Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16 |
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§ 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 1 Abs. 4 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB; § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; § 5 Abs. 2 Nr. 2b BauGB; § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB
Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die Windenergiegewinnung; Herbeiführung einer Ausschlusswirkung gegenüber Vorhaben der Windenergienutzung im überwiegenden Teil des Gemeindegebietes; Darlegung des Entzugs bestimmter Flächen als sogenannte "harte ... - ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans (Windenergie) hier: Ausschlusswirkung gegenüber Vorhaben der Windenergienutzung - Normenkontrollverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die Windenergiegewinnung; Herbeiführung einer Ausschlusswirkung gegenüber Vorhaben der Windenergienutzung im überwiegenden Teil des Gemeindegebietes; Darlegung des Entzugs bestimmter Flächen als sogenannte "harte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Windparkplanung der Stadt Sulingen unwirksam
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Windparkplanung der Stadt Sulingen unwirksam
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beurteilung der Wirksamkeit der Flächennutzungsplanung für die Windenergiegewinnung; Herbeiführung einer Ausschlusswirkung gegenüber Vorhaben der Windenergienutzung im überwiegenden Teil des Gemeindegebietes; Darlegung des Entzugs bestimmter Flächen als sogenannte "harte ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
- BVerwG, 21.03.2018 - 4 BN 2.18
Papierfundstellen
- NuR 2018, 348
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (22)
- OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 12 KN 64/14
Flächennutzungsplan; Freileitung; Konzentrationsflächenplanung; Problemfeld; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Rn. 62 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62, …und Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838;… Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.Rn. 65 1. Entgegen ihrer Einordnung durch die Antragsgegnerin sind die Vorranggebiete für Natur- und Landschaft des hier noch maßgeblichen RROP 2004 des Landkreises H. nicht pauschal den "harten Tabuzonen" zuzuordnen (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 64 ff., vgl. auch: OVG LSA, Urt. v. 21.10.2015 - 2 K 109/13 -, juris, Rn. 51; Gem. RdErl.
Denn die Anpassungspflicht des § 1 Abs. 4 BauGB stellt grundsätzlich ebenfalls ein zwingendes rechtliches Hindernis für eine Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergie dar, soweit eine solche Darstellung keine Konkretisierung des Rahmens eines tendenziell gegenläufigen Ziels der Raumordnung mehr sein könnte, sondern sie dieses Ziel nicht unerheblich, namentlich in seinem Kern, beeinträchtigen würde (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 65, m. w. N.).
Die Festlegung eines Vorranggebietes hat nämlich die normative Steuerungswirkung eines Zieles der Raumordnung, sodass derartige Festlegungen grundsätzlich nach § 1 Abs. 4 BauGB eine Darstellung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen ausschließen und damit "harte Tabuzonen" begründen könnten (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 67, m. w. N.).
Rn. 67 Der Antragsgegnerin sind fachliche Beurteilungsspielräume und Einschätzungsprärogativen (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., Rn. 68, m. w. N.) zuzugestehen.
Insbesondere fehlt es hierfür auf der Ebene der Raumordnung an einer normativen Konkretisierung besonderer Schutzzwecke und dort verbotener Handlungen, an die sich anknüpfen ließe (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., Rn. 68, m. w. N.).
Es ist deshalb nicht zulässig, eine "harte Tabuzone" lediglich formal anhand des abstrakten Kriteriums "Festlegung als Vorranggebiet für Natur und Landschaft" zu identifizieren, dieses Kriterium aber in Wahrheit durch solche weiteren einzelfallbezogenen Erwägungen zu der natur- und landschaftsschutzfachlichen Wertigkeit davon erfasster Teilflächen "anzureichern", die sich nicht aus dem Inhalt der Festlegung selbst ergeben, sondern aus anderweitigen rechtlichen Einordnungen der Teilflächen abgeleitet werden, die ihrerseits eigenständige "Tabukriterien" bilden oder an diese angelehnt sind (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 69).
Rn. 77 3. Soweit die Antragstellerin kritisiert, dass Schutzabstände von 400 m um Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen sowie Einzelwohnanlagen im Außenbereich gelegt wurden, gilt Folgendes: Mangelt es an einer tragfähigen Tabuisierung der Flächen, an die für die Bemessung eines Schutzabstandes angeknüpft wurde, so liegt auch der Bemessung des Schutzabstandes keine tragfähige Bewertung der Schutzwürdigkeit des Schutzobjektes zugrunde (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 71) und ist daher die Herleitung eines daran anknüpfenden Schutzabstandes unschlüssig und damit rechtswidrig.
