Rechtsprechung
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 217/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 46 Abs 1 StGB, § 46b StGB
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Belastende Aussage eines von der Kronzeugenregelung profitierenden Mitangeklagten - Wolters Kluwer
Beweiswürdigung hinsichtlich notwendiger Erörterung des naheliegenden Falschbelastungsmotivs eines Mitangeklagten i.R.e. Verurteilung u.a. wegen erpresserischen Menschenraubes
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Belastende Aussage eines von der Kronzeugenregelung profitierenden Mitangeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46b Abs. 1
Beweiswürdigung hinsichtlich notwendiger Erörterung des naheliegenden Falschbelastungsmotivs eines Mitangeklagten i.R.e. Verurteilung u.a. wegen erpresserischen Menschenraubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 21.12.2012 - 13 KLs 192/12
- BGH, 26.11.2013 - 3 StR 217/13
- LG Rostock, 22.04.2015 - 12 KLs 47/14
- BGH, 12.01.2016 - 3 StR 482/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 115
- NStZ-RR 2014, 164
- StV 2014, 325
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 23.04.2021 - 6-2/20
Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen; …
Gerade mit Blick auf die soeben erörterte Sorge N. S.s wegen des gegen sie selbst gerichteten Verfahrens hat der Senat als wesentlichen Gesichtspunkt ein naheliegendes Falschbelastungsmotiv der Zeugin geprüft: dass sie sich nämlich - auch ohne entsprechende "Bestärkungen" von außen - mit ihren Aussagen möglicherweise die Voraussetzungen und Vorteile der "Kronzeugenregelung" (§ 46b StGB ) sichern wollte und damit der Versuchung ausgesetzt war, Dritte deswegen wahrheitswidrig zu belasten (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 115 m. w. N.). - KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20 Gerade mit Blick auf die soeben erörterte Sorge N. S.s wegen des gegen sie selbst gerichteten Verfahrens hat der Senat als wesentlichen Gesichtspunkt ein naheliegendes Falschbelastungsmotiv der Zeugin geprüft: dass sie sich nämlich - auch ohne entsprechende "Bestärkungen" von außen - mit ihren Aussagen möglicherweise die Voraussetzungen und Vorteile der "Kronzeugenregelung" (§ 46b StGB) sichern wollte und damit der Versuchung ausgesetzt war, Dritte deswegen wahrheitswidrig zu belasten (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 115 m. w. N.).
Rechtsprechung
BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 StPO; § 244 Abs. 3, Abs. 4 StPO
Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen; ungeeignetes Beweismittel (Antrag auf ein anthropologisches Identitätsgutachten; Klärung der Eignung im Freibeweisverfahren) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 Abs 1 S 2 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung des Ergebnisse der auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Einholung eines anthropologischen Identitätsgutachtens - Wolters Kluwer
Plausibilität des Ergebnisses einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung i.R.d. Verurteilung wegen Raubes (hier: Überfall)
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Überprüfung des Ergebnisse der auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Einholung eines anthropologischen Identitätsgutachtens
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Plausibilität des Ergebnisses einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung i.R.d. Verurteilung wegen Raubes (hier: Überfall) - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen - hier bei DNA
Verfahrensgang
- LG Siegen, 16.01.2013 - 21 KLs 5/12
- BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 115
- StV 2014, 588
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen …
Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116). - BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …
a) Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116 mwN). - BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13
Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den …
a) Das Tatgericht hat in den Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116;… Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 12; Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291, 296 f.).Mögliche Fehlerquellen sind nur zu erörtern, wenn der Einzelfall dazu Veranlassung gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO;… Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO).
Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist danach in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für erforderlich gehalten worden, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH…, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO, Rn. 13 mwN auch zur früheren Rspr.; Beschlüsse vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, aaO).
- BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18
Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil …
Jedoch muss er in diesem Fall die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergeben, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, juris Rn. 5;… vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 11 und vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116 mwN). - BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18
Beweiswürdigung (Anforderungen die Darstellung des Ergebnisses einer …
Damit genügt das Urteil nicht den Mindestvoraussetzungen für die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116; zu den geringeren Anforderungen bei eindeutigen DNA-Einzelspuren vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).Der Senat kann daher nicht prüfen, ob die Beweiswürdigung des Landgerichts zur Täterschaft des Angeklagten auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und seine Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13 aaO).
- BGH, 11.12.2018 - 5 StR 373/18
Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts in Bezug auf eine vom …
Die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung genügt nicht den hierfür sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergebenden Anforderungen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116; für Y-chromosomale Befunde vgl. Willuweit/Weirich/Schneider/Roewer, NStZ 2018, 437, 439; zu den Anforderungen bei DNA-Einzelspuren vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt)).Der Senat kann daher nicht prüfen, ob die Beweiswürdigung zur Täterschaft des Angeklagten auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und seine Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013, aaO).
