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Rechtsprechung
   BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24804
BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,24804)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2012 - 4 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,24804)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12 (https://dejure.org/2012,24804)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 206a StPO
    Verfahrenseinstellung wegen des Todes des Angeklagten

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Leitsatz)

    Strafverfahren - Tod eines Angeklagten und Nebenklagekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
    Das Verfahren ist daher gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 111 f.).
  • BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98

    Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
    Das angefochtene Urteil - auch dessen Kostenentscheidung - ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (Senatsbeschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, wistra 1999, 426;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 206a Rn. 8).
  • BGH, 02.10.2008 - 1 StR 388/08

    Verfahrenseinstellung wegen Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 23.08.2012 - 4 StR 252/12
    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 1 StR 388/08, NStZ-RR 2009, 21).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager …

    Eine Erstattung dieser Auslagen kommt bei einer Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH…, Beschluss vom 15. März 2016 - 2 StR 509/15, Rn. 3; Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, NStZ-RR 2014, 349 (Ls); Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls); Beschluss vom 2. Oktober 2008 - 1 StR 388/08, NStZ-RR 2009, 21;… Beschluss vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 472 Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 472 Rn. 2).

    Dies ist in der Beschlussformel nicht gesondert auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359 (Ls)).

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23

    Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen …

    Dies folgt aus § 472 Abs. 1 und 2 StPO, der die Überbürdung der Kosten auf den Angeklagten nur bei seiner Verurteilung oder einer Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO erlaubt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 5 StR 461/19; vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359).
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der …

    Rn. 306 Da das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, ist, kommt eine Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen nicht in Betracht (BGH StraFo 2012, 472), ohne dass dies in der Beschlussformel gesondert auszusprechen wäre (…Meyer-Goßner aaO, § 472, Rdn. 2).
  • BGH, 30.07.2014 - 2 StR 248/14

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Die Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen.
  • BGH, 16.07.2024 - 4 StR 424/23

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Beschuldigten)

    Damit ist das angefochtene Urteil - mitsamt den Nebenentscheidungen - gegenstandslos (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12 Rn. 1).
  • BGH, 17.12.2024 - 4 StR 421/24

    Kostenentscheidung (Verfahrenseinstellung: Tod des Beschuldigten); Entschädigung

    b) Die Erstattung der den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht; in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12).
  • BGH, 17.06.2025 - 4 StR 171/25

    Einstellung des Verfahrens (Tod des Angeklagten); Kostenentscheidung (Tod des …

    Damit ist das angefochtene Urteil insgesamt gegenstandslos (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 4 StR 424/23 Rn. 2; Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12 Rn. 1).
  • BGH, 15.03.2016 - 2 StR 509/15

    Einstellung wegen Todes des Angeklagten

    Die Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2025 - 1 Ws 10/25

    (Kosten in Strafsachen: Auslagenerstattung für den Nebenkläger nach Versterben …

    Dies ist in der Beschlussformel nicht gesondert auszusprechen (BGH, Beschluss vom 23.08.2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359).
  • BGH, 10.09.2019 - 4 StR 309/19

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

    Die Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen kommt bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 StR 252/12, NStZ-RR 2012, 359(Ls)); in der Beschlussformel ist dies nicht besonders auszusprechen (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14, juris, Rn. 3).
  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen …

  • LG Mönchengladbach, 07.03.2024 - 27 Ks11/23
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 2 Ws 83/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18817
OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 2 Ws 83/12 (https://dejure.org/2012,18817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 Ws 83/12 (https://dejure.org/2012,18817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12 (https://dejure.org/2012,18817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Berücksichtigung von Pausen

  • Burhoff online

    Längenzuschlag, Pflichtverteidiger, Berechnung, Berücksichtigung von Pausen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 Abs 8 RVG, Nr 4100 RVG VV, Nr 4116 RVG VV, Nr 4117 RVG VV
    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der Länge der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Unterbrechungen bei der Berechnung der Länge der Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei strafrechtlicher Terminsgebühr ist nur die "Nettoanwesenheit" des Verteidigers zu berücksichtigen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt zur Berechnung der Terminsdauer Terminstauer für Pflichtverteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessung der Terminsgebühr an der im Protokoll vermerkten "Nettoanwesenheit" in der Hauptverhandlung; Wartezeiten und Vorhaltezeiten während der Hauptverhandlung als typische nicht vergütungsfähige Begleiterscheinungen des Berufsbildes des Rechtsanwaltes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 359
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12

    Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122 …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 2 Ws 83/12
    Rn. 5 Ausgangspunkt der Honorierung durch die strafrechtliche Terminsgebühr ist, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Beschluss vom 13. März 2012 (2 Ws 18/12) ausgeführt hat, alleine die Zurverfügungstellung der persönlichen Anwesenheit des Pflichtverteidigers bzw. des beigeordneten Rechtsanwalts zur Durchführung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung auf Ladung des Gerichtes.
  • OLG Celle, 12.08.2016 - 1 Ws 297/16

    Abzug von Pausen von über einer Stunde bei der Berechnung der …

    Verteidigungstätigkeiten am Rande einer Hauptverhandlung, etwa Beratungsgespräche mit dem Angeklagten oder das Verfassen von Anträgen, werden dagegen von der Terminsgebühr und damit auch den Längenzuschlägen zur Terminsgebühr nicht erfasst (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359).

    Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Beginns der Hauptverhandlung am betreffenden Tag ist dagegen nicht abzustellen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 Ws 166/12, StraFo 2014, 39; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200; KG Berlin, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05, juris;… Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, VV-RVG 4108-4111, Rn. 25;… Kremer, in: Riedel/Sußbauer RVG, 10. Aufl. 2015, VV-RVG Nr. 4110 Rn. 6. Hierzu tendierend bereits OLG Celle…, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ws 124/07, NStZ-RR 2007, 391.

    Rn. 21 cc) Hinsichtlich sonstiger Pausen wird in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung überwiegend differenziert zwischen kürzeren Pausen, die nicht von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen seien, und längeren Sitzungsunterbrechungen, die bei der Berechnung der Sitzungsdauer in Abzug zu bringen seien (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 Ws 150/08 (K), juris; KG Berlin, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 Ws 36/07, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 31. August 2006 - 1 Ws 342/06 , NStZ-RR 2006, 392; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 2006 - 2 Ws 70/06, NJW 2006, 1149; OLG Bamberg, Beschluss vom 13. September 2005 - Ws 676/05, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. August 2005 - 4 Ws 118/05, StV 2006, 200.

    Ohne Bedeutung ist daher beispielsweise, ob der Verteidiger im konkreten Einzelfall in der Lage war, die Zeit der Sitzungsunterbrechung für eine andere Tätigkeit zu nutzen oder nicht, und ob er in der Pause Verteidigertätigkeiten für das betreffende Verfahren entfaltet hat (so auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. August 2015 - 2 Ws 51/15, NStZ-RR 2016, 128; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris).

    Unterbrechungen ab einer tatsächlichen Dauer von mehr einer Stunde - also Pausen mit einer Dauer von 61 Minuten oder länger - sind demgegenüber (ebenso wie die gesondert zu behandelnde Mittagspause) in voller Länge von der Dauer der Hauptverhandlung abzuziehen (wie hier auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. August 2015 - 2 Ws 51/15, NStZ-RR 2016, 128; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris.

    Überschreitet die einzelne Unterbrechung eine Stunde, ist sie gänzlich in Abzug zu bringen; nicht angängig wäre es nach dem Vorstehenden, lediglich den eine Stunde überschreitenden Anteil von der Hauptverhandlungsdauer abzuziehen (so auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 Ws 83/12, NStZ-RR 2012, 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13. März 2012 - 2 Ws 18/12, juris).

  • SG Berlin, 02.08.2012 - S 180 SF 10908/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr gem …

    Für die strafgerichtliche Hauptverhandlung gilt, dass Pausen und Unterbrechungen keine Hauptverhandlung sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Juni 2012, Az.: 2 Ws 83/12 - juris - mwN).
  • LG Ingolstadt, 08.04.2016 - 1 Ks 11 Js 13880/13

    Mittagspause, Hauptverhandlungszeit, Berechnung, Wartezeit, Längenzuschlag

    Eine derartige Wartezeit ist ebenso wie eine unvorhergesehene Wartezeit bei Sitzungsbeginn (vgl. hierzu KG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 Ws 36/07 m. w. N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.2005 - 4 Ws 118/05; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) oder kleinere Unterbrechungen während der Hauptverhandlung (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.11.2007 - 1 Ws 221/07; OLG München, Beschluss vom 23.10.2008 - 4 Ws 150/08; KG, Beschluss vom 04.08.2009 - 2 StE 2/08-2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 Ws 83/12; OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.04.2014 - 1 Ws 132/14) ausnahmsweise der Dauer der Hauptverhandlung hinzuzurechnen, weil sich der Anwalt während der Dauer derartiger Wartezeiten oder Unterbrechungen in allen Fällen gleichsam dem Gericht zur Verfügung hält.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15175
OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12 (https://dejure.org/2012,15175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2012 - 2 Ws 132/12 (https://dejure.org/2012,15175)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 2 Ws 132/12 (https://dejure.org/2012,15175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses, Strafvollzug, Verbot, Lohnwucher

