Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 24 StGB; § 105 JGG; § 267 StPO
Strafbefreiender Rücktritt (Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs); Heranwachsender (Gleichstellung mit einem Jugendlichen; Reifedefizite); Abfassung der Urteilsgründe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch - rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Totschlagsversuch - Wolters Kluwer
Begründung von Reifedefiziten aufgrund häufiger Diskobesuche und reger Beschäftigung mit Computerspielen und dem Wohnen bei den eigenen Eltern ohne eigene Familie; Beurteilung eines beendeten Versuchs nach der Vorstellung des Täters über ein außertatbestandsmäßiges ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung von Reifedefiziten aufgrund häufiger Diskobesuche und reger Beschäftigung mit Computerspielen und dem Wohnen bei den eigenen Eltern ohne eigene Familie; Beurteilung eines beendeten Versuchs nach der Vorstellung des Täters über ein außertatbestandsmäßiges ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 22, 23, 24 Abs. 1, 211, 212 StGB
Rücktritt vom beendeten Versuch eines Totschlags bei Erreichung eines außertatbestandsmäßigen Handlungsziels (Dr. Janique Brüning; ZIS 2011, 93) - Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Begriff des beendeten und des unbeendeten Versuchs
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Freiwilligkeit ("Denkzettelfall")
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2010 - I KLs 607 Js 38019/09
- BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 90
- NStZ-RR 2010, 371
- NStZ-RR 2013, 104
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02
Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen.Rn. 19 Auch in ihrer Gesamtschau haben die genannten Gesichtspunkte jedenfalls nicht solches Gewicht, dass kein Raum mehr für die Ausübung des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten tatrichterlichen Ermessens (BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02) bestünde, sondern, wie die Jugendkammer meint, "zwingend" Jugendstrafrecht anzuwenden sei.
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Auch bei Erreichung des außertatbestandsmäßigen Ziels kann ein unbeendeter Versuch vorliegen, so dass bloßes Aufgeben weiterer Tatausführung für Rücktritt genügte (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 ff). - BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94
Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Zumindest wird aber deutlich, dass der Angeklagte jedenfalls keine gegenteiligen Erwägungen angestellt hat, er sich also - allenfalls - überhaupt keine Vorstellungen darüber gemacht hat, ob der Geschädigte sterben könne oder nicht, sodass jedenfalls deshalb beendeter Versuch vorliegt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, 266; BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), von dem der Angeklagte nicht zurückgetreten ist.
- BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08
Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Zumindest wird aber deutlich, dass der Angeklagte jedenfalls keine gegenteiligen Erwägungen angestellt hat, er sich also - allenfalls - überhaupt keine Vorstellungen darüber gemacht hat, ob der Geschädigte sterben könne oder nicht, sodass jedenfalls deshalb beendeter Versuch vorliegt (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264, 266; BGH, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), von dem der Angeklagte nicht zurückgetreten ist. - BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06
Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN). - BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09
Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN). - BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97
Inhalt der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN). - BGH, 18.04.1984 - 2 StR 103/84
Jugendgerichtshilfe - Vertreter des Sachbearbeiters - Berichterstattung - …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Auch dabei handelt es sich schwerlich um Hinweise auf "Auffälligkeiten in der geistigen und sittlichen Entwicklung" (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 187; Urteil vom 18. April 1984 - 2 StR 103/84, NStZ 1984, 467 mwN), sondern, soweit überhaupt auf diesen Kreis beschränkt, eher um typische Verhaltensweisen jüngerer Menschen. - BGH, 19.08.2009 - 1 StR 357/09
Rechtsfehler zum Nachteil eines Angeklagten i.R.e. Revision bei einem …
Auszug aus BGH, 13.09.2010 - 1 StR 423/10
Urteilsgründe, die sich demgegenüber mit vielen sonstigen Erkenntnissen befassen, können den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 1 StR 357/09; Beschluss vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2009, 701; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51 mwN).
- BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11
Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …
Nur soweit hierfür erforderlich, sind Angaben des Angeklagten, Zeugen aussagen und sonst angefallene Erkenntnisse heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 423/10 mwN). - BGH, 18.11.2025 - 4 StR 290/25
Teilaufhebung und -ergänzung des Adhäsionsausspruchs aufgrund teilerfolgreicher …
Dies schließt jedoch nicht aus, ein unmittelbares Hinwenden zum nächsten Opfer als Indiz dafür zu werten, dass der Täter jedenfalls keine gegenteiligen Erwägungen zu der ursprünglich für möglich gehaltenen und billigend in Kauf genommenen tödlichen Wirkung seines Angriffs auf die ersten Opfer mehr angestellt hat, was für die Annahme eines beendeten Versuchs genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 423/10, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 15.12.2010 - 1 StR 556/10
Abfassung der Urteilsgründe
Urteilsgründe, die demgegenüber die Ergebnisse der Beweisaufnahme in der Art eines Protokolls referieren und sich mit einer Vielzahl wenig bedeutsamer Details befassen, können - von dem damit verbundenen, sachlich nicht gebotenen Aufwand abgesehen - den Blick für das Wesentliche verstellen und damit letztlich sogar den Bestand des Urteils gefährden (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 423/10 mwN). - LG Essen, 17.12.2024 - 22 Ks 6/24 (vgl. BGH, Beschluss vom 13.9. 2010 - 1 StR 423/10, NStZ-RR 2010, 371) Er erkannte, dass er nach der Flucht beider Zeugen keine Möglichkeit zur Tatausführung ohne erheblichen Zeitverzug mehr hatte.
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Rechtsprechung
| BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 223 StGB; § 230 StGB
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag (Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses in der Revision) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 5 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals - rechtsprechung-im-internet.de
§ 224 Abs 1 Nr 5 StGB
Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdende Behandlung bei Würgen am Hals - Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung bei einem Griff mit der Hand an den Hals des Opfers und einem Drücken mit zwei Fingern und einiger Kraft über einen kurzen Zeitraum
- ra.de
- rechtsportal.de
Gefährliche Körperverletzung in der Tatbestandsvariante der lebensgefährdenden Behandlung bei einem Griff mit der Hand an den Hals des Opfers und einem Drücken mit zwei Fingern und einiger Kraft über einen kurzen Zeitraum
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der Griff an den Hals - muss nicht eine lebensgefährdene Behandlung sein
- strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)
Revision der Nebenklage
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 27.01.2010 - 21 Ks 9/09
- BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 90
- NStZ-RR 2011, 11
- NStZ-RR 2011, 34
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines …
Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
Rn. 3 Das Urteil ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zu Gunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 und vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206). - BGH, 28.11.2007 - 2 StR 477/07
Mord (niedrige Beweggründe; motivlose Tötung; Verdeckungsabsicht; eskalierendes …
Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
Eine Aufhebung der Adhäsionsentscheidung durch den Senat kam dagegen nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, BGHSt 52, 96 f.;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 406a Rn. 8 m.w.N.). - BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95
Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate …
Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
Rn. 3 Das Urteil ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zu Gunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 und vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206). - BGH, 14.10.2004 - 4 StR 403/04
Das Leben gefährdende Behandlung (Würgegriff am Hals)
Auszug aus BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10
Rn. 6 Zwar kann festes Würgen am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen; es reicht hierfür jedoch nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 StR 403/04, NStZ-RR 2005, 44 m.w.N.).
- LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld
Hierbei hat die Kammer berücksichtigt, dass nicht schon jeder Griff an den Hals, auch wenn er zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen und Hautunterblutungen führt, eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne von § 224 StGB darstellt (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 11; BGH NStZ-RR 2005, 44;… Fischer, a.a.O. § 224 Rn 12c). - OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RVs 13/12
Eine das Leben gefährdende Behandlung durch Würgen
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann festes Würgen am Hals zwar generell geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbeizuführen, allerdings reicht insoweit nicht jeder Griff an den Hals aus, der zu würgemalähnlichen Druckmerkmalen oder Hämatomen führt (vgl. BGH NJW 2002, 3264, 3265; BGH NStZ-RR 2005, 44; BGH NStZ-RR 2006, 11; BGH NStZ 2011, 90). - LG Hamburg, 15.03.2017 - 710 Ns 4/17
Gefährliche Körperverletzung: Lebensgefährdung bei Würgen eines minderjährigen …
Von maßgeblicher Bedeutung sind vielmehr Dauer und Stärke der Einwendung, die abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (vgl. Beschluss des BGH vom 14.10.2004, Az.: 4 StR 403/04; Beschluss des BGH vom 28.09.2010, Az.: 4 StR 442/10).
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