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| LG Duisburg, 11.11.2003 - 13 S 209/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 10.07.2003 - 31 C 363/02
- LG Duisburg, 11.11.2003 - 13 S 209/03
- LG Duisburg, 17.02.2004 - 13 S 209/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 161
- NJW-RR 2005, 152 (Ls.)
- NZM 2004, 63
- NZM 2004, 920 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03
Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in NJW-RR 2004, 161 veröffentlicht ist, hat ausgeführt:. - LG Düsseldorf, 18.11.2005 - 15 O 143/05
Beendigung eines Mietverhältnisses bezüglich eines Ladenlokales durch Kündigung …
Die vorliegend vorgeschriebenen starren Renovierungsintervalle erlegen dem Mieter ein Übermaß an Renovierungsverpflichtungen auf (BGH NJW 2004, 2586; NJW 2004, 3775; vgl. LG Duisburg NJW-RR 2004, 161). - LG Hamburg, 08.03.2004 - 311 S 104/03 Die Unwirksamkeit der Fristenregelung erfasst die gesamte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter (LG Frankfurt/M., NZM 2004, 62, LG Duisburg, NZM 2004, 63, AG Gießen, ZMR 2002 828, AG Kerpen, ZMR 1997, 362), weil die Pflicht des Mieters zur Renovierung nicht am Zustand des Mietobjekts festgemacht ist, sondern allein am Fristablauf.
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