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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.2012

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4241
BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12 (https://dejure.org/2013,4241)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2013 - 5 StR 526/12 (https://dejure.org/2013,4241)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2013 - 5 StR 526/12 (https://dejure.org/2013,4241)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB
    Rechtsfehlerhaft bejahter Rücktritt vom Tötungsversuch (Tötungseventualvorsatz; Korrektur des Rücktrittshorizonts bei vom Täter bemerkten körperlichen Reaktionen des Opfers nach der letzten Tathandlung)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 463
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2012 - 5 StR 528/11

    Erpressung; Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Totschlagsversuch (Korrektur …

    Auszug aus BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12
    a) Mit Recht weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass die Einschätzung der Schwurgerichtskammer, der Angeklagte habe im Zeitpunkt seines Weglaufens den Eintritt des Tötungserfolgs nicht (mehr) für möglich gehalten oder sich insoweit zumindest keine Gedanken gemacht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - 5 StR 528/11, NStZ 2012, 688, 689 mwN), in den Feststellungen keine hinreichende Stütze findet.
  • BGH, 08.07.2008 - 3 StR 220/08

    Mord; Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; Korrektur …

    Auszug aus BGH, 06.03.2013 - 5 StR 526/12
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine "Korrektur des Rücktrittshorizonts" besonderer Erörterung bedarf, wenn das Opfer nach der letzten Ausführungshandlung - vom Täter wahrgenommen - noch zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei möglicherweise bereits tödlich verletzt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 220/08, NStZ-RR 2008, 335, 336 mwN).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des …

    Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73, 74; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der …

    Jedoch ist dieser Umstand für sich betrachtet nicht genügend aussagekräftig, weil nach der Lebenserfahrung selbst letale Verletzungen nicht stets die sofortige Bewegungsunfähigkeit des Opfers zur Folge haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 17.12.2014 - 2 StR 78/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Korrektur des Rücktrittshorizonts, …

    Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf insbesondere dann eingehender Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Opfer sei bereits tödlich verletzt (Senat, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73, 74; BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463; Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14, NStZ 2014, 569, 570).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; …

    Dabei kann dahinstehen, ob hinreichend belegt ist, dass der Angeklagte bereits aufgrund der Schreie der Geschädigten unmittelbar nach dem Stich davon ausging, ihr keine zum Tode führenden Verletzungen beigefügt zu haben; auch tödliche Stiche haben nach der Lebenserfahrung nicht stets die sofortige Handlungsunfähigkeit des Opfers zur Folge (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des …

    Die Frage, ob nach diesen Rechtsgrundsätzen von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen ist, bedarf insbesondere dann ausdrücklicher Erörterung, wenn das angegriffene Tatopfer nach der letzten Ausführungshandlung noch - vom Täter wahrgenommen - zu körperlichen Reaktionen fähig ist, die geeignet sind, Zweifel daran aufkommen zu lassen, das Tatopfer sei bereits tödlich verletzt (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 428/01, NStZ-RR 2002, 73, 74; Urteile vom 6. März 2013 - 5 StR 526/12, NStZ 2013, 463; und vom 17. Juli 2014 - 4 StR 159/14, NStZ 2014, 569, 570).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42782
BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12 (https://dejure.org/2012,42782)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2012 - 3 StR 433/12 (https://dejure.org/2012,42782)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 (https://dejure.org/2012,42782)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe zum Raub (Beendigungszeitpunkt; Maßgeblichkeit des Nichtbestehens direkter Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers hinsichtlich der Tatbeute)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 463
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 334/08

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines hinterlistigen Überfalls); …

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • BGH, 02.05.2012 - 3 StR 146/12

    Anforderungen an das Vorliegen eines hinterlistigen Überfalls bei der …

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • BGH, 01.09.1999 - 1 StR 416/99

    Beihilfe zum Raub; Beendigung; Begünstigungsabsicht

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Ob bei einem Raubdelikt Beendigung eingetreten ist, richtet sich danach, ob hinsichtlich der Tatbeute noch irgendwelche direkte Eingriffsmöglichkeiten des Eigentümers oder eines Beobachters bestanden hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 StR 416/99, NStZ 2000, 31) oder die weggenommene Sache endgültig gesichert ist (…vgl. MüKoStGB/Sander, 2. Aufl., § 249 Rn. 38).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 167/11

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont; Darlegungsmangel; Erörterungsmangel; …

    Auszug aus BGH, 27.11.2012 - 3 StR 433/12
    Wegen der Tatbestandsvoraussetzungen der gefährlichen Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB) weist der Senat auf seine Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 3 StR 146/12, vom 28. Juni 2011 - 3 StR 167/11 und vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77 hin.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12

    Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …

    Rn. 139 Beihilfe kann nach der ständigen Rechtsprechung des BGH, dem der Senat folgt, auch noch in dem Zeitraum zwischen der Vollendung der Haupttat und deren Beendigung geleistet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12, NStZ 2013, 463, dort insbesondere zur Abgrenzung der Beihilfe von Anschlussdelikten nach §§ 257 ff. StGB; Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 521/14, wistra 2016, 74, unter II. 1. B) aa) der Gründe).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Rn. 206 Beihilfe kann der höchstrichterlichen Rechtsprechung zufolge zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und darüber hinaus auch noch zwischen Vollendung und Beendigung der Haupttat geleistet werden (vgl. BGH-Beschlüsse vom 14.10.2015 - 1 StR 521/14, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht -wistra- 2016, 74, Rz 18 und vom 27.11.2012 - 3 StR 433/12, NStZ 2013, 463).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 450/18

    Beihilfe (erforderliche Feststellungen im Urteil: Tatzeit der Haupttat)

    Beihilfe kann zwischen Versuchsbeginn und Vollendung und auch bereits während des Vorbereitungsstadiums geleistet werden, nicht aber nach materieller Beendigung der Haupttat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 Rn. 4 mwN und vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12 Rn. 5).
  • LG Duisburg, 25.07.2023 - 33 KLs 9/23
    Dem steht zunächst nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Abholung die Betrugstat bereits vollendet war, da Beihilfe auch im Zeitpunkt zwischen Vollendung und Beendigung noch möglich ist (BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 433/12).
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