Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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BSHG § 69, SGB I § 56 I, BGB § 1922
Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen bei darlehensweisen Vorschüssen durch Dritte bzw. Stundung der Pflegekosten durch die Pflegeperson - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Vererblichkeit - Sozialhilfeansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kind kann auch nach dem Tod des Elternteils noch Sozialhilfe fordern
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.11.1987 - 10 A 129/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1990 - 14 L 44/89
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 18
- NJW 1994, 2842
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1213 (Ls.)
- NZS 1994, 477
- FamRZ 1995, 599 (Ls.)
- DVBl 1994, 1306
Wird zitiert von ... (102) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 68) sei geklärt, daß in der Regel sozialhilferechtliche Ansprüche beim Tod des Hilfesuchenden nicht kraft Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB I oder im Wege der Erbfolge auf einen Dritten übergehen könnten.Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil die Vererblichkeit eines Anspruchs auf das pauschalierte Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG mit der Begründung verneint, daß nach dem Tode des Hilfesuchenden (regelmäßig) die Leistung von Pflegegeld zur Erfüllung des mit ihm verfolgten Zwecks nicht mehr erbracht werden könne, weil eine etwa vorhanden gewesene Notlage in der Person des (verstorbenen) Pflegebedürftigen, der mit der Gewährung von Pflegegeld abgeholfen werden sollte, sich nicht mehr im Nachhinein nach dem Tode des Hilfesuchenden beheben lasse (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).
Denn diese Vorschrift betrifft laufende Geldleistungen, deren nicht rechtzeitige Erbringung in aller Regel die Lebensführung nicht nur des Leistungsberechtigten, sondern auch der von der Regelung erfaßten Familienangehörigen beschränkt (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Zudem wäre im Falle einer Sonderrechtsnachfolge nicht gesichert, daß der Erbe des Hilfebedürftigen die gegenüber dem vorleistenden Dritten bestehende Schuld mit einem über den Tod hinaus fortbestehenden Sozialhilfeanspruch befriedigen kann (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
Zum Inhalt dieser jetzt in § 4 Abs. 1 Satz 1 BSHG gewährleisteten Rechtsposition, die wegen ihrer Zeitgebundenheit und der daraus resultierenden Existenzschwäche besonderen Schutzes bedarf, gehört es im Interesse ihrer normativen Sicherung, daß der Anspruchsinhaber bei säumigem Behördenverhalten die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen darf, um die ihm zustehende Hilfe bedarfs- und zeitgerecht zu erhalten (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
Hier spricht zwar nach Aktenlage alles dafür, daß die Anschaffung vor dem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Bedarf dem Beklagten oder der von ihm beauftragten Stadt E. im Sinne des § 5 BSHG bekannt wurde, und damit ein Sozialhilfeanspruch insoweit bereits in der Person der Mutter der Klägerin gar nicht zur Entstehung gelangt ist (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
- BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54
Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Zugleich betont sie die Subjektstellung des auf Sozialhilfe angewiesenen Bürgers: Er ist kein Almosenempfänger, sondern Inhaber eines subjektiven öffentlichen Rechts (vgl. BVerwGE 1, 159 ; 5, 27 ). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80
Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung - …
- BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Das Entfallen der Bedürftigkeit schadet dann nicht (dazu: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 18 ff), der sich der Senat anschließt, sind Sozialhilfeansprüche nach Maßgabe der §§ 58, 59 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) nämlich (nur) vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat. - BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 17/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von …
Eine andere Auslegung würde gegen den gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstoßen und die Verpflichtung des Leistungsträgers nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig erhalten, in ihr Gegenteil verkehren, weil die zunächst erfolgte rechtswidrige Leistungsverweigerung "belohnt" werden würde; außerdem wäre dies mit dem Gebot einer effektiven Rechtsschutzgewährung nicht vereinbar (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz <GG>; vgl zur entsprechenden Rechtslage schon unter dem BSHG: Bundesverwaltungsgericht <BVerwG> vom 30.4.1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154, Juris RdNr 14; BVerwG vom 5.5.1994 - 5 C 43/91 - BVerwGE 96, 18, Juris RdNr 11;… ebenso zur Berücksichtigung von Vermögen, das auf erstrittenen Nachzahlungen beruht: Radüge in JurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 12 RdNr 177;… Wahrendorf in Grube/ders, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 90 RdNr 78 f)..
- BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen - …
Ein Sozialhilfeanspruch ist nach der Rechtsprechung des Senats nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I grundsätzlich dann vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (…BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff).Diese Fallgestaltung unterscheidet sich substanziell nicht von der Fallgestaltung, in der der spätere Erbe schon vor dem Tod des Hilfebedürftigen die Verbindlichkeiten (im Vorgriff auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe) erfüllt oder der Leistungserbringer die Forderung im Vertrauen auf den Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers stundet (dazu BVerwGE 96, 18 ff juris RdNr 9).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …
Besondere Überlegungen, die im Recht der Sozialhilfe für den Ausschluss der Sonderrechtsnachfolge in Betracht kommen (vgl dazu BVerwGE 96, 18, 22 ff = Buchholz 435.11 § 58 SGB I Nr. 2), greifen insoweit für den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V und § 15 Abs. 1 SGB IX nicht durch. - BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung …
Gerade dies berücksichtigt § 92c Abs. 1 BSHG, ohne dass die Regelung auf die Herkunft des zum Nachlass gehörenden Vermögens abstellt (BVerwGE 96, 18, 21 f). - BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
In Anbetracht der Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 3. August 1984 - 4 B 263/83 - (FEVS 34, 464/466); VGH Mannheim, Urteil vom 9. April 1986 - 6 S 756/85 - (VBlBW 1986, 384/385 f.); BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1989 - Nr. 12 B 87.00612 - (FEVS 39, 98/101 f. = ZfSH/SGB 1990, 28)), dem Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft sei der Einwand abgeschnitten, er unterstütze den bedürftigen Partner nur vorschußweise anstelle des nicht oder nicht rechtzeitig leistungsbereiten Sozialhilfeträgers (zur grundsätzlichen Beachtlichkeit dieses Einwands im Sozialhilferecht vgl. BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 96, 18 (19 f. [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91])), sieht sich der Senat schließlich zu folgendem Hinweis veranlaßt: Die Intention, bedarfsdeckende Leistungen für den Lebensunterhalt eines anderen nur vorschußweise im Wege der "Nothilfe" anstelle des Sozialhilfeträgers zu erbringen, ist unvereinbar mit der Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft. - BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 15/14 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - keine Übernahme …
Hintergrund der Einführung des § 28 Abs. 2 BSHG war nämlich die Rechtsprechung des BVerwG, die von der prinzipiellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen ausgegangen ist (zu den Ausnahmen allerdings BVerwGE 96, 18 ff). - BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Nach der Rechtsprechung des Senats setzen Sozialhilfeleistungen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz <GG>) nicht, wenn der Bedürftige seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nach Kenntnis vom Bedarfsfall nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (…BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 25;… BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 26 mwN;… BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff;… Coseriu in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl 2014, § 18 SGB XII, RdNr 40). - LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 205/15
Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge
- BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - …
- BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf …
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 8 SO 293/15
Keine Sonderrechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen
- BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R
Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von …
- VG Aachen, 06.01.2006 - 6 K 115/04
Darlehensweise Vorfinanzierung von Heimkosten im Vertrauen auf die spätere …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11
Sozialhilfe
- BSG, 27.02.2025 - B 8 SO 9/23 R
Übernahme der Kosten des im Rahmen der Tagesstruktur für Senioren erbrachten …
- BSG, 27.09.2022 - B 7/14 AS 59/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unvererblichkeit des Leistungsanspruchs - …
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 4189/16
Sozialrecht - Sonderrechtsnachfolge gemäß § 56 Abs 1 S 1 SGB 1 - Anspruch auf …
- BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B
Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des § …
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Sonderrechtsnachfolge - laufende …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 15/16
