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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,982
BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07 (https://dejure.org/2008,982)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07 (https://dejure.org/2008,982)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2008 - 2 BvR 1870/07 (https://dejure.org/2008,982)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG; § 32 StVollzG; § 52 StVollzG; § 22 StVollzG
    Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf Geschlechterstereotype und Rollenerwartungen; geschlechtsdifferenzierende Ausstattung von Hafthäusern mit Telefonen; Kosmetikeinkauf durch männliche Häftlinge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf die Möglichkeit des Telefonierens und des Einkaufs von Kosmetika; Anforderungen an eine Rechtfertigung des Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG durch Besserstellung weiblicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 22 Abs. 1, 3; GG Art. 3 Abs. 3
    Telefonieren und Einkauf von Kosmetika in einer Justizvollzugsanstalt; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener bei Telefongesprächen und beim Einkauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener bei Telefongesprächen und beim Einkauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Gefangenen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, 1. Fall GG
    Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 381
  • NJW 2009, 661
  • NStZ 2010, 438
  • NStZ 2010, 439
  • StV 2009, 597
  • DVBl 2009, 123
  • DÖV 2009, 170
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie ausnahmsweise legitimiert (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris).

    Geschlechtsbezogene Zuschreibungen, die allenfalls als statistische eine Berechtigung haben mögen (Geschlechterstereotype), und tradierte Rollenerwartungen können danach zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nicht dienen (vgl. BVerfGE 85, 191 ).

    Rn. 35 (1) Gründe, die diese Benachteiligung der männlichen Gefangenen zwingend erforderlich machten, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    Rn. 36 (2) Rechtsgüter von Verfassungsrang, die nach Maßgabe einer Abwägung die Ungleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), haben weder die Behörden noch das Landgericht aufgezeigt.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie ausnahmsweise legitimiert (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris).

    Rn. 27 Das aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG folgende Differenzierungsverbot gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie andere Ziele verfolgt (vgl. BVerfGE 114, 357 , m.w.N., stRspr).

    Rn. 35 (1) Gründe, die diese Benachteiligung der männlichen Gefangenen zwingend erforderlich machten, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    Rn. 36 (2) Rechtsgüter von Verfassungsrang, die nach Maßgabe einer Abwägung die Ungleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), haben weder die Behörden noch das Landgericht aufgezeigt.

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie ausnahmsweise legitimiert (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris).

    Rn. 35 (1) Gründe, die diese Benachteiligung der männlichen Gefangenen zwingend erforderlich machten, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    Rn. 36 (2) Rechtsgüter von Verfassungsrang, die nach Maßgabe einer Abwägung die Ungleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), haben weder die Behörden noch das Landgericht aufgezeigt.

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01

    Dolmetscherkosten im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG nur vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder eine Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht sie ausnahmsweise legitimiert (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris).

    Rn. 35 (1) Gründe, die diese Benachteiligung der männlichen Gefangenen zwingend erforderlich machten, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), sind nicht ersichtlich.

    Rn. 36 (2) Rechtsgüter von Verfassungsrang, die nach Maßgabe einer Abwägung die Ungleichbehandlung ausnahmsweise rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 92, 91 ; 114, 357 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Oktober 2003 - 2 BvR 2118/01 -, juris), haben weder die Behörden noch das Landgericht aufgezeigt.

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    Andererseits bestehen Grundrechte nicht nur nach Maßgabe dessen, was an Verwaltungseinrichtungen faktisch vorhanden ist (vgl. für die Untersuchungshaft BVerfGE 15, 288 ; 34, 369 ; 35, 307 ; 42, 95 , sowie zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 -, www.bverfg.de).

    Rn. 31 Soweit die Justizvollzugsanstalt und das Landesjustizvollzugsamt sich zur Rechtfertigung ihrer ablehnenden Entscheidungen darauf beriefen, dass im Hafthaus des Beschwerdeführers Telefonate der Gefangenen einer Überwachung bedürften, die wegen des personellen Aufwandes nicht in dem Umfang leistbar sei, in dem sie bei einer dem Antrag des Beschwerdeführers stattgebenden Entscheidung - auch im Hinblick auf vergleichbare Wünsche anderer Gefangener - erforderlich wären, ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass § 32 Abs. 1 StVollzG die Erteilung einer Telefonerlaubnis in das Ermessen der Anstalt stellt (…vgl. dazu Begründung des Regierungsentwurfs des Strafvollzugsgesetzes, BTDrucks 7/918, S. 61 f.) und dass diese nicht grundsätzlich gehindert ist, bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte des personellen Aufwandes für die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit zu berücksichtigen (…vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 32 Rn. 1 m.w.N.; zur Berücksichtigungsfähigkeit auch des Gesichtspunkts der Verallgemeinerbarkeit BVerfGE 34, 369 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, NJW 2003, S. 2447 ).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    Diese ist als notwendiges Element eines funktionsfähigen Strafvollzuges ein Belang von verfassungsrechtlichem Gewicht (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 89, 315 ; 116, 69 ) und daher geeignet, die mittelbaren Folgen, die sich aus einem sachgerecht an ihr ausgerichteten Vorgehen ergeben, auch vor Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 113, 1 ).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Ruhegehalt Teilzeitbeamte

