Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 27.05.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2035
BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10 (https://dejure.org/2010,2035)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10 (https://dejure.org/2010,2035)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 (https://dejure.org/2010,2035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr von 500 EUR bei lustlos aufgesetzter Verfassungsbeschwerde

  • openjur.de

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten - völlig unzureichende Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des Beschlusses eines Landessozialgerichts bzgl. der Übernahme von Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens durch die Staatskasse mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten - völlig unzureichende Beschwerdebegründung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 EUR zu Lasten des Bevollmächtigten - völlig unzureichende Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; SGG § 109 Abs. 1
    Vereinbarkeit des Beschlusses eines Landessozialgerichts bzgl. der Übernahme von Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens durch die Staatskasse mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde ohne Begründung

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    § 34 Abs. 2 BVerfGG
    Verhängung einer Missbrauchsgebühr von 500 EUR bei lustlos aufgesetzter Verfassungsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr), etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ; stRspr), etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGK 10, 94 ).

    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Zur notwendigen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die substantiierte Darlegung, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Dabei muss aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
    Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, NJW 2004, S. 2959 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Ohnehin sind, wenn die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung - wie vorliegend - auf der Hand liegt, im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen zu stellen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1083/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Einkommensanrechnung des "unechten Stiefvaters" bei

    Liegt die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand, ist dies anhand der einschlägigen Maßstäbe im Einzelnen darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 92 Rn. 48).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08

    Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit an Gestaltung des Habilitationsverfahrens

    Dass durch die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht das Recht auf effektiven Rechtsschutz in dieser Hinsicht verletzt sein könnte, hat der Beschwerdeführer nicht dargetan (zum Darlegungserfordernis siehe BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

    Liegt die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts und der Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und deren Begründung jedoch auf der Hand, gelten im Hinblick auf die Darlegung des Verfassungsverstoßes geringere Anforderungen, sodass die Verletzung eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts nicht im Einzelnen anhand der einschlägigen Maßstäbe dargelegt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2007 - 1 BvR 2697/07 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1083/09 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerden gegen Novellierung des

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.12.2016 - 1 BvR 287/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Begrenzung für

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

    Eine Verletzung der von der Beschwerdeführerin als beeinträchtigt geltend gemachten Grundrechte durch den Beschluss des Oberlandesgerichts liegt auch nicht derart auf der Hand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3), dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte.

    (3) Der Begründungsmangel des ohnehin prozessual durch die Beschwerdeentscheidung überholten Beschlusses des Amtsgerichts (Rn. 13) gibt dennoch keinen Anlass, eine auf der Hand liegende Verfassungswidrigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3) anzunehmen und eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG durch den familiengerichtlichen Beschluss auszusprechen.

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris, Rn.3).
  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Verfassungsbeschwerde gegen vorläufige Sorgerechtsentziehung mangels

    c) Eine Verletzung der von der Beschwerdeführerin als beeinträchtigt geltend gemachten Grundrechte beziehungsweise grundrechtsgleichen Rechte liegt auch nicht derart auf der Hand (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, Rn. 3), dass ausnahmsweise auf die aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfG folgenden Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde verzichtet werden könnte.
  • BVerfG, 06.09.2019 - 1 BvR 1763/18

    Keine generelle Pflicht zur "maximalen Verfahrensbeschleunigung" in Umgangssachen

  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvQ 30/15

    Kein Rechtsschutzinteresse bei bloßer Wiederholung eines Antrags auf Erlass einer

  • BVerfG, 12.05.2011 - 2 BvR 941/11

    Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten

  • BVerfG, 13.04.2011 - 2 BvR 272/11

    Unzulässigkeit einer gegen ein Gerichtsurteil gerichteten

  • BVerfG, 27.11.2019 - 1 BvR 1716/19

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend den Anspruch auf rechtliches

  • BVerfG, 19.10.2016 - 1 BvR 2248/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

  • BVerfG, 30.04.2020 - 1 BvR 2376/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Einstufung als Sperrgrundstück nicht zur Entscheidung

  • BVerfG, 04.04.2012 - 2 BvR 24/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender

  • BVerfG, 25.06.2021 - 1 BvR 2027/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 20.10.2016 - 1 BvR 2302/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer erfolglosen

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13

    Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro bei

  • BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12

    Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer

  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 1430/11

    Nichtannahme einer unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 1873/11

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten -

  • BVerfG, 18.02.2016 - 1 BvR 134/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten nach Einlegung

  • BVerfG, 05.09.2015 - 1 BvR 1846/15

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung einer offensichtlich

  • BVerfG, 24.10.2016 - 2 BvR 2417/15

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliches Fehlen jeglicher Erfolgsaussichten einer