Übernahme ungedeckter Heimkosten im Wege eines Zuschusses statt eines Darlehens; …
- BSG, 21.11.2017 - B 8 SO 51/17 B
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge; …
- LSG Baden-Württemberg, 21.12.2007 - L 7 SO 217/07
Nichtigkeit von Verwaltungsakten des Sozialhilfeträgers
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 AY 28/08
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2017 - L 8 SO 293/15
SGB-XII-Leistungen; Rechtsnachfolger; Übergang eines Rücknahmeanspruchs; …
- SG Aachen, 08.11.2016 - S 20 SO 34/16
Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe
- SG Dresden, 14.09.2016 - S 12 AS 753/16
Bemessung der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 837/00
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen - …
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 155/95
Rückforderung eines Sozialhilfedarlehens
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14
Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 54/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 176/19
Unvererblichkeit des Anspruchs auf Blindenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06
Sozialhilfe
- BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - …
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
- LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06
Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei der Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen
- VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - L 23 SO 176/11
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Unterbringung - Tod des …
- SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 126/11
Nachgewährung von höheren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BVerwG, 07.07.1995 - 5 B 44.95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …
- BVerwG, 16.07.1998 - 5 B 108.97
Voraussetzungen der Grundsatzrüge und der Abweichungsrüge - Nachträgliche …
- SG Aachen, 22.06.2006 - S 20 SO 131/05
Sozialhilfe
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98
Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 12 SO 96/16
SGB-XII -Leistungen
- BSG, 15.08.2023 - B 8 SO 9/23 R
- VG Aachen, 27.11.2007 - 2 K 1726/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 24 A 851/97
Antrag auf Gewährung von Höchstpflegegeld
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98
Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - L 2 AS 470/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vererbbarkeit der Ansprüche - …
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LG Regensburg, 02.01.2023 - 53 T 268/22
Gewährung von Prozesskostenhilfe, Bewilligung von Prozesskostenhilfe, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 9 SO 516/11
Sozialhilfe
- LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 10/07
Arbeitslosengeld II - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - Nachzahlung von …
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06
Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit …
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 32/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - L 20 B 9/08
Sozialhilfe
- BVerwG, 14.02.2005 - 5 B 51.04
Anspruch auf ungekürzte Regelersatzleistungen - Erforderlichkeit der …
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 79/14 B
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 80/14 B
- SG Berlin, 06.02.2008 - S 125 AS 6462/07
Arbeitslosengeld II; Nachlass; Vererblichkeit von Ansprüchen nach dem SGB 2
- LSG Hamburg, 14.06.2013 - L 4 SO 35/12
- SG Duisburg, 27.08.2007 - S 7 (2) SO 26/05
Sozialhilfe
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 571/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Klagebefugnis - Sozialhilfe - …
- SG Karlsruhe, 27.04.2012 - S 1 SO 3797/11
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ehegatte als Sonderrechtsnachfolger bei Tod des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 39/07
Sozialhilfe
- VGH Bayern, 30.11.2004 - 12 B 00.2339
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, selbstbeschaffte Reparatur von Dusche u. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 33/00
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 12 E 96/01
Voraussetzungen einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg einer Klage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 12 E 984/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zum Kauf …
- OVG Hamburg, 13.02.1996 - Bs IV 313/95
Vorabentscheidung; Prozeßkostenhilfe; Hauptsacheverfahren; Anordnungsverfahren
- VG Kassel, 02.08.2007 - 7 E 858/04
Hilfe zur Pflege; Anspruchsverfolgung durch Rechtsnachfolger; angemessenes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - 12 A 1036/03
- VG Lüneburg, 23.10.2001 - 4 A 12/00
