Rechtsprechung
| BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 252 StPO; § 212 StGB; § 261 StPO
Verwertungsverbot; Überzeugungsbildung; Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung; Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensfehler - Beweismittel - Zeugenvernehmung - Beweisverwertungsverbot - Aussage - Kind - Zeugnisverweigerungsrecht - Protokollverlesung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 252
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 210
- StV 2000, 236
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.04.1973 - 2 StR 42/73
Gerichtliche Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung grundsätzlich solange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewißheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111).Rn. 10 Die vom Bundesgerichtshof als Ausnahme zugelassene Verwertung der Aussage der Vernehmungsperson für den Fall, daß der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar ist, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139), liegt hier nicht vor.
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
In ständiger Rechtsprechung ist das Verbot über den Wortlaut der Vorschrift hinaus dahin ausgedehnt worden, daß es dem Gericht auch verwehrt ist, die früheren Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten durch Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung einzuführen und dann zu verwerten (BGHSt 21, 218; 2, 99, 104 f.). - BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66
Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden …
Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
In ständiger Rechtsprechung ist das Verbot über den Wortlaut der Vorschrift hinaus dahin ausgedehnt worden, daß es dem Gericht auch verwehrt ist, die früheren Aussagen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten durch Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung einzuführen und dann zu verwerten (BGHSt 21, 218; 2, 99, 104 f.).
- BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76
Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das …
Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
Rn. 10 Die vom Bundesgerichtshof als Ausnahme zugelassene Verwertung der Aussage der Vernehmungsperson für den Fall, daß der weigerungsberechtigte Zeuge im Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht erreichbar ist, weil sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte (BGHSt 25, 176; vgl. auch BGHSt 27, 139), liegt hier nicht vor. - BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …
Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung grundsätzlich solange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewißheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
Auszug aus BGH, 18.01.2000 - 1 StR 589/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen nichtrichterliche Vernehmungspersonen in der Hauptverhandlung grundsätzlich solange nicht über den Inhalt früherer Angaben eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen gehört werden, wie Ungewißheit darüber besteht, ob der Zeuge von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht oder darauf verzichtet (BGHSt 25, 176, 177; 7, 194, 196; 2, 110, 111).
- BGH, 15.09.2016 - 4 StR 330/16
Änderung des Urteils hinsichtlich der Entscheidung über den Adhäsionsantrag; …
Der Revision ist zuzugeben, dass wegen des Verwertungsverbotes des § 252 StPO eine Vernehmung von nichtrichterlichen Verhörspersonen oder eine Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls nach § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO erst dann zulässig ist, wenn Gewissheit darüber besteht, dass der Zeugnisverweigerungsberechtigte zur Aussage bereit ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 StR 589/99, NStZ-RR 2000, 210 f.; Urteil vom 11. April 1973 - 2 StR 42/73, BGHSt 25, 176, 177). - OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02
Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung, …
Die Vorschrift verbietet nach allgemeiner Meinung - über ihren Wortlaut hinaus - nicht allein die Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen, der in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, sondern enthält ein umfassendes Beweisverwertungsverbot des Inhalts, dass es bei berechtigter Zeugnisverweigerung schlechterdings unzulässig ist, eine frühere Aussage in irgendeiner Weise zum Gegenstand der Beweisaufnahme zu machen (so schon BGHSt 2, 99 104 f.; vgl. zuletzt BGHSt 45, 203, 205; BGH StraFo 2001, 86, 87; StV 2000, 236; JR 1998, 165, 167 f.; StV 1996, 522, 523; NStZ 1994, 593, 594;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 331 StGB; § 261 StPO
Verjährung und Beendigung bei Bestechlichkeit (Vorteilsnahme); Geständnis; Überzeugungsbildung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 260 Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78a Satz 1
- Wolters Kluwer
Unterbrechung - Verjährung - Verjährungsbeginn - Verfolgungsverjährung - Haftbefehl - Bestechlichkeit - Revisionsbegründung - Beweisaufnahme
- ra.de
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 210 (Ls.)
- StV 2000, 210 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62
Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277;… BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist. - BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90
Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59; BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23). - BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97
Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59;… BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23).
