Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.05.2009

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   BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09   

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BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 (https://dejure.org/2009,6803)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 (https://dejure.org/2009,6803)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 (https://dejure.org/2009,6803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen der Annahme einer Verfassungsbeschwerde insbesondere auch im Hinblick auf die Anforderungen an eine substantiierte Darlegung von Annahmegründen

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SGG § 73a; ; ZPO § 114 Satz 1; ; SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c; ; SGB II § 7 Abs. 3a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Verfahren betreffend eine Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 29
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09
    Weder das Sozialgericht noch das Landessozialgericht haben die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Sinne von § 73a Sozialgerichtsgesetz in Verbindung mit § 114 Satz 1 Zivilprozessordnung überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 81, 347 ; stRspr).

    Dass eine Einstandsgemeinschaft auch dann angenommen werden kann, wenn kein Vermutungstatbestand im Sinne von § 7 Abs. 3a SGB II erfüllt ist, lässt sich ohne Schwierigkeiten mit Hilfe gängiger Auslegungsregeln beantworten (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob aufgrund der Vorbringens der Beschwerdeführerin auch ein anderes Ergebnis vertretbar gewesen wäre und ob es, wie die Beschwerdeführerin meint, angebracht gewesen wäre, Herrn M. als Zeugen zu vernehmen, denn das Bundesverfassungsgericht hat keine eigene Prognose über die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung anzustellen und die Überzeugungsbildung der Fachgerichte auch nicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, solange die den Fachgerichten vorbehaltene Feststellung und Würdigung des jeweils entscheidungserheblichen Sachverhalts und die ihnen gleichfalls obliegende Auslegung und Anwendung des jeweils einschlägigen materiellen und prozessualen Rechts, wie hier, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, [...], Rn. 20).
  • BVerfG, 21.11.2008 - 1 BvR 2504/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin haben die Gerichte nicht etwa eine unzulässige Beweisantizipation vorgenommen (vgl. insoweit z.B. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2008 - 1 BvR 2504/06 -, [...], Rn.13 m.w.N.) oder eine komplexe Beweiswürdigung unzulässigerweise in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert, wie dies etwa im Falle einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit widerstreitenden Sachverständigengutachten der Fall wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 -, [...], Rn. 17 f.), sondern eine Beweisaufnahme aufgrund der ihrer Auffassung nach eindeutigen Indizien zur Überzeugungsbildung für entbehrlich gehalten.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09
    Es spricht bereits viel dafür, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, weil die Beschwerdebegründung nicht entsprechend den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG ausreichend substantiiert und schlüssig die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung aufzeigt (vgl. z.B. BVerfGE 28, 17 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin haben die Gerichte nicht etwa eine unzulässige Beweisantizipation vorgenommen (vgl. insoweit z.B. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2008 - 1 BvR 2504/06 -, [...], Rn.13 m.w.N.) oder eine komplexe Beweiswürdigung unzulässigerweise in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert, wie dies etwa im Falle einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit widerstreitenden Sachverständigengutachten der Fall wäre (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 -, [...], Rn. 17 f.), sondern eine Beweisaufnahme aufgrund der ihrer Auffassung nach eindeutigen Indizien zur Überzeugungsbildung für entbehrlich gehalten.
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 255/09
    Es spricht bereits viel dafür, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, weil die Beschwerdebegründung nicht entsprechend den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 92 BVerfGG ausreichend substantiiert und schlüssig die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung aufzeigt (vgl. z.B. BVerfGE 28, 17 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

    Der Entscheidungsspielraum, der den Fachgerichten bei der Auslegung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der hinreichenden Erfolgsaussicht verfassungsrechtlich zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 -, NZS 2010, S. 29), ist damit nicht überschritten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 12 SO 327/22

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 S. 1 Hs. 1 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, zulässig ist (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 05.05.2009, 1 BvR 255/09, Rn. 3 f., juris; und vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10, Rn. 2, juris).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 1 BvR 2515/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Ablehnung von

    Ob diese Auffassung zutreffend ist, hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu prüfen, weil es um eine den Fachgerichten obliegende Feststellung und Würdigung des Sachverhalts und die Anwendung des einfachgesetzlichen Rechts geht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2009 - 1 BvR 255/09 -, juris, Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13
    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 -, juris Rn. 4 - NZS 2010, 29-30; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - juris, Rn. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 -, juris Rn. 4 - NZS 2010, 29-30; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - juris, Rn. 2).
  • LSG Hamburg, 30.12.2008 - L 5 B 1140/08

    Einstweilige Anordnung - Ablehnung eines Anordnungsanspruchs und Versagung von

    Die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Mai 2009 - Aktenzeichen 1 BvR 255/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2022 - L 12 AS 898/22

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 S. 1 Hs. 1 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, zulässig ist (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 05.05.2009, 1 BvR 255/09, Rn. 3 f., juris; und vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10, Rn. 2, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - L 9 SO 103/14
    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 -, juris Rn. 4 - NZS 2010, 29-30; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 -, juris Rn. 2).
  • LSG Thüringen, 23.02.2017 - L 4 AS 1205/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsmaxime - Beweiswürdigung -

    Zudem wurde bereits durch das BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 05. Mai 2009 - 1 BvR 255/09, Rn. 5) festgestellt, dass eine Einstandsgemeinschaft selbst dann angenommen werden kann, wenn kein Vermutungstatbestand im Sinne von § 7 Abs. 3a SGB II erfüllt ist, was sich ohne Schwierigkeiten mit Hilfe gängiger Auslegungsregeln beantworten lasse.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 AS 2290/13

    Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei Grundsicherungsleistungen

    Dies bedeutet, dass das Fachgericht diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen (vgl. § 103 SGG) durchführen muss, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhalts notwendig sind, wobei eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 05.05.2009 - 1 BvR 255/09 -, juris Rn. 4 - NZS 2010, 29-30; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - juris, Rn. 2).
  • SG München, 18.05.2021 - S 8 AS 2502/19

    Keine Bedarfsgemeinschaft trotz späterer Aufnahme einer Partnerschaft

  • BSG, 18.01.2018 - B 14 AS 321/17 B

    SGB-II -Leistungen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 2 AS 649/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Partner - gesetzliche

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

  • SG Halle, 11.01.2019 - S 25 KR 327/16

    Voraussetzungen der Genehmigungsfiktion eines vom Versicherten gegenüber dessen

  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2011 - L 7 AS 2203/08
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - L 2 AS 56/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2019 - L 5 AS 51/19
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2011 - L 34 AS 709/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 7 AS 614/19
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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 460/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7577
BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 460/06 (https://dejure.org/2009,7577)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 BvR 460/06 (https://dejure.org/2009,7577)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 BvR 460/06 (https://dejure.org/2009,7577)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Versicherten aus rentennahen Jahrgängen in Grundrecht aus Art 3 Abs 1 GG durch vom Halbanrechnungsprinzip beeinflusste Startgutschrift gem § 78 Abs 1 S 2, § 79 Abs 1 S 1 VBLSa

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gem. § 93a Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) im Zusammenhang mit der Halbanrechnung einer Rente

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Halbanrechnung der Startgutschrift in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2009 - 1 BvR 460/06
    Unter Berücksichtigung des Umstands, dass bei den rentennahen Versicherten die halbanrechnungsbeeinflusste Startgutschrift die Rentenhöhe zwar weitgehend, aber nicht ausschließlich prägt, lassen sich die wesentlichen Erwägungen aus dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. April 2008 (1 BvR 759/05, DVBl 2008, S. 780) auch auf diese Versichertengruppe übertragen.
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