Rechtsprechung
| BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14 |
Volltextveröffentlichungen (18)
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§ 267 AEUV; Art. 56 Abs. 1 lit. a) RL 2006/112/EG; Art. 3 lit a) RL 2003/87/EG; § 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG
Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne von Art. 56 Abs. 1 lit. a) der RL 2006/112/EG); Umsatzsteuerhinterziehung (fehlende Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Leistungsort) - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 15 Abs. 1 UStG; § 27 Abs. 1 StGB
Umsatzsteuerhinterziehung (keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehung durch den Erwerb: relevanter Zeitpunkt); Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung (objektive und subjektive Voraussetzungen: Beihilfe durch Integration in ein ...
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Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung in einer Umsatzsteuerbetrugskette und Konkurrenzverhältnisse
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Art 56 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 3 Buchst a EGRL 87/2003, Art 267 AEUV, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 27 Abs 1 StGB
Antrag auf Vorabentscheidung: Treibhausgasemissionszertifikat als "ähnliches Recht" i.S.d. Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG - rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 14 Abs 2 S 2 UStG, § 14a UStG, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG, § 27 StGB
Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung in einer Umsatzsteuerbetrugskette und Konkurrenzverhältnisse - IWW
§ 257b StPO, § ... 273 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, §§ 14, 14a UStG, § 27 StGB, § 53 StGB, § 52 StGB, § 168 Satz 2 AO, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB
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Versagung des Vorsteuerabzugs im Falle einer Steuerhinterziehung
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AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Versagung des Vorsteuerabzugs im Falle einer Steuerhinterziehung - datenbank.nwb.de
Antrag auf Vorabentscheidung: Treibhausgasemissionszertifikat als "ähnliches Recht" i.S.d. Art. 56 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG
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Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerhinterziehung mit CO2-Emissionszertifikaten
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Umsatzsteuerbetrugskette - Steuerhinterziehung bei der Voranmeldung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der Umsatzsteuerbetrugskette
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Tateinheitliche Beihilfeleistung bei Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 39
- NStZ-RR 2015, 375
- EuZW 2016, 80
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
Die Auslegung ist auch nicht derart offenkundig, dass sie im Sinne eines "acte clair' keinen vernünftigen Zweifeln unterläge (vgl. zu den Voraussetzungen einer Offenkundigkeit EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache C-283/81, CILFIT, Slg. 1982, S. 3415).d) Im Hinblick darauf, dass der mit der Auswahl der in Art. 56 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 2006/112/EG ausdrücklich aufgeführten Rechte verfolgte Regelungszweck in der Richtlinie nicht näher erläutert wird, ist die Auslegung des Begriffs des "ähnlichen Rechts' in dieser Vorschrift nicht derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bliebe und die Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Europäischen Union nicht bestünde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache C-283/81, CILFIT, Slg. 1982, S. 3415).
- EuGH, 18.12.2014 - C-131/13
Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
Da die Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen keine Kenntnis von der Einbindung der Firmen E. und I. in ein "Umsatzsteuerbetrugssystem' hatten, konnte sich für sie eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht daraus ergeben, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006, Rechtssache C-439/04 u.a., Kittel und Recolta Recycling, Slg. 2006, I-6161 und vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a., Italmoda, ABl. - BFH, 19.10.2006 - III R 6/05
Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens ("Internet-Adresse")
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
In der deutschen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass auch Rechte, die nicht von Gesetzes wegen als absolute Rechte ausgestaltet sind, den genannten gewerblichen Schutzrechten dadurch vergleichbar sein können, dass die Ausschließlichkeit von deren Nutzung und Verwertung durch schuldrechtliche oder andere Ansprüche abgesichert ist (vgl. zum Verkauf einer Internet-Domain vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 2011 - 6 K 2154/09, DStRE 2012, 936 mit Verweis auf BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 6/05, BFHE 215, 222 (Absicherung der faktischen Ausschließlichkeitsstellung des Domaininhabers durch den Registrierungsvertrag); zur Überlassung eines Berufsfußballers gegen Ablösezahlung mit der Folge einer "Exklusivität des Einsatzrechts' vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - I R 108/10, BFHE 236, 117).
