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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 16.08.2011

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8519
BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,8519)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - 1 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,8519)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11 (https://dejure.org/2011,8519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 5 StPO; § 54 Abs. 3 StGB
    Auffangrechtserwerb (Gesamtschuldnerschaft); Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Einzelgeldstrafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verfall: Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter bei einem eventuellen Auffangrechtserwerb des Staates

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 StPO, § 111i Abs 5 StPO, § 73 Abs 1 StGB, § 73a StGB, § 73c Abs 1 StGB
    Verfall: Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Täter bei einem eventuellen Auffangrechtserwerb des Staates

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafe und Freiheitsstrafe; Verfall von Wertersatz bei Bestehen von Ansprüchen Verletzter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelgeldstrafe und Freiheitsstrafe; Verfall von Wertersatz bei Bestehen von Ansprüchen Verletzter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
    Einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10) bedurfte es bei der hier vorliegenden Sachlage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11).

    Allerdings würde der einem eventuellen Auffangrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch die Angeklagten insoweit nur als Gesamtschuldner treffen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10).

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 75/11

    Keine Strafrahmenverschiebung bei Hilfe zur Aufklärung nach Eröffnung des …

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
    Einer ausdrücklichen Erörterung der Voraussetzungen der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10) bedurfte es bei der hier vorliegenden Sachlage nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11).
  • BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87

    Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - 1 StR 42/11
    Der Festsetzung der Tagessatzhöhe bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus einer Einzelgeldstrafe und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1).
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine …

    Weiter wird zu berücksichtigen sein, dass der einem Auffangrechtserwerb des Staates gemäß § 111i Abs. 5 StPO unterliegende Zahlungsanspruch die Angeklagten als Gesamtschuldner treffen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46 ff., auch zur Formulierung einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO im Urteilstenor; Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11, NStZ-RR 2011, 343).
  • BGH, 10.04.2013 - 1 StR 22/13

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Auffangrechtserwerb des Staates, …

    Dies musste das Landgericht zwar nicht zwingend im Tenor zum Ausdruck bringen, da jedoch auch die Gründe des angefochtenen Urteils diesen Umstand nicht erwähnen, besteht für den Senat Anlass, im Rahmen der Revisionsentscheidung klarzustellen, dass die Angeklagten im vorbezeichneten Umfang (lediglich) als Gesamtschuldner haften (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 42/11, NStZ-RR 2011, 343).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5502
OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11 (https://dejure.org/2011,5502)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 Ws 322/11 (https://dejure.org/2011,5502)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 Ws 322/11 (https://dejure.org/2011,5502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitteilung an die Verletzten als Voraussetzung an den Eintritt und Umfang des Auffangrechtserwerbs des Staates im Zuge der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 343
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des …

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11
    Rn. 12 a) Der Beschluss gemäß § 111i Abs. 6 Satz 1 StPO hat nach der Konzeption des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/700 S. 18) nur deklaratorische Bedeutung (BGH NJW 2008, 1093;… KK-Nack aaO Rn. 23).
  • BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01

    Rechtliches Gehör des Insolvenzschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11
    Ein insoweit eingetretener etwaiger Mangel des Verfahrens erster Instanz ist hier aber dadurch geheilt, dass nunmehr dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren, in dem gemäß § 309 Abs. 2 StPO die erstinstanzliche Entscheidung der vollumfänglichen Nachprüfung unterliegt und der Senat eine eigene Sachentscheidung treffen kann, in ausreichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist (BVerfGE 22, 282, 286; BVerfG NZI 2002, 30;… KK-Engelhardt § 309 Rn. 8 m. w. N.).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11
    Ein insoweit eingetretener etwaiger Mangel des Verfahrens erster Instanz ist hier aber dadurch geheilt, dass nunmehr dem Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren, in dem gemäß § 309 Abs. 2 StPO die erstinstanzliche Entscheidung der vollumfänglichen Nachprüfung unterliegt und der Senat eine eigene Sachentscheidung treffen kann, in ausreichendem Maß rechtliches Gehör gewährt worden ist (BVerfGE 22, 282, 286; BVerfG NZI 2002, 30;… KK-Engelhardt § 309 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16

    Beschlagnahme: Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des …

    Rn. 18 Damit fehlt es an der erforderlichen materiell-rechtlichen Grundlage für einen staatlichen Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO gegenüber der H. S. A. (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; NJW 2010, 1685, 1686; OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344;… Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 18).

    Auf diesen Fristablauf hätten etwaige Versäumnisse hinsichtlich der gebotenen Unverzüglichkeit der Geschädigtenbenachrichtigungen nach § 111e Abs. 3, Abs. 4, § 111i Abs. 4 StPO keine Auswirkungen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344;… Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 35).

  • OLG Celle, 22.06.2016 - 1 Ws 136/16

    Verzicht des Angeklagten statt Verfallsanordnung; Beschränkung des staatlichen …

    Der Senat hat bislang lediglich festgestellt, dass die Beauftragung des Vollstreckungsorgans zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jedenfalls nicht ausreicht [(vgl. OLG Celle, wistra 2011, 438 (439)].
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