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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 09.02.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4100
BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08 (https://dejure.org/2010,4100)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.2010 - 2 BvR 729/08 (https://dejure.org/2010,4100)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 2010 - 2 BvR 729/08 (https://dejure.org/2010,4100)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten Resozialisierungsinteresses eines lebenslänglich Inhaftierten durch Verweigerung von Vollzugslockerungen bei unzureichender Ermessensausübung - Entscheidung über ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 11 Abs 1 StVollzG, § 11 Abs 2 StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten Resozialisierungsinteresses eines lebenslänglich Inhaftierten durch Verweigerung von Vollzugslockerungen bei unzureichender Ermessensausübung - Entscheidung über ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der Fortschreibung eines Vollzugsplans; Verwehrung jeglicher Vollzugslockerungen mangels Ableistung der Mindestverbüßungszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der Fortschreibung eines Vollzugsplans; Verwehrung jeglicher Vollzugslockerungen mangels Ableistung der Mindestverbüßungszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 459
  • NStZ 2012, 430
  • StV 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Das gilt angesichts der Verpflichtung, auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Wiedererlangung seiner Freiheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ), auch in Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe.

    Androhung und Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe finden ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).

    Die Vollzugsanstalten sind mithin im Blick auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, vor allem deformierenden Persönlichkeitsstörungen, die die Lebenstüchtigkeit ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurechtzufinden vermag, im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

    Diesem Ziel dient der in § 13 Abs. 1 StVollzG geregelte Urlaub (vgl. BVerfGE 64, 261 ) ebenso wie ein mit Zustimmung des Gefangenen als Lockerung des Vollzugs angeordneter Ausgang oder eine Ausführung unter Aufsicht.

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ).

    Denn jedenfalls beruht auch die nachgeschobene Begründung nicht auf der von Verfassungs wegen gebotenen Gesamtwürdigung der für die Frage der Lockerungseignung erheblichen Umstände (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ), sondern auf der unhaltbaren Annahme, dass über die Lockerungseignung des Beschwerdeführers erst nach Festlegung der Mindestverbüßungsdauer befunden werden könne.

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Das gilt angesichts der Verpflichtung, auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Wiedererlangung seiner Freiheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ), auch in Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe.

    In diesen Fällen muss jedenfalls bei schon länger andauerndem Vollzug unabhängig davon, ob ein Entlassungszeitpunkt sich bereits konkret abzeichnet, die Vollzugsplanung besonders auch auf die Vermeidung schädigender Auswirkungen lang dauernden Freiheitsentzuges als ein wesentliches Teilelement des Resozialisierungsauftrages (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ) ausgerichtet sein (BVerfGK 9, 231 ).

    Androhung und Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe finden ihre verfassungsrechtlich notwendige Ergänzung in einem sinnvollen Behandlungsvollzug (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; stRspr).

    Die Vollzugsanstalten sind mithin im Blick auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, vor allem deformierenden Persönlichkeitsstörungen, die die Lebenstüchtigkeit ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurechtzufinden vermag, im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ).

    Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ).

    Denn jedenfalls beruht auch die nachgeschobene Begründung nicht auf der von Verfassungs wegen gebotenen Gesamtwürdigung der für die Frage der Lockerungseignung erheblichen Umstände (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ), sondern auf der unhaltbaren Annahme, dass über die Lockerungseignung des Beschwerdeführers erst nach Festlegung der Mindestverbüßungsdauer befunden werden könne.

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Rn. 31 Der Vollzugsplan, zu dessen Aufstellung und kontinuierlicher Fortschreibung § 7 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StVollzG die Vollzugsbehörde verpflichtet, ist zentrales Element eines am Resozialisierungsziel ausgerichteten Vollzuges (vgl. BVerfGK 1, 3 ; 9, 231 ).

    Dies setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (BVerfGK 9, 231 m.w.N.).

    In diesen Fällen muss jedenfalls bei schon länger andauerndem Vollzug unabhängig davon, ob ein Entlassungszeitpunkt sich bereits konkret abzeichnet, die Vollzugsplanung besonders auch auf die Vermeidung schädigender Auswirkungen lang dauernden Freiheitsentzuges als ein wesentliches Teilelement des Resozialisierungsauftrages (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ) ausgerichtet sein (BVerfGK 9, 231 ).

  • BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02

    Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Rn. 32 Erstrebt ein Gefangener Vollzugslockerungen (§ 11 Abs. 1 StVollzG), so wird er durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

    Die Vollzugsanstalten sind mithin im Blick auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, vor allem deformierenden Persönlichkeitsstörungen, die die Lebenstüchtigkeit ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurechtzufinden vermag, im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

    Für eine vom Gericht zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB) spielt die Bewährung in Vollzugslockerungen ebenfalls eine entscheidende Rolle (vgl. BVerfGE 117, 71 ); die Chancen, zu einer günstigen Sozialprognose zu gelangen (vgl. § 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB), werden durch eine vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert (…BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung von Vollzugslockerungen

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ).

    Denn jedenfalls beruht auch die nachgeschobene Begründung nicht auf der von Verfassungs wegen gebotenen Gesamtwürdigung der für die Frage der Lockerungseignung erheblichen Umstände (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, NStZ 1998, S. 430 ), sondern auf der unhaltbaren Annahme, dass über die Lockerungseignung des Beschwerdeführers erst nach Festlegung der Mindestverbüßungsdauer befunden werden könne.

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Ausführungen eines Strafgefangenen zu …

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Bei langjährig Inhaftierten kann es, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet, geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris).

    Das damit eingestandene Prüfungs- und Abwägungsdefizit springt im Übrigen auch insofern ins Auge, als sich die Stellungnahme mit keinem Wort zu der Frage verhält, weshalb nicht ungeachtet etwaiger Prognoseunsicherheiten die Lockerungsvoraussetzungen des § 11 Abs. 2 StVollzG dadurch gewährleistet werden können, dass Ausführungen mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris).

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Für eine vom Gericht zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB) spielt die Bewährung in Vollzugslockerungen ebenfalls eine entscheidende Rolle (vgl. BVerfGE 117, 71 ); die Chancen, zu einer günstigen Sozialprognose zu gelangen (vgl. § 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB), werden durch eine vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert (BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

    Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Das gilt angesichts der Verpflichtung, auch dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten eine Chance zur Wiedererlangung seiner Freiheit zu eröffnen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ), auch in Fällen lebenslanger Freiheitsstrafe.

    In diesen Fällen muss jedenfalls bei schon länger andauerndem Vollzug unabhängig davon, ob ein Entlassungszeitpunkt sich bereits konkret abzeichnet, die Vollzugsplanung besonders auch auf die Vermeidung schädigender Auswirkungen lang dauernden Freiheitsentzuges als ein wesentliches Teilelement des Resozialisierungsauftrages (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 98, 169 ) ausgerichtet sein (BVerfGK 9, 231 ).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
    Angesichts der Bedeutung lockerungsbezogener Entscheidungen für die Chance des Betroffenen auf Wiedererlangung der Freiheit (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 117, 71 ) steht hier ein im Sinne dieses Grundsatzes gewichtiger Grundrechtsverstoß in Rede.

    Für eine vom Gericht zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB) spielt die Bewährung in Vollzugslockerungen ebenfalls eine entscheidende Rolle (vgl. BVerfGE 117, 71 ); die Chancen, zu einer günstigen Sozialprognose zu gelangen (vgl. § 57a Abs. 1 i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB), werden durch eine vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert (…BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03

    Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …

  • OLG Hamm, 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Langfristige Sicherheitsverwahrung

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Erledigung der Hauptsache

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen

  • BVerfG, 21.01.2003 - 2 BvR 406/02

    Anspruch des Strafgefangenen auf Aushändigung des Vollzugsplans

  • OLG Hamburg, 13.06.2007 - 3 Vollz (Ws) 26/07

    Umfang der Anfechtung bzw. der gerichtlichen Überprüfbarkeit eines Vollzugsplans …

  • BVerfG, 29.12.2009 - 2 BvR 244/08

    Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG wegen Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines …

  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 785/93

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Verfahren auf Aussetzung des Vollzugs einer …

  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 3 Ws 242/93

    Lebenslange Freiheitsstrafe; Gewährung von Ausgang; Mißbrauchsgefahr; …

  • OLG Frankfurt, 17.11.1988 - 3 Ws 699/88
  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 1165/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen …

    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).