Heimkosten; Vererbung von Sozialhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 16 E 600/00
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung von …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2000 - 4 L 3142/00
HIV; kostenaufwendige Ernährung; Krebserkrankung; Mehrbedarf; Sozialhilfe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - 16 E 40/04
Fortbestand und Übergang von Unterhaltsvorschussansprüchen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 12 A 69/01
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs von Erben …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2001 - 19 K 6382/99
Gesetzlicher Forderungsübergang gemäß § 28 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1999 - 16 A 5817/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von …
- LSG Baden-Württemberg, 25.06.2008 - L 2 SO 5067/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2008 - L 20 B 806/08
- VG Aachen, 05.03.2004 - 2 K 1196/00
Ausgestaltung des Sozialhilfeanspruchs eines Teilnehmers einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 16 A 6286/96
Voraussetzungen der Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen; Ausgestaltung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2007 - L 32 B 1303/07
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2007 - L 7 SO 951/07
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2002 - 2 K 1147/99
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Übernahme der Umzugskosten …
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2SO 571/21
- SG Stuttgart, 30.10.2006 - S 16 SO 3087/05
Erstattung von bereits bezahlten Kosten für die Bestattung eines verstorbenen …
- VG Hamburg, 02.03.2001 - 5 VG 3287/97
- OVG Niedersachsen, 25.11.1997 - 4 O 2822/96
Prozeßkostenhilfe nach Erledigungserklärungen;; Prozeßkostenhilfe, nachträgliche; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 18 B 1276/05
- SG Gelsenkirchen, 20.04.2011 - S 32 (12) AY 76/09
Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht vererblich; Anspruch …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Sozialhilfe; gerichtliche Überprüfung von Sozialhilferegelsätzen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.10.1992 - 4 K 1851/91
- BVerwG, 02.04.1993 - 5 N 1.92
- BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92
- OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Papierfundstellen
- BVerwGE 94, 335
- MDR 1994, 616
- NVwZ 1994, 1213
- FamRZ 1994, 1318 (Ls.)
- DVBl 1994, 430
- DÖV 1994, 475
Wird zitiert von ... (54)
- VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331
Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg
Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung nur dann zu, wenn sie nicht lediglich binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (…BVerwG, U.v. 25.11.2004 - 5 CN 1.03 - BVerwGE 122, 264 - juris Rn. 24 und 27; B.v. 25.11.1993 - 5 N 1.92 - BVerwGE 94, 335 - juris Rn. 11). - BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03
Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von …
Dem Sinn und Zweck der Normenkontrolle nach § 47 VwGO werde nur eine Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gerecht, die den dort verwendeten Begriff der Rechtsvorschrift in einem weiten Sinne verstehe und jedenfalls solche (abstrakt-generellen) Regelungen der Exekutive einbeziehe, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalteten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berührten (BVerwGE 94, 335 ).Denn ihnen fehlt die für eine Rechtsvorschrift charakteristische Außenwirkung (BVerwGE 75, 109; 94, 335).
Aber zu den im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften gehören nach der Zweckrichtung der Normenkontrolle und dem danach gebotenen weiten Begriffsverständnis nicht nur Satzungen und Rechtsverordnungen, sondern auch solche (abstrakt-generellen) Regelungen der Exekutive, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berühren (BVerwGE 94, 335 zur Regelsatzfestsetzung durch Verwaltungsvorschrift).
Sie sind anspruchskonkretisierend, sie geben dem Anspruch des Hilfeempfängers auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Bezug auf die von den Ausführungsbestimmungen erfassten Bedarfe in gleicher Weise die abschließende Gestalt, wie dies in Bezug auf den Regelbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG infolge der Regelsätze erfolgt ist (vgl. BVerwGE 94, 335 ).
- VGH Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 6 S 2249/22
Wirksamkeit eines Rettungsdienstplanes
Rn. 75 Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 CN 1.03 -, BVerwGE 122, 264 ;… Beschluss vom 30.11.2017 - 6 BN 1.17 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 25.11.1993 - 5 N 1.92 -, BVerwGE 94, 335 ).
- BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94
Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig
Zwar mag der Begriff der untergesetzlichen Rechtsvorschrift in § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO mit Blick auf den Wortlaut, den Sinn und prozeßökonomischen Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift in einem weiten Sinne zu verstehen sein und deswegen auch solche Verwaltungsvorschriften umfassen, denen die Rechtsordnung gesetzesähnliche unmittelbare verbindliche Außenwirkung gegenüber den Bürgern beilegt, wie dies etwa bei der Festsetzung der Sozialhilferegelsätze durch Runderlaß der zuständigen Landesbehörde nach § 22 BSHG der Fall sein mag (vgl. Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 5 N 1.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 85 S. 151 [153 ff.] mit weit. - VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
Ob diese von den Parteien des Glücksspielstaatsvertrags und vom Glücksspielkollegium der Länder intendierte Außenwirkung genügt, um der Werberichtlinie ungeachtet ihrer formellen Klassifizierung als Verwaltungsvorschrift materiellen Rechtssatzcharakter beizumessen und sie daher - entsprechend einer zu § 47 VwGO heute überwiegend vertretenen Rechtsauffassung (BVerwG vom 25.11.1993 BVerwGE 94, 335/336 ff.; vom 25.11.2004 BVerwGE 122, 264/265 f.;… Giesberts in Posser/Wolf, BeckOK VwGO, § 47 Rn. 29 m. w. N.;… differenzierend Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 47 Rn. 26, 30; a. A. Wahl, NVwZ 1991, 409/417;… Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47 Rn. 31) - der Normenkontrolle im Rahmen der Popularklage zu unterwerfen, kann hier offenbleiben. - BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; …
Das Bundesverwaltungsgericht trägt der Grundtendenz, die in § 47 Abs. 1 VwGO zum Ausdruck kommt, dadurch Rechnung, dass es auch Regelungen, die anhand formeller Kriterien nicht oder nicht eindeutig als Rechtsnormen zu qualifizieren sind, vom Kreis der Rechtsvorschriften nicht von vornherein ausschließt (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - BVerwGE 72, 119, vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 72.84 - BVerwGE 75, 109 und vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 - NJW 1996, 2046; Beschlüsse vom 15. September 1987 - BVerwG 7 N 1.87 - NVwZ 1988, 1119 und vom 25. November 1993 - BVerwG 5 N 1.92 - BVerwGE 94, 335). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2026 - 10 B 524/25
Bauprodukthersteller kann nicht gegen VV TB vorgehen!
Rn. 91 Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 18, und Beschluss vom 25. November 1993 - 5 N 1.92 -, juris Rn. 7.Rn. 98 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1993 - 5 N 1.92 -, juris Rn. 12.
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18
(Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im …
Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (…BVerwG, Urt. v. 25.11.2004, a.a.O.; Beschl. v. 30.11.2017, a.a.O., und v. 25.11.1993 - 5 N 1.92 - BVerwGE 94, 335). - VG München, 27.05.2020 - M 30 K 18.4955
Sachliche Zuständigkeit für Klage gegen sogenannten "Kreuzerlass"
Rn. 14 1.1 Unter den Begriff der Rechtsvorschrift i.S.d. § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gehören nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung neben landesrechtlichen Satzungen und Rechtsverordnungen, nach der Zweckrichtung der Normenkontrolle und dem danach gebotenen weiten Begriffsverständnis, auch solche abstrakt-generelle Regelungen der Exekutive, die rechtliche Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und auf diese Weise dessen subjektiv-öffentlichen Rechte unmittelbar berühren (…BVerwG, B.v. 30.11.2017 - 6 BN 2/17 - juris Rn. 7; B.v. 25.11.1993 - 5 N 1/92 - juris Rn. 9).Rn. 15 Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (…BVerwG, B.v. 30.11.2017 - 6 BN 2/17 - juris Rn. 7;… U.v. 25.11.2004 - 5 CN 1/03 - juris Rn. 24; B.v. 25.11.1993 - 5 N 1/92 - juris Rn. 9).
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21
Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich …
Rn. 57 Einer Regelung kommt unmittelbare Außenwirkung zu, wenn sie nicht nur binnenrechtlich wirkt, sondern Bindungswirkung auch gegenüber den Bürgern oder anderen Rechtssubjekten entfaltet, durch sie gleichsam als "Schlussstein" die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert werden (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 5 CN 1.03 -, juris; Beschluss vom 30.11.2017 - 6 BN 1.17 -, juris; Beschluss vom 25.11.1993 - 5 N 1.92 -, juris). - BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 2.03
Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von …
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18
Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 1 S 2705/17
Angreifbarkeit der Beschränkung der Redezeit fragender Einwohner durch den …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 1 B 26.14
Zur Zulässigkeit der Befristung der Akkreditierung nach Art 5 Abs 1 S 2 EGV …
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2018 - 1 S 2745/17
Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Gemeinderatsmitglieds gegen Beschluss des …
- OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Neuvergabe eines …
- OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1999 - 2 K 15/98
- BVerwG, 09.06.2023 - 10 B 13.22
Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 16 KR 24/09
Sogenannter "Morbiditäts-Risikostrukturausgleich" zwischen den Krankenkassen …
- BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 1.17
Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2024 - 4 K 232/23
Normenkontrolle einer Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege; Festsetzung …
- OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16
Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland; …
- BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende …
- BVerwG, 30.11.2017 - 6 BN 2.17
Aufhebung eines Regelschulstandorts; Schulnetzplan; Rechtsvorschrift
- BVerwG, 25.09.2012 - 3 BN 1.12
Normenkontrolle; Begriff der Rechtsvorschrift; unmittelbare rechtliche …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …
- BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 5.03
Klagen von Gemeinden gegen die Regionalplanung zum Flughafen Frankfurt/ Main
- OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 2667/98
Beitragsfestsetzung; Unterhalt eines Pflegekindes; Landesrechtsvorbehalt; …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 3 A 2238/09
Beihilfefähigkeit einer Implantatversorgung; "Normkonkretisierende" …
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.2004 - 4 S 2789/03
Gültigkeit einer Verordnung zur Änderung der Organisationsverordnung zum FGG BW …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 5 KN 2/19
LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen; Umsetzung in …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2015 - 3 KN 2/15
Normenkontrollverfahren gegen eine Kindertagesstättenbeitragsordnung eines freien …
- VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 2 K 3405/17
Höhe des Aufstockungsbetrages der Sonderzahlung für Beamte, Richter und …
- BVerwG, 30.11.2007 - 6 BN 4.07
Zulassung der Revision bei einer auf mehrere selbstständig tragende Gründe …
- VGH Bayern, 08.12.2003 - 20 N 01.2612
Änderung des Regionalplans der Region Oberpfalz Nord mit Zielvorgaben zur …
- OVG Niedersachsen, 28.02.1996 - 4 K 1851/91
Sozialhilfe; Bedarfsbemessung; Statistikmodell; Festsetzung der Regelsätze; …
- VGH Bayern, 21.12.2023 - 2 N 21.2595
Normenkontrollantrag gegen technische Baubestimmungen
- VGH Bayern, 18.08.2010 - 9 NE 10.1887
Zum Rauchverbot in Gaststätten - Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz
- VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 19.1938
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu …
- OVG Bremen, 06.07.2016 - 2 D 34/12
Recht des öffentlichen Dienstes; Rechtsgültigkeit der Dienstanweisung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 K 75/11
Befugnis der Zahnärztekammer zur Erteilung eines Kammerzertifikats "Fortbildung"
- VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 21.2173
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu …
- VGH Bayern, 12.02.2021 - 7 NE 21.434
Erfolgloser Eilantrag gegen die Streichung der Frühjahrsferien 2021
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2015 - 3 R 397/14
Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung
- SG Dresden, 19.11.2012 - S 12 AS 6703/10
Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Kosten von Unterkunft und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1994 - 17 B 2830/93
Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der ablehnenden Entscheidung; Anspruch …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2015 - 3 K 396/14
Festlegung der Prüforte für die praktische Fahrerlaubnisprüfung
- SG Dresden, 16.12.2013 - S 12 AS 2150/12
Leistungsgewährung in Form der Kostenübernahme von Unterkunft und Heizung
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2009 - 4 K 462/08
Zur Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens eines Bürgers gegen einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2007 - 1 A 606/06
- OVG Thüringen, 07.02.1996 - 3 EO 13/96
Sozialhilferecht; Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld für Asylbewerber; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 D 81/19
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - Anschaffung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 145
- NJW 1994, 2844
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1213 (Ls.)
- NZS 1994, 476
- DVBl 1994, 1297
- DÖV 1994, 1008
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Daneben scheiden einmalige Leistungen zur Deckung dieses Regelbedarfs aus, weil das Regelsatzsystem ein geschlossenes System ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein Regelbedarf neben der Zugehörigkeit zu einer der in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen voraus, daß der geltend gemachte Bedarf ein ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehender, nicht nur einmaliger Bedarf ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nimmt für die in diesen Untergruppen erfaßten persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - anders als für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat "von geringem Anschaffungswert" - keine Unterscheidung in kleinere und größere Bedarfsgegenstände oder in solche von geringerem oder höherem Wert vor (vgl. auch BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
- BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92
Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Daneben scheiden einmalige Leistungen zur Deckung dieses Regelbedarfs aus, weil das Regelsatzsystem ein geschlossenes System ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein Regelbedarf neben der Zugehörigkeit zu einer der in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen voraus, daß der geltend gemachte Bedarf ein ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehender, nicht nur einmaliger Bedarf ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nimmt für die in diesen Untergruppen erfaßten persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - anders als für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat "von geringem Anschaffungswert" - keine Unterscheidung in kleinere und größere Bedarfsgegenstände oder in solche von geringerem oder höherem Wert vor (vgl. auch BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
- BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92
Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Daneben scheiden einmalige Leistungen zur Deckung dieses Regelbedarfs aus, weil das Regelsatzsystem ein geschlossenes System ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein Regelbedarf neben der Zugehörigkeit zu einer der in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen voraus, daß der geltend gemachte Bedarf ein ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehender, nicht nur einmaliger Bedarf ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nimmt für die in diesen Untergruppen erfaßten persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - anders als für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat "von geringem Anschaffungswert" - keine Unterscheidung in kleinere und größere Bedarfsgegenstände oder in solche von geringerem oder höherem Wert vor (vgl. auch BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
- BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85
Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).
- BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74
Form und Umfang der Hilfsmaßnahmen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).
- VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG § …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Ein Fernsehgerät ist nicht dem Hausrat im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuzuordnen (a.M. VGH Kassel, NJW 1993, 550 ).
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …
Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99). - BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 95, 145) sei der mit einem Fernsehgerät verfolgte Zweck der Teilnahme am kulturellen Leben den Bedürfnissen des täglichen Lebens zuzuordnen, die durch die Regelsätze auch dann abgegolten würden, wenn sie einmalige größere Ausgaben erforderten.Nach der Rechtslage vor der Einfügung der Absätze 1 a und 1 b in § 21 BSHG durch Art. 7 Nr. 6 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) war Regelbedarf der ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212/216; 91, 156/157; 92, 106/107 noch zur Regelsatzverordnung F. 1971; BVerwGE 95, 145/146).
Während der Senat in BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 80, 349 die sozialhilferechtliche Notwendigkeit eines Fernsehgerätes abgelehnt hatte, hat er in BVerwGE 95, 145 ausgeführt, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen sei, hat aber offengelassen, ob das Fernsehgerät zur Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sei, also zum notwendigen Lebensunterhalt gehöre (BVerwGE 95, 145/149).
Da zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens, ungeachtet ihrer individuellen Ausgestaltung, nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG in vertretbarem Umfange auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben gehören und das Fernsehen als akustisch-visuelles Medium zur Information, Bildung und Unterhaltung dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl. BVerwGE 95, 145/146), kann Fernsehen und damit gegenständlich ein Fernsehgerät ein persönliches Bedürfnis des täglichen Lebens sein (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
- BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01
Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im …
Zwar kann Fernsehen nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 95, 145 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 25; BVerwGE 106, 99 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 40) als akustisch-visuelles Medium zur Information, Bildung und Unterhaltung, das dem Einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben, ein persönliches Bedürfnis des täglichen Lebens (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG) sein.Kosten für den Anschluss an technische Einrichtungen - wie hier das Breitbandkabelnetz -, die den Fernsehempfang ermöglichen, sind deshalb in der Regel der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen und sind dann folglich aus den Regelsatzleistungen zu decken (vgl. BVerwGE 95, 145 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 21).
- BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 52.92
Gewährung einer Beihilfe zur Reparatur eines Fernsehgerätes
Denn die Kosten für die Instandsetzung des hier in Rede stehenden Fernsehgeräts dienen - wie die Kosten für die Anschaffung eines (gebrauchten) Schwarz-Weiß-Fernsehgeräts (dazu s. das den Beteiligten bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Senatsurteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 34.91 -) - der Deckung eines Regelbedarfs, der von den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach Regelsätzen umfaßt wird.Ein Fernsehgerät dient, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 (a.a.O.) schon ausgeführt hat, der Deckung eines solchen Regelbedarfs.
Denn ein Fernsehgerät ist, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 (a.a.O.) klargestellt hat, nicht dem Hausrat im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuzuordnen.
- OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne
Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -) gehöre ein Fernsehgerät zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens und damit zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG; dieser Bedarf sei mit den Regelsätzen abgegolten.Der Besitz eines Fernsehgerätes gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145;… Urt. v. 21.7.1994 BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunktes ebenso Urteile d. Sen. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12.10.1994 4 L 5811/94 - u. v. 8.2.1995 4 L 5686/94 -, V.n.b.; Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).
Nach der auch von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.2.1994, a.a.O.) ist das Fernsehgerät "ein akustisch visuelles Mittel der Information und Kommunikation, Bildung und Unterhalt, das dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben".
- BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …
Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376). - OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4259/96
Notwendiger Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Kabelanschlußgebühren; Bedarfsgruppe
Zum notwendigen Lebensunterhalt i.S. des § 12 Abs. 1 BSHG kann - ebenso wie der Besitz eines Fernsehgeräts (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 146 (146)) - der Anschluß des Fernsehgeräts oder Radios an das Breitbandkabelnetz der Telekom jedenfalls dann gehören, wenn anders eine Grundversorgung (d.h. im Fernsehbereich: ein Empfang der Programme von ARD, ZDF, einem "Dritten" Programm, SAT 1 und RTL 1) in guter Qualität nicht erreichbar ist (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in dem Urteil v. 26.11.1997 - 4 L 7031/96 -, V.n.b.).Der Besitz eines Fernsehgeräts gehört zum notwendigen Lebensunterhalt(BVerwG, Urt. v. 24. Febr. 1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145; Urt. v. 21. Juli 1994 - BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunkts ebenso Urteile des Senats v. 27. Juli 1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12. Okt.
- OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4261/96
Sozialhilfe für Kabelanschluß; Kabelanschluß; Kabelnutzungskosten; …
Der Besitz eines Fernsehgeräts gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwGE 95, 145 = NJW 1994, 2844; BVerwG, FEVS 45, 265;… hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunkts ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94, v. 12.10.1994 - 4 L 5811/94; und v. 8.2.1995 - 4 L 5686/84); Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BVerwG und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).Nach der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 95, 145 = NJW 1994, 2844) ist das Fernsehgerät "ein akustisch visuelles Mittel der Information und Kommunikation, Bildung und Unterhaltung, das dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben".
- VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes; …
Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 69.85 -, FEVS 38, 89 ff.; Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237) ist das Bundesverwaltungsgericht inzwischen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - 5 C 34.91 -, NJW 1994, 2844 f., und vom 21. Juli 1994 - 5 C 52.92 -, NJW 1995, 272) auch ausdrücklich der Auffassung, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen ist, die nach § 12 Abs. 1 BSHG Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts sind.Rn. 25 Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Kammer mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O.) der Auffassung, daß das begehrte Fernsehgerät nicht als Hausrat i.S.v. § 12 Abs. 1 BSHG anzusehen ist.
- SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitssuchende bei …
So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R, juris, hierzu Folgendes ausgeführt: "Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99). - LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung der Aufwendungen für einen …
- SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Höhe der Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung als Hilfe zum …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - L 23 B 247/08
Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen
- VGH Hessen, 12.09.1997 - 9 TG 2940/97
Sozialhilfe: Fernsehgerät als notwendiger Lebensunterhalt - einmalige Leistung …
- VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13
Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung
- SG Neubrandenburg, 18.10.2009 - S 13 AS 256/06
Übernahme der Kosten eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft durch den …
- VG Braunschweig, 13.07.2000 - 4 A 4430/97
Anspruch auf Bewilligung von einmaligen Beihilfen zur Anschaffung einer …
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