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   KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00   

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https://dejure.org/2001,1788
KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00 (https://dejure.org/2001,1788)
KG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 12 U 1147/00 (https://dejure.org/2001,1788)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 12 U 1147/00 (https://dejure.org/2001,1788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anscheinsbeweis bei "halber" Vorfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehsrunfall; Schadensersatz; Unfallhergang; Verschuldensanteil; Betriebsgefahr; Vorfahrtsverstoß; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 847; ; StVG § 12; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 3; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 249 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; StVO § 8; ; StVO § 8 Abs. 1; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 8 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Der Anscheinsbeweis zugunsten des Vorfahrtberechtigten spricht für das alleinige Verschulden des Wartepflichtigen

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Anscheinsbeweis bei der Vorfahrtregel "Rechts vor Links" und zu den Anforderungen an den Beweis einer überhöhten Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 79
  • VersR 2002, 589 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Jedoch kann ein Anscheinsbeweis (NZV 2002, 79) angenommen werden bei einer Kollision im Bereich einer vorfahrtgeregelten Einmündung, wie sie hier unstreitig vorliegt.

    In diesem Falle spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung des Wartepflichtigen, somit hier des Beklagten (KG, Urteil vom 21.6. 2001, Az. 12 U 1147/00).

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer

    (1) Der geschützte Vorfahrtsbereich erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte Kreuzungsfläche (sogenanntes "Einmündungsviereck") und die (aus Sicht des Wartepflichtigen) linke Fahrbahnhälfte der untergeordneten Straße (KG NZV 2002, 79).
  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Entgegen der Auffassung des Erstgerichts tritt die reine Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs hinter dem Verschulden des Wartepflichtigen (Verstoß gegen § 8 I Nr. 1 StVO ) zurück, wenn dem Vorfahrtsberechtigten - wie gerade ausgeführt - kein eigener Verkehrsverstoß (etwa aus § 1 II StVO ) zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 ; KG NZV 2002, 79 = DAR 2002, 66 ; NZV 2003, 335 ).
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