  • LSG Bayern, 21.07.2022 - L 18 SB 140/18

    Missbrauchsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

  • EGMR, 17.10.2017 - 38130/12

    GRÜNER v. GERMANY

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13823
LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09 (https://dejure.org/2010,13823)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.05.2010 - L 1 KR 304/09 (https://dejure.org/2010,13823)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - L 1 KR 304/09 (https://dejure.org/2010,13823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 S 1 SGB 5, § 433 Abs 2 BGB, Art 12 Abs 1 GG
    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Vergütungsanspruch - Geltung einer materiellen Ausschlussfrist in einer Nettopreisvereinbarung auch für Forderung auf Mehrwertsteuererstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragliche Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse über die Lieferung von Sondennahrung; Geltung einer materiellen Ausschlussfrist in einer Nettopreisvereinbarung für eine Forderung auf Mehrwertsteuererstattung

  • rechtsportal.de

    Vertragliche Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse über die Lieferung von Sondennahrung; Geltung einer materiellen Ausschlussfrist in einer Nettopreisvereinbarung für Forderung auf Mehrwertsteuererstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09
    Dem stehe die Entscheidung des Bundessozialgericht vom 7. Dezember 2006 (B 3 KR 29/05 R) nicht entgegen, da in dem entsprechenden Fall die streitgegenständliche Forderung von Anfang an bekannt gewesen und diese lediglich zu spät geltend gemacht worden sei.

    Die Ausgestaltung solcher Abrechnungsfristen als materielle Ausschlussfristen bedarf vorliegend auch keiner ausdrücklichen - zusätzlichen - gesetzlichen Ermächtigung (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R zu Landesverträgen über die Versorgung mit Hilfsmitteln).

    Der Vertrag folgt insoweit dem Prinzip der Waffengleichheit - nach Ablauf eines Jahres sollen sowohl Beanstandungen von Rechnungen als auch Forderungen aus Vertragsleistungen nicht mehr möglich sein (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R).

    Auch liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Klägerin die Jahresfrist gemäß § 10 Abs. 4 des Vertrages aus von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht hat einhalten können (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R; Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R - Apotheker - und Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 19/04 R - Vertragsärzte).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09
    Eine Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. August 2006 (B 3 KR 7/06 R) zugrunde liege, bestehe nicht.

    Auch liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Klägerin die Jahresfrist gemäß § 10 Abs. 4 des Vertrages aus von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht hat einhalten können (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R; Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R - Apotheker - und Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 19/04 R - Vertragsärzte).

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09
    Dem entgehen die Beteiligten nur durch Vereinbarung von "Nettopreisen", weil das Kalkulationsrisiko in diesem Fall nur den Nettopreis betrifft und die Höhe der von dem Abnehmer zu tragenden Umsatzsteuer nach dem Betrag bemessen ist, der von dem Unternehmer an den Steuerfiskus abzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008 - B 3 KR 16/07 R - und Urteil vom 3. März 2009 - B 1 KR 7/08 R).

    Dies gilt gleichermaßen, soweit der Steuerschuldner - ohne dass ein Bescheid ergangen ist - einer unmissverständlichen Rechtsaufassung der Finanzbehörde folgt (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 1 KR 7/08 R; krit. Hummel, NZS 2010, 139 ff.).

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung - keine Kürzung bei

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09
    Dem entgehen die Beteiligten nur durch Vereinbarung von "Nettopreisen", weil das Kalkulationsrisiko in diesem Fall nur den Nettopreis betrifft und die Höhe der von dem Abnehmer zu tragenden Umsatzsteuer nach dem Betrag bemessen ist, der von dem Unternehmer an den Steuerfiskus abzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008 - B 3 KR 16/07 R - und Urteil vom 3. März 2009 - B 1 KR 7/08 R).

    Ist die von dem Unternehmer abzuführende Umsatzsteuer im Verhältnis zur Finanzverwaltung durch bindende Umsatzsteuerbescheide festgesetzt, so ist das grundsätzlich auch für das Verhältnis zwischen Unternehmer und Abnehmer maßgebend, ohne dass die Krankenkasse dessen Überprüfung im finanzgerichtlichen Verfahren verlangen kann (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juli 2008 - B 3 KR 16/07 R).

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09
    Auch liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass die Klägerin die Jahresfrist gemäß § 10 Abs. 4 des Vertrages aus von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht hat einhalten können (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R; Urteil vom 3. August 2006 - B 3 KR 7/06 R - Apotheker - und Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 19/04 R - Vertragsärzte).
  • LSG Bayern, 12.02.2008 - L 5 KR 223/06

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Verfassungs- und

    Auszug aus LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09
    Da die Klägerin hiergegen nicht rechtlich vorgegangen ist, kann sie sich auch nicht auf hiervon abweichende Rechtsansichten berufen (vgl. Bayerisches LSG, das von dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Sondennahrung ausgeht, Urteil vom 12. Februar 2008 - L 5 KR 223/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht