Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 46a StGB; § 46 StGB
Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer Strafrahmenverschiebung); Strafzumessung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 46a; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Kindern - Verfahrensrüge - Sachrüge - Schmerzensgeld - Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 329
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Rn. 3 Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Rn. 3 Der Strafsenat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB trotz der Schmerzensgeldzahlung zu Recht nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (…vgl. BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1; BGH NStZ 2002, 29).
- BGH, 06.06.2018 - 4 StR 144/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Hinterbliebene sind nicht Verletzte)
Der Fall des von einer Sexualstraftat betroffenen Kleinkindes, bei dem der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Strafmilderung nach § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB tatrichterliche Feststellungen zu einem kommunikativen Prozess mit dessen Eltern als Inhabern der Personensorge (§ 1627 BGB) und Vertreter (§ 1629 BGB) des - überlebenden - Opfers verlangt hat (BGH, Beschluss vom 12 13 31. Juli 2002 - 1 StR 184/02, BGHR StGB § 46a Begründung 1), ist insoweit anders gelagert. - OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung
Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).Aufgrund jenes Darlegungsmangels hat das Revisionsgericht keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht als erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
- OLG Celle, 19.05.2011 - 32 Ss 32/11
Auswirkungen des Fehlens von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt eines …
Der Senat kann hiernach nicht beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46 a Nr. 1 StGB trotz der erfolgten Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46 a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 329 -juris).
- OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)). - OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1). - OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09
Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der …
- OLG Nürnberg, 30.06.2009 - 2 St OLG Ss 121/09 Der Senat vermag so nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB - was hier fern läge - trotz der Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).
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Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung; bestimmende Strafzumessungsumstände) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub - Tateinheit - Versuch - Schwere räuberische Erpressung - Verletzung sachlichen Rechts - Strafausspruch - Minder schwerer Fall - Gesamtbetrachtung
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 3
Berücksichtigung fehlender Vorstrafen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 329
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.08.2001 - 2 StR 276/01
Vergewaltigung (in der Ehe); Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs; …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1; BGH NStZ 2000, 254; BGH, Beschl. v. 29.8.2001 - 2 StR 276/01). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (st. Rspr. vgl. BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Prüfungspflicht 1; BGH NStZ 2000, 254; BGH, Beschl. v. 29.8.2001 - 2 StR 276/01). - BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Zwar müssen die Urteilsgründe nur die bestimmenden Strafzumessungsumstände mitteilen (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; BGH StV 1993, 72). - BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93
Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder …
Auszug aus BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02
Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender, Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH StV 1994, 17).
- LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16
Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten
Es wurden auch umfassend die Persönlichkeit des Täters, sein Gesamtverhalten, seine Tatmotive und die seine Tat begleitenden Umstände gewürdigt (vgl. u.a. BGH NStZ-RR 2006, 339 und BGH NStZ-RR 2002, 329). - BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07
BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau
Der Tatrichter braucht im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend sind, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (…st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 2;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 18; BGH, Beschl. vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02).Ein Rechtsfehler liegt erst vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (BGH StV 1994, 17; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02).
- BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über …
Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
- LG Köln, 29.01.2021 - 155 Ns 62/18 Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH B. v. 19.07.2002, 2 StR 255/02 - juris).
- LG Köln, 03.12.2020 - 113 KLs 23/19 Dabei sind auch die Persönlichkeit des Täters, sein Gesamtverhalten, seine Tatmotive und die seine Tat begleitenden Umstände zu würdigen (BGH, Beschluss vom 19.07.2002, 2 StR 255/02, Rn. 3 f. - juris).
- OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25 Dabei ist zu beachten, dass der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 StPO im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen braucht, die für die Strafzumessung bestimmend sind, eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (…std. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11 - Rz. 3 f., juris = NStZ-RR 2011, 370; BGH…, Urteil vom 07. November 2007 - 1 StR 164/07 - Rz. 11, juris = StraF0 2008, 81 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02 - Rz. 4, juris = NStZ-RR 2002, 329; BGH…, Urteil vom 16. Januar 2001 - 1 StR 503/00 - Rz. 10, juris = NStZ 2001, 333; BGH…, Beschluss vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 - Rz. 6 und 12, juris = NStZ 2006, 227, 228).
- OLG Brandenburg, 28.01.2026 - 1 ORs 36/25
Voraussetzungen für eine Schuldspruchkorrektur bzgl. Widerstandes gegen …
Dabei ist zu beachten, dass der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 StPO im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen braucht, die für die Strafzumessung bestimmend sind, eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (…std. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11 - Rz. 3 f., juris = NStZ-RR 2011, 370; BGH…, Urteil vom 07. November 2007 - 1 StR 164/07 - Rz. 11, juris = StraF0 2008, 81 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02 - Rz. 4, juris = NStZ-RR 2002, 329; BGH…, Urteil vom 16. Januar 2001 - 1 StR 503/00 - Rz. 10, juris = NStZ 2001, 333; BGH…, Beschluss vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 - Rz. 6 und 12, juris = NStZ 2006, 227, 228). - OLG Köln, 22.05.2007 - 82 Ss 45/07
Anforderungen an die Strafzumessung bei gesetzlich vorgesehenem minder schweren …
(vgl. nur BGH, NJW 2000, 3580; BGH, NStZ-RR 2002, 329 ; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 16.11.2004 Ss 413/04 ;… Weber, BtMG, 2. Auflage, vor § 29 Rn. 590, 591 m. w. N.).
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