Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 338 Nr. 5 StPO; § 230 StPO; § 268 StPO
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Eigenmächtiges Fernbleiben - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 230 Abs. 1; ; StPO § 231 Abs. 2; ; StPO § 268
- Wolters Kluwer
Abwesenheit des Angeklagten - Hauptverhandlung - Fortsetzungstermin - Verlesung der Urteilsformel - Verfahrensrüge - Eigenmächtigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 231 Abs. 2, § 338 Nr. 5
Abwesenheit des Angeklagten bei Irrtum über die Terminsstunde - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 333
- StV 2003, 149
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Die Revision hat mit der Verfahrensrüge der vorschriftswidrigen Abwesenheit des Angeklagten (§ 338 Nr. 5 StPO) Erfolg, da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 16, 178, 180).Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, daß sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180).
- BGH, 10.04.1981 - 3 StR 236/80
Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Bestechung - Rüge der Fortsetzung einer …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Eigenmächtiges Handeln liegt unter anderem dann nicht vor, wenn der Angeklagte sich über den Zeitpunkt des Fortsetzungstermins geirrt hat (BGH StV 1981, 393, 394).Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht Grund zur Annahme hatte, der Angeklagte habe den Termin zur Fortsetzung der Hauptverhandlung vorsätzlich nicht wahrgenommen, sondern allein darauf, ob eine solche Eigenmächtigkeit im Sinne von § 231 Abs. 2 StPO tatsächlich vorlag (BGH StV 1981, 393, 394).
- BGH, 30.11.1990 - 2 StR 44/90
Begriff des eigenmächtigen Fortbleibens
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Rn. 7 Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249, 251; 46, 81 ff.).
- BGH, 14.06.2000 - 3 StR 26/00
Erfordernis einer Belehrung bei § 231 Abs. 2 StPO; Anordnung der Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Rn. 7 Eine unterbrochene Hauptverhandlung darf nur dann ohne den Angeklagten fortgesetzt werden, wenn dieser ihr eigenmächtig ferngeblieben ist, d.h. ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt hat (BGHSt 37, 249, 251; 46, 81 ff.). - BGH, 17.03.1999 - 3 StR 507/98
Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den Angeklagten
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Das Revisionsgericht prüft dabei selbständig - gegebenenfalls im Wege des Freibeweises - nach, ob die Eigenmächtigkeit auch noch im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen ist, ohne an die Feststellungen des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418). - BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
Auszug aus BGH, 06.06.2001 - 2 StR 194/01
Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, daß sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGHSt 10, 304, 305; 16, 178, 180).
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14
Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Dabei obliegt es nicht dem Angeklagten, glaubhaft zu machen, dass sein Ausbleiben nicht auf Eigenmächtigkeit beruht, diese ist ihm vielmehr nachzuweisen (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304, 305; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24). - BGH, 07.11.2007 - 1 StR 275/07
Anwesenheitsrecht des Angeklagten (Verhandlung in Abwesenheit bei eigenmächtigem …
Eigenmächtig handelt der Angeklagte, der ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGHSt 37, 249, 255; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24).Rn. 20 b) Die Bewertung der Strafkammer, der Angeklagte sei bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung - eigenmächtig - ausgeblieben (§ 231 Abs. 2 StPO) ist nach freibeweislicher (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24; BGH NStZ 1999, 418) Überprüfung nicht erschüttert worden und deshalb revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.
Eigenmächtig handelt der Angeklagte, der ohne Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe wissentlich seiner Anwesenheitspflicht nicht genügt (BGHSt 37, 249, 255; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24).
- BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17
Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten …
Eine damit vergleichbare Situation hat der Angeklagte nach freibeweislicher Überprüfung (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 24) nicht provoziert, da er nicht damit rechnen konnte, in der Türkei in Gewahrsam genommen bzw. verhaftet zu werden.
- BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20
Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7;… Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11;… für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200). - BGH, 30.08.2022 - 4 StR 117/22
Revision (absoluter Revisionsgrund: Erlöschen der Anwaltszulassung des …
Mit der Verlesung der Urteilsformel ist ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung betroffen (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 11; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 6; Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 472/90; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180). - OLG Celle, 17.05.2011 - 32 Ss 47/11
Eigenmächtiges Sich-Entfernen eines Angeklagten im Anschluss an eine …
Rn. 11 Der Senat hat dabei selbständig, gegebenenfalls im Wege des Freibeweises, zu prüfen, ob die Eigenmächtigkeit auch noch im Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen werden kann, ohne an die Feststellungen des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1999, 418; NStZ-RR 2001, 333).Rn. 14 Da die Verlesung der Urteilsformel nach § 268 StPO einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung darstellt (vgl. BGHSt 8, 41; 15, 263; 16, 178, 180; BGH NStZ 1989, 284; BGH NStZ-RR 2001, 333), ist die Verfahrensrüge begründet.".
- OLG Dresden, 08.01.2014 - 3 OLG 25 Ss 949/13
Zulässigkeit der Fortsetzung einer unterbrochenen Hauptverhandlung ohne den …
Ein eigenmächtiges Fernbleiben des Angeklagten in diesem Sinne liegt - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt hat - nicht vor, jedenfalls ist sie nicht - wie gefordert - nachzuweisen (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 333).
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Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01 |
Volltextveröffentlichung
- HRR Strafrecht
§ 24 StPO; § 274 StPO; § 25 StPO; § 33a StPO
Unzulässiges Ablehnungsgesuch (Verspätung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Antrag auf "Neubescheidung" der Revision; Mitwirkung abgelehnter Richter bei der Gegenvorstellung (bei der nachträglichen Gewährung rechtlichen Gehörs)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 333
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93
Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01
Rn. 2 Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auf).Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten gelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
Ob für das Verfahren auf nachträgliche Gewährung des rechtlichen Gehörs (§ 33 a StPO) etwas anderes zu gelten hätte (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO m.w.Nachw.), kann der Senat - wie schon in seinem in NStZ 1993, 600 veröffentlichten Beschluß - weiterhin offenlassen.
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 389/00
Unzulässiger Befangenheitsantrag; Gegenvorstellungsverfahren; Aufhebung eines …
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01
Rn. 2 Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auf).Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten gelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
- BGH, 06.08.1997 - 3 StR 337/96
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01
Rn. 2 Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 22. Mai 2001 und damit verspätet gestellt worden ist (BGH NStZ 1993, 600; BGH, Beschlüsse vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 - und vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00;… Pfeiffer in KK 4. Aufl. § 25 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Auf). - OLG Düsseldorf, 05.09.1988 - 1 Ws 861/88
Auszug aus BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01
Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen; denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten gelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH NStZ 1993, 600; BGH Beschl. vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 86).
- BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen
Das Ablehnungsrecht erlischt - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 2 BvR 2655/06) - bei Entscheidungen außerhalb einer Hauptverhandlung spätestens mit Erlass der Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05; vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04, NStZ-RR 2005, 173 f. und vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01, NStZ-RR 2001, 333). - BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine …
Nach allgemeiner Ansicht erlischt das Ablehnungsrecht auch hier spätestens mit Erlass der Entscheidung (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05 -, juris, Abs.-Nr. 2;… Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04 -, NStZ-RR 2005, S. 174; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01 -, NStZ-RR 2001, S. 333; Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2001 - 3 StR 389/00 -, beck-online, BeckRS 2001 30157191;… Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1997 - 3 StR 337/96 -, NStZ-RR 1998, S. 51;… Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93 -, NStZ 1993, S. 600;… Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 1988 - 4 StR 545/88 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 1;… Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. September 1988 - 1 Ws 861, 862/88 -, NStZ 1989, S. 86; Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Juni 2001 - 4 Ss 98/01 -, juris, Abs.-Nr. 2-3;… Beschluss des Thüringischen Oberlandesgerichts vom 17. Juni 1997 - 1 Ws 123, 124/97 -, NStZ 1997, S. 510;… Bockemühl, in: KMR, StPO, Stand: Juli 2006, § 25 Rn. 12;… Lemke, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 25 Rn. 6;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 25 Rn. 11;… ders., Anmerkung zum Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 1179 f.;… Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 25 Rn. 5;… Siolek, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 25 Rn. 12;… Wendisch, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 25 Rn. 14;… a.A. [für Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren] Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. Juni 1974 - Ws 62/74 -, NJW 1975, S. 399 ). - OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 2 Ss 314/05
Befangenheit: Ablehnungsrecht der Verfahrensbeteiligten; künftige Entscheidungen …
Nach einhelliger Rechtsprechung steht den Verfahrensbeteiligten das Ablehnungsrecht nur zu, um zu gewährleisten, dass an künftigen Entscheidungen ausschließlich unbefangene Richter mitwirken (BGH, NStZ 1993, 600; BGH, NStZ-RR 1998, 51; BGH, NStZ-RR 2001, 333; OLG Hamm, MDR 1993, 789; OLG Düsseldorf, MDR 1986, 777).Denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH, NStZ 1993, 600; NStZ-RR 1998, 51; NStZ-RR 2001, 333).
- BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit; …
Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob nach der Einführung des § 356 a StPO durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 3220) an der Rechtsprechung festgehalten werden kann, nach der Ablehnungsgesuche, die nach Erlaß eines Verwerfungsbeschlusses nach § 349 Abs. 2 StPO im Verfahren über eine Gegenvorstellung gestellt werden, als verspätet und damit als unzulässig nach § 26 a Abs. 1 Nr. 1 StPO anzusehen sind, wenn ein (behaupteter) Gehörsverstoß im Sinne des § 33 a StPO (a.F.) nicht festgestellt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 333; BGH Beschl. vom 20. Juli 2004 - 5 StR 539/03). - OLG Hamm, 15.01.2015 - 3 Ws 4/15
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei gleichzeitiger unzulässig erhobener …
Rn. 19 Für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter aber ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01, NStZ-RR 2001, 333 und 20. Juli 2004 - 5 StR 539/03, NStZ-RR 2006, 1;… Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. m.w.N.;… KK-StPO/Scheuten, a.a.O., § 25, Rn. 12). - BGH, 12.01.2021 - 3 StR 595/19
Verspätetes und deshalb unstatthaftes Ablehnungsgesuch
Denn für das Verfahren der Gegenvorstellung ist die Ablehnung der an der Ursprungsentscheidung beteiligt gewesenen Richter ausgeschlossen; es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/01, NStZ-RR 2001, 333 mwN). - BGH, 04.11.2004 - III ZR 332/03
Anforderungen an die Begründung eines Befangenheitsgesuchs
Zu 1. Es kann offenbleiben, ob die Ablehnung eines Richters nach Beendigung der Instanz im "Gegenvorstellungsverfahren" nicht generell ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juli 2001 - 3 StR 462/00 - NStZ-RR 2001, 333; VGH München NVwZ-RR 2004, 705). - BGH, 20.07.2004 - 5 StR 539/03
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegenüber Richtern des BGH (Vorwurf der versäumten …
Das Ablehnungsgesuch des Verurteilten ist unzulässig, weil es nach Erlaß des Beschlusses vom 16. Dezember 2003 und damit im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO verspätet gestellt worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 333 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 13/15
Gegenvorstellung im Strafverfahren: Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen …
Denn es handelt sich hierbei nicht um ein rechtsmittelähnliches Rechtsinstitut, sondern um einen im Gesetz nicht geregelten außerordentlichen Rechtsbehelf (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 333;… OLG Frankfurt, a.a.O., jew. m.w.N.).
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