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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 22.10.2015

Rechtsprechung
   KG, 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15)   

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https://dejure.org/2015,21805
KG, 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) (https://dejure.org/2015,21805)
KG, Entscheidung vom 08.07.2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) (https://dejure.org/2015,21805)
KG, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) (https://dejure.org/2015,21805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallflucht: Vorsätzlich muss sie sein

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatz hinsichtlich eines nicht unerheblichen Schadens nötig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallflucht - nur vorsätzlich!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Anforderungen an die Urteilsgründe; Erforderliche Feststellungen zum subjektiven Tatbestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2016, 392
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (vgl. BGHSt 10, 208, 210).
  • OLG Jena, 07.07.2005 - 1 Ss 161/04

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - Ss 356/01

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand des § 142 Abs. 1 Strafgesetzbuch …

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Damit ist kein (bedingter) Vorsatz, sondern lediglich Fahrlässigkeit erwiesen (…Thüringer OLG a.a.O.; OLG Köln DAR 2002, 88).
  • OLG Hamm, 22.10.1996 - 2 Ss 1172/96
    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 5 Ss 99/98
    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Der Täter muss erkannt oder wenigstens mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass er einen Gegenstand angefahren, überfahren, jemanden verletzt oder getötet hat bzw. dass ein nicht völlig bedeutungsloser fremder Sachschaden entstanden ist (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2004 - (3) 1 Ss 299/03 (140/03) - Thüringer OLG VRS 110, 15, 16/17; OLG Düsseldorf VRS 95, 254, 255; OLG Hamm VRS 93, 166).
  • BGH, 08.05.1990 - 3 StR 448/89

    Ingrid Strobl

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH StV 1995, 453; NStZ 1990, 501;… Gericke a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - (3) 1 Ss 76/07 (29/07) - m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen - …

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Es vermag aber hinsichtlich der subjektiven Tatseite nicht durch Rückschlüsse vom äußeren Tatgeschehen auf die inneren Tatsachen (vgl. BGH NStZ 1991, 400) nachvollziehbar zu machen, welche Vorstellungen die Angeklagte hinsichtlich eines möglicherweise angerichteten Schadens tatsächlich hatte, als sie die Unfallstelle verließ.
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. hierzu BGH StV 1995, 453; NStZ 1990, 501;… Gericke a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. März 2007 - (3) 1 Ss 76/07 (29/07) - m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Beim Indizienbeweis müssen die für die Überzeugungsbildung verwendeten Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten vom Tatrichter gewürdigt werden, damit ersichtlich ist, dass der Schuldbeweis erbracht ist und alle gleich nahe liegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (vgl. BGHSt 12, 311, 315/316;… Ott in KK, StPO 7. Aufl., § 261 Rn. 49 m.N.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei …

    Auszug aus KG, 08.07.2015 - 121 Ss 69/15
    Rn. 3 a) Das Revisionsgericht hat zwar die Beweiswürdigung des Tatrichters grundsätzlich hinzunehmen und sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten (BGH NStZ-RR 1998, 15;… Gericke in KK, StPO 7. Aufl., § 337 Rn. 29 m. w. N.).
  • KG, 15.02.2000 - 1 Ss 16/00
  • KG, 01.12.1997 - 1 Ss 133/97
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten …

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, m.w.N.).
  • BayObLG, 27.11.2023 - 203 StRR 381/23

    Erforderliche Feststellungen bei Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtem …

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass sich der Vorsatz des Täters nach § 142 StGB darauf beziehen muss, dass ein Unfall stattgefunden hat und dass der Schaden nicht ganz unerheblich war (…st. Rspr., vgl. Fischer a.a.O., § 142 Rn. 38 m.w.N.;… Herb in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 142 Rn. 168; KG Berlin, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - (3) 1 Ss 389/11 (127/11) -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 1 Ss 161/04 -, juris).
  • KG, 27.01.2020 - 161 Ss 202/19

    Strafzumessung: Bewertung von zulässigem Verteidigungsverhalten

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN).

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN).

