Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15 |
Volltextveröffentlichungen (26)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; Beweisverwertungsverbot - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Verhältnis von Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Einfuhrhandlungen als unselbständige Teilakte des Handeltreibens); Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; ...
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Verhältnis von Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Einfuhrhandlungen als unselbständige Teilakte des Handeltreibens); Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
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- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers wegen unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender E-Mail-Kommunikation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 StPO, § 94 StPO, §§ 94 ff StPO, § 98 StPO
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender email-Kommunikation - rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 StPO, § 94 StPO, §§ 94 ff StPO, § 98 StPO
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers wegen unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender E-Mail-Kommunikation - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 33 Abs. 1, § 35 Abs. 2 StPO, § 101 Abs. 5 StPO, § 101 Abs. 1 StPO, §§ 94, 98 StPO
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlagnahme von Benachrichtigungen
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- kanzlei.biz
Beschlagnahme von Email-Konto muss bekannt gegeben werden
- online-und-recht.de
Keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails
- datenschutz.eu
Keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails
- opinioiuris.de
Heimliche Beschlagnahme von Emails
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlagnahme von Benachrichtigungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- internet-law.de (Auszüge)
E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Heimliche Beschlagnahme von Emails - Die Ermittlungsbehörden sind ans Gesetz gebunden
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kein geheimer Zugriff
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Beschlagnahme der auf dem Mailserver eines Providers gespeicherten Daten muss Betroffenen mitgeteilt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Heimliche Beschlagname von eMails
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
E-Mails dürfen nicht ohne Bekanntgabe beschlagnahmt werden
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 03.09.2014 - 4 KLs 100/12
- BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 704
- StV 2016, 132
- MMR 2016, 216 (Ls.)
- K&R 2016, 52
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.2009 - StB 48/09
Überwachung der Telekommunikation; Beschlagnahme von E-Mails beim Provider …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
Eine Zurückstellung der Benachrichtigung wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks sieht die Strafprozessordnung für diese Untersuchungshandlung - anders als § 101 Abs. 5 StPO 2 für die in § 101 Abs. 1 StPO abschließend aufgeführten heimlichen Ermittlungsmaßnahmen - nicht vor (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298). - BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
Beide Einfuhrhandlungen stellen somit unselbständige Teilakte des einheitlichen Betriebs der Plantage und damit des gesamten, als Bewertungseinheit anzusehenden Handeltreibens dar (vgl. BGH, NStZ 2010, 223;… Weber, BtmG, 4. Auflage, § 30a Rn. 36 m.w.N.).
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
- BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
Tauglicher Gegenstand dieses Verfahrens sind ausschließlich die in § 101 Abs. 1 StPO aufgeführten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen; der Katalog ist abschließend (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).Strafprozessual ermöglichen nach diesen Maßstäben die §§ 94 ff. StPO die Sicherstellung und Beschlagnahme entsprechender E-Mails (…BVerfG aaO, S. 58 ff.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).
Eine Zurückstellung der Benachrichtigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und führt zur Rechtsfehlerhaftigkeit der Sicherstellung bzw. der Beschlagnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).
- BGH, 15.07.2025 - 2 StR 644/24
Zeugenstaatsanwalt (unzulässige Teilnahme des als Zeugen vernommenen …
Denn bei einer Durchsuchung handelt es sich ebenso wie bei der Beschlagnahme, sofern bei Letzterer nicht die Voraussetzungen des § 95a StPO gegeben sind, um offene Ermittlungsmaßnahmen, deren Anordnung den davon Betroffenen und Verfahrensbeteiligten bekannt zu machen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704 f.).Allein der an die zulässige Beschlagnahme anschließende Gesetzesverstoß der unterlassenen Mitteilung hat - insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Tatvorwurfs - nicht das Gewicht, die rechtmäßig gewonnenen Erkenntnisse für das Verfahren zu sperren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704 f.).
- OLG München, 22.09.2023 - 6 St 3/23
Rechtsbehelf gegen die vollzogene Anordnung einer Löschung von Daten nach …
Denn § 101 Abs. 1 StPO betrifft ausschließlich heimliche Ermittlungsmaßnahmen, die abschließend aufgeführt werden (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15 -, juris; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 -, BGHSt 62, 22-36).
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