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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 25.08.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4515
BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04 (https://dejure.org/2004,4515)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2Z BR 114/04 (https://dejure.org/2004,4515)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2Z BR 114/04 (https://dejure.org/2004,4515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28; ; ZPO § 253

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28; ZPO § 253
    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von Wohngeldforderungen - Anforderungen an Beschluss zur Erhebung einer Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung durch die Wohnungseigentümer; Berichtigung der Unrichtigkeit der zur Identifizierung der Wohnungseigentümer beigefügten Eigentümerliste; Notwendigkeit eines Eigentümerbeschlusses für die Erhebung einer Sonderumlage; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).

    Fehlt diese und ist ihre Angabe nicht ausnahmsweise entbehrlich (BayObLG WuM 2003, 101/102), ist der Wohnungseigentümer auch ohne Ungültigerklärung des Umlagebeschlusses zur Zahlung nicht verpflichtet (BayObLG WuM 2003, 103).

  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 97/02

    Eigentümerbeschluss über Sonderumlage - fehlender Verteilungsschlüssel - …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).

    Fehlt diese und ist ihre Angabe nicht ausnahmsweise entbehrlich (BayObLG WuM 2003, 101/102), ist der Wohnungseigentümer auch ohne Ungültigerklärung des Umlagebeschlusses zur Zahlung nicht verpflichtet (BayObLG WuM 2003, 103).

  • BayObLG, 10.02.2004 - 2Z BR 230/03

    Prüfungspflicht bei zweifelhafter Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners hat der Senat mit Beschluss vom 10.2.2004 den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen (2Z BR 230/03).

    Eine Kostenentscheidung ist an dieser Stelle nicht veranlasst; sie ist dem Landgericht vorzubehalten, das überdies auch erneut über die Kosten des vorangegangenen Rechtsbeschwerdeverfahrens (2Z BR 230/03) zu befinden hat.

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Dies kann berichtigt werden, indem der Antragsgegner aus der dem Beschluss des Landgerichts beigefügten Eigentümerliste herausgenommen wird (BGHZ 142, 290/292).
  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Die Antragsteller haben berücksichtigt, dass die Vorschusspflicht für das Jahr 2000 insoweit entfällt, als der sich aus der beschlossenen Jahresabrechnung für das maßgebliche Jahr ergebende Deckungsbeitrag die Vorschusssumme unterschreitet (BGHZ 131, 228/231; BayObLG NJW-RR 2001, 659;… Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 28 Rn. 6).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Denn erst eine rechtskräftige Ungültigerklärung nach § 23 Abs. 4 WEG i.V.m. § 45 Abs. 2 WEG hat deren rückwirkende Ungültigkeit zur Folge (BGHZ 106, 113/116).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Hinsichtlich des offenen Rests kann die Forderung, auch wenn eine Jahresabrechnung vorliegt, weiter auf den Wirtschaftsplan gestützt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1866/1867; OLG Hamm NZM 2000, 139/141; siehe auch Deckert ZMR 2004, 371 f.).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Das sind für Wohngeldforderungen die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit (BGHZ 111, 148), jedoch ausgenommen der Antragsgegner als Schuldner der Forderung.
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Letztlich ist dieser Mangel ebenfalls nicht erheblich, weil für den Verfahrensantrag bereits die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen (BGH NJW 1977, 1686 f.; WE 1990, 84;… Staudinger/Wenzel WEG Vorbem. zu §§ 43 ff. Rn. 24; jüngst BayObLGZ 2004,Nr. 30).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03

    Sonderumlage; Eigentümerbeschluss; Hecke; Grenzhecke; Garten; Gartenteil; …

    Auszug aus BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 15 W 323/99

    Genehmigung der Jahresrechnung; Verrechnung der Vorauszahlungen bei …

  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

  • OLG Hamm, 08.07.2003 - 15 W 48/03

    Zum Entstehen des Anspruchs auf Wohngeldzahlungen gegenüber neu eingetretenem …

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über …

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden …

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98

    Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die …

  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer - …

  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel - …

    (2) Aus dem jeweiligen Beschlusstext einschließlich der Überschrift (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 18.8.2004, 2Z BR 114/04) lässt sich entnehmen, dass ihm für eine genau umrissene Baumaßnahme ein konkretes Angebot einer namentlich bezeichneten Firma mit einem Kostenrahmen zugrunde liegt.
  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei …

    11 (c) Angesichts dessen ist, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 319 ZPO, eine Korrektur der grundsätzlich rechtzeitig im Sinne des § 44 I 2 WEG eingereichten, aber in einzelnen Punkten unvollständigen oder fehlerhaften Eigentümerliste möglich (…Bärmann/Klein, WEG, 11. Aufl., § 44 Rz. 17;… Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11 a.E.;… Jennißen, WEG, § 44 Rz. 18; so auch BayObLG NZM 2005, 110 für das FGG-Verfahren).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2007 - 3 Wx 58/07

    Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung …

    Entscheidend ist allein, ob vorliegend nur einige Wohnungseigentümer die allen Eigentümern zustehenden Wohngeldansprüche geltend machen sollten, wofür sie hätten entsprechend ermächtigt sein müssen (BGH NJW 1990, 2386) oder erkennbar sämtliche Wohnungseigentümer den Anspruch geltend machen wollten und sollten, wobei in diesem Falle eine unmissverständliche Kurzbezeichnung der WEG genügt, ohne dass alle Wohnungseigentümer namentlich benannt werden müssen (vgl. BGH NJW 1977, 1686; BayObLG NZM 2005, 110; NZM 2004, 711).
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Die Eigentümerbeschlüsse beinhalten nach ihrem Wortlaut und nach ihrem nächstliegenden Sinn hinsichtlich der Kosten noch keine verbindliche Regelung zur Höhe der Sonderumlage und zu dem dabei anzuwendenden Kostenverteilungsschlüssel (vgl. z.B. BayObLG NZM 2005, 110).
  • LG München I, 09.08.2023 - 1 S 16489/22

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Online-Teilnahme ohne Beschluss; …

    Rn. 29 Aus dem jeweiligen Beschlusstext einschließlich der Überschrift (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 18.8.2004 - 2Z BR 114/04, BayObLGReport 2005, 3) lässt sich entnehmen, dass ihm für eine genau umrissene Baumaßnahme ein konkretes Angebot einer namentlich bezeichneten Firma mit einem Kostenrahmen zugrunde liegt.
  • LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung …

    Die zunächst unvollständige Eigentümerliste ändert daran nichts, weil die Liste neben der richtigen Bezeichnung der beklagten Partei im Rubrum nur noch deklaratorischen Charakter hat (…Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11) und deshalb entsprechend dem Rechtsgedanken des § 319 ZPO noch korrigiert werden kann (…Bärmann/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 44 Rz. 17;… Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 11;… Jennißen, WEG, § 44 Rz. 18; BayObLG NZM 2005, 110 für das FGG-Verfahren).
  • BayObLG, 23.02.2005 - 2Z BR 167/04

    Identifizierung der Verfahrensbeteiligten durch Eigentümerlisten - Einrichtung …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die Wohnungseigentümer keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass entsprechend § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO grundsätzlich sämtliche Wohnungseigentümer im Rubrum aufzuführen sind oder auf eine dem Beschluss tatsächlich beigefügte Liste zu verweisen ist (BayObLG OLG-Report 2005, 3; ZMR 2003, 949; 2002, 536/537).
  • AG Hamburg-Blankenese, 27.04.2015 - 539 C 21/14

    Kein Beschluss "auf Basis des noch zu verhandelnden Angebots"!

    So entscheid das BayObLG (NZM 2005, 110): Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus.
  • OLG München, 11.05.2005 - 34 Wx 18/05

    Behebung von Baumängeln bei durch Teilungserklärung aufgeteilte Verwaltung einer …

    Von der Ausweisung der betragsmäßigen Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers im Eigentümerbeschluss darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG NZM 2005, 110; zuletzt Beschluss vom 17.1.2005 - 2Z BR 200/04), der sich der Senat anschließt, nur dann abgesehen werden, wenn der geschuldete Betrag von den Wohnungseigentümern ohne weiteres selbst errechnet werden kann.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.08.2004 - 2 U 169/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,33441
OLG Jena, 25.08.2004 - 2 U 169/04 (https://dejure.org/2004,33441)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.08.2004 - 2 U 169/04 (https://dejure.org/2004,33441)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. August 2004 - 2 U 169/04 (https://dejure.org/2004,33441)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 110
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