    Durch diese Maßnahmen werden dem Gefangenen zudem Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Erstrebt ein Gefangener diese Maßnahmen, so wird er durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 17).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für vollzugslockernde Maßnahmen im eigentlichen Sinne etwa wegen einer konkret bestehenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt und der Festigung der Lebensfähigkeit und -tüchtigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist dann hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, Rn. 32).

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug …

    Solchen Zielen dient ein gemäß § 11 Abs. 1 StVollzG mit Zustimmung des Gefangenen als Lockerung des Vollzugs angeordneter Ausgang oder eine Ausführung unter Aufsicht (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

    Für eine vom Gericht zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57 Abs. 1 StGB) spielt die Bewährung in Vollzugslockerungen ebenfalls eine entscheidende Rolle (vgl. BVerfGE 117, 71 ); die Chancen, zu einer günstigen Sozialprognose zu gelangen (vgl. § 57 Abs. 1 StGB), werden durch eine vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32 m.w.N.).

    Bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für weitergehende Lockerungen noch nicht erfüllen, dienen vor allem Ausführungen dem Erhalt der Lebensfähigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen …

    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).

    Durch diese Maßnahmen werden dem Gefangenen zudem Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Erstrebt ein Gefangener diese Maßnahmen, so wird er durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 17).

    Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, Rn. 32).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für vollzugslockernde Maßnahmen im eigentlichen Sinne etwa wegen einer konkret bestehenden Flucht- oder Missbrauchsgefahr noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt und der Festigung der Lebensfähigkeit und -tüchtigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist dann hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …

    a) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, dass der Vollzugsplan zwischenzeitlich fortgeschrieben wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2009 - 2 BvR 244/08 -, juris).

    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).

  • BVerfG, 15.05.2018 - 2 BvR 287/17

    Lebenslange Freiheitsstrafe und vollzugsöffnende Maßnahmen …

    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ).

    Durch diese Maßnahmen werden dem Gefangenen zudem Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

    Erstrebt ein Gefangener diese Maßnahmen, so wird er durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris, Rn. 17).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für weitergehende Lockerungen noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt der Lebensfähigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

    Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …

    Das gilt auch, wenn der Betroffene zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt ist, zumal dem Gefangenen auch in diesem Fall eine Chance verbleiben muss, eines Tages die Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).

    Erstrebt ein Gefangener Vollzugslockerungen (§ 11 Abs. 1 StVollzG), so wird er daher durch deren Versagung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützten Resozialisierungsinteresse berührt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris, Rn. 3, und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32).

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 , …und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).

  • BVerfG, 04.05.2015 - 2 BvR 1753/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (lebenslange Freiheitsstrafe; fehlende …

    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ).

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, juris, Rn. 3) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Je nach dem Erfolg dieser Orientierungssuche stellen sich die Lebensverhältnisse des Gefangenen günstiger oder ungünstiger dar (BVerfGK 17, 459 ).

  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 866/20

    Gewährung von begleiteten Ausgängen und Ausführungen im Strafvollzug …

    Solchen Zielen dienen mit Zustimmung des Gefangenen angeordnete Vollzugslockerungen (vgl. dazu BVerfGE 64, 261 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 17).

    b) Dem Erhalt der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern auch Ausführungen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2019 - 2 BvR 2267/18 -, Rn. 18).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, geboten sein, Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32; und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2019 - 2 BvR 681/19 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvR 650/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen …

    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ; stRspr).

    Gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für vollzugslockernde Maßnahmen im eigentlichen Sinne noch nicht erfüllen, dienen Ausführungen dem Erhalt und der Festigung der Lebensfähigkeit und -tüchtigkeit (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Bei langjährig Inhaftierten kann es daher, selbst wenn noch keine konkrete Entlassungsperspektive besteht, jedenfalls geboten sein, zumindest Lockerungen in Gestalt von Ausführungen dadurch zu ermöglichen, dass die Justizvollzugsanstalt einer von ihr angenommenen Flucht- oder Missbrauchsgefahr durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen entgegenwirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, Rn. 3, und vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32).

