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   BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10   

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BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
BVerwG, Entscheidung vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 (https://dejure.org/2011,8837)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 2 Abs. 3, § ... 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 26 Abs. 4, § 55 Abs. 2 Nr. 6, § 102 Abs. 2, § 104 Abs. 2; BKGG § 6a; SGB II § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 12a; AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und 3
    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; Hilfebedürftigkeit; unterhaltsberechtigte Familienangehörige; Kernfamilie; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Sozialhilfebezug; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3, § 9 Abs. 2
    Ausweisungsgrund; Bedarfsgemeinschaft; Erwerbseinkommen; Hilfebedürftigkeit; Kernfamilie; Kinderzuschlag; Leistungen nach dem AsylbLG; Leistungen nach dem SGB II; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Unterhaltsbedarf; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 4 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 AufenthG 2004, § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 5 Abs. 3, AufenthG § 9 Abs. 2, AufenthG § 26 Abs. 4, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 6, AufenthG § 102 Abs. 2, AufenthG § 104 Abs. 2, BKGG § 6a, SGB II § 7 Abs. 1 S. 2, SGB II § 7 Abs. 3, SGB II § 9 Abs. 2, SGB II § 12a, AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, AsylbLG § 1 Abs. 2, AsylbLG § 1 Abs. 3
    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Erwerbstätigkeit, Unterhaltsbedarf, Bedarfsgemeinschaft, Hilfebedürftigkeit, unterhaltsberechtigte Familienangehörige, Kinderzuschlag

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; unterhaltsberechtigte Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts eines erwerbsfähigen Ausländers ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis; Geltung der sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft für die Berechnung bei Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesicherter Lebensunterhalt, Bedarfsgemeinschaft und Niederlassungserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 333
  • DÖV 2012, 163
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Für die Berechnung, ob er voraussichtlich einen Anspruch auf derartige Leistungen hat, gelten grundsätzlich die sozialrechtlichen Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft (im Anschluss an Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09).

    Diese Auffassung ist mit der inzwischen durch Urteil des Senats vom 16. November 2010 (BVerwG 1 C 21.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 14 ff., InfAuslR 2011, 182) vorgenommenen Auslegung dieser Erteilungsvoraussetzung nicht vereinbar.

    Das führt nach der Rechtsprechung des Senats - jedenfalls soweit die Bedarfsgemeinschaft aus Mitgliedern der Kernfamilie besteht - regelmäßig dazu, dass der Lebensunterhalt des Ausländers dann nicht im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG gesichert ist, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann (wegen der Begründung im Einzelnen vgl. Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 15 ff.).

    Sollte sich bei der Berechnung ein Leistungsanspruch des Klägers nach dem SGB II ergeben, bliebe weiter zu prüfen, ob der Kläger durch Beantragung des - nach § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG unschädlichen - Kinderzuschlags für seine - inzwischen sechs - Kinder nach § 6a BKGG, von dem er bisher als Leistungsberechtigter nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschlossen war, künftig eine Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft insgesamt und damit auch den eigenen Bezug von Leistungen nach dem SGB II vermeiden könnte (vgl. zu dieser Möglichkeit auch Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Entscheidend ist vielmehr, ob künftig voraussichtlich ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht (Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 21).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10
    Diese Voraussetzungen müssen grundsätzlich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz vorliegen (Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 24.08 - BVerwGE 135, 225 Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Derzeit ist der Lebensunterhalt der Klägerin zu 1. und der mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Kläger zu 2. bis 6. überwiegend durch die Erwerbstätigkeit der Klägerin zu 1. gesichert im Sinne des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - BVerwG 1 C 4.10 -, Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3; Urt. v. 16.11.2010 - BVerwG 1 C 20.09 -, BVerwGE 138, 135, 141; Urt. v. 26.8.2008 - BVerwG 1 C 32.07 -, BVerwGE 131, 370, 375; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.3.2012 - 8 ME 41/12 -, Umdruck S. 5; Beschl. v. 20.3.2012 - 8 LC 277/10 -, NVwZ-RR 2012, 725 f.).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Denn nach dem Zweck der Vorschrift, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern, kommt es nur darauf an, ob während des Aufenthalts im Bundesgebiet ein Anspruch auf öffentliche Leistungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG besteht bzw. vermieden werden kann (Urteil vom 16. August 2011 - BVerwG 1 C 4.10 - Buchholz 402.242 § 9 AufenthG Nr. 3 = NVwZ-RR 2012, 333 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Für § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits ausdrücklich bestätigt, dass die Vorschrift nicht darauf angelegt ist, etwa eine Inanspruchnahme von Sozialleistungen in der Vergangenheit zu sanktionieren, sondern der fortdauernden künftigen Inanspruchnahme solcher Leistungen entgegenzuwirken (Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13

    Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthalt aus familiären Gründen;

    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Verwaltungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteile vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 -, BVerwGE 138, 148 = juris, Rdn. 14 ff., und vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 -, NVwZ-RR 2012, 333 = juris, Rdn. 14.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

    Denn Zeiträume der Fiktionswirkung werden, aus der maßgeblichen Perspektive des Zeitpunkts der gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10 -, juris Rn. 13), auf die Frist des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG von fünf Jahren nicht angerechnet, wenn kein Anspruch auf Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2010 - 1 C 6.09 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 07.03.2016 - 10 ZB 14.822 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 07.03.2013 - M 12 K 12.6067

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. z.B. BVerwG v. 16.8.2011, 1 C 4/10, juris Rdnr. 12; v. 13.9.2011, 1 C 17/10, juris Rdnr. 10).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - L 6 AS 173/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sicherungsanordnung

    Dies setzt neben einem konkreten Arbeitsplatzangebot aber gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG weiterhin voraus, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers zu 2. gesichert wäre, wobei sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfes grundsätzlich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den Bestimmungen des SGB II richtet (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 26.08.2008 - 1 C 32.07 - juris Rdnr. 19; Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 21.09, juris Rdnr. 20, Urteil vom 16.08.2011 - 1 C 4.10, juris Rdnr. 14; vgl. auch Bayrischer Verwaltungsgerichtshof - VGH - Beschluss vom 29.01.2014 - 10 CS 13.1996, juris Rdnr. 17).
  • BVerwG, 05.12.2012 - 1 B 21.12

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hinsichtlich "einer

    Die Beklagte begründet ihre Beschwerde maßgeblich damit, dass das Berufungsgericht "eine fehlerhafte Interpretation der Urteilsgründe" in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2011 (BVerwG 1 C 12.10) vorgenommen und dementsprechend auch die Entscheidung von demselben Tag in der Sache BVerwG 1 C 4.10 "fehlerhaft interpretiert bzw. " habe.

    Sie behauptet zwar eine Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. August 2011 in der Sache BVerwG 1 C 4.10 (Maßgeblichkeit der Bedarfsgemeinschaft für die Sicherung des Lebensunterhalts), stützt sich zur Begründung dieser Behauptung allerdings im Wesentlichen auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung vom selben Tage in der Sache BVerwG 1 C 12.10 (Berücksichtigung von Kindern deutscher Staatsangehörigkeit bei der Subsumtion eines Falles unter § 5 Abs. 1 Satz 1 AufenthG); damit ist die erhobene Divergenzrüge nicht schlüssig begründet.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 24.11

    Niederlassungserlaubnis; Bedarfsgemeinschaft; (keine) Sicherung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 4.10 - juris, Rn. 14) ist bei der Beurteilung der Sicherung des Lebensunterhalts nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG darauf abzustellen, ob der Ausländer nach Erteilung der Niederlassungserlaubnis seinen Lebensunterhalt voraussichtlich ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG, d.h. insbesondere ohne Inanspruchnahme von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, bestreiten kann.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2018 - 8 ME 13/18

    Gelten des Lebensunterhalts als gesichert durch Verfügen des Ausländers über die

    C 4/10 -, NVwZ-RR 2012, 333, juris Rn. 17).
  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 7 S 22.1368

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis, selbständige

  • VG Aachen, 13.04.2023 - 4 K 2548/22

    Asylbewerber; Verteilung; Umverteilung; Wohnsitzauflage

  • VG Schleswig, 20.06.2019 - 1 B 46/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht

  • VG Freiburg, 01.10.2018 - 1 K 4174/18

    Spezialitätenrestaurant im Sinne der BeschV 2013 § 11

  • VG München, 05.07.2012 - M 12 K 12.2039

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhaltssicherung, (Nicht-)Berücksichtigung des

  • VG Aachen, 19.03.2014 - 8 K 1398/12

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt; Lebensunterhaltssicherung; Absehen;

  • VG Düsseldorf, 26.06.2012 - 27 K 3704/11

    Widerruf Flüchtling Niederlassungserlaubnis gleichwertig Lebensunterhalt Ausnahme

  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 CS 13.1996

    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung; Antrag auf Anordnung der

  • VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer

  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2158/11

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhaltssicherung; Verpflichtungserklärung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 3 N 136.13

    Sicherung des Lebensunterhalts; Einkommen; Überstunden; Schwankungen

  • VG Berlin, 07.12.2020 - 19 K 274.19

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Halle, 06.11.2014 - 1 A 162/11

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Sicherung des

  • VG Saarlouis, 20.02.2014 - 6 K 1004/13

    Niederlassungserlaubnis und Sicherung des Lebensunterhalts

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • VG Aachen, 27.02.2013 - 8b K 906/11
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