Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 20 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Strafmilderung bei verminderte Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des Tatrichters: Gesamtbetrachtung, regelmäßige Verminderung des Schuldgehalts) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verminderte Schuldfähigkeit: Strafmilderung als Ermessensentscheidung des Tatrichters; Ausnahmen von der regelmäßig vorzunehmenden Strafrahmenverschiebung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 49 Abs 1 StGB, § 21 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit: Strafmilderung als Ermessensentscheidung des Tatrichters; Ausnahmen von der regelmäßig vorzunehmenden Strafrahmenverschiebung - IWW
- Wolters Kluwer
Nicht ausschließbare erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens des Angeklagten bei der Begehung sämtlicher verfahrensgegenständlicher Taten infolge akuten Drogenkonsums; Vornahme einer Strafmilderung bei Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 3 ; StGB § 21
Nicht ausschließbare erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens des Angeklagten bei der Begehung sämtlicher verfahrensgegenständlicher Taten infolge akuten Drogenkonsums; Vornahme einer Strafmilderung bei Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verminderte Schuldfähigkeit - und die Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 22.04.2015 - 4 KLs 900 Js 48487/14
- BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 74
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15
Eine Strafrahmenverschiebung ist daher in der Regel vorzunehmen, wenn nicht andere, die Schuld des Täters erhöhende Umstände dem entgegenstehen (…Senat, aaO) oder der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, etwa, weil er aus früheren Erfahrungen weiß, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Begehung von Straftaten neigt (BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238, 239; Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78). - BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Schuldgehalt der Tat bei einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit in aller Regel vermindert ist (BGH, Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30). - BGH, 15.02.2006 - 2 StR 419/05
Strafmilderung bei selbstverschuldeter Trunkenheit (grundsätzliche Strafmilderung …
Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15
a) Ob bei Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB eine Strafmilderung vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteil vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, StV 2006, 465, 466). - BGH, 25.03.2014 - 1 StR 65/14
Erörterungsmangel hinsichtlich der Berücksichtigung einer verminderten …
Auszug aus BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15
Eine Strafrahmenverschiebung ist daher in der Regel vorzunehmen, wenn nicht andere, die Schuld des Täters erhöhende Umstände dem entgegenstehen (…Senat, aaO) oder der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, etwa, weil er aus früheren Erfahrungen weiß, dass er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zur Begehung von Straftaten neigt (BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238, 239; Urteil vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66, 78).
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Dabei folgt aus dem für die Regelung des § 21 StGB wesentlichen Schuldprinzip auch, dass die tatgerichtliche Ermessensentscheidung, ob eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, nach dem Schuldgehalt der Tat, also unter Berücksichtigung aller schuldrelevanten Umstände des Einzelfalls, zu treffen ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30 f.; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620, …und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO, 40, 42;… Beschlüsse vom 4. September 1992 - 2 StR 380/92, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, aaO).d) Bei Anwendung dieser Maßstäbe ist im Rahmen der Ermessensausübung im Ausgangspunkt Bedacht darauf zu nehmen, dass auf Grund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit der Schuldgehalt der Tat in aller Regel verringert ist (BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30;… vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO Rn. 24; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, juris Rn. 4).
- BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
Im Rahmen der Ermessensausübung ist indes Bedacht darauf zu nehmen, dass auf Grund der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit der Schuldgehalt der Tat in aller Regel verringert ist (BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30;… vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO Rn. 24; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, juris Rn. 4). - BGH, 07.11.2016 - 2 ARs 386/15
Anfrageverfahren; verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der fakultativen …
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 2. Strafsenats entgegen (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05 -, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, NStZ-RR 2016, 74); an dieser hält er fest.Ob bei Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB eine Strafrahmenmilderung vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, aaO); seine Wertung ist vom Revisionsgericht in der Regel hinzunehmen, wenn sie erkennbar auf einer vollständigen Tatsachengrundlage beruht (Senat…, Urteil vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40 mwN).
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Schuldgehalt der Tat bei einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit in aller Regel vermindert ist (Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15; Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15).
Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Täter die Begehung von Straftaten vorausgesehen hat oder hätte voraussehen können, weil er aus früheren Erfahrungen weiß, dass er unter Alkohol- oder Drogenkonsum zur Begehung von Straftaten neigt (Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, NStZ-RR 2016, 74) oder sich für ihn aus anderen Umständen ergibt, dass es bei Alkoholisierung zu Straftaten kommen könnte (…Senat, Urteile vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 40 und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15).
- BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15
Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …
Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Schuldgehalt der Tat bei einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit in aller Regel vermindert ist (Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, NStZ-RR 2016, 74; BGH, Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30). - BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit …
aa) Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände; insoweit steht dem Tatgericht ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4; vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238, 239; Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30).Um dem Prinzip zu genügen, dass die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten darf, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB deshalb schulderhöhende Umstände, die diese Schuldmilderung kompensieren (…BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 262 Rn. 42; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4).
