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Weitere Entscheidung unten: OLG München, 04.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7756
OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09 (https://dejure.org/2009,7756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 (https://dejure.org/2009,7756)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 (https://dejure.org/2009,7756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • RA Kotz

    Hausverkauf - Offenbarung von Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglisthaftung des Verkäufers bei Feuchtigkeitsschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Muss der Verkäufer auf Feuchtigkeitsschäden oder auf sonstige Mängel der Immobilie ausdrücklich hinweisen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Was man beim Verkauf oder Erwerb einer Immobilie beachten sollte // Muss der Verkäufer auf Feuchtigkeitsschäden oder auf sonstige Mängel der Immobilie ausdrücklich hinweisen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von Feuchtigkeitsschäden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Feuchtigkeitsschäden beim Hauskauf: Arglistiges Verschweigen? (IMR 2010, 110)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 989
  • NZM 2011, 491
  • BauR 2010, 668
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05

    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; BGH, NJW-RR 1992, 333 ).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens …

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. nur BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; BGH, NJW-RR 1992, 333 ).

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Hausgrundstückes wegen …

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09
    Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des BGH vom 05.03.1993 - V ZR 140/91 - NJW 1993, 1703 ff. zur Haftung wegen unterlassenen Hinweises auf Anzeichen möglicher verdeckter Mängel geht fehl.
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12

    Hauskauf: Vertrauen des Verkäufers auf eine Fehlerfreiheit bei Unkenntnis der …

    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen Mangel in der Außenabdichtung zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11

    Rücktritt vom Kauf eines alten Gebäudes: Arglist des Verkäufers wegen des …

    Das Landgericht hat weiter nicht hinreichend beachtet, dass im Einzelfall - etwa bei Feuchtigkeitsschäden - eine Offenbarungspflicht schon dann besteht, wenn der Verkäufer mit dem Auftreten von Schäden einer bestimmten Art rechnet, also einen bestimmten Verdacht hat (BGH NJW 1993, 1703;… OLG Saarbrücken OLGR 2004 18 Rn. 13; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989; BGH LM § 463 Nr. 8 für den Fall des Verdachts der Trocken- und Nassfäule).

    Der Verkäufer muss nämlich nicht nur ihm bekannte (verdeckte) Mängel von sich aus offenbaren, er muss, etwa bei Feuchtigkeitsschäden, bereits einen bestehenden Verdacht auf das Vorhandensein solcher Mängel offenbaren (BGH NJW 1993, 1703; OLG Saarbrücken OLGR 2004, 18, OLG Koblenz NJW-RR 2010, 989).

  • OLG Koblenz, 20.12.2018 - 1 U 287/18

    Rechte des Käufers eines unter Denkmalschutz stehenden Fachwerkhauses wegen …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020 /11 - BeckRS 2013, 00608 = BauR 2013, 647 (LS) = MDR 2013, 205 ); Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NZM 2011, 491 ).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. OLG Koblenz Hinweis vom 19.01.2009 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833; Hinweis vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; Hinweisbeschluss vom 04.10.2012 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.12.2012 - 2 U 1020 /11 - BeckRS 2013, 00608 = BauR 2013, 647 (LS) = MDR 2013, 205 ); Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NZM 2011, 491 ).

  • OLG Koblenz, 12.06.2015 - 10 U 755/14

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG K., Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 24. Januar 2013 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 25. Februar 2013 - 3 U 846/12 - Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08 - und 20. Februar .2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG K., Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 24. Januar 2013 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 25. Februar 2013 - 3 U 846/12 - Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08 - und 20. Februar .2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ).

  • OLG Koblenz, 16.09.2014 - 3 U 438/14

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Ausschluss der Sachmängelgewährleistung und …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 14. Juni 1996, V ZR 105/95, NJW-RR 1996, 1332 f.; OLG Koblenz, Hinweisverfügungen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2009, 2 U 422/08, vom 20. Februar 2009, 2 U 848/08; vom 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491 ff.; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 4. Oktober 2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.Dezember 2012, 2 U 1020/11, BauR 2013, 647 ; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26. Februar 2013, 3 U 916/12 , NZBau 2013, 434 ).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urteil vom 14. Juni 1996 - V ZR 105/95 - NJW-RR 1996, 1332 f.; OLG Koblenz, Hinweisverfügungen gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08, vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491 ff.; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 04. Oktober 2012 i.V.m. Zurückweisungsbeschluss vom 13.Dezember 2012 - 2 U 1020/11; Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 26. Februar 2013 - 3 U 916/12 ).

  • OLG Koblenz, 27.02.2015 - 3 U 993/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines dem Käufer …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012 - 2 U 1020 /11; vom 19. Januar 2009 - 2 U 422/08; vom 20. Februar 2009 - 2 U 848/08; vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 und vom 24. Januar 2013 und 25. Februar 2013 - 3 U 846/12).

  • OLG Koblenz, 24.01.2013 - 3 U 846/12

    Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Festhaltung OLG Koblenz, 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020 /11, 19. Januar 2009, 2 U 422/08, 20. Februar 2009, 2 U 848/08 und 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - und 20.02.2009 - 2 U 848/08; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989).