- BGH, 22.05.2019 - 1 StR 79/19
Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil …
Jedoch muss es in diesem Fall die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Sachverständigen im Urteil so wiedergeben, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18, juris Rn. 7;… vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 410/18, juris Rn. 5;… vom 27. Juni 2017 - 2 StR 572/16, juris Rn. 11 und vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116 mwN). - BGH, 26.09.2018 - 2 StR 283/18
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
Dabei kann dahinstehen, ob das Landgericht den Beweisantrag mit der Begründung zurückweisen durfte, der angebotene Sachverständigenbeweis sei ungeeignet, weil die Videoaufzeichnungen von mäßiger Qualität und relativ unscharf seien, oder ob es zuvor - wie die Revision meint - verpflichtet gewesen wäre, im Freibeweisverfahren einen Sachverständigen zu befragen, ob dieser anhand des vorliegenden Bildmaterials Aussagen zur Identität des Angeklagten als Täter hätte machen können (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 284/11, BGH NStZ 2012, 345, 346; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116). - BGH, 19.12.2018 - 4 StR 410/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen bei …
a) Grundsätzlich hat das Tatgericht in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116 mwN). - BGH, 20.11.2013 - 4 StR 403/13
Strafverfolgungsverjährung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von …
Zwar genügen die Ausführungen des Landgerichts zu dem mittels "DNA-Analyse" untersuchten "Prostata-Sekret" nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Darlegungen bei DNA-Vergleichsuntersuchungen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212;… Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 6;… Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23;… Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21). - BGH, 20.11.2013 - 4 StR 425/13
Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darlegungen bei …
- OLG Stuttgart, 11.09.2015 - 4 Ss 242/15
Tatrichter muss Analyse der ES 3.0-Rohdaten durch Gutachter kritisch hinterfragen
Rechtsprechung
BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 243 Abs. 4 Satz 1 StPO
Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Freibeweis; mangelndes Beruhen hinsichtlich eines fehlenden Negativattests) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO
Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht - Wolters Kluwer
Bekanntgabe von mündlichen oder schriftlichen Erörterungen vor der Hauptverhandlung durch den Richter bzgl. Verständigung
- rewis.io
Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 202a; StPO § 212; StPO § 243 Abs. 4 S. 1
Bekanntgabe von mündlichen oder schriftlichen Erörterungen vor der Hauptverhandlung durch den Richter bzgl. Verständigung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verfahrensrüge - Mitteilungspflicht verletzt? Gibt es überhaupt etwas mitzuteilen?
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 22.04.2013 - 1 KLs 23 Js 8672/12
- BGH, 29.01.2014 - 1 StR 523/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 115
- StV 2014, 658
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13
Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung …
Es kommt mithin nicht auf die eher zu verneinende Frage an, ob bei Gesprächen über Strafvorstellungen, die vor Beginn der Hauptverhandlung von der Staatsanwaltschaft mit der Verteidigung - anders als es die §§ 202a, 212 StPO vorsehen - ohne Beteiligung des Gerichts geführt werden, eine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO allein durch eine Kenntniserlangung des Gerichts begründet werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; siehe auch Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11, NStZ 2012, 347, 348;… ablehnend KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36).Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (…BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).
- BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21
Suspendierter Homburger Oberbürgermeister
Denn auch nach dem Vortrag der Revision (insbesondere auch zu dem ausführlich dokumentierten und in der Hauptverhandlung mitgeteilten Erörterungstermin am 9. November 2020) kann der Senat ausschließen, dass es Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN). - BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14
Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung; …
Die Rüge ist bereits unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht vorgetragen hat, ob überhaupt Erörterungen im Sinne des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stattgefunden haben und welchen Inhalt diese gegebenenfalls hatten (Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, BGHSt 58, 315, 318; BGH, Beschluss vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; Allgayer NStZ 2014, 530; offengelassen von BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; vgl. dazu auch BVerfG NStZ 2014, 592, 594).Dies ist dann auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (…BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541; Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
- BGH, 29.09.2015 - 3 StR 310/15
Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Anregung des …
Für Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung verbleibt es bei der Pflicht zur Dokumentation in der Akte (…so auch KK/Schneider, StPO, 7. Aufl., § 243 Rn. 36; eine Mitteilungspflicht eher ablehnend selbst für den Fall, dass das Gericht Kenntnis vom Inhalt der Erörterungen erlangt hat: BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232 mwN; ebenso wohl BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115). - OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14
Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen …
Der Beschwerdeführer hat hierzu vorzutragen und bestimmt zu behaupten, dass und mit wem in welchem Verfahrensstadium, in welcher Form, auf wessen Initiative und mit welchem Inhalt und Ergebnis Gespräche stattgefunden haben, die auf eine Verständigung abzielten (vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NStZ 2013, 610; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115; KG, Beschluss vom 26. August 2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13), StV 2014, 78). - OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15
Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer …
Dies gilt gleichermaßen für Gespräche zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach Anklageerhebung, von denen das Gericht keine Kenntnis hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115). - KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15
Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung
Ein Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist nämlich dann auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (…vgl. BVerfG a.a.O. und BVerfGE 133, 168, 223 Rz. 98; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541; Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).