Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- prewest.de
§§ 13, 15, 23 WEG
Anfechtung des sog. Nichtbeschlusses - Parkverbot für Kunden-Kfz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 13 § 15 § 23 Abs. 4
Anfechtbarkeit eines negativen Abstimnmungsergebnisses in einer Wohneigentümerversammlung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtbarkeit eines negativen Abstimmungsergebnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abstimmungsergebnis; Umdeutung der Beschlussanfechtung; Verpflichtungsantrag; Nichtmitglieder der Eigentümergemeinschaft; Parken auf dem Garagenhof; Eigentumsrechte des Sondereigentümers; Beeinträchtigung der Parkmöglichkeit
Verfahrensgang
- AG Moers - 63 II 15/01
- LG Kleve - 4 T 376/01
- OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 613 (Ls.)
- FGPrax 2002, 104
- ZMR 2002, 612
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
(Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an BGH NZM 2001, 961 = ZM R 2001, 809).Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung kommt vielmehr auch einem negativen Abstimmungsergebnis grundsätzlich Beschlussqualität zu, da dieses ebenso wie ein positives Abstimmungsergebnis in Verwirklichung der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zustande kommt und das Resultat einer verbindlichen Willensbildung der Gemeinschaft darstellt; mit dem Abstimmungsergebnis wird der Gemeinschaftswille dokumentiert, dass die beantragte Änderung des Gemeinschaftsverhältnisses nicht eintreten soll (vgl. BGH NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809, 813 = WuM 2001, 572, 576 ).
- OLG Hamm, 12.12.1994 - 15 W 327/94
Ablehnung der Installation von Wärmemengen-Erfassungsgeräten und die Einführung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
Bei den unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 12.5.2001 abgelehnten Anträgen handelt es sich nicht um sogenannte "Negativbeschlüsse", die einer Anfechtung nicht zugänglich sind (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 115, 116; OLG Hamm ZMR 1995, 173; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 118, 119;… Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 147 ff.). - BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99
Auslegung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Genehmigung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
Bei den unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 12.5.2001 abgelehnten Anträgen handelt es sich nicht um sogenannte "Negativbeschlüsse", die einer Anfechtung nicht zugänglich sind (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 115, 116; OLG Hamm ZMR 1995, 173; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 118, 119;… Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 147 ff.). - OLG Düsseldorf, 06.10.1999 - 3 Wx 259/99
Anfechtbarkeit eines Nichtbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 3 Wx 406/01
Bei den unter TOP 7 der Eigentümerversammlung vom 12.5.2001 abgelehnten Anträgen handelt es sich nicht um sogenannte "Negativbeschlüsse", die einer Anfechtung nicht zugänglich sind (so die bisherige Rechtsprechung, vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 115, 116; OLG Hamm ZMR 1995, 173; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 118, 119;… Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 147 ff.).
- LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05
Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl
Der BGH (NJW 2001, 3339 = BGHZ 148, 335; 2002, 704 = WuM 2003, 47; mAnm. Riecke MDR 2001, 1285; OLG Düsseldorf NZM 2002, 613) hat die Anfechtung eines Negativbeschlusses zugelassen.
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Rechtsprechung
| KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 14 Nr. 1, § 221; BGB § 1004
Sperrminorität und anfechtbarer Negativbeschluß; Feststellung des Beschlußergebnisses - rechtsportal.de
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1; BGB § 1004
Anfechtbarer Negativbeschluss; Feststellung der Gültigkeit - ibr-online
Wirkung einer Sperrminorität
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses; Erforderliche Mehrheit für anfechtbaren Negativbeschluss; Erforderlichkeit der Verwalterzustimmung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 70 II 611/99
- LG Berlin, 07.11.2000 - 85 T 186/00
- KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 613
- FGPrax 2002, 162
- ZMR 2002, 697
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
Für das Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses kommt es auf die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter an (BGH NJW 2001, 3339 = ZMR 2001, 809), nicht aber auf vom Verwalter später in die Versammlungsniederschrift aufgenommene rechtliche Hinweise und Neuberechnungen der Mehrheitsverhältnisse.Gemäß der nach Erlass des angefochtenen Beschlusses des Landgerichts ergangenen Entscheidung des BGH vom 23. August 2001 (NJW 2001, 3339 = NZM 2001, 961 = ZMR 2001, 809 = ZWE 2001, 530 = GE 2001, 1405) kommt der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung grundsätzlich konstitutive Bedeutung zu, wobei auch die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlussantrages durch die Wohnungseigentümer Beschlussqualität hat und gegebenenfalls in Verbindung mit einem Verpflichtungsantrag angefochten werden muss.