  • OLG Koblenz, 26.02.2013 - 3 U 916/12

    Bauträgervertrag: Verjährung der Mängelansprüche; Arglisthaftung wegen der …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Januar 2013 und Beschluss vom 25. Februar 2013, 3 U 846/12; Beschluss vom 4. Oktober 2012/13. Dezember 2012, 2 U 1020/11, BeckRS 2013, 00609; Beschluss vom 19. Januar 2009, 2 U 422/08, BeckRS 2009, 87833 und vom 20. Februar 2009, 2 U 848/08, BeckRS 2009, 87836; vom 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (Oberlandesgericht Koblenz, Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020/11 - BeckRS 2013, 00609; vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 - BeckRS 2009, 87833 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08 - BeckRS 2009, 87836; vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 = NZM 2011, 491).

  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 3 U 1122/12

    Hauskaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens eines Blitzeinschlags in den …

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; 19. Januar 2009, 2 U 422/08; 20. Februar 2009, 2 U 848/08; 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020/11 und 9. Februar 2006, 5 U 1111/05, IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; Beschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 - IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

  • LG Mönchengladbach, 09.02.2018 - 1 O 443/13

    Mindestwärmeschutz, Sachmangel, arglistiges Verschweigen, …

    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen solchen Befall mit Feuchtigkeit oder Schimmel zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten dieses Befalls rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 U 1020/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Kenntnis des Verkäufers vom Befall mit …

  • LG Berlin, 06.02.2019 - 21 O 167/18

    Feuchte Keller in alten Bestandsgebäuden sind nicht immer ein Mangel!

  • OLG Koblenz, 25.02.2013 - 3 U 846/12

    Mängelhaftung beim Kfz-Kaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens …

  • LG Augsburg, 04.04.2014 - 32 O 2105/13

    Rückabwicklungsanspruch Grundstückskaufvertrag bei vorvertraglicher …

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Rechtsprechung
   OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7848
OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09 (https://dejure.org/2009,7848)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2009 - 32 Wx 33/09 (https://dejure.org/2009,7848)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2009 - 32 Wx 33/09 (https://dejure.org/2009,7848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Nachprüfung der Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter; Vertragspflicht des Eigentumswohnungskäufers zur Duldung baulicher Veränderungen

  • Judicialis

    BGB § 157; ; BGB § 328 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 546

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 14; BGB §§ 133, 157, 328
    Kaufvertragliche Vereinbarung einer Duldungspflicht von baulichen Maßnahmen im Widerspruch zur Teilungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 157, 328 Abs. 1; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 546
    Vertragspflicht zur Duldung baulicher Veränderungen

  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur Duldung baulicher Maßnahmen

  • ibr-online

    Pflicht des Käufers zur Duldung von Baumaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überprüfung der Auslegung von Individualverträgen durch den Tatrichter; Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Verpflichtung zur Duldung baulicher Maßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch der Kaufvertrag kann Duldungspflichten des Wohnungseigentümers begründen! (IMR 2009, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 491
  • ZMR 2010, 306
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Die Auslegung durch den Tatrichter kann deshalb vom Gericht der weiteren Beschwerde grundsätzlich nur darauf geprüft werden, ob der Auslegungsstoff vollständig berücksichtigt worden ist, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (vgl. BGHZ 150, 32/37 m.w.N.;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 49 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Die Begünstigten des Vertrages müssen auch nicht namentlich genannt sein; es genügt vielmehr, dass diese bestimmbar sind (BGH NJW-RR 2008, 683/684).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 09.05.2003 - V ZR 240/02

    Auslegung eines Grundstücksübertragungsvertrages

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • OLG München, 23.08.2007 - 32 Wx 126/07

    Interessengerechte Auslegung einer Kostenübernahmeerklärung nach der …

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Das Beschwerdegericht hat die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, dass der Tatrichter bei seiner Willensforschung den mit der Absprache verfolgten Zweck (BGHZ 109, 19/22) und die Interessenlage der Parteien (BGH NJW 2003, 2235/2236; NJW-RR 2003, 1053/1054; Senatsbeschluss vom 23.8.2007 - 32 Wx 126/07) zu berücksichtigen hat.
  • BGH, 04.05.1979 - V ZR 4/78

    Wirksamkeit der Übertragung von Rechten auf eine sog. Wohngemeinschaft - …

    Auszug aus OLG München, 04.08.2009 - 32 Wx 33/09
    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wieso die Abtretung der Duldungsverpflichtung nicht ohne Veränderung des Inhalts erfolgen könnte (§ 399 BGB; vgl. BGH NJW 1979, 1707).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 50/15

    Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit trotz …

    Rn. 13 Ein "pactum de non petendo" kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der von der Rechtsbeschwerde herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München allerdings die Klagbarkeit von Ansprüchen ausschließen (zu einem Schiedsgutachtenvertrag vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1989 - VII ZR 75/89, NJW 1990, 1231, 1232; zu einer Schlichtungsvereinbarung vgl. BGH…, Urteil vom 29. Oktober 2008 - XII ZR 165/06, NJW-RR 2009, 637 Rn. 19; zu einer Duldungsvereinbarung vgl. OLG München, Beschluss vom 4. August 2009 - 32 Wx 33/09, juris Rn. 17).
  • LG Hamburg, 29.01.2020 - 318 S 96/18

    Duldungspflicht eines Wohnungseigentümers als Rechtsnachfolger hinsichtlich einer …

    Ob die Duldungsklausel in § 5e der notariellen Vereinbarung vom 04.11.1969 eine Vertragsklausel zugunsten Dritter darstellt (§ 328 Abs. 1 BGB), muss nicht entschieden werden (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 04.08.2009, 32 Wx 33/09).
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