  • KG, 07.08.2019 - 3 Ss 58/19

    Vorsätzliche Körperverletzung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei Vorliegen …

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) -, juris m.w.N.).
  • KG, 06.11.2019 - 3 Ss 93/19

    Aussage - gegen - Aussage - Konstellation bei Vorliegen weiterer Beweismittel

    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 m.w.N.), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - (3) 121 Ss 69/15 (47/15) - m.w.N.).
  • KG, 27.01.2020 - 2 Ss 47/19

    Zulässiges Verteidigungsverhalten keine Strafschärfungsgrund

    Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH NJW 2008, 2792 mwN), dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 - juris; KG, Beschluss vom 8. Juli 2015 - [3] 121 Ss 69/15 [47/15] - juris mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15   

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https://dejure.org/2015,34918
OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 (https://dejure.org/2015,34918)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 (https://dejure.org/2015,34918)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 2 Ss OWi 641/15 (https://dejure.org/2015,34918)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Verkehrsrecht Blog

    Riegl FG21-P: Wenn die PTB sagt, Abgleiteffekt gibt es nicht, dann gibt es ihn nicht

  • IWW

    OWiG §§ 71, 79, 80; StPO §§ 261, 267 I 3; StVG §§ 24, § 25 I 1 1. Alt.; StVO § 3 III Nr. 2c; BKatV § 4 I 1
    EOWiG, StPO, StVG, StVO, BKatV

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung mit "Riegl FG21-P" - Verwertbarkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P (hier bei einem Motorrad)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Riegl FG21-P, oder: Die PTB als "antizipierter Sachverständiger".

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Riegl FG21-P ist ein standardisiertes Messverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nähere tatrichterliche Überprüfung eines Messwertes nur bei bestimmten Anhaltspunkten geboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Motorrad - Blitzer und Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät Riegl FG21-P (hier bei einem Motorrad); Indizierte Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts; Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und den Umfang der Beweisaufnahme bei Verwendung eines sog. standardisierten ...

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Riegl FG21-P, oder: Die PTB als "antizipierter Sachverständiger".

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 29
  • NZV 2016, 392
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG21-P" erfüllt die Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291; 43, 277), d.h. eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (st.Rspr.; Anschluss u.a. an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511 und KG VRS 116 [2009], 446).

    Rn. 13 3. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Lasermessgerät Riegl FG21-P um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (st.Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 02.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15 [unveröffentlicht]; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511; KG VRS 116 [2009], 446), weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich BGHSt 39, 291 und BGHSt 43, 277).

    Rn. 14 a) Im Zusammenhang mit der Anerkennung des sog. standardisierten Messverfahrens hat der BGH ausdrücklich betont, dass die amtliche Zulassung von Geräten und Methoden ebenso wie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - den systemimmanenten Messfehler erfassenden - Toleranzwert gerade darauf abzielen, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalles freizustellen (vgl. auch Cierniak ZfS 2012, 664 f. unter Hinweis auf BGHSt 39, 291 und Bellardita DAR 2014, 382 f.).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14

    PoliScanSpeed und Auswertesoftware TUFF-Viewer

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Sollen die behaupteten Fehlerquellen dagegen nicht in dem konkret durchgeführten Messvorgang selbst, sondern allgemein oder strukturell in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertesoftware des Messgerätes angelegt sein, müssen bei dem Tatrichter Zweifel an der Richtigkeit der Messung erst dann aufkommen, wenn sich Umstände ergeben, die es im konkreten Einzelfall als plausibel erscheinen lassen, dass die Messung trotz der Zulassung des Messgeräts durch die PTB fehlerbehaftet sein könnte (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646).

    Damit soll gerade sichergestellt werden, dass nicht jedes Amtsgericht bei jedem einzelnen Verfahren die technische Richtigkeit der Messung jeweils neu überprüfen muss (so zutreffend OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14 = DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646).

  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Damit ist die generelle Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Geräts festgestellt, die Informationen zu dessen genauer Funktionsweise entbehrlich macht (OLG Köln NZV 2013, 459).

    Die genaue Funktionsweise von Messgeräten ist den Gerichten auch in den Bereichen der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin nicht bekannt, ohne dass insoweit jeweils Zweifel an der Verwertbarkeit der Gutachten aufgekommen wären, die auf den von diesen Geräten gelieferten Messergebnissen beruhen (vgl. OLG Köln NZV 2013, 459; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG21-P" erfüllt die Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291; 43, 277), d.h. eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (st.Rspr.; Anschluss u.a. an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511 und KG VRS 116 [2009], 446).