- BGH, 24.07.1991 - 4 StR 258/91
Vermögensschaden - Betrug - Grundstückskauf - Vorsatz bei Vertragsschluß - Rechte …
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Der Verteidiger hatte die Äußerung ausdrücklich für den Angeklagten abgegeben, und dieser hatte sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers angeschlossen (vgl. BGH StV 1998, 59; BGHR StPO § 243 Abs. 4 Äußerung 2 und 4 sowie § 261 Überzeugungsbildung 23). - BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Das ist bei der Bestechlichkeit regelmäßig dann der Fall, wenn der Amtsträger die Amtshandlung vollzogen und den Vorteil angenommen hat (BGHSt 11, 345, 347; BGH NStZ 1993, 538, 539). - BGH, 26.06.1985 - 3 StR 129/85
Verjährung bei Presseinhaltsdelikten
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277;… BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist. - BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87
Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist
Auszug aus BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Zu Gunsten des Angeklagten (vgl. BGHSt 18, 274; 33, 271, 277; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1) ist daher davon auszugehen, daß die Zahlung das Bestechungsgeldes, das nach den Urteilsfeststellungen jeweils nach Auftragserlangung durch die ausgewählte Firma ausbezahlt wurde, noch am Tag der Auftragserteilung am 15. Dezember 1989 oder am folgenden Tag, also in verjährter Zeit erfolgt ist.
- LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
Sexueller Missbrauch
Rn. 131 Gleichwohl ist die Kammer in einem Fall wie dem hier vorliegenden des ausdrücklichen Anschlusses des Angeklagten in seinem letzten Wort an die Worte der Verteidigerin, die mehrfach davon sprach, ihr Mandant bestreite die Vorwürfe, nicht gehindert ist, dies bei ihrer Würdigung zu berücksichtigen (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 23.02.2000, Az.: 1 StR 605/99, Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 27.06.2023 - 6 StR 75/23
Höchstdauer einer Unterbrechung (Konzentrationsmaxime; Verhandeln zur Sache: …
Bei einer Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit gehören dazu auch solche, aus denen die geltend gemachte Erheblichkeit der Beweisbehauptung folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2000 - 1 StR 605/99; vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 307/03;… LR-StPO/Becker, aaO, § 244 Rn. 373;… MüKo-StPO/Trüg/Habetha, 1. Aufl., § 244 Rn. 404; Sander, NStZ-RR 2004, 1, 2;… Hamm/Pauly, Die Revision in Strafsachen, 8. Aufl., S. 440). - OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 259/16
Voraussetzungen der Verwertung einer Verteidigererklärung als geständige …
Rn. 24 Allerdings soll der Angeklagte - ausweislich des Hauptverhandlungsprotokolls - im Anschluss an den Schlussvortrag seiner Verteidigerin im Rahmen des letzten Wortes erklärt haben: "Ich schließe mich meiner Verteidigerin an." In derartigen Fällen darf das Tatgericht Äußerungen des Verteidigers, dass Tatvorwürfe zutreffend seien, zwar grundsätzlich als Geständnis des Angeklagten werten (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 210). - KG, 06.03.2007 - 1 Ss 241/06
Strafverfahren: Wertung der Ausführungen des Verteidigers als Einlassung des …
Dass sich der Angeklagte dem Plädoyer seines Verteidigers ausdrücklich angeschlossen hat und dessen Erklärung damit gegebenenfalls (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 210) zu seiner Einlassung gemacht hat, ist aus der Sitzungsniederschrift nicht ersichtlich.
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Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3 StPO
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
- Wolters Kluwer
Ablehnung - Beweisantrag - Verfahrensrüge - Verfahrensbeschwerde - Sachrüge - Zeugenbeweis - Zeuge
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 244 Abs. 3
Bedeutungslosigkeit einer Indiztatsache - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 210
- StV 2001, 96
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96
Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93
Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96
Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
- BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96
Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22;… vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a). - BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81
Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238).
- BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08
Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe); …
Damit setzt es sich mit der Ablehnungsbegründung in Widerspruch und entzieht ihr die Grundlage (BGH NStZ 1994, 195; NStZ-RR 2000, 210). - BGH, 20.07.2010 - 3 StR 250/10
Ablehnung eines Beweisantrages (Begründung des Beschlusses; Widerspruch zu den …
Er muss sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 StR 592/99, NStZ-RR 2000, 210 mwN).
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