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    Eine - mittelbare - Benachteiligung wegen des Geschlechts kann auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts betrifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 104, 373 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - juris, stRspr).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    Diese ist als notwendiges Element eines funktionsfähigen Strafvollzuges ein Belang von verfassungsrechtlichem Gewicht (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 89, 315 ; 116, 69 ) und daher geeignet, die mittelbaren Folgen, die sich aus einem sachgerecht an ihr ausgerichteten Vorgehen ergeben, auch vor Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 113, 1 ).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    Eine - mittelbare - Benachteiligung wegen des Geschlechts kann auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts betrifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 104, 373 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - juris, stRspr).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Kindererziehungszeiten in der Anwaltsversorgung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
    Diese ist als notwendiges Element eines funktionsfähigen Strafvollzuges ein Belang von verfassungsrechtlichem Gewicht (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 89, 315 ; 116, 69 ) und daher geeignet, die mittelbaren Folgen, die sich aus einem sachgerecht an ihr ausgerichteten Vorgehen ergeben, auch vor Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 113, 1 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Besitz eines tragbaren Computers im Strafvollzug

  • BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07

    Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und …

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am …

    Rn. 59 Vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 -, juris, Rn. 55, Beschlüsse vom 25. Oktober 2005 - 2 BvR 524/01 -, juris, Rn. 25, vom 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 -, juris, Rn. 53 und vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, juris, Rn. 26, 32, sowie Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 254; Langenfeld, in: Maunz/Dürig, GG, 79. EL Dezember 2016, Art. 3 Abs. 3 Rn. 73; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 3 Rn. 135; für eine Rechtfertigungsmöglichkeit durch der Bedeutung des Diskriminierungsverbots entsprechender "besonders schwerwiegender Gründe" Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 33. Edition, Stand: 1. Juni 2017, Art. 3 Rn. 214.
  • BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/23 R

    Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur …

    An das Geschlecht anknüpfende differenzierende Regelungen sind nur ausnahmsweise mit Art. 3 Abs. 3 Satz 1 iVm Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar, soweit sie zur Lösung von Problemen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können, zwingend erforderlich sind, oder wenn sie sich im Wege einer Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht ausnahmsweise legitimieren lassen (vgl BVerfG Urteil vom 28.1.1992 - 1 BvR 1025/82 ua - BVerfGE 85, 191, juris RdNr 55, 61; BVerfG Beschluss vom 24.1.1995 - 1 BvL 18/93 ua - BVerfGE 92, 91, juris RdNr 68; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 7.10.2003 - 2 BvR 2118/01 - BVerfGK 2, 36; juris RdNr 27; BVerfG Beschluss vom 25.10.2005 - 2 BvR 524/01 - BVerfGE 114, 357, juris RdNr 25; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 7.11.2008 - 2 BvR 1870/07 - BVerfGK 14, 381, juris RdNr 26).
  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug …

    Insoweit greift die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 96, 100 ; für den Strafvollzug BVerfGK 14, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, juris; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 12.05.2009 - 4-VII-08

    Popularklage gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz

    Dieser Sicherheitsaspekt genießt gemäß Art. 99 Satz 2 BV seinerseits Verfassungsrang (VerfGH vom 15.7.2004 = VerfGH 57, 84/98; Meder, RdNr. 6 zu Art. 99; Möstl in Lindner/Möstl/Wolff, RdNrn. 1 ff. zu Art. 99; vgl. auch BVerfG vom 7.11.2008 = NJW 2009, 661/662 m. w. N.).

    In diesem Zusammenhang stand es dem Normgeber frei, Gesichtspunkte des personellen Aufwands für die Gewährleistung der notwendigen Sicherheit in die Überlegungen einzubeziehen (BVerfGE 98, 169/201; BVerfG NJW 2009, 661/662).