    Der damit verbundene personelle Aufwand ist dann hinzunehmen (vgl. BVerfGK 17, 459 ; 19, 306 ; 20, 307 ).

    Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, Rn. 10, und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Rn. 15; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, Rn. 32, und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; …

    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung; …

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene; …

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig …

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18

    Vollzug der Sicherungsverwahrung und vollzugsöffnende Maßnahmen …

  • BVerfG, 19.01.2016 - 2 BvR 3030/14

    Resozialisierungsgebot im Strafvollzug (Erhaltung der Lebenstüchtigkeit …

  • BVerfG, 01.12.2021 - 2 BvR 2080/21

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig …

  • OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16

    Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung …

  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung …

  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei …

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18

    Besondere Begründungsanforderungen bei Ablehnung eines begleiteten Ausgangs im …

  • BVerfG, 08.03.2024 - 2 BvR 1480/23

    Versagung ungefesselter Ausführungen bei einem Sicherungsverwahrten (Recht auf …

  • BayObLG, 25.01.2021 - 203 StObWs 514/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Strafvollstreckungskammer, Freiheitsstrafe, …

  • OLG Nürnberg, 18.07.2011 - 1 Ws 151/11

    Strafvollzug: Prüffähige Ausgangsentscheidung der JVA bei gerichtlichen …

  • BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09

    Nichtannahmebeschluss: teils unzulässige, teils unbegründete …

  • OLG Nürnberg, 18.01.2011 - 1 Ws 151/11

    Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausführungen) bei langjährig Inhaftierten; …

  • BayObLG, 18.08.2025 - 203 StObWs 317/25

    Vollzugsöffnende Maßnahmen, Strafgefangener, Strafvollstreckungskammer, Zulassung …

  • BVerfG, 02.05.2017 - 2 BvR 1511/16

    Lebenslange Freiheitsstrafe und Unterbringung im offenen Vollzug …

  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend …

  • BayObLG, 03.11.2025 - 203 StObWs 391/25

    Strafgefangener, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Rechtsbeschwerdegericht, …

  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 3 Ws 679/21

    Strafvollzug: Gewährung einer Ausführung

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2011 - 2 Ws 151/11

    Maßregelvollzug: Anspruch auf Erstellung und Fortschreibung eines Vollzugsplans

  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 403/22

    Lockerungen durch Ausführungen bei langjährig Inhaftierten ohne konkrete …

  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse, …

  • OLG Brandenburg, 25.09.2013 - 2 Ws (Vollz) 148/13

    Rechtsbehelf im Strafvollzugsverfahren: Bezugnahme der - ablehnenden - …

  • OLG Hamm, 05.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 710/12

    Rechtsbehelf gegen das Unterlassen der Umsetzung einer Gerichtsentscheidung im …

  • BVerfG, 11.06.2012 - 2 BvR 2739/10

    Strafvollzug (Vollzugslockerungen; Reststrafaussetzung); effektiver Rechtsschutz …

  • KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19

    Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …

  • BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23

    Zur Zulässigkeit des Feststellungsantrags eines Strafgefangenen wegen …

  • BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21

    Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen

  • KG, 29.10.2018 - 5 Ws 124/18

    Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 07.08.2013 - 2 BvR 1412/13

    Strafvollzug (Vollzugsplan; effektiver Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis; …