- BGH, 16.03.2016 - 1 StR 402/15
(Verminderte) Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere …
Jedenfalls aber fehlt es an einer Erörterung, inwieweit die dem Angeklagten schulderhöhend angelasteten Umstände (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238, 239 und vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, NStZ-RR 2016, 74) ihm angesichts der festgestellten erheblich verminderten Schuldfähigkeit bei den Taten uneingeschränkt zum Vorwurf gemacht werden durften. - BayObLG, 24.04.2025 - 203 StRR 55/25
Einlassung des Angeklagten, Strafrichter, Tateinheit, Sachliche Zuständigkeit, …
Ob bei Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB eine Strafmilderung vorzunehmen oder zu versagen ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 -, juris Rn. 4 m.w.N.). - LG Köln, 18.07.2019 - 104 Ks 12/19 Hierbei hat sie berücksichtigt, dass der Schuldgehalt einer Tat bei einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit in aller Regel vermindert ist, eine Strafrahmenverschiebung daher in der Regel vorzunehmen ist, wenn nicht andere, die Schuld des Täters erhöhende Umstände entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 07.09.2015, Az.: 2 StR 350/15 - juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2015 - 2 StR 124/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Kenntnis von der Strafbarkeit des Handelns und beiseite Wischen von Zweifeln als strafverschärfende Umstände; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 255 StGB
Strafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen; Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Kenntnis von der Strafbarkeit des Handelns und beiseite Wischen von Zweifeln als strafverschärfende Umstände; ... - IWW
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Strafzumessung bei besonders schwerer räuberischer Erpressung eines ehemaligen Polizeischülers aufgrund einer Kenntnis der hohen Strafandrohung durch Einholung von Informationen aus dem Internet über den Strafrahmen für einen bewaffneten Überfall wenige ...
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 3
Strafschärfende Strafzumessung bei besonders schwerer räuberischer Erpressung eines ehemaligen Polizeischülers aufgrund einer Kenntnis der hohen Strafandrohung durch Einholung von Informationen aus dem Internet über den Strafrahmen für einen bewaffneten Überfall wenige ... - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Strafschärfung für "einstigen Polizeischüler, der sich über Strafen informiert?
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 12.12.2014 - 1 KLs 4410 Js 25536/13
- BGH, 07.09.2015 - 2 StR 124/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 74
- StV 2016, 561
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Naumburg, 25.08.2016 - 1 RV 44/16
Strafzumessung, Doppelverwertungsverbot
Im Ergebnis wird ihr damit vorgehalten, dass sie erstmals einen Diebstahl begangen hat, d.h. es wird die (erste) Tatbegehung als solche strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. September 2015, 2 StR 124/15, Rn. 4;… Münchener Kommentar-Mübeck, StGB, 2. Aufl., § 46, Rn. 190).Dass im Rahmen der Gesamtstrafenbildung berücksichtigt worden ist, dass die Angeklagte sich auch durch die eingeleiteten Ermittlungen nicht von ihrem strafbaren Verhalten abhalten ließ, verstößt ebenfalls gegen § 46 Abs. 3 StGB, (vgl. BGH, Beschl. v. 7. September 2015, 2 StR 124/15, Rn. 3, zitiert nach juris).
Angesichts der bloßen Wertungsfehler bedarf es der Aufhebungen der dazugehörigen Feststellungen (§ 353 Abs. 2 StPO) nicht (vgl. BGH, NStZ-RR 2004, 105, 106; BGH, Beschl. v. 7. September 2015, 2 StR 124/15, Rn. 7;… KMR-Mommsen, 55. EL, § 353, Rn. 12).
- BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15
Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft …
Die strafschärfende Berücksichtigung der mittäterschaftlichen Tatbeteiligung selbst, ohne - wie hier - die konkreten Umstände der Tatbeteiligung in den Blick zu nehmen, verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (BGH, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74). - BGH, 06.05.2026 - 2 StR 118/26
Gerichtlicher Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB ; Änderung des Urteils im …
Die Tatbegehung als solche darf dem Täter aber nicht zusätzlich angelastet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 7 Rn. 6;… vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15, StV 2017, 34, 35 Rn. 4 ff.;… vom 27. November 2019 - 5 StR 467/19, Rn. 5 f., …und vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, Rn. 10; jew. mwN).
- BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung …
Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19;… Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN). - BGH, 24.11.2022 - 4 StR 328/22
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: strafschärfende Berücksichtigung der …
Die strafschärfende Berücksichtigung der mittäterschaftlichen Tatbeteiligung selbst, ohne die konkreten Umstände der Tatbeteiligung in den Blick zu nehmen, verstößt gegen dieses Grundprinzip der Strafzumessung (BGH…, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15 Rn. 5; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74). - BGH, 09.01.2018 - 2 StR 475/17
Strafschärfende Berücksichtigung einer mittäterschaftlichen Beteiligung
Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, NStZ 2016, 525 f.). - BGH, 20.05.2020 - 2 StR 62/20
Grundsätze der Strafzumessung (Bewertung mittäterschaftlichen Handelns); …
Allein der Umstand mittäterschaftlichen Handelns besagt noch nichts über das Maß der Tatschuld des einzelnen Beteiligten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 428/15, NStZ 2016, 525;… SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 46 Rn. 80).
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