    Er durfte das Ausmaß der Gefährdung für die Sicherheit und den erheblichen personellen und sachlichen Kontrollaufwand, den insbesondere Nahrungs- und Genussmittelpakete mit sich bringen, bei seiner normativen Entscheidung berücksichtigen (vgl. BVerfGE 98, 169/201; BVerfG NJW 2009, 661/662).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10

    Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung …

    § 32 Satz 1 StVollzG stellt die Gestattung von Ferngesprächen der Gefangenen in das Ermessen der Justizvollzugsanstalt und räumt den Gefangenen damit zwar keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung bestimmter Ferngespräche, wohl aber einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ein (vgl. BVerfGK 14, 381 ;… BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 11. Februar 1984 - 2 BvR 1608/83 -, ZfStrVo 1984, S. 255; KG, Beschlüsse vom 16. Juli 1996 - 5 Ws 329/96 Vollz -, OLGSt § 32 StVollzG Nr. 2…, vom 19. Juli 1996 - 5 Ws 326/96 Vollz -, NStZ-RR 1996, S. 383 , und vom 30. September 2005 - 5 Ws 362/05 Vollz -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 2 Ws 416/93 -, OLGSt § 32 StVollzG Nr. 1;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15. März 2001 - 3 Ws 1308/00 StVollz -, NStZ 2001, S. 669; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1994 - 1 Vollz (Ws) 93/94 -, juris; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 29. Juli 1987 - 2 Vollz (Ws) 38/87 -, ZfStrVo 1988, S. 110, vom 28. April 1993 - 3 Ws 141/93 -, NStZ 1993, S. 558, und vom 20. Dezember 2002 - 2 Ws 858/02 -, StraFo 2003, S. 103 ; LG Fulda, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 5 StVK 214/07 -, NStZ-RR 2007, S. 387; Ebert, ZfStrVo 2000, S. 213 ; Perwein, ZfStrVo 1996, S. 16 ).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der …

    Eine Gefährdung von Sicherheit oder Ordnung der Anstalt kann daher dann, aber auch nur dann bejaht werden und zur Rechtfertigung einschränkender Maßnahmen dienen, wenn ihr mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht zu begegnen ist (vgl. BVerfGE 89, 315 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 -, NStZ 1994, S. 453, vom 24. März 1996 - 2 BvR 222/96 -, NStZ-RR 1996, S. 252 , …und vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - NJW 2003, S. 2447 ; zur Berücksichtigungsfähigkeit des personellen Aufwandes auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, NJW 2009, S. 661 ).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf …

    Tradierte Rollenerwartungen können dabei nicht zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen dienen (vgl. BVerfG NJW 2009, 661).
  • KG, 24.01.2013 - 1 W 734/11

    Schreibweise von Ehenamen und Begleitnamen

    Tradierte Rollenerwartungen oder Geschlechterstereotype können zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen nicht dienen (BVerfG, NJW 2009, 661; 1991, 1602).
  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1422/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung betreffend die Erweiterung …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Falle des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zugunsten des Beschwerdeführers auch andere Gefangene in gleicher Lage Entsprechendes verlangen könnten (zur Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Verallgemeinerbarkeit vgl. BVerfGE 34, 369 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 2008 - 2 BvR 1870/07 -, NJW 2009, S. 661 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2015 - PL 15 S 1102/14

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Beauftragten für Chancengleichheit von …

    Eine - mittelbare - Benachteiligung wegen des Geschlechts kann auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts betrifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. zu Vorstehendem BVerfG, Beschluss vom 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07 -, DVBl 2009, 123 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.06.2020 - 204 StObWs 102/20

    Rechtswidrigkeit der Versagung eines Telefongesprächs mit dem Verteidiger im …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6539
BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07 (https://dejure.org/2009,6539)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07 (https://dejure.org/2009,6539)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 2279/07 (https://dejure.org/2009,6539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 31 Abs. 1 Nr. 3 StVollzG; § 31 Abs. 2 StVollzG; § 116 Abs. 1 StVollzG
    Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen; Kritik an der Unterbringung von Gefangenen im besonders gesicherten Haftraum); Verhältnismäßigkeit (Beifügung eines richtigstellenden Begleitschreibens); Meinungsfreiheit; Allgemeines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; StVollzG § 31 Abs. 1; ; StVollzG § 31 Abs. 2; ; StVollzG § 88 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Schutz des Schriftwechsels eines Gefangenen mit Personen seines besonderen Vertrauens vor Sanktionen und sonstigen Eingriffen im Zuge der Überwachung; Beifügung eines richtigstellenden Begleitschreibens i.S.d. § 31 Abs. 2 Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Beanstandung von Äußerungen in einer brieflichen Mitteilung eines Strafgefangenen an seinen Vater

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 577
  • NStZ 2010, 439
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88

    Briefüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Rn. 19 Der angegriffene Beschluss trägt der Reichweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und dem grundrechtlichen Anspruch auf Achtung und Schutz der Familienbeziehungen (Art. 6 Abs. 1 GG) jedenfalls insofern nicht ausreichend Rechnung, als er nicht berücksichtigt, dass die beanstandete Äußerung in einem Brief an den Vater des Beschwerdeführers und damit in einer grundrechtlich geschützten Sphäre vertraulicher Kommunikation gefallen ist (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ).