  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der …

  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 10/17

    Verletzung des Art 54 Abs 1 Verf BB 1992 (Achtung der Würde des Menschen im …

  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach …

  • OLG Koblenz, 25.02.2021 - 4 Ws 767/20

    Anspruch eines bereits in der Vergangenheit während einer Lockerungsmaßnahme …

  • BayObLG, 19.03.2024 - 203 StObWs 97/24

    Gefährlichkeitsprognose zur Gewährung von Vollzugslockerungen

  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug; …

  • OLG Naumburg, 07.03.2013 - 2 Ws 251/12

    Strafvollzug: Beschwerde gegen Versagung einer Ausführung infolge von …

  • BayObLG, 09.12.2025 - 203 StObWs 435/25

    Rechtsbeschwerde, Strafvollstreckungskammer, Vollzugslockerung, …

  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23

    Strafvollzug - Anforderungen an die Ablehnung einer Außenbeschäftigung

  • OLG Schleswig, 23.02.2023 - 2 Ws 145/22

    Vollzugsplanerstellung bei kürzeren Freiheitsstrafen

  • OLG Brandenburg, 06.11.2012 - 2 Ws (Vollz) 183/12

    Strafvollzug: Ermessensausübung bei der Gewährung von Lockerungen

  • OLG Hamburg, 12.06.2024 - 5 Ws 26/24
  • LG Regensburg, 14.03.2022 - SR StVK 1103/21

    Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit eines Strafgefangenen

  • OLG München, 09.06.2011 - 4 Ws 46/11

    Strafvollzug: Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Strafvollstreckungskammer; …

  • LG Regensburg, 11.10.2022 - SR StVK 301/22

    Vollzug einer Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung in Bayern: …

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11 (StrVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3718
OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,3718)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2011 - 1 Ws 29/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,3718)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 1 Ws 29/11 (StrVollz) (https://dejure.org/2011,3718)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Strafvollzug, Tragen von Damenkleidung, Zulässigkeit

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 3 GG; § 14 NJVollzG; § 22 NJVollzG; §§ 56 ff NJVollzG; § 100 NJVollzG; § 115 StVollzG; § 118 Abs. 2 S. 2 StVollzG; § 49 VwVfG
    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf Veranlassung psychologischer Behandlung durch einen Fachpsychologen bei Berufung auf Transsexualität; Versagung des Tragens von Damenbekleidung im Strafvollzug durch einen männlichen Gefangenen; ...

  • beck.de PDF

    §§ 3, 14, 22, 56 ff, 100 NJVollzG; § 49 VwVfG

  • rechtsportal.de

    Transsexuelle im Strafvollzug [Niedersachsen]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht verwehrt werden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht erlaubt Frauenkleidung im Männerknast

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Tragen von Damenkleidung im Strafvollzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Recht auf Damenbekleidung auch in JVA

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Transsexueller Häftling möchte in seiner Zelle Frauenkleider tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Männlicher Strafgefangener darf Damenbekleidung tragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf Veranlassung psychologischer Behandlung durch einen Fachpsychologen bei Berufung auf Transsexualität; Versagung des Tragens von Damenbekleidung im Strafvollzug durch einen männlichen Gefangenen; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 704
  • NStZ 2012, 430
  • NStZ 2012, 432
  • NStZ 2012, 433
  • NStZ 2012, 437
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der …

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Es ist mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung indessen unvereinbar, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfG StV 2011, 35; BVerfGE 69, 315 (360)).

    Eingreifende Maßnahmen gegenüber dem Bedrohten dürfen die Gerichte nicht anordnen oder billigen, ohne geprüft zu haben, ob sie nach diesen Grundsätzen unentbehrlich sind (vgl. BVerfG StV 2011, 35).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Es ist mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung indessen unvereinbar, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfG StV 2011, 35; BVerfGE 69, 315 (360)).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Rechtsstaatliche Zurechnung muss darauf ausgerichtet sein, nicht rechtswidriges, sondern rechtmäßiges Verhalten zu begünstigen (vgl. BVerfGE 116, 24 (49)).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Als Krankheit ist ein regelwidriger, d.h. ein vom Leitbild eines gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand anzusehen, der ärztlicher Betreuung bedarf (BSGE 35, 10, 12).
  • BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07

    Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf …

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Tradierte Rollenerwartungen können dabei nicht zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen dienen (vgl. BVerfG NJW 2009, 661).
  • OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Denn die Erlaubnis zum Erwerb von Gegenständen beinhaltet regelmäßig auch die Erlaubnis zum Besitz, solange sich die Vollzugsbehörde keinen entsprechenden Vorbehalt einräumt (vgl. OLG Celle, Beschluss des 1. Strafsenats vom 13. Oktober 2010, 1 Ws 488/10 (StrVollz); nur Leitsatz in NStZ-RR 2011, 31) und ein solcher vorliegend nicht erkennbar ist.
  • OLG Nürnberg, 21.12.2005 - 1 Ws 1055/05

