Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- OLG Brandenburg
- Judicialis
StPO § 333; ; StPO § 341; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StGB § 249; ; StGB § 252
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen; Gewaltanwendung gegen einen Warenhausdetektiv; Vorliegen des Tatbestandsmerkmals der sogenannten Beutesicherungsabsicht; Absicht einer Gewahrsamsbehauptung als Beweggrund des Täters bei einem räuberischen Diebstahl von ...
Besprechungen u.ä.
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Spiralbohrer-Fall
§ 252 StGB; § 249 Abs. 1 StGB
Räuberischer Diebstahl; Gewalt gegen eine Person Besitzerhaltungsabsicht
Verfahrensgang
- AG Luckenwalde, 18.10.2005 - 22 Ls 756/04
- LG Potsdam, 05.07.2007 - 28 Ns 4/06
- OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 1 Ss 94/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 201
Wird zitiert von ...
- KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14
Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts
Der Zweifelsgrundsatz verbietet es jedoch, dem Täter - wenn die zweifelsfreie Feststellung der Besitzerhaltungsabsicht wie hier letztlich nicht möglich ist - die Absicht der Gewahrsamsbehauptung zu unterstellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 Ss 94/07 - [bei juris]; OLG Zweibrücken StV 1994, 545, 546; OLG Köln NStZ-RR 2004, 299; KG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 4-245/10 -).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wahrnehmung berechtigter Interessen: Ehrverletzende Äußerungen über einen Staatsanwalt in einer Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wahrnehmung berechtigter Interessen: Ehrverletzende Äußerungen über einen Staatsanwalt in einer Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung
- Judicialis
StGB § 185; ; StGB § 193
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine Äußerung über den Staatsanwalt in einer schriftlichen Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung
Verfahrensgang
- AG Osnabrück, 11.12.2007 - 201 Ds 162/07
- OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 201
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des …
Dementgegen ist ein Oberstaatsanwalt schon von Berufs wegen in der Lage und gehalten, spontan und nicht frei von Emotionen gegenüber einer einzelnen Person geäußerte, allein ihm mitzuteilende überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim Kampf um das Recht auszuhalten (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 44 f.; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 201). - OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen …
Darüber hinaus haben zumindest einige der vom Berufungsgericht im Urteil zitierten Äußerungen der Angeklagten nur wenig Tatsachensubstanz und erscheinen derart abstrus, dass sie letztlich ebenfalls nur als abwertende Meinungsäußerungen anzusehen sein könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08).Daraus ergibt sich, dass die Angeklagten einen "Kampf um das Recht" führten, in dem ein Beteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08; BVerfG, NJW 1991, 2074 (2076)), und in dem die verwendeten Begriffe oftmals eher als Meinungsäußerungen bzw. Werturteile anzusehen sind denn als Tatsachenbehauptungen (…vgl. Fischer, aaO, § 186, Rdnr. 3 a).
- LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16
Beleidigung, Werturteil
Das OLG Oldenburg (NStZ-RR 2008, 201) hält es in Anwendung des § 193 StGB nicht für strafbar, dass ein Angeklagter das Verhalten des sachbearbeitenden Staatsanwalts "als inzwischen ganz offensichtlich vollkommen entartet" kommentiert.