    Zu den Bedingungen der Persönlichkeitsentfaltung gehört es, dass der Einzelne einen Raum besitzt, in dem er unbeobachtet sich selbst überlassen ist oder mit Personen seines besonderen Vertrauens ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen und ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen verkehren kann (vgl. BVerfGE 90, 255 ).

    Den Grundsatz, dass der besondere persönlichkeitsrechtliche Schutz dieser Sphäre vertraulicher Kommunikation nicht dadurch entfällt, dass der Staat sich im Rahmen der Überwachung des Schriftwechsels Gefangener Kenntnis von dessen Inhalt verschafft, hat das Bundesverfassungsgericht hieraus zwar anhand von Fällen abgeleitet und wiederholt bekräftigt, die die Sanktionierung beleidigender Äußerungen oder das Anhalten von Schreiben wegen solcher Äußerungen betrafen (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, NJW 1995, S. 1477).

    Bei der notwendigen Abwägung zwischen den eingeschränkten Grundrechten des Gefangenen und dem Rechtsgut, dem das grundrechtsbeschränkende Gesetz dient, ist dies zu berücksichtigen; die in Bezug auf Einschränkungen der Meinungsfreiheit sonst geltenden Abwägungsregeln sind daher nicht ohne weiteres anwendbar (vgl. BVerfGE 90, 255 ).

    Die durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistete Möglichkeit, in engen Vertrauensbeziehungen eigenen Empfindungen und Wertungen unverstellt und ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Verhaltenserwartungen oder drohende Sanktionen Ausdruck zu geben (vgl. BVerfGE 90, 255 ), wird durch ein richtigstellendes Begleitschreiben nicht schon im Ansatz beschnitten, sondern nur in ihrer die Verhältnisse in der Anstalt betreffenden Informationswirkung auf den Adressaten berührt.

  • BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 1267/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Anhaltens eines Briefes eines Strafgefangenen …

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Rn. 16 b) Die Meinungsfreiheit findet ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (vgl. Art. 5 Abs. 2 GG), zu denen auch § 31 StVollzG gehört (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 -, NJW 1994, S. 244).

    All dies gilt auch, wenn als im Verhältnis zu den Grundrechten des Gefangenen gegenläufiger Belang nicht die durch Normen des Strafrechts geschützte persönliche Ehre, sondern der Ruf der Vollzugspraxis, sei es in einer bestimmten Strafvollzugsanstalt oder darüber hinaus, und die davon abhängigen Gemeinschaftsinteressen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 -, NJW 1994, S. 244) in die Abwägung einzustellen sind.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der in § 31 Abs. 2 StVollzG vorgesehenen Möglichkeit eines solchen Begleitschreibens in einem Fall als angesichts der "Massivität der Darstellungen" entbehrlich angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 1993 - 2 BvR 1267/92 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Als durch die Elemente der Stellungnahme und des Meinens geprägte Äußerung unterfällt sie - ungeachtet der darin enthaltenen Tatsachenbehauptung, Gefangene würden "teilweise wochenlang" in diesem Raum untergebracht - insgesamt dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 90, 241 ).

    Nur die bewusst unwahre Tatsachenbehauptung fällt aus dem Schutzbereich dieses Grundrechts von vornherein heraus (vgl. BVerfGE 90, 1 ; 90, 241 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Beleidigung durch Werturteile in vertraulicher Kommunikation unter …

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Rn. 19 Der angegriffene Beschluss trägt der Reichweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und dem grundrechtlichen Anspruch auf Achtung und Schutz der Familienbeziehungen (Art. 6 Abs. 1 GG) jedenfalls insofern nicht ausreichend Rechnung, als er nicht berücksichtigt, dass die beanstandete Äußerung in einem Brief an den Vater des Beschwerdeführers und damit in einer grundrechtlich geschützten Sphäre vertraulicher Kommunikation gefallen ist (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ).

    Den Grundsatz, dass der besondere persönlichkeitsrechtliche Schutz dieser Sphäre vertraulicher Kommunikation nicht dadurch entfällt, dass der Staat sich im Rahmen der Überwachung des Schriftwechsels Gefangener Kenntnis von dessen Inhalt verschafft, hat das Bundesverfassungsgericht hieraus zwar anhand von Fällen abgeleitet und wiederholt bekräftigt, die die Sanktionierung beleidigender Äußerungen oder das Anhalten von Schreiben wegen solcher Äußerungen betrafen (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, NJW 1995, S. 1477).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Rn. 26 Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Rn. 26 Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz …

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Gesetzliche Bestimmungen über die Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels dürfen auch nicht in einer Weise ausgelegt und angewandt werden, die für den Rechtsschutzsuchenden unvorhersehbar macht, unter welchen Voraussetzungen das von ihm eingelegte Rechtsmittel als zulässig behandelt werden wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 2008 - 2 BvR 866/06 -, juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Nur die bewusst unwahre Tatsachenbehauptung fällt aus dem Schutzbereich dieses Grundrechts von vornherein heraus (vgl. BVerfGE 90, 1 ; 90, 241 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Nur die bewusst unwahre Tatsachenbehauptung fällt aus dem Schutzbereich dieses Grundrechts von vornherein heraus (vgl. BVerfGE 90, 1 ; 90, 241 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
    Rn. 24 c) Es kann nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts sein, die im konkreten Fall erforderlichen Abwägungsentscheidungen an die Stelle der fehlenden Beurteilung seitens der Justizvollzugsanstalt und des Landgerichts zu setzen (vgl. schon für das Verhältnis von Fachgericht und Behörde BVerfGK 8, 36 ; 9, 390 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

  • BVerfG, 12.09.1994 - 2 BvR 291/94

    Meinungsfreiheit eines Strafgefangenen und "Ehrenschutz" eines Gerichts - …

  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung …

    Die Meinungsfreiheit findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 14), zu denen auch Art. 34 BayStVollzG gehört (vgl. BVerfGK 15, 577 ).

    Dies ist der Fall, wenn die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGK 15, 577 ).

    Aus den darin enthaltenen Äußerungen dürfen unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der groben Beleidigung im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG keine für den Beschwerdeführer belastenden Folgerungen gezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 1994 - 2 BvR 291/94 -, Rn. 15; BVerfGK 15, 577 ; 16, 51 ).

    cc) Den Grundsatz, dass der besondere persönlichkeitsrechtliche Schutz dieser Sphäre vertraulicher Kommunikation nicht dadurch entfällt, dass der Staat sich im Rahmen der Überwachung des Schriftwechsels Gefangener Kenntnis von dessen Inhalt verschafft, hat das Bundesverfassungsgericht zwar anhand von Fällen abgeleitet und wiederholt bekräftigt, die die Sanktionierung beleidigender Äußerungen oder das Anhalten von Schreiben wegen solcher Äußerungen betrafen (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 9, 442 ; BVerfGK 15, 577 ).

    Bei der notwendigen Abwägung zwischen den eingeschränkten Grundrechten des Gefangenen und dem Rechtsgut, dem das grundrechtsbeschränkende Gesetz dient, ist dies zu berücksichtigen; die in Bezug auf Einschränkungen der Meinungsfreiheit sonst geltenden Abwägungsregeln sind daher nicht ohne weiteres anwendbar (vgl. BVerfGE 90, 255 ; BVerfGK 15, 577 ).

    All dies gilt daher auch, wenn als im Verhältnis zu den Grundrechten des Gefangenen gegenläufiger Belang nicht die durch Normen des Strafrechts geschützte persönliche Ehre, sondern der Ruf der Vollzugspraxis, sei es in einer bestimmten Strafvollzugsanstalt oder darüber hinaus, und die davon abhängigen Gemeinschaftsinteressen in die Abwägung einzustellen sind (vgl. BVerfGK 15, 577 ).

    Es handelt sich bei dieser Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aber wie aufgezeigt um einen allgemein gültigen Grundsatz, der in dem besonderen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation wurzelt und daher bei allen Tatbestandsvarianten des § 31 Abs. 1 StVollzG beziehungsweise des hier anzuwendenden Art. 34 Abs. 1 BayStVollzG zu berücksichtigen ist (in diesem Sinne in Bezug auf § 31 Abs. 1 Nr. 3 StVollzG BVerfGK 15, 577 ).