    Anforderungen an die Begründung einer Entscheidung der Strafvollstreckungskammer; …

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 1 Ws 183/06

    Zulässigkeit der Verweisung auf Schriftstücke in den Akten; Begriff der …

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische …

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Sämtliche Erkrankungen begründen einen Anspruch auf fachgerechte Therapie (OLG Karlsruhe, NJW 2001, 3422; OLG Frankfurt NStZ 1981, 320;… Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 58 Rn. 1).
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 28/05

    Gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugssachen nach neuen Recht

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11
    Daran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 StVollzG durch das am 1. April 2005 in Kraft getretene Siebte Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 930) im Grundsatz nichts geändert; nach wie vor will der Gesetzgeber die vollständige und unschwere Überprüfbarkeit der gerichtlichen Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz sicherstellen (vgl. OLG Celle, Nds. Rpfl. 2005, 379; OLG Hamburg NStZ 2005, 592; OLG Nürnberg ZfStrVo 2006, 122; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325).
  • KG, 06.06.2005 - 5 Ws 196/05

    Strafvollzug: Tragen von privater Kleidung, hier militärische Tarnkleidung, in …

  • OLG Frankfurt, 09.01.1981 - 3 Ws 966/80
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2016 - 2 Ws 150/16

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Aufhebung des gestatteten Erwerbs von …

    Die von der Antragsgegnerin am 18.09.2015 durch nicht näher begründeten Aushang in der Justizvollzugsanstalt bekannt gemachte Entscheidung, dass ab sofort beim Anstaltskaufmann WC-Reinigertabs nicht mehr erworben werden dürfen, hat den Antragsteller zwar in seinen Rechten verletzt, da die Antragsgegnerin bei der Aufhebung der den Antragsteller begünstigenden Maßnahme entgegen der gesetzlichen Vorgabe des § 81 Abs. 4 Satz 1 JVollzGB V den Vertrauensschutz des Antragstellers bei Aufhebung der ihn begünstigenden rechtswidrigen Maßnahme nicht berücksichtigt hat, als sie zu diesem Zeitpunkt keine - erkennbare - Abwägung zwischen dem Vertrauen des Antragstellers in den Fortbestand der Maßnahme mit den vollzuglichen Interessen an der Aufhebung vorgenommen hat (…BeckOK Strafvollzug Baden-Württemberg/Grube JVollzGB V § 81 Rn. 12; OLG Celle NStZ 2011, 704).

    Denn die Erlaubnis zum Erwerb von Gegenständen beinhaltet regelmäßig auch die Erlaubnis zum Besitz dieser Gegenstände, solange die Vollzugsbehörde keinen entsprechenden Vorbehalt einräumt (OLG Celle NStZ-RR 2011, 31 und NStZ 2011, 704).

  • OLG Celle, 06.05.2021 - 3 Ws 89/21

    Keine generelle Ermächtigungsgrundlage der JVA zur Übergabe von Schreiben an …

    Gleichsam ist zu beachten, dass Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen dürfen (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 9. Februar 2011 - 1 Ws 29/11 - BeckRS 2011, 4500; sowie zu § 4 StVollzG OLG Hamm, Beschl. vom 10. Januar 2013 - 1Vollz (Ws) 695/12 - BeckRS 2013, 3829).
  • BayObLG, 05.03.2025 - 204 StObWs 32/25

    Nahrungsergänzungsmittel, Rechtsbeschwerdeverfahren, Strafvollstreckungskammer, …

    Die Durchführung des Einkaufs bei der Justizvollzugsanstalt beinhaltet eine Genehmigung des Erwerbs der eingekauften Waren [OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 1 Ws 29/11 (StrVollz) -, juris Rn. 23].

    Denn die Erlaubnis zum Erwerb von Gegenständen beinhaltet regelmäßig auch die Erlaubnis zum Besitz, solange sich die Vollzugsbehörde keinen entsprechenden Vorbehalt einräumt [OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.06.2016 - 2 Ws 125/16 -, juris Rn. 7; OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 1 Ws 29/11 (StrVollz) -, juris Rn. 23; BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 21. Ed. 01.10.2024, BayStVollzG Art. 24 Rn. 3; Arloth/Krä/Arloth, 5. Aufl. 2021, StVollzG § 22 Rn. 3].

