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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26108
BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15 (https://dejure.org/2015,26108)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2015 - 3 StR 162/15 (https://dejure.org/2015,26108)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2015 - 3 StR 162/15 (https://dejure.org/2015,26108)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
    Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; Beweisverwertungsverbot

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
    Verhältnis von Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Einfuhrhandlungen als unselbständige Teilakte des Handeltreibens); Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; ...

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
    Verhältnis von Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Einfuhrhandlungen als unselbständige Teilakte des Handeltreibens); Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers wegen unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender E-Mail-Kommunikation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 StPO, § 94 StPO, §§ 94 ff StPO, § 98 StPO
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender email-Kommunikation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 StPO, § 94 StPO, §§ 94 ff StPO, § 98 StPO
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers wegen unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender E-Mail-Kommunikation

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 33 Abs. 1, § 35 Abs. 2 StPO, § 101 Abs. 5 StPO, § 101 Abs. 1 StPO, §§ 94, 98 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlagnahme von Benachrichtigungen

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • kanzlei.biz

    Beschlagnahme von Email-Konto muss bekannt gegeben werden

  • online-und-recht.de

    Keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails

  • datenschutz.eu

    Keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails

  • opinioiuris.de

    Heimliche Beschlagnahme von Emails

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlagnahme von Benachrichtigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Auszüge)

    E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Heimliche Beschlagnahme von Emails - Die Ermittlungsbehörden sind ans Gesetz gebunden

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein geheimer Zugriff

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschlagnahme der auf dem Mailserver eines Providers gespeicherten Daten muss Betroffenen mitgeteilt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimliche Beschlagname von eMails

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    E-Mails dürfen nicht ohne Bekanntgabe beschlagnahmt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 704
  • StV 2016, 132
  • MMR 2016, 216 (Ls.)
  • K&R 2016, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.2009 - StB 48/09

    Überwachung der Telekommunikation; Beschlagnahme von E-Mails beim Provider …

    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
    Eine Zurückstellung der Benachrichtigung wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks sieht die Strafprozessordnung für diese Untersuchungshandlung - anders als § 101 Abs. 5 StPO 2 für die in § 101 Abs. 1 StPO abschließend aufgeführten heimlichen Ermittlungsmaßnahmen - nicht vor (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298).
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)

    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
    Beide Einfuhrhandlungen stellen somit unselbständige Teilakte des einheitlichen Betriebs der Plantage und damit des gesamten, als Bewertungseinheit anzusehenden Handeltreibens dar (vgl. BGH, NStZ 2010, 223;… Weber, BtmG, 4. Auflage, § 30a Rn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …

    Während die Beschlagnahme (§ 94 StPO) nur als offene Maßnahme zulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705), erlaubt § 100a Abs. 1 Satz 1 StPO auch den verdeckten Zugriff auf Telekommunikationsinhalte.
  • BGH, 26.01.2017 - StB 26/14

    Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …

    Tauglicher Gegenstand dieses Verfahrens sind ausschließlich die in § 101 Abs. 1 StPO aufgeführten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen; der Katalog ist abschließend (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).

    Strafprozessual ermöglichen nach diesen Maßstäben die §§ 94 ff. StPO die Sicherstellung und Beschlagnahme entsprechender E-Mails (…BVerfG aaO, S. 58 ff.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).

    Eine Zurückstellung der Benachrichtigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und führt zur Rechtsfehlerhaftigkeit der Sicherstellung bzw. der Beschlagnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).

  • BGH, 15.07.2025 - 2 StR 644/24

    Zeugenstaatsanwalt (unzulässige Teilnahme des als Zeugen vernommenen …

    Denn bei einer Durchsuchung handelt es sich ebenso wie bei der Beschlagnahme, sofern bei Letzterer nicht die Voraussetzungen des § 95a StPO gegeben sind, um offene Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung den davon Betroffenen und Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704 f.).

    Allein der an die zulässige Beschlagnahme anschließende Gesetzesverstoß der unterlassenen Mitteilung hat - insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Tatvorwurfs - nicht das Gewicht, die rechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse für das Verfahren zu sperren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704 f.).

  • OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23

    Rechtsbehelf gegen die vollzogene Anordnung einer Löschung von Daten nach …

    Denn § 101 Abs. 1 StPO betrifft ausschließlich heimliche Ermittlungsmaßnahmen, die abschließend aufgeführt werden (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 -, BGHSt 62, 22-36).
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