    Rn. 13 3. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Lasermessgerät Riegl FG21-P um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (st.Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 02.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15 [unveröffentlicht]; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511; KG VRS 116 [2009], 446), weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich BGHSt 39, 291 und BGHSt 43, 277).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Folglich steht der Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen des sog. standardisierten Messverfahrens insbesondere auch nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugangs zu patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise anhand hierfür maßgeblicher Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (so zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14 [bei juris] unter Hinweis auf KG VRS 118, 367; OLG Köln VRS 125, 48; OLG Schleswig a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Folglich steht der Verwertung von Geschwindigkeitsmessungen im Rahmen des sog. standardisierten Messverfahrens insbesondere auch nicht entgegen, dass ein Sachverständiger mangels Zugangs zu patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen die genaue Funktionsweise anhand hierfür maßgeblicher Daten der Messwertermittlung nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (so zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14 [bei juris] unter Hinweis auf KG VRS 118, 367; OLG Köln VRS 125, 48;… OLG Schleswig a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Das den geschilderten Anforderungen im konkreten Fall genügende Verfahren indiziert die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21, jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2012 - 1 SsBs 12/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Freispruch wegen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Die genaue Funktionsweise von Messgeräten ist den Gerichten auch in den Bereichen der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin nicht bekannt, ohne dass insoweit jeweils Zweifel an der Verwertbarkeit der Gutachten aufgekommen wären, die auf den von diesen Geräten gelieferten Messergebnissen beruhen (vgl. OLG Köln NZV 2013, 459; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450).

  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Bei Vorliegen eines geeichten Geräts, welches durch geschultes Personal entsprechend den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt wurde, ist damit die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswerts indiziert mit der Folge, dass für die Annahme einer rechtlichen Unverwertbarkeit der Messergebnisse auch dann kein Raum verbleibt, wenn ein beauftragter Sachverständiger, etwa mangels Zugangs zu den patent- und urheberrechtlich geschützten Herstellerinformationen, die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt DAR 2015, 149 = BeckRS 2015, 04646; OLG Köln NZV 2013, 459 = DAR 2013, 530 = VerkMitt 2013, Nr. 62 = VRS 125 [2013] Nr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.07.2015 - 2(7) SsBs 212/15 [bei juris] und VRS 127 (2014), Nr. 60 = NZV 2015, 150; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 = DAR 2014, 38 = OLGSt StPO § 261 Nr. 21; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38 = ZfS 2013, 51; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450; KG VRS 118 [2010] Nr. 99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014 - 1 Rbs 50/14 [bei juris]).

    Die genaue Funktionsweise von Messgeräten ist den Gerichten auch in den Bereichen der Kriminaltechnik und der Rechtsmedizin nicht bekannt, ohne dass insoweit jeweils Zweifel an der Verwertbarkeit der Gutachten aufgekommen wären, die auf den von diesen Geräten gelieferten Messergebnissen beruhen (vgl. OLG Köln NZV 2013, 459; OLG Zweibrücken DAR 2013, 38; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 [bei juris] = SchlHA 2013, 450).

  • OLG Koblenz, 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertbarkeit einer …

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15
    Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät "Riegl FG21-P" erfüllt die Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 39, 291; 43, 277), d.h. eines durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahrens, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf derart festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (st.Rspr.; Anschluss u.a. an OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511 und KG VRS 116 [2009], 446).

    Rn. 13 3. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier eingesetzten Lasermessgerät Riegl FG21-P um eine solche in einem sog. standardisierten Messverfahren handelt (st.Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 02.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15 [unveröffentlicht]; siehe auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.01.2010 - 1 SsBs 127/09 [bei juris] = BeckRS 2010, 05511; KG VRS 116 [2009], 446), weil die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. hierzu rechtsgrundsätzlich BGHSt 39, 291 und BGHSt 43, 277).