Denn mangelt es an einer tragfähigen Tabuisierung der Flächen, an die für die Bemessung eines Schutzabstandes angeknüpft wurde, so liegt der Bemessung des Schutzabstandes keine tragfähige Bewertung der Schutzwürdigkeit des Schutzobjektes zugrunde (Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., juris, Rn. 71).
Das ist ausreichend (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, a. a. O., Rn. 77, m. w. N.).
- BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11
Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.4.2013 - BVerwG 4 CN 2.12 -, NVwZ 2013, 1017 und v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 und 2.11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812 u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504;… Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654) muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde, anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die "weichen" Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, BVerwGE 145, 231;… BVerwG, Urt. v. 11.4.2013 - BVerwG 4 CN 2.12 -, NVwZ 2013, 1017).
Aus dem Erfordernis eines schlüssigen Planungskonzeptes (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, BVerwGE 145, 231 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 9) ergibt sich allerdings, dass Schutzabstände, die als "weiche Tabuzonen" um solche Flächen gelegt werden, die ihrerseits zu Unrecht als "harte Tabuzonen" betrachtet (und auch nicht hilfsweise als "weiche Tabuzonen" festgelegt) wurden, keine rechtliche Anerkennung finden können.
Ein Mangel ist offensichtlich, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Mitglieder des Rates über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, BVerwG 145, 231 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 16) - wie hier aus den vorgenannten Gründen.
Letzteres ist anzunehmen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel die Planung anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 -, a. a. O., m. w. N).
- OVG Niedersachsen, 03.12.2015 - 12 KN 216/13
Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Konzentrationsfläche; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Denn dem Vorhaben und der Erteilung eines positiven Vorbescheids steht dann die Ausschlusswirkung nicht mehr entgegen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 15, m. w. N.).Rn. 62 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62, und Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838;… Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.
Rn. 71 a) Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin schließt das Niedersächsische Landesraumordnungsprogramm 2012, wonach Wald wegen seiner vielfältigen Funktionen für Zwecke der Windenergienutzung nur ausnahmsweise in Anspruch genommen werden soll, wenn weitere Flächenpotentiale außerhalb des Waldes nicht zur Verfügung stehen und es sich um mit technischen Einrichtungen oder Bauten vorbelastete Flächen handelt (vgl. Abschnitt 4.2 Ziff. 04), für bewaldete Flächen eine Darstellung von Sondergebieten für Windenergieanlagen nicht schlechthin aus (Nds. OVG, Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25).
Die Anknüpfungen an Darstellungen der Flächennutzungsplanung ist hiernach nur als "weiches" Ausschlusskriterium möglich (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 27).
Eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (Urt. d. Sen. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 29, m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 12 KN 206/15
Windenergie; Windenergieanlage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Insbesondere kann nicht nachträglich ein Zusammenhang mit den Regelungen über die Erteilung von Waldumwandlungsgenehmigungen (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 52) hergestellt werden.Namentlich soweit dem nicht eine bereits vorhandene Bebauung oder die Festsetzungen wirksamer Bebauungspläne (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2007 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 31) entgegenstehen, kann er beispielsweise als Wohnbauflächen vorgesehene Bereiche als Sonderbauflächen für Windenergie darstellen.
Rn. 80 c) Dagegen ist es rechtens, einen Schutzabstand von 400 m zu vorhandenen Einzelwohnhäusern im Außenbereich als "harte Tabuzone" zu betrachten, wenn dieser Abstand (vgl. Standortkonzept, S. 24, letztes Aufzählungszeichen, i. V. m. S. 23, letztes Aufzählungszeichen) als zweifache - nicht dreifache - Gesamthöhe der optisch bedrängenden Wirkung von bis zu 200 m hohen Referenzanlagen begründet wird (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris, Rn. 34, m. w. N.).
Rn. 89 Aus den oben unter B) III. 2. b) und c) genannten Gründen wären mehr oder andere Flächen grundsätzlich für die Windenergienutzung in Betracht gekommen oder die dargestellten Sonderbauflächen für Windenergie hätten anders zugeschnitten werden können (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62).
- BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12
Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~ …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.4.2013 - BVerwG 4 CN 2.12 -, NVwZ 2013, 1017 und v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 und 2.11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (…Urt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812 u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504;… Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654) muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses hinsichtlich der Frage, ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde, anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die "weichen" Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (…BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 -, BVerwGE 145, 231; BVerwG, Urt. v. 11.4.2013 - BVerwG 4 CN 2.12 -, NVwZ 2013, 1017).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12
Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Rn. 62 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62, …und Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838;… Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11.4.2013 - BVerwG 4 CN 2.12 -, NVwZ 2013, 1017 und v. 13.12.2012 - BVerwG 4 CN 1.11 und 2.11 -, BVerwGE 145, 231), der sich der Senat angeschlossen hat (Urt. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.8.2013 - 12 KN 146/12 -, NuR 2013, 812 u. - 12 KN 22/10 -, NuR 2013, 808; v. 17.6.2013 - 12 KN 80/12 -, NuR 2013, 580; Beschl. v. 16.5.2013 - 12 LA 49/12 -, ZUR 2013, 504;… Urt. v. 14.5.2014 - 12 KN 29/13 -, NuR 2014, 654) muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.
- BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Als Festlegung von Vorbehaltsgebieten im Sinne des § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 ROG sind Festlegungen von "Vorsorgegebieten für die Forstwirtschaft" gerade nicht als Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 ROG einzuordnen, sondern nur als Grundsätze der Raumordnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.3.2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 43). - BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Sie sind disponibel, was sich daran zeigt, dass städtebauliche Gesichtspunkte hier nicht von vornherein vorrangig sind und der Plangeber die "weichen Tabuzonen" einer erneuten Betrachtung und Bewertung unterziehen muss, wenn er als Ergebnis seiner Untersuchung erkennt, dass er für die Windenergienutzung nicht substantiell Raum schafft (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.1.2008 - BVerwG 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - 7 D 105/14
Ausweisung einer Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen durch Änderung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Rn. 91 IV. Vor diesem Hintergrund kann unter anderem offen bleiben, ob die Antragsgegnerin - wozu der Senat in Übereinstimmung u. a. mit dem Windenergieerlass (Gem. RdErl.d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI vom 24.2.2016 - MU-52-29211 -, Nds. MinBl. 190 [209], Anlage 1, unter Nr. 2.8, i. V. m. Tabelle 3, unter Nr. 3.) neigt - Naturschutzgebiete zu Recht als "harte Tabuzonen" betrachtet hat und inwieweit die vorgenommene Einordnung von FFH-Gebieten als "harte Tabuzonen" den Bedenken begegnet, die das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen formuliert hat (vgl. OVG NRW, Urt. v. 5.7.2017 - 7 D 105/14.NE -, BauR 2017, 1653 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 61 f.). - BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02
Grundsätze der Abwägung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung; Verhältnis zu …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2017 - 12 KN 119/16
Dem Beweisersuchen der Antragstellerin stand unter anderem ein Beweisermittlungsverbot entgegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2002 - BVerwG 4 BN 51.02 -, NVwZ-RR 2003, 171 f., hier zitiert nach juris, Rn. 10). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.04.2013 - 4 K 24/11
Normenkontrolle gegen Festsetzungen im Regionalen Raumentwicklungsprogramm …
- BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
- OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07
Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche …
- OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 12 LB 243/07
Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der …
- OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 12 KN 80/12
Antragsbefugnis eines Unternehmens der Windenergie bzgl. Erwerbs von …
- OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 12 KN 29/13
Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 109/13
Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie
- OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 12 LA 49/12
Verplichtung zur Darstellung und Dokumentation des Unterschieds zwischen harten …
- OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 146/12
Anforderungen an die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen im …
- OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 12 LA 194/11
Voraussetzungen einer wirksamen, die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 …
- OVG Niedersachsen, 28.08.2013 - 12 KN 22/10
Rechtsschutzbedürfnis bezüglich einer durch eine neue Konzentrationsplanung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02
Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung
- OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16
Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; …
Rn. 169 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Urt. v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, BauR 2018, 1207 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 51; v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62;… v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28;… v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62;… und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838;… Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494;… zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. 2013, Rn. 166, 179) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.Rn. 173 aa) Zwar dürfte es keinen Bedenken begegnen, im Hinblick auf die optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen einen Schutzabstand als "harte Tabuzonen" zu betrachten, der um durch Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) - nicht Flächennutzungsplan (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 31) - als Siedlungsbereiche mit Wohnnutzung festgesetzte Flächen gelegt wird und das Zweifache - nicht Dreifache (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff. hier zitiert nach juris, Rn. 42) - der Gesamthöhe der Referenzanlage beträgt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 80; so auch: Gem. RdErl. [Windenergieerlass] d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI vom 24.2.2016 - MU-52-29211 -, Nds. MinBl. 190 [208], Anlