Rechtsprechung
BGH, 18.05.2010 - VII ZR 158/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 631 BGB, §§ 631 ff BGB
Werklohnprozess: Notwendige Beweisaufnahme zur Abnahmereife der Werkleistung nach schlüssigem Sachvortrag des Auftragnehmers zur Fälligkeit der Werklohnforderung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gehörsverletzung durch Unterstellen der fehlenden Abnahme im Werkvertragsrecht bei stattgegebener Zahlungsklage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Gehörsverletzung durch Unterstellen der fehlenden Abnahme im Werkvertragsrecht bei stattgegebener Zahlungsklage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Endgültige, unberechtigte Abnahmeverweigerung: Fälligkeitseintritt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beweiserhebung über Abnahme im Bauprozess
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eintritt der Fälligkeit auch bei endgültiger, unberechtigter Abnahmeverweigerung! (IBR 2010, 489)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 11.02.2009 - 6 O 981/08
- OLG München, 30.06.2009 - 13 U 2415/09
- BGH, 18.05.2010 - VII ZR 158/09
Papierfundstellen
- NZBau 2010, 557
- ZfBR 2010, 658
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.05.2019 - VII ZR 154/18
Frage zur fehlenden Abnahmeerklärung und daher des fehlenden Eintritts der …
Die Fristsetzung ist danach dann entbehrlich, wenn die Klägerin die Abnahme des Gemeinschaftseigentums endgültig zu Unrecht verweigert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VII ZR 158/09 Rn. 5, NZBau 2010, 557;… Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05 Rn. 29, BGHZ 174, 110;… Urteil vom 25. April 1996 - X ZR 59/94, NJW-RR 1996, 883, juris Rn. 19; jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 18.01.2019 - 12 U 54/18
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen wegen der Ausführung von Elektroarbeiten
Bei endgültiger Abnahmeverweigerung gilt dies auch dann, wenn der Besteller trotz der Regelung des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. keine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat (vgl. BGH, NZBau 2010, S. 557 ff. Rn. 5; zitiert nach juris.de). - OLG Frankfurt, 12.07.2017 - 11 U 114/15
Werklohn: Schlüssiger Klagevortrag zur Abnahmeverweigerung durch Besteller
Im Fall einer endgültigen Abnahmeverweigerung wird der Werklohn auch fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert (BGH, Beschluss vom 18.5.2010 - VII ZR 158/09).Dabei ist eine Fristsetzung nach § 649 S. 3 BGB unter der Geltung des neuen Rechts entbehrlich, wenn der Besteller die Abnahme endgültig und ernsthaft verweigert (BGH, Urteil vom 8.11.2007 - VII ZR 183/05; Beschluss vom 18.5.2010 - VII ZR 158/09).
- KG, 09.08.2011 - 21 U 178/09
Fälligkeit des Werklohnanspruchs für erbrachte Teilleistungen bei Kündigung des …
Zwar wird der Werklohn fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VII ZR 158/09 m.w.N.).Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Besteller eine angemessene Frist zur Abnahme gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB gesetzt hat, da dies bei einer endgültigen Abnahmeverweigerung eine unnötige Förmlichkeit wäre (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - VII ZR 158/09 und Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05).
- OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08
Werkvertrag: Beweislast für Festpreisvereinbarung
Sowohl das Landgericht als auch der Senat sind dem Vortrag des Klägers, er habe das von ihm geschuldete Werk vollständig und mangelfrei erbracht, durch Einholung von Sachverständigengutachten nachgegangen (dazu BGH, Urt. v. 18. Mai 2010 - VII ZR 158/09 -, NZBau 2010, 557 ff.). - OLG Braunschweig, 02.06.2016 - 8 U 101/15
Kann der Auftraggeber vor der Abnahme wegen Mängeln vom Vertrag zurücktreten?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Werklohn auch ohne Abnahme der Leistung fällig, wenn der Besteller die Abnahme des Werkes zu Unrecht endgültig verweigert (vgl. BGH NZBau 2010, 557 ff. Rdn. 5 und BGH BauR 1996, 390, 391). - LG Köln, 06.12.2017 - 7 O 333/16
Wann ist ein Bedenkenhinweis entbehrlich?
Die Abnahmewirkungen treten nämlich auch ein, wenn der Bauherr die Abnahme grundlos endgültig verweigert (so genannte Abnahmereife; BGH, IBR 2010, 489, Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 1835).