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt …

    Dies ist angesichts der offensichtlichen Nichtberücksichtigung des besonderen Schutzes des die Menschenwürde berührenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers durch das Landgericht und der damit verbundenen offensichtlichen Abweichung des Landgerichtsbeschlusses von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 2279/07 -, juris, Rn. 27; vgl. zur Bedeutung einer solchen Abweichung für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde OLG Celle…, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 1 Ws 288/06 (StrVollz) -, juris, Rn. 7;… Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 3) hier der Fall.
  • BVerfG, 16.06.2022 - 2 BvR 784/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Untersagung eines Besuchs des inhaftierten …

    Bei Eingriffen in die Meinungsfreiheit kann sich die Überprüfung aber nicht allein auf die Frage beschränken, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 74, 102 ; BVerfGK 15, 577 ).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …

    Anhaltspunkte dafür, dass eine Nachprüfung im Hinblick auf fehlende Erwartbarkeit eines erneuten Auftretens des Fehlers nicht geboten wäre (vgl. BVerfGK 13, 438 ; 15, 577 ), sind nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 08.10.2020 - 17 P 19.2114

    Gewerkschaftlicher Antrag auf Ausschluss eines Personalratsmitglieds aus dem …

    Rn. 47 Vorliegend kann nicht davon die Rede sein, dass die von der Beteiligten zu 1 erhobenen Vorwürfe völlig haltlos oder aus der Luft gegriffen waren, sie also letztlich willkürlich waren oder ihnen jegliche tatsächliche Grundlage als Informationsbasis gefehlt hat (vgl. BVerfG, B.v. 29.6.2009 - 2 BvR 2279/07 - BVerfGK 15, 577;… B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 2619/13 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 09.08.2010 - 2 BvR 619/10

    Nichtannahmebeschluss: Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels …

    Rn. 3 Auf die Frage, ob das Oberlandesgericht mit den angeführten Gründen für die Verwerfung der Rechtsbeschwerde die Zulässigkeitsvoraussetzungen für dieses Rechtsmittel überspannt hat (vgl. zur Verwerfung einer Rechtsbeschwerde mangels fallübergreifender Bedeutung BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 2279/07 - StraFo 2009, S. 379 f. ), kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, denn die Anhörungsrüge ist nicht zur Korrektur beliebiger Rechtsfehler eröffnet, sondern nur unter der Voraussetzung statthaft, dass - nicht nur in Worten, sondern der Sache nach - eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird.
  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der …

    Um eine Fallgestaltung, deren Singularität einen Klärungsbedarf ausschloss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 2279/07 - StraFo 2009, S. 379 ) handelte es sich ebenfalls nicht.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.09.2008 - 2 Ws 433/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26579
OLG Nürnberg, 16.09.2008 - 2 Ws 433/08 (https://dejure.org/2008,26579)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08 (https://dejure.org/2008,26579)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. September 2008 - 2 Ws 433/08 (https://dejure.org/2008,26579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Erlaubnis zur Übersendung und Aushändigung eines Internetausdrucks an den Strafgefangenen

  • Judicialis

    BayStVollzG Art. 36 Abs. 1; ; BayStVollzG Art. 70 Abs. 2; ; StVollzG § 33 Abs. 1 S. 3; ; StVollzG § 68 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Schutzbereichs des Grundrechts auf Informationsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG im Hinblick auf die Übersendung und Aushändigung von Internetausdrucken an Strafgefangene; Voraussetzungen für eine Versagung der Erlaubnis zur Aushändigung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 216
  • NStZ 2010, 439
  • StV 2009, 199
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 26.09.1983 - 2 Vollz (Ws) 52/83

    Strafanstalt; Zusendung; Zeitungen; Zeitschriften; Schreiben; Zurückhalten; …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.2008 - 2 Ws 433/08
    Die Oberlandesgerichte Frankfurt (NStZ 1992, 208) und Koblenz (NStZ 1984, 46) haben bereits für die Zulässigkeit der Aushändigung eines Einzelexemplars einer Zeitschrift bzw. Kopien hiervon entschieden, dass insoweit, trotz der Unanwendbarkeit des § 68 Abs. 1 StVollzG (Art. 70 Abs. 1 BayStVollzG), wegen des in Raum stehenden Eingriffs in das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht auf § 31 StVollzG, sondern auf die speziellere und einen weitergehenden Schutz gewahrende Vorschrift des § 68 Abs. 2 StVollzG (Art. 70 Abs. 2 BayStVollzG) abzustellen ist.
  • OLG Frankfurt, 12.09.1991 - 3 Ws 334/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.09.2008 - 2 Ws 433/08
    Die Oberlandesgerichte Frankfurt (NStZ 1992, 208) und Koblenz (NStZ 1984, 46) haben bereits für die Zulässigkeit der Aushändigung eines Einzelexemplars einer Zeitschrift bzw. Kopien hiervon entschieden, dass insoweit, trotz der Unanwendbarkeit des § 68 Abs. 1 StVollzG (Art. 70 Abs. 1 BayStVollzG), wegen des in Raum stehenden Eingriffs in das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht auf § 31 StVollzG, sondern auf die speziellere und einen weitergehenden Schutz gewahrende Vorschrift des § 68 Abs. 2 StVollzG (Art. 70 Abs. 2 BayStVollzG) abzustellen ist.
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Internet im Maßregelvollzug

    Zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen, gehören von vornherein die Massenkommunikationsmittel, darunter das Internet (… BVerfG, Beschluss 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 - juris Rn. 14; BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12/09 - juris Rn. 38; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. September 2008 - 2 Ws 433/08 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. März 2012 - III 1 VollZ (Ws) 101/12;… Baumann-Hasske in: ders./Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 20 Rn. 12), das den Zugriff auf eine praktisch unübersehbare Fülle von Informationen ermöglicht (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008, BVerfGE 120, 274 [304]) und dabei wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen in zunehmendem Maße andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen ersetzt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2013, NJW 2013, 1072 [BGH 24.01.2013 - III ZR 98/12] [1074]).

    Das Landgericht verkennt damit, dass bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen der Strafvollzugsgesetze das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 BvR 2173/07 - juris - zu § 33 StVollzG ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. September 2008, NStZ 2009, 216 [217] [OLG Nürnberg 16.09.2008 - 2 Ws 433/08] zu § 36 Abs. 1 BayStVollzG; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 - juris; Beschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - juris - zu § 70 Abs. 2 StVollzG ) und wird nicht der Verpflichtung gerecht, eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes zu ermöglichen.

  • LG Hagen, 08.07.2026 - 62 StVK 35/26

    Disziplinarmaßnahme, Paket, Schriftwechsel, Würdigung

    Dies gilt etwa für umfangreiche Beilagen eines Schreibens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07) oder Beilagen, die nicht durch inhaltliche Bezugnahme in den Gedankenaustausch eingebunden sind (vgl. KG, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 Ws 480/06 Vollz u. 605/06 Vollz; OLG München, Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 [R]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08; BayObLG, Beschluss vom 08.11.2022 - 204 StObWs 301/22).
  • BayObLG, 24.02.2021 - 204 StObWs 31/21

    Anspruch des Gefangenen auf soziale Hilfe; Kein Anspruch auf bestimmte soziale …

    Darüber hinaus wird eine zahlenmäßige Begrenzung der Überlassung von Internetausdrucken nicht zu beanstanden sein, wenn eine unbeschränkte Zulassung die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erheblich gefährden würde (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.9.2008 - 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216 , juris Rn. 21).

    Demgemäß fällt auch der Zugang zu Entscheidungen etwa des Bundesverfassungsgerichts, die von jedermann über das Internet abgerufen und ausgedruckt werden können, in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 2009, 216 , juris Rn. 18).

    Insoweit kann der Beschwerdeführer auch aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16.9.2007 ( 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216 ) nichts für sich herleiten.

  • BayObLG, 08.11.2022 - 204 StObWs 301/22

    Vollzugsrecht - Abgrenzung der Behandlung von Schreiben und Paketen nach …

    Beilagen eines Schreibens stellen somit grundsätzlich ein Paket im Sinne des Art. 36 BayStVollzG dar, sofern sie umfangreich sind (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07, BVerfGK 13, 430 = NStZ 2008, 680, Nr. 11 bei Roth, juris Rn. 1) oder nicht durch inhaltliche Bezugnahme in den Gedankenaustausch eingebunden sind (vgl. KG…, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 Ws 480/06 Vollz, NStZ-RR 2007, 125, juris Rn. 15 f. m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (R), juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216, juris Rn. 15;… Arloth, in: Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 28 StVollzG Rn. 3 m.w.N.;… Knauer, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., § 37 LandesR, Rn. 3).

    Rn. 16 bb) Der Empfang eines Pakets bedarf nach der ausdrücklichen Regelung in Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BayStVollzG der vorherigen Erlaubnis der Anstalt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.06.2021 - 203 StObWs 183/21, nicht veröffentlicht; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (R), juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216, juris Rn. 15;… BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 17. Ed. 1.10.2022, BayStVollzG Art. 36 Rn. 2;… Arloth, in: Arloth/Krä a.a.O, Art. 36 BayStVollzG Rn. 1;… Laubenthal, in: Laubenthal/Nestler/ Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. E Rn. 114;… Knauer, in: Feest/Lesting/ Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 48 LandesR, Rn. 6;… Dessecker/Schwind in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kap., Abschn. E Rn. 3).