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2015 - 2 (7) SsBs 212/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die …

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 507/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Beweiswürdigung; Anwendung des Grundsatzes in dubio pro …

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene …

  • BGH, 14.01.2009 - 2 StR 516/08

    BGH hebt Freisprüche in BSE-Tierfettverfahren auf

  • KG, 26.02.2010 - 3 Ws (B) 94/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens bei …

  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 409/75

    Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit - Relative …

  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei …

  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen …

    Die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt indiziert bei Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und Vorliegen eines geeichten Gerätes nämlich die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes, da ihr die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zukommt (OLG Bamberg, DAR 2016, 146).
  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei …

    Dies hat wiederum seinen Grund darin, dass zum einen der Bauartzulassung durch die ... die Qualität eines antizipierten Sachverständigengutachtens zukommt (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - Ss OWi 1041/14 = DAR2015, 149; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2014 - RBs 200/14 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 = DAR2016, 146), durch welches die generelle Eignung des Messgeräts überprüft und anerkannt wurde, und zum anderen durch die Eichung, durch welche die Zuverlässigkeit des verwendeten Messgeräts bestätigt wird.
  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei …

    bb) Nach alledem ist und bleibt es gerechtfertigt, eine von der PTB erteilte Zulassung mit der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung weiterhin als "antizipiertes Sachverständigengutachten" zu begreifen (vgl. neben OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss [OWi] 233/19 jeweils bei juris u.a. nur OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15 = DAR 2016, 146 = OLGSt StPO § 261 Nr. 23; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2016 - 2 Ss [OWi] 57/16 = VRS 130 [2016], Nr. 16 = DAR 2016, 404 = NStZ-RR 2016, 253 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss OWi 1041/14 = DAR 2015, 149, jeweils m.w.N.) mit der Folge, dass technische Messsysteme, deren Bauart von der PTB zur innerstaatlichen Eichung zugelassen sind, als "standardisierte Messverfahren" anzuerkennen sind.
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 1 RBs 115/18

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einem Freispruch vom Vorwurf einer mit …

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStz-RR 2009, 210 m.w.N.; Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015, Az. 2 Ss OWi 641/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 12).

    Rn. 28 Von der PTB als Bundesoberbehörde zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14, zitiert aus juris; OLG Bamberg DAR 2016, 146f).

    Rn. 29 Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang - wie zuvor bereits andere Oberlandesgerichte - ausdrücklich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt an, nach der der Bauartzulassung durch die PTB die Funktion eines Behördengutachtens im Sinne eines "antizipierten Sachverständigengutachtens" zukommt (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 04.12.2014,Az. 2 ss-Owi 1041/14, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.10.2015,Az. 2 Ss Owi 641/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 14; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.07.2015, Az. 2 SsBs 212/15, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 21.04.2017, Az. 1 OWi 2 Ss Bs 18/17, zitiert nach juris, insbesondere Rn. 7).

  • OLG Oldenburg, 18.04.2016 - 2 Ss OWi 57/16

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ES3.0; Anforderungen an ein sog. …

    Mit der amtlichen Zulassung des Messgerätes bestätigt die PTB nach umfangreichen messtechnischen, technischen und administrativen Prüfungen sowie Festlegung der Eichprozeduren, dass sie die Ermittlung des Messwertes auf Grundlage der in der Gebrauchsanweisung festgelegten Vorgehensweise einer Sachverständigenprüfung unterzogen und die Messergebnisse als innerhalb einer zulässigen Toleranz liegend eingestuft hat (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.10.2015, 2 Ss OWi 641/15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22

    Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts …

    Rn. 37 Für Messungen mit dem nicht dokumentierenden Laserhandmessgerät Riegl FG 21-P, das seit dem 18. November 1999 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen und in der Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. statt vieler: OLG Koblenz BeckRS 2010, 5511 = VRR 2010, 123; KG Berlin BeckRS 2010 = VRS 117, 197; OLG Bamberg BeckRS 2015, 19319 = DAR 2016, 146), gilt nichts anderes (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. September 2020, 201 ObOWi 991/20, bei juris).
  • OLG Koblenz, 01.02.2022 - 3 OWi 32 SsBs 99/21

    Vorlage an den BGH betr. das Recht des Betroffenen auf Vorlage der vollständigen …

    Auch wenn ein beauftragter Sachverständiger die genaue Funktionsweise nicht im Einzelnen nachvollziehen kann, bleibt an sich kein Raum für die Annahme rechtlicher Unverwertbarkeit einer ordnungsgemäß erfolgten Messung (…vgl. Thüringisches Oberlandesgericht, Beschl. 3 OLG 151 SsBs 2/18 v. 17.05.2018 - Rn. 15 n. juris; OLG Bamberg, Beschl. 2 Ss OWi 641/15 v. 22.10.2015 - Rn. 15 n. juris).
  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Die Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt indiziert bei Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und Vorliegen eines geeichten Gerätes nämlich die Richtigkeit des gemessenen Geschwindigkeitswertes, da ihr die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zukommt (OLG Bamberg, DAR 2016, 146).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2017 - 2 RBs 10/17