Die bereits genannte Entscheidung des BGH vom 23. August 2001 (NJW 2001, 3339) betreffend die Beschlussqualität eines Negativbeschlusses geht ersichtlich von den Rechtsverhältnissen bei einer einfachen relativen Mehrheit aus, also wenn die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen in der Versammlung festzustellen ist.
- KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97
Bauliche Veränderung an Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters anstelle …
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
Der Ausnahmefall, dass nur die Zustimmung des Verwalters entscheidet (vgl. Senat ZMR 1998, 657 = NZM 1998, 771 = WuM 1998, 680), ist nach § 11 Abs. 2 der hiesigen Gemeinschaftsordnung nicht gegeben. - BayObLG, 09.10.2000 - 2Z BR 87/00
Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage durch einen Wohnungseigentümer
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
Diese verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen sind für den Senat als Rechtsbeschwerdegericht bindend (vgl. BayObLG ZMR 2001, 125 = NZM 2001, 200 = WuM 2000, 687 = ZWE 2001, 65). - KG, 01.07.1991 - 24 W 2051/91
Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 9387/00
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Veränderungen der schriftlichen Einwilligung des Verwalters bedürfen, so ist dies in der Regel nur als zusätzliches Erfordernis anzusehen, das neben die Zustimmung der durch die Veränderung beeinträchtigten Wohnungseigentümer tritt (Senat NJW-RR 1991, 1300; BayObLG WE 1992, 195).
- LG Itzehoe, 19.01.2016 - 11 S 61/14
Abstimmungsergebnis muss verkündet werden!
Auch Negativbeschlüssen kommt Beschlussqualität zu, so dass für ihre gerichtliche Feststellung regelmäßig ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. KG, Beschluss vom 17.4.2002 - 24 W 9387/00;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Auflage, 2010, § 43, Rn. 11). - OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01
Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, kommt aber auch einem negativen Abstimmungsergebnis grundsätzlich Beschlussqualität zu (vgl. BGH NJW 2001, 3339, 3343 m. w. N.; vgl. nun auch BGH Rpfleger 2003, 74; BayObLG NZM 2002, 346; OLG Düsseldorf NZM 2002, 527, 613; Kammergericht NZM 2002, 613;… vgl. auch Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 43 Rz. 48;… Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 23 WEG Rz. 12, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
| KG, 17.10.2001 - 24 W 140/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 10 I 2, 16 II, 28 I
Lastentragung bei Ausbau von Dachgeschoßräumen - rechtsportal.de
WEG § 10 Abs. 1 S. 2 § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 1
Beginn der Kostenbeteiligung an der Wohnanlagebewirtschaftung des ausbauberechtigten Dachgeschoßeigentümers einer Wohneigentumsanlage - ibr-online
Lastenbeteiligung ab Herstellung ohne Sonderwünsche
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wohnungseigentümergemeinschaft; Teilungserklärung; Dachgeschossausbau; Kostenverteilung; Beitragsvorschuss; Wirtschaftsplan
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln - 70 II 76/00
- LG Berlin, 27.03.2001 - 85 T 302/00
- KG, 17.10.2001 - 24 W 140/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 613 (Ls.)
- FGPrax 2002, 11
- ZMR 2002, 150
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 27.03.2001 - 85 T 302/00
Auszug aus KG, 17.10.2001 - 24 W 140/01
hat der 24. Zivilsenat des Kammergerichts auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 27. März 2001 - 85 T 302/00 WEG - durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Dr. Briesemeister, die Richterin am Kammergericht Kingreen und den Richter am Kammergericht B.-D. Kuhnke am 17. Oktober 2001 beschlossen:.
- KG, 01.09.2003 - 24 W 285/02
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels wegen …
Das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Sondereigentums trägt jeder Eigentümer selbst (Senat ZMR 2002, 147 = NZM 2001, 959 = FGPrax 2001, 237; ZMR 2002, 150 = NZM 2002, 613 = FGPrax 2002, 11).
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