) typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann, oder wenn dem Eingriff eine diskriminierende Wirkung innewohnt, so dass ein besonders schutzwürdiges Interesses des Betroffenen an der nachträglichen Feststellung der Rechtslage besteht (BVerfGE 96, 27 [39 f.] = NJW 1997, 2163 [2164]; 104, 220 [231 ff.] = NJW 2002, 2456; vgl. aus jüngerer Zeit nur die Kammerbeschlüsse BeckRS 2006, 25345 und NStZ 2009, 166 [167] m.w.N.). - VG Schleswig, 25.01.2012 - 1 A 57/10
Klageerhebung im Falle der Verwirkung; Fristablauf bei Untätigkeitsklage
- BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
Telefongebühren im Strafvollzug (Recht auf effektiven Rechtsschutz; gerichtliche …
- VG Berlin, 18.07.2024 - 1 K 437.21
Erwähnung der "junge Welt" in Verfassungsschutzberichten rechtens
- VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 09.1819
Untätigkeitsklage; Verwirkung des formellen Klagerechts; materielle Verwirkung; …
- VerfGH Bayern, 28.02.2011 - 84-VI-10
Rechtsweg und Feststellungsinteresse bezüglich der fachgerichtlichen Überprüfung …
- VGH Bayern, 09.10.2014 - 8 B 12.1546
Im Rahmen des Rechtsinstituts der Verwirkung kommt dem Umstandsmoment nach dem …
- VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 40-IV-13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem …
- LG Berlin, 16.03.2010 - 519 Qs 4/10
Vollzug der Untersuchungshaft: Verfahrenssichernde Anordnungen vor …
- VerfGH Bayern, 17.07.2020 - 23-VII-19
Unbegründete Popularklage gegen Bebauungsplan
- VerfGH Bayern, 21.11.2024 - 1-VII-23
Popularklage, Bebauungsplangebiet, Bebauungsplanänderung, Qualifizierter …
- VGH Bayern, 01.02.2018 - 6 ZB 17.1863
Zum Widerspruchsverfahren in beamtenrechtlichen Streitigkeiten
- VGH Bayern, 21.12.2017 - 8 ZB 17.979
Feststellung der Nichtigkeit der Eintragung eines Fußwegs im …
- VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 1 VB 63/16
Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid; Beantragung der Erklärung der …
- VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359
Die auf Zulassung zum Hochschulstudium außerhalb der festgesetzten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 2 A 560/17
- VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.1736
Verwirkung des Klagerechts
- VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633
Wasserrechtliche Plangenehmigung
- VerfGH Bayern, 27.06.2012 - 17-VII-09
Unbegründete Popularklage gegen Änderungsbebauungspläne
- VerfGH Bayern, 28.10.2014 - 7-VII-14
Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839
Ruhen des Widerspruchsverfahrens
- VG Karlsruhe, 12.07.2023 - 12 K 4383/22
Führen eines Fahrzeugs mit islamisch-religiöser Verschleierung; einheitliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 13 B 1484/14
Recht des Inhabers der Erstzulassung eines Arzneimittels auf Schutz seiner …
- VG Regensburg, 14.05.2019 - RN 6 K 17.2047
Verlust eines Anspruchs wegen Zeitablaufs nach Treu und Glauben
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2020 - L 28 BA 109/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Rechtsschutzbedürfnis - …
- VGH Bayern, 20.11.2018 - 6 CE 18.2332
Zum Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit
- VerfGH Bayern, 09.03.2016 - 17-VII-15
Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Popularklage gegen einen vorhabenbezogenen …
- VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen einen Bebauungsplan
- VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
Klage bezüglich eines vermögensrechtlichen Erlösauskehranspruchs; …
- VGH Bayern, 08.01.2014 - 15 ZB 12.1236
Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten; Verwirkung
- LG Hamburg, 10.07.2024 - 630 Qs 8/24
Rechtswidrigkeit von Durchsicht vorläufig sichergestellter Dokumente
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 6 A 2649/10
Anspruch eines angestellten Lehrers in Nordrhein-Westfalen in das …
- VG Augsburg, 09.03.2020 - Au 9 K 17.589
Naturschutzrechtliche Beseitigungsanordnung für einen Abwehrzaun
- VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 15.01258
Verwirkung der Anfechtung einer Baugenehmigung Jahre nach Erkennbarkeit der …
- VG Ansbach, 22.10.2025 - AN 3 K 22.01192
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten, Verwirkung, Nachbarrecht, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 11.19
Nebenbestimmung /Auflage) zur Krankentransportgenehmigung - Keine Pflicht zur …
- VG München, 07.04.2022 - M 11 K 18.4921
Erfolglose Klage gegen Nebenbestimmung in Baugenehmigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2021 - 7 A 1420/20
Verwirkung des Abwehr- bzw. Einschreitensanspruchs gegen die allgemeine …
- VG Arnsberg, 26.08.2019 - 8 K 1837/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - L 5 P 11/21
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2025 - L 13 AS 3192/23
- VGH Hessen, 27.06.2024 - 5 A 129/23
Verwirkung eines Erstattungsanspruches für Hausanschlusskosten
- LG Köln, 21.07.2017 - 116 Qs 2/17
- VG München, 24.02.2026 - M 1 K 22.5050
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten, Verwirkung
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