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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4829
OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99 (https://dejure.org/2000,4829)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.03.2000 - 2 W 140/99 (https://dejure.org/2000,4829)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. März 2000 - 2 W 140/99 (https://dejure.org/2000,4829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 16 § 21 § 22
    Haftung der Rechtsnachfolgerin eines Wohnungseigentümers; Zumutbarkeit von Rückbaumaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnungseigentümer; Duldungspflicht; Bauliche Veränderungen; Eigentümergemeinschaft; Beseitigungskosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Haftung des Rechtsnachfolgers für rechtswidrige bauliche Veränderungen

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 105 II 3/94
  • LG Kiel - 3 T 55/98
  • OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 634
  • NZM 2000, 674
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1997 - 2Z BR 123/97

    Beseitigungspflicht des Wohnungseigentümers bei ungenehmigter baulicher …

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99
    Der Senat folgt der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Staudinger/Bub RdNr. 234 ff zu § 22 WEG; KG WuM 1991, 516; BayObLG WuM 1998, 117), nach der die Sonderrechtsnachfolgerin des Störers, hier die Beteiligte zu 2.), nur zur Duldung der Beseitigungs- und Wiederherstellungsmaßnahme verpflichtet ist.
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden …

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.03.2000 - 2 W 140/99
    Der Senat folgt der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (Staudinger/Bub RdNr. 234 ff zu § 22 WEG; KG WuM 1991, 516; BayObLG WuM 1998, 117), nach der die Sonderrechtsnachfolgerin des Störers, hier die Beteiligte zu 2.), nur zur Duldung der Beseitigungs- und Wiederherstellungsmaßnahme verpflichtet ist.
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Kein Haftungsübergan eines Wiederherstellungsanspruches auf den …

    Der Sonderrechtsnachfolger haftet deshalb im Rahmen seines Miteigentumsanteils neben den übrigen Wohnungseigentümern lediglich auf Duldung der Beseitigung im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 660; KG NJW-RR 1991, 1421; OLG Schleswig NZM 2000, 674;… MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 22 WEG, Rdn. 21).
  • AG Minden, 25.07.2014 - 36 C 13/13

    Vorbereitung einer Instandhaltung durch Begutachtung?

    Der Beklagte als Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers K. haftet nicht für den Rückbau der baulichen Veränderungen, vgl. OLG Schleswig, NZM 2000, 674; Staudiger/Bub Nr. 234 f. zu § 22 WEG.
  • OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03

    Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, …

    Demgemäß entspricht es der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 21.1.98 - 16 Wx 299/97 = OLGReport 98, 137 = NZM 98, 1015 = WE 99, 114) und auch der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Schleswig OLGReport 2000, 191; BayObLG WuM 1998, 117; KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516 = WE 91, 324;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 13 Rdnr. 193;… Staudinger/Bub, WEG, § 22 Rdnr. 234 ff), dass der Sonderrechtsnachfolger des Handlungsstörers, wie hier der Beteiligte zu 2), nicht als Zustandsstörer für eine von seinem Rechtsvorgänger vorgenommene rechtswidrige Veränderung des Bauzustandes haftet.
  • OLG Hamburg, 24.01.2006 - 2 Wx 10/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Sonderrechtsnachfolgers für bauliche …

    a) Der Erwerber eines Wohnungseigentums als Sonderrechtsnachfolger haftet weder als Handlungsstörer noch als Zustandstörer für eine vom Voreigentümer vorgenommene bauliche Veränderung (KG NJW-RR 91, 1421 = WuM 1991, 516; OLG Hamm WE 1993, 318, 320;OLG Köln WuM 1998, 381 = WE 1999, 114 = NZM 1998, 1015; OLG Schleswig WuM 2000, 322 = MDR 2000, 634 = NZM 2000, 674; BayObLG WuM 2002, 165, 166 = NJW-RR 2002, 660 = NZM 2002, 351; OLG Celle ZMR 2004, 689, 690).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4366
BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00 (https://dejure.org/2000,4366)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.2000 - 2Z BR 2/00 (https://dejure.org/2000,4366)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 2000 - 2Z BR 2/00 (https://dejure.org/2000,4366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    WEG §§ 5 Abs. 2, 22; BGB § 1004
    Wohnungseigentum; Sonnenkollektoren auf Flachdach; Beseitigungsanspruch; optische Veränderungen

  • rechtsportal.de

    WEG § 5 Abs. 2, § 22; BGB § 1004
    Sonnenkollektoren als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Solaranlage auf Dach einer Eigentumswohnanlage

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wohnungseigentum; Sonnenkollektoren in Reihenhausanlage

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 7 T 3002/99
  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1179
  • NZM 2000, 674
  • ZMR 2000, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    Diese Feststellung ist ohne Rechtsfehler getroffen und damit gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht bindend (BGHZ 116, 392/396; BayObLG NZM 1999, 423 ff.).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    c) Ein über das bei einem geordneten Zusammenleben, unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil kann auch in einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen (BayObLG WuM 1998, 563 m. w. N.).
  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem …

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    Dies kann keinem Zweifel unterliegen, nachdem bereits das Anbringen einer Parabolantenne an der Außenseite eines Gebäudes als bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG angesehen wird (BayObLGZ 1998, 173/175).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der …

    Auszug aus BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00
    Diese Feststellung ist ohne Rechtsfehler getroffen und damit gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht bindend (BGHZ 116, 392/396; BayObLG NZM 1999, 423 ff.).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 147/01

    Photovoltaikanlage in Eigentumswohnanlage

    Durch die Errichtung der Anlage waren Eingriffe in das Dach und die Außenwand der Garage erforderlich, die gemäß § 5 Abs. 2 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (vgl. BayObLG ZMR 2000, 471).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 2Z BR 23/02

    Parabolantenne an gemeinschaftlichem Eigentum - tatrichterliche Feststellungen

    ob eine optische Beeinträchtigung vorliegt, haben in erster Linie die Richter der Tatsacheninstanzen zu entscheiden (allgemeine Meinung; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG ZMR 2000, 471; NZM 2002, 74).
  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines …

    Von Bedeutung ist schließlich, dass die Antragsgegner den Umbau durchführten, ohne sich zuvor zwecks Erteilung einer Genehmigung mit den übrigen Wohnungseigentümern ins Benehmen zu setzen (BayObLG NJW-RR 1990, 1168 f.; NJW-RR 2000, 1179/1180;… Merle in Bärmann/Pick/Merle § 22 Rn. 275).
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