    Standardisiertes Messverfahren mit M5 Speed der Firma VDS Verkehrstechnik GmbH

    Rn. 24 Von der PTB zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14, zitiert aus juris; OLG Bamberg DAR 2016, 146f).
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen …

    Diese Begründung erscheint jedenfalls nicht (objektiv) willkürlich, zumal dann, wenn die behaupteten Fehlerquellen nicht in dem konkret durchgeführten Messvorgang selbst, sondern - wie hier - allgemein oder strukturell in der Messtechnik, der Messsoftware oder der Auswertesoftware des Messgeräts angelegt sein sollen, Zweifel an der Richtigkeit der Messung bei dem Tatrichter erst dann aufkommen müssen, wenn sich Umstände ergeben, die es im konkreten Einzelfall als plausibel erscheinen lassen, dass die Messung trotz der Zulassung des Messgeräts durch die PTB fehlerhaft sein könnte (vgl. OLG Frankfurt DAR 2015, 14; OLG Bamberg DAR 2016, 146; Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2016 - Ss RS 8/2016 (14/16 OWi) -, 21. April 2017 - Ss RS 13/2017 (26/17 OWi) - und vom 28. Juni 2017 - Ss RS 27/2017 (44/17 OWi) -).
  • BayObLG, 06.04.2020 - 201 ObOWi 291/20

    Standardisiertes Messverfahren: Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung …

  • OLG Köln, 29.08.2018 - 1 RBs 212/18

    Anforderungen an die Feststellungen einer Überschreitung der zulässigen …

  • AG Jülich, 02.11.2018 - 12 OWi 122/16

    Feststehen der Fahrereigenschaft des Betroffenen zum Tatzeitpunkt aufgrund der …

  • OLG Jena, 17.05.2018 - 3 OLG 151 SsBs 2/18

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer Geschwindigkeitsmessung mit …

  • OLG Bamberg, 20.01.2016 - 2 Ss OWi 1145/15

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrags im …

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2022 - 2 Rb 35 Ss 587/22

    Umgang mit Beweisantrag auf Vernehmung des Beifahrers bei …

  • OLG Hamburg, 12.03.2019 - 9 Rb 9/19

    Fahrverbot, beharrlicher Verstoß, Urteilsanforderungen, PoliscanSpeed

  • BayObLG, 07.01.2021 - 201 ObOWi 1683/20

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Atemalkoholmessung mittels …

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2024 - 2 ORbs 350 SsBs 574/24

    Rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs auf Einsicht in Messunterlagen

  • OLG Koblenz, 14.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 7/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2017 - Ss Rs 39/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, formeller Aktenbegriff

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - Ss Rs 13/17

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Behandlung …

  • BayObLG, 28.09.2020 - 201 ObOWi 991/20

    Standardisiertes Messverfahren, Riegel FG 21 P, Messunterlagen

  • OLG Köln, 11.05.2023 - 1 ORBs 130/23

    Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

  • OLG Brandenburg, 24.04.2025 - 1 ORbs 51/25

    Verfahrensrüge einer Verletzung des Anspruchs eines Betroffenen auf Gewährung …

  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 217/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Motorradfahrers: …

  • AG Eilenburg, 15.02.2024 - 8 OWi 501 Js 55734/23

    Bußgeldbescheid - Beschreibung des Tatortes bei Geschwindigkeitsverstößen auf …

  • AG Hanau, 29.04.2019 - 50 OWi 2255 Js 19808/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung mit Poliscan Speed FM 1

  • AG Freising, 22.02.2016 - 6 OWi 406 Js 43408/15

    ES 3.0 - Geschwindigkeitsmessung - Fahrlässigkeit

  • AG Gießen, 16.07.2020 - 521 OWi 902 Js 4028/20

    Zulassung eines Geschwindigkeitsmessgeräts

  • AG Eilenburg, 07.11.2019 - 8 OWi 956 Js 12907/19

    Geschwindigkeitsüberwachungsgerät LEIVTEC XV 3

  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi (119/16)
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