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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1657
BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 9 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1657)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 9 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1657)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2; AEG § 18 Abs. 1; EKrG §§ 3, 13 Abs. 1
    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; Beseitigung eines Bahnübergangs; notwendige Folgemaßnahmen; Kostenverteilung; Kreuzungsrechtsverfahren.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2
    Abwägungsgebot; Beseitigung eines Bahnübergangs; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Kostenverteilung; Kreuzungsrechtsverfahren; kommunale Planungshoheit; notwendige Folgemaßnahmen

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2; ; AEG § 18 Abs. 1; ; EKrG § 3; ; EKrG § 13 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen einer entscheidungserheblichen Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; Umfang der Rechte von Kommunen aus Schallschutzgesichtspunkten im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz; Abwehr einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; kommunale Planungshoheit; Abwägungsgebot; Beseitigung eines Bahnübergangs; notwendige Folgemaßnahmen; Kostenverteilung; Kreuzungsrechtsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindeklage gegen Eisenbahnplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 1290
  • NZBau 2007, 195 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1304
  • DÖV 2006, 1058 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Die Beschwerde rügt sinngemäß weiter, "eine Abweichung der anzufechtenden Entscheidung" vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - (BVerwGE 123, 152) sei insoweit "gegeben", als das Bundesverwaltungsgericht dort ausgeführt habe, Gemeinden könnten ihr Interesse an der Bewahrung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung vor nachhaltigen Störungen als eigenen abwägungserheblichen Belang geltend machen, wenn ausgewiesene Baugebiete von einem durch ein Straßenbauvorhaben verursachten erheblichen Lärmzuwachs betroffen sind.

    Eine nachhaltige Störung der kommunalen Planungshoheit kann insbesondere dann vorliegen, wenn sich ein vorhabenbedingter erheblicher Lärmzuwachs nicht nur auf einzelne benachbarte Grundstücke, sondern auf wesentliche Teile von Baugebieten auswirkt, die in Bebauungsplänen ausgewiesen sind (vgl. Urteil vom 17. März 2005 a.a.O. S. 157 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 21. Mai 2003 - BVerwG 9 A 40.02 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 62 S. 47 …und vom 9. Februar 2005 a.a.O.).

    Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Gemeinden insoweit eine Darlegungslast trifft (vgl. Urteil vom 21. März 1996 a.a.O. S. 394 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).

    Die Planfeststellungsbehörde muss ferner auf noch nicht verfestigte, aber konkrete Planungsabsichten einer Gemeinde abwägend in der Weise Rücksicht nehmen, dass von der Gemeinde konkret in Betracht gezogene städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden (Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 21. Mai 2003 - BVerwG 9 A 40.02 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 62 S. 47 und vom 9. Februar 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Indiziell sind mit dieser Rechtsprechung jene Fallgruppen beschrieben, in denen die Gemeinden gegenüber der Fachplanung "wehrfähig" sind, weil ihre Planungshoheit mehr als nur geringfügig beeinträchtigt sein kann (vgl. Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 CN 1.01 - BVerwGE 114, 301 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 147 S. 58).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach dieser Rechtsprechung stellt das kreuzungsrechtliche Verfahren ein gegenüber dem Planfeststellungsverfahren verselbständigtes Verfahren dar und sind die besonderen kreuzungsrechtlichen Kostenregelungen nicht davon abhängig, auf welcher verfahrensrechtlichen Grundlage die Maßnahme selbst durchgeführt werden soll oder bereits durchgeführt worden ist (Urteile vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 97.79 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 8 S. 12 und vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 28.90 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 17 S. 7).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Gemeinde eine Fachplanung unter Berufung auf ihre Planungshoheit grundsätzlich nur abwehren, wenn durch die Fachplanung eine hinreichend konkrete und verfestigte eigene Planung der Gemeinde nachhaltig gestört wird oder wenn das Fachplanungsvorhaben wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren kommunalen Planung entzieht (Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 80.86 - BVerwGE 81, 95 , vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 und vom 9. Februar 2005 - BVerwG 9 A 62.03 - NVwZ 2005, 813 ).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Eine Rechtsschutzlücke haben die Gemeinden insofern nicht zu besorgen, weil etwaige Kostenansprüche nach §§ 11 ff. EKrG im Streitfall in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden können (vgl. Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253 = Buchholz 407.2 § 13 EKrG Nr. 2 S. 14 f.).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 02.08.2006 - 9 B 9.06
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung; …

  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 97.79

    Rechtmäßigkeit der Ersetzung eines Bahnüberganges durch eine Eisenbahnüberführung …

  • BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04

    Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden …

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …

    Die Klägerin verfehlt mit ihrer Fragestellung erneut den oben unter 1.1 beschriebenen Ansatz der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Entweder bestand im Mai 1991 bereits eine hinreichend bestimmte und damit wehrfähige gemeindliche Bauleitplanung, die durch die Fachplanung nicht einfach übergangen werden konnte - die Klägerin trägt diesbezüglich aber keine konkreten Planungen vor, sie beruft sich darauf, dass alte Planungen "gefährdet" und neue Planungen "in Frage gestellt" sind (…Schriftsatz vom 19. Dezember 2002, S. 17/18) -, oder eine derartige Planung war noch nicht hinreichend konkretisiert und verfestigt mit der Folge, dass bei zwischenzeitlich verfestigter Fachplanung der Gemeinde keine gegen das Vorhaben selbst gerichtete, wehrfähige Rechtsposition mehr erwachsen konnte (sie ggf. nur beanspruchen kann, dass städtebauliche Planungsmöglichkeiten nicht unnötig verbaut werden, Beschluss vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).

    Damit ist - wie oben schon angesprochen - von folgendem auszugehen: Sind derartige Planungen bereits vor 1991 rechtskräftig geworden mit der Folge einer abgeschlossenen Bauleitplanung, kann die Planungshoheit der Klägerin im Regelfall durch das nunmehrige Vorhaben der Fachplanung nicht beeinträchtigt oder verletzt werden; kommt es ausnahmsweise durch das Vorhaben der Fachplanung zu einer nachhaltigen Störung der in der Bauleitplanung zum Ausdruck gekommenen städtebaulichen Ordnung, kann hierdurch zwar die Planungshoheit berührt sein (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 4 A 18.04 - BVerwGE 123, 152 ; Beschluss vom 2. August 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.2018 - 9 B 43.16

    Aktenwidrigkeit; Alternativenprüfung; Divergenz; Feststellung der …

    Rn. 14 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290 Rn. 5 …und vom 22. Januar 2014 - 9 B 56.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung; …

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsfrage dann, wenn für die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , vom 23. April 1996 - BVerwG 11 B 96.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10 S. 15, vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709 und vom 2. August 2006 - BVerwG 9 B 9.06 - NVwZ 2006, 1290).
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