- BFH, 14.12.2011 - I R 108/10
Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
In der deutschen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass auch Rechte, die nicht von Gesetzes wegen als absolute Rechte ausgestaltet sind, den genannten gewerblichen Schutzrechten dadurch vergleichbar sein können, dass die Ausschließlichkeit von deren Nutzung und Verwertung durch schuldrechtliche oder andere Ansprüche abgesichert ist (vgl. zum Verkauf einer Internet-Domain vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 2011 - 6 K 2154/09, DStRE 2012, 936 mit Verweis auf BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 6/05, BFHE 215, 222 (Absicherung der faktischen Ausschließlichkeitsstellung des Domaininhabers durch den Registrierungsvertrag); zur Überlassung eines Berufsfußballers gegen Ablösezahlung mit der Folge einer "Exklusivität des Einsatzrechts' vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - I R 108/10, BFHE 236, 117). - EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
Da die Angeklagten nach den Urteilsfeststellungen keine Kenntnis von der Einbindung der Firmen E. und I. in ein "Umsatzsteuerbetrugssystem' hatten, konnte sich für sie eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht daraus ergeben, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union der Vorsteuerabzug zu versagen ist, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006, Rechtssache C-439/04 u.a., Kittel und Recolta Recycling, Slg. 2006, I-6161 und vom 18. Dezember 2014, Rechtssache C-131/13 u.a., Italmoda, ABl. - FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2011 - 6 K 2154/09
Internet-Domain als ähnliches Recht i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
In der deutschen Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass auch Rechte, die nicht von Gesetzes wegen als absolute Rechte ausgestaltet sind, den genannten gewerblichen Schutzrechten dadurch vergleichbar sein können, dass die Ausschließlichkeit von deren Nutzung und Verwertung durch schuldrechtliche oder andere Ansprüche abgesichert ist (vgl. zum Verkauf einer Internet-Domain vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 2011 - 6 K 2154/09, DStRE 2012, 936 mit Verweis auf BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 6/05, BFHE 215, 222 (Absicherung der faktischen Ausschließlichkeitsstellung des Domaininhabers durch den Registrierungsvertrag); zur Überlassung eines Berufsfußballers gegen Ablösezahlung mit der Folge einer "Exklusivität des Einsatzrechts' vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - I R 108/10, BFHE 236, 117). - FG Düsseldorf, 21.06.2013 - 1 K 2550/11
Handel mit Emissionszertifikaten - Mangelnde Entscheidungserheblichkeit der …
Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
a) Allerdings entspricht die Auffassung, dass die in einem Emissionszertifikat verkörperte Berechtigung ein ähnliches Recht i.S.v. § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG a.F. und damit auch i.S.v. Art. 56 Abs. 1 Buchst. a) der Richtlinie 2006/112/EG darstellt, der in der Bundesrepublik Deutschland bislang einhelligen Ansicht von Literatur (…vgl. Küffner/Stöcker/Zugmaier, UStG, 114. Lfg., § 3a Rn. 121;… MeyerHollatz/Nagel/Krüger in Elspas/Salje/Stewing, Emissionshandel, Kap. 45 Rn. 3 f.; Adam/Hentschke/Kopp-Assenmacher, Handbuch des Emissionshandelsrechts, Kap. 8.7), Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 2. Februar 2005, BStBl. I 2005, 494) und Rechtsprechung (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2013 - 1 K 2550/11 U, juris).
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Deswegen kommt dem Gewicht der Beihilfehandlung auch für die Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens erhebliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 StR 142/14, wistra 2015, 235 sowie Urteile vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, Rn. 25, wistra 2016, 31 und vom 6. September 2016 - 1 StR 575/15, NZWiSt 2016, 474). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …
Das Landgericht hat im Wesentlichen folgende Feststellungen und Wertungen getroffen (s. dazu bereits BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39 sowie Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ-RR 2015, 375):.Die Verurteilung des St. hatte weitgehend Bestand (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39).
Der Vorsteuerabzug ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) jedoch dann zu versagen, wenn der Steuerpflichtige - im unionsrechtlichen Sinne - selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juli 2006 - Rechtssache C-439/04 u.a., Slg. 2006, I-6161 und vom 18. Dezember 2014 - Rechtssache C-131/13, Italmoda, DStR 2015573; BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 1 StR 219/14, wistra 2015, 147 und vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39; jeweils mwN).
Auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats im vorliegenden Verfahren (Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ-RR 2015, 375) hat der EuGH am 8. Dezember 2016 entschieden, dass die in dieser Bestimmung genannten "ähnlichen Rechte' die in Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates definierten Treibhausgasemissionszertifikate einschließen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - Rechtssache C-453/15, MwStR 2017, 68).
- BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
Steuerhinterziehung (Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils großen …
Dagegen liegt eine (einheitliche) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn der Gehilfe mit einer einzigen Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten eines anderen Hilfe leistet (st. Rspr.: BGH, Urteile vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14 Rn. 20 …und vom 6. März 2024 - 1 StR 308/23 Rn. 15;… Beschlüsse vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2 Rn. 3;… vom 28. Juni 2017 - 1 StR 677/16 Rn. 8 …und vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7).
- BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18
Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers
Rn. 205 (1) Als Hilfeleistung im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH-Urteile vom 28.10.2015 - 1 StR 465/14, Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2016, 292, Rz 63; vom 22.07.2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, Rz 15 und vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99, NJW 2000, 3010, BStBl II 2001, 79, unter B.I.1.; s.a. Senatsurteil vom 07.03.2006 - VII R 30/04, BFH/NV 2006, 1717, unter II.5.a; BFH-Urteile vom 07.03.2006 - X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594, unter II.3.Es reicht, dass die Hilfe an sich geeignet ist, die fremde Haupttat zu fördern oder zu erleichtern, und der Hilfeleistende dies weiß (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH-Urteile vom 19.12.2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 329, Rz 15 und in NStZ 2016, 39, Rz 16, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteile in BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594, unter II.3.
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
Er muss auch die quantitative Dimension des vom Haupttäter verwirklichten Unrechts nicht im Detail kennen, z. B. die Höhe der letztlich hinterzogenen Steuern (BGH-Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, wistra 2016, 31 m. w. N.). - BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18
Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger …
Erbringt ein Beteiligter nur einen individuellen Beitrag, durch den mehrere Taten eines anderen gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als einheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; vom 5. Dezember 2012 - 2 StR 117/12, wistra 2013, 310, 311; vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40; Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 434/10, StraFo 2011, 238; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146, 147; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; vom 19. November 2014 - 4 StR 284/14, NStZ-RR 2015, 41 (Ls)).Mehrere Hilfeleistungen eines Gehilfen zu einer Tat eines anderen rechtfertigen regelmäßig ebenfalls nur die Annahme einer Beihilfe, weil sich das Unrecht des Gehilfen allein aus der Rechtsgutsverletzung der einmalig begangenen Haupttat ableiten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40;… Beschluss vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513 f. juris Rn. 16;… LK-StGB/Schünemann, 12. Aufl., § 27 Rn. 67;… Fischer, StGB, 66. Aufl., Vor § 52 Rn. 11 mwN).
Unterstützt der Gehilfe demgegenüber mit mehreren eigenständigen Beihilfehandlungen verschiedene Taten des Haupttäters, liegt Tatmehrheit im Sinne des § 53 StGB vor (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2018 - 2 StR 31/18, wistra 2019, 116; Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40;… Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 2 StR 451/99, NStZ 2000, 83 Rn. 3;… LK-StGB/Schünemann, 12. Aufl., § 27 Rn. 68).
- BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20
Vorabentscheidungsersuchen in energierechtlichem Rechtsstreit zwischen …
Rn. 19 V. Soweit der Antrag auf Anonymisierung dahin auszulegen ist, dass der Senat hilfsweise den Gerichtshof ersuchen möge, gemäß Art. 95 Abs. 2 der Verfahrensordnung den Namen der Antragstellerin zu anonymisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, juris Rn. 35), hat dies ebenfalls keinen Erfolg.Rn. 20 1. Ein solches Ersuchen wird im Hinblick auf die der Partei eröffnete Möglichkeit, einen eigenen Antrag beim Unionsgerichtshof zu stellen, nur dann in Betracht kommen, wenn dafür besondere Gründe bestehen, etwa dem Gericht eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber einem Verfahrensbeteiligten obliegt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, juris Rn. 35).
- BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche …
Fördert der Gehilfe mit einem einzigen Unterstützungsbeitrag mehrere rechtlich selbständige Haupttaten, liegt ebenfalls ein in seiner Person tateinheitlich verknüpftes Beihilfedelikt vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 ? 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306, 316; Beschluss vom 7. Oktober 2014 ? 4 StR 371/14, wistra 2015, 56; Urteil vom 22. Juli 2015 ? 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40). - BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19
Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur …
Die von der E. GmbH ausgestellten Scheinrechnungen berechtigten den Angeklagten nicht zum Vorsteuerabzug; die in diesen fingierten Eingangsrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern durfte er nicht als Vorsteuern geltend machen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, 2, §§ 14, 14a UStG; vgl. im Übrigen § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG; BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14 Rn. 13 mwN). - BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14
Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern …
Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern; Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, wistra 2016, 31 …und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 21 mwN). - LG Kiel, 16.12.2019 - 3 KLs 8/17
- LG Hamburg, 23.03.2023 - 620 KLs 2/22
Umsatzsteuerhinterziehung: Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen bei vorgetäuschten …
- BGH, 21.04.2020 - 1 StR 486/19
Beihilfe (Tateinheit bei einer Unterstützungshandlung zu mehreren Haupttaten)
- BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
- LG Köln, 02.11.2018 - 323 KLs 1/18
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