  • BayObLG, 11.11.2024 - 204 StObWs 362/24

    Rechtsschutzinteresse, Beschwerdewert, Beschleunigungsgebot, …

    Zeitungen als eines der wichtigsten Informationsmittel und andere Massenkommunikationsmittel sind von Natur aus allgemein zugängliche Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen (BVerfG…, Beschluss vom 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 -, BVerfGE 27, 71, juris Rn. 29 und 35; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08 -, juris Rn. 18).
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 80/13

    Anforderungen an die Genehmigung der Aushändigung eines Einzelexemplars einer …

    Es entspricht indes gefestigter Rechtsprechung, dass für die Zulässigkeit der Aushändigung eines per Post übersandten Einzelexemplars einer Zeitschrift bzw. Kopien hiervon trotz der Unabwendbarkeit des § 68 Abs. 1 StVollzG wegen des im Raum stehenden Eingriffs in das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht auf § 31 StVollzG, sondern auf die speziellere und einen weitergehenden Schutz gewährende Vorschrift des § 68 Abs. 2 S. 2 StVollzG abzustellen ist (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1984, 46; OLG Hamm, NStZ 1985, 143; OLG Frankfurt, NStZ 1992, 208; OLG Nürnberg, NStZ 2009, 216, 217).
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 1 Vollz (Ws) 101/12

    Strafvollzug; Anspruch auf Ausdrucke aus dem Internet

    Zu den Informationsquellen, die den Schutz des Grundrechts genießen, gehören von vorneherein die Massenkommunikationsmittel (BVerfGE 90, 32) und damit auch das Internet (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08).
  • OLG München, 04.09.2018 - 5 Ws 14/18

    Unterbliebene Weitergabe von Briefeinlagen - in Form von ausgedruckten Fotos - an …

    Auf die Erteilung einer Erlaubnis hat der Gefangene grds. keinen Rechtsanspruch, wohl aber einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch (OLG Nürnberg NStZ 2009, 216, Rn. 15 bei juris).
  • BayObLG, 13.11.2024 - 204 StObWs 375/24

    Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdeinstanz, Rechtsbeschwerdeverfahren, …

    Zu diesen gehören von Natur aus Zeitungen als eines der wichtigsten Informationsmittel (BVerfG…, Beschluss vom 03.10.1969 - 1 BvR 46/65 -, BVerfGE 27, 71, juris Rn. 29 und 35; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08 -, juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 635/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5640
OLG Hamm, 21.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 635/08 (https://dejure.org/2008,5640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 635/08 (https://dejure.org/2008,5640)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 1 Vollz (Ws) 635/08 (https://dejure.org/2008,5640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StVollzG § 1; ; StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 27; ; StVollzG § 32; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVollzG §§ 179 ff; ; BDSG § 4 a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Überwachung von privaten Telefongesprächen eines Strafgefangenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der freiwilligen Teilnahme an einem Telefonkontensystem; Einwilligung zu der Überwachungsmöglichkeit von dem Gefangenen und seinen Gesprächspartnern; Zulässigkeit der Überwachung von privaten Telefongesprächen eines Strafgefangenen

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Eine erleichterte Möglichkeit für Strafgefangene, nach außen zu telefonieren, darf nicht von einer Einwilligung zum Abhören der Gespräche abhängig gemacht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 575
  • NStZ 2010, 439
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • KG, 06.11.1980 - 2 Vollz (Ws) 171/80
    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 1 Vollz (Ws) 635/08
    Auch § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG gestattet der Vollzugsbehörde keine Ausweitung der Eingriffstatbestände (vgl. KG, NStZ 1981, 77;… Feest/Lesting, in: AK-StVollzG, § 4 Rdz. 10), weil die Überwachung von Telefongesprächen in § 32 i.V.m. § 27 StVollzG und hinsichtlich der Erhebung der Telefondaten allenfalls noch - was der Senat jedoch aufgrund fehlender Entscheidungserheblichkeit vorliegend offen lässt - in §§ 179 ff StVollzG abschließend geregelt ist.
  • OLG Hamm, 16.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 446/14

    Nutzung des Telefonkontensystems in der Sicherungsverwahrung

    Rn. 14 Der Senat hat insoweit lediglich für den Geltungsbereich des für Strafgefangene geltenden Strafvollzugsgesetzes mit Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 1 Vollz(Ws) 635/08, juris - entschieden, dass das Strafvollzugsgesetz keine Handhabe bietet, zur Zulassung der freiwilligen Teilnahme an einem Telefonkontensystem von dem Gefangenen und seinen Gesprächspartnern eine schriftliche Einwilligung zu fordern, dass die Justizvollzugsanstalt befugt sein soll, ohne besonderen Anlass und ohne dass die Gesprächsteilnehmer dies bemerken, die geführten Telefongespräche mitzuhören.
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