  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive …

    Gleichsam ist zu beachten, dass Eingriffe gegenüber Nichtstörern als Adressaten nur ausnahmsweise, als ultima ratio erfolgen dürfen (vgl. OLG Celle, Beschl. vom 9. Februar 2011 - 1 Ws 29/11 - BeckRS 2011, 4500; sowie zu § 4 StVollzG OLG Hamm, Beschl. vom 10. Januar 2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12 - BeckRS 2013, 3829).
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 1 Vollz (Ws) 406/15

    Anforderungen an die unverzügliche Weiterleitung der Post des Untergebrachten im …

    Aufbewahrung">30 StVollzG war einhellige Rechtsprechung, dass anstaltsbedingte übliche Verzögerungen hinzunehmen sind, etwa wegen einer ausgedünnten Personaldecke an Feiertagen (OLG Hamm, NStZ 2012, 430 bei Roth).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit …

    Sind in einer Haftanstalt Maßnahmen zum Schutz eines Gefangenen vor einer Bedrohung durch Dritte erforderlich, müssen daher vorrangig bestehende - gegebenenfalls auch disziplinarische - Möglichkeiten der Einwirkung auf diejenigen ausgeschöpft werden, von denen die Bedrohung ausgeht (vgl. - zur Frage des Tragens von Damenkleidung im Männervollzug durch einen transsexuellen Gefangenen - OLG Celle, NStZ 2011, 704, 706; siehe auch - zum Schutz der Versammlungsfreiheit vor Gegendemonstranten - BVerfG, NJW 2000, 3053, 3056; NVwZ 2006, 1049, 1050).
  • OLG Bamberg, 09.10.2014 - 1 Ws 377/14

    Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme seines anwaltlichen Beistands …

    Die ungenehmigte Nutzung eines Mobiltelefons beeinträchtigt massiv Sicherheit und Ordnung der Einrichtung, da zum einen das Einschmuggeln weiterer die Anstaltssicherheit gefährdender Gegenstände organisiert, zum anderen Fluchtpläne erörtert werden können (zum Strafvollzug für viele KG [bei Roth], NStZ 2012, 430, 435;… Arloth § 32 Rn. 1;…Laubenthal,Strafvollzug, 6. Aufl. 2011, Rn. 505).
  • OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13

    Untersagung des Besitzes von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie …

    Indessen steht die Regelung unter dem in § 3 Satz 2 NJVollzG normierten Vorbehalt, dass hierdurch die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht beeinträchtigt wird (vgl. Senat vom 9.2.2011, NStZ 2011, 704).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 Ws 125/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Gestattung des Besitzes von Backpulver in …

    Denn die Erlaubnis zum Erwerb von Gegenständen beinhaltet regelmäßig auch die Erlaubnis zum Besitz dieser Gegenstände, solange die Vollzugsbehörde keinen entsprechenden Vorbehalt einräumt (OLG Celle NStZ-RR 2011, 31 und NStZ 2011, 704).
  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12

    Störer im Strafvollzug; Sicherungsmaßnahmen gegen Nichtstörer

    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Hamm, 19.09.2025 - 1 Vollz 153/25

    Verfügungsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung hinsichtlich des Umgangs mit …

  • LG Gießen, 13.03.2023 - 1 StVK 194/22
  • OLG Hamm, 16.09.2020 - 1 Vollz (Ws) 198/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen aus dem Wohngruppenvollzug …

  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 1 Vollz (Ws) 18/20

    Rechtmäßigkeit der Ablösung eines Strafgefangenen von einer Motivations- und …

  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 344/19

    Strafvollzug; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der …

  • OLG Celle, 12.11.2012 - 1 Ws 459/12

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Herausgabe eines beschlagnahmten und zuvor in …

  • OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18

    Strafvollzug; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der …

  • OLG Celle, 14.10.2015 - 1 Ws 509/15

    Mengenmäßige Beschränkung des Besitzes von Datenträgern in der …

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