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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2938
BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,2938)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,2938)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 212/03 (https://dejure.org/2004,2938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 23 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3 § 23 Abs. 1, 2 § 27 Abs. 2 Nr. 5
    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen Beratern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außenstehende Berater in nicht öffentl. Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweck der Nichtöffentlichkeit einer Eigentümerversammlung; Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer Eigentümerversammlung; Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit einer Eigentümerversammlung; Widerspruch gegen die Teilnahme eines Beraters an einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1312
  • NZM 2004, 388
  • ZMR 2004, 603
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (BGHZ 121, 236).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    a) Ein Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller an der Anfechtung des (positiven) Beschlusses fehlt nicht deshalb, weil sie den vorangegangenen (negativen) Eigentümerbeschluss zur Duldung der vorgenommenen Veränderungen auf der Terrasse nicht zugleich mitangefochten haben (vgl. dazu BGHZ 148, 335).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    b) Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG (i.V.m. § 30 Abs. 3 Satz 2 WEG), die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG NJW-RR 1997, 1171/1172).
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 21/01

    Mehrheit bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Wird in einem derartigen Fall der Verwalter ermächtigt, für die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten einer Klärung zuzuführen, stellt dies eine ordnungsmäßige Verwaltung dar (BayObLG ZMR 2002, 61; WuM 1997, 396;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 27 Rn. 140).
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Anspruch gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer richtet (vgl. BGH NJW 1998, 3279).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Hiernach begründet der Beschluss nicht selbst einen Beseitigungsanspruch, sondern setzt einen bereits außerhalb der Beschlusslage bestehenden Anspruch voraus, den die Gemeinschaft nunmehr durch den Verwalter sowie unter Einschaltung anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe durchsetzen will (vgl. BayObLG WE 1997, 436/438; auch NZM 2003, 239; ferner KG ZMR 1997, 318).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 2Z BR 98/96

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer zur Vertretung durch Verwalter im …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Wird in einem derartigen Fall der Verwalter ermächtigt, für die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beseitigungsanspruch mit Hilfe von Rechtsanwälten und Gerichten einer Klärung zuzuführen, stellt dies eine ordnungsmäßige Verwaltung dar (BayObLG ZMR 2002, 61; WuM 1997, 396;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 27 Rn. 140).
  • BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02

    Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses - …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Hiernach begründet der Beschluss nicht selbst einen Beseitigungsanspruch, sondern setzt einen bereits außerhalb der Beschlusslage bestehenden Anspruch voraus, den die Gemeinschaft nunmehr durch den Verwalter sowie unter Einschaltung anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe durchsetzen will (vgl. BayObLG WE 1997, 436/438; auch NZM 2003, 239; ferner KG ZMR 1997, 318).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Das Gesetz sieht in § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG eine derartige Ermächtigung für gemeinschaftliche Ansprüche (OLG Hamm NJW-RR 2001, 1527) ausdrücklich vor.
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03
    Zum Schutz von Wohnungseigentümern vor überraschenden Beschlussfassungen (siehe BayObLG Beschluss vom 12.2.2004, 2Z BR 261/03 = BayObLGZ 2004 Nr. 8;… Wangemann/Drasdo Rn. 161) ist es nicht erforderlich, ihnen vorab bekannt zu geben, dass nicht zur Gemeinschaft gehörende Berater eingeladen werden.
  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die …

  • BayObLG, 24.06.1999 - 2Z BR 48/99

    Nachteilhafte bauliche Veränderung

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter …

  • OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 148/00

    Pflicht eines Wohnungseigentümers zur Beseitigung von Außenrolläden; Auslegung …

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Verstöße gegen formelle Vorgaben zur Beschlussfassung, wie etwa derer zu Zeit und Ort der Versammlung, führen grundsätzlich, so auch hier, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse (BeckOK BGB/Hügel, 61. Ed. 1.2.2022, WEG § 24 Rn. 11 mit Verweis auf BayObLG NJW-RR 2004, 1312;… Grüneberg/Wicke § 24 WEG Rn. 11;… bei Nichteinladung BGH NJW 2012, 3571 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit zu Stande kommen (BGHZ 121, 236 = NJW 1993, 1329; BayObLG, NZM 2002, 616 = NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (KG, NJW-RR 1997, 1171; BayObLG, NZM 2004, 388).

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Wohnungseigentümer Einfluss nehmen können (…BGH a.a.O.; BayObLG, NZM 2004, 388).

  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren - …

    Dem widerspricht es aber nicht, wenn der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten Berater (z.B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist (BayObLG NZM 2004, 388).

    Denn es ist nach Sachlage auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388).

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