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de

    StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 1; StVollzG § 39 Abs. 1
    Strafvollzug; Verbot der Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses bei Lohnwucher

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für ein Verbot der Aufnahme eines freien Beschäftigungsverhältnisses durch einen Strafgefangenen bei Lohnwucher

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 361
  • NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
    Daher sind die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem Geschäft zufließen sollen, mit dem Wert einer Gegenleistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich der Arbeitnehmer aus dem Geschäft verspricht, nicht ankommt (BGHSt 43, 53; BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).

    So hat etwa BGHSt 43, 53 die Kaufkraft des ausbezahlten Lohnes für einen Arbeitnehmer an seinem Wohnort in Tschechien in Relation zur Kaufkraft des Tariflohns für einen in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer außer Betracht zu bleiben.

  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
    Daher sind die Vorteile, die dem Arbeitgeber aus dem Geschäft zufließen sollen, mit dem Wert einer Gegenleistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich der Arbeitnehmer aus dem Geschäft verspricht, nicht ankommt (BGHSt 43, 53; BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.09.1987 - 1 Vollz (Ws) 267/87
    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12
    Zwar kann angesichts der Arbeitsmarktsituation in diesen Fällen im Rahmen eines solchen Arbeitsvertrages eine geringfügig untertarifliche Vergütung hingenommen werden (OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 110).
  • KG, 04.12.2018 - 5 Ws 117/18

    Strafvollzug: zusätzliche Anerkennung und Ausgleichsentschädigung bei freien …

    Auch im Übrigen überwiegen die Vorteile, ein freies Beschäftigungsverhältnis einzugehen, für einen Gefangenen bei weitem: Die freie Beschäftigung außerhalb der Anstalt ist nur im Wege des Freigangs möglich (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 2 Ws 132/12 - juris Rdn. 20) - dessen Voraussetzungen mithin gegeben sein müssen - und bietet aufgrund der Realitätsnähe und der möglichen Anbahnung von Kontakten zu künftigen Arbeitgebern besondere Resozialisierungschancen (vgl. BVerfG…, Urteil vom 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90, 493/90, 618/92, 212/93 und 2 BvL 17/94 - juris Rdn. 150).
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Rechtsprechung
   KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23093
KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12 (https://dejure.org/2012,23093)
KG, Entscheidung vom 12.04.2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12 (https://dejure.org/2012,23093)
KG, Entscheidung vom 12. April 2012 - 4 Ws 32/12 - 141 AR 191/12 (https://dejure.org/2012,23093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit einer Kostengrundentscheidung des Urteils für den ersten Rechtszug eines Verfahrens über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Rn. 5 b) Denn es mangelt jedenfalls an der für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels erforderlichen Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 16, 374;… Meyer-Goßner aaO, vor § 296 Rn. 8).
  • BGH, 21.10.1977 - 4 StR 686/76

    Entscheidungserheblichkeit der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten …

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist unzulässig, und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger seine Bestellung rechtzeitig beantragt hatte (vgl. zum Ganzen ausführlich KG StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 mit zahlr. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2005 - 2 Ws 45/05

    Verteidigergebühren im Verfahren über den Bewährungswiderruf

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Fehlt es darin - wie hier - an einer Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse, kommt bei einer Nachtragsentscheidung im Vollstreckungsverfahren, auch wenn sie für den Verurteilten positiv ist, eine Überbürdung seiner Auslagen auf die Staatskasse nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 1989, 490 und Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 Ws 55/11 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272; OLG Celle StV 2006, 30; OLG Köln NStZ 1999, 534).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Rn. 5 b) Denn es mangelt jedenfalls an der für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels erforderlichen Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 28, 327, 330; 16, 374;… Meyer-Goßner aaO, vor § 296 Rn. 8).
  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 366/98

    Berechtigung des Konkursverwalter zur Einlegung eines Rechtsmittels im …

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Eine Beschwer liegt nur vor, wenn die ergangene (oder abgelehnte) Entscheidung einen unmittelbaren Nachteil für den Betroffenen enthält, seine Rechte und geschützten Interessen eine unmittelbare Beeinträchtigung erfahren haben und wenn die Beseitigung einer fehlsamen Erwägung dem Beschwerdeführer die Aussicht auf eine andere, ihm günstigere Entscheidung eröffnet (vgl. BGHSt 27, 290, 293; BGH wistra 1999, 347).
  • OLG Celle, 08.03.2004 - 2 Ws 63/04

    Gebühren und Kosten: Kostenverteilung bei nachträglicher Bewährungsentscheidung

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Fehlt es darin - wie hier - an einer Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse, kommt bei einer Nachtragsentscheidung im Vollstreckungsverfahren, auch wenn sie für den Verurteilten positiv ist, eine Überbürdung seiner Auslagen auf die Staatskasse nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 1989, 490 und Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 Ws 55/11 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272; OLG Celle StV 2006, 30; OLG Köln NStZ 1999, 534).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 2 Ws 272/99
    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Fehlt es darin - wie hier - an einer Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse, kommt bei einer Nachtragsentscheidung im Vollstreckungsverfahren, auch wenn sie für den Verurteilten positiv ist, eine Überbürdung seiner Auslagen auf die Staatskasse nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 1989, 490 und Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 Ws 55/11 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272; OLG Celle StV 2006, 30; OLG Köln NStZ 1999, 534).
  • OLG Braunschweig, 25.01.2001 - Ws 9/01

    Keine Kosten- und Auslagenentscheidung in einem die Vollstreckung betreffenden …

    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Fehlt es darin - wie hier - an einer Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse, kommt bei einer Nachtragsentscheidung im Vollstreckungsverfahren, auch wenn sie für den Verurteilten positiv ist, eine Überbürdung seiner Auslagen auf die Staatskasse nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 1989, 490 und Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 Ws 55/11 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272; OLG Celle StV 2006, 30; OLG Köln NStZ 1999, 534).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ws 116/97
    Auszug aus KG, 12.04.2012 - 4 Ws 32/12
    Fehlt es darin - wie hier - an einer Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse, kommt bei einer Nachtragsentscheidung im Vollstreckungsverfahren, auch wenn sie für den Verurteilten positiv ist, eine Überbürdung seiner Auslagen auf die Staatskasse nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 1989, 490 und Beschluss vom 21. Juli 2011 - 1 Ws 55/11 - OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 253; OLG Braunschweig NStZ-RR 2001, 185; OLG Karlsruhe NStZ 1998, 272; OLG Celle StV 2006, 30; OLG Köln NStZ 1999, 534).
  • KG, 23.01.1989 - 5 Ws 502/88
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 05.06.2012 - I Vollz (Ws) 13/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17602
OLG Rostock, 05.06.2012 - I Vollz (Ws) 13/12 (https://dejure.org/2012,17602)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05.06.2012 - I Vollz (Ws) 13/12 (https://dejure.org/2012,17602)
OLG Rostock, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - I Vollz (Ws) 13/12 (https://dejure.org/2012,17602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Anwendung der Vorschriften das Wiederaufnahmeverfahren im gerichtlischen Verahren nach dem Strafvollzugsgesetz

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 364b Abs 1 StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
    Strafvollzugsverfahren: Anwendung der Vorschriften über das Wiederaufnahmeverfahren

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 05.03.2001 - 3 Vollz (Ws) 5/01
    Auszug aus OLG Rostock, 05.06.2012 - I Vollz (Ws) 13/12
    Rn. 7 Das Landgericht hat über den (vermeintlichen) Wiederaufnahmeantrag des Verurteilten und über sein Gesuch, ihm für das Wiederaufnahmeverfahren einen Verteidiger beizuordnen, zutreffend im Verfahren nach § 115 StVollzG entschieden, weil die Vorschriften über das Wiederaufnahmeverfahren im Strafvollzugsverfahren - auch nicht über den Verweis in § 120 Abs. 1 StVollzG - keine Anwendung finden (vgl. OLG Hamburg, Beschl. vom 05.03.2001 - 3 Vollz (Ws) 5/01;… für Entscheidungen in Disziplinarsachen nach dem StVollzG vgl. auch Kamann/Spaniol in Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl., § 120 Rdz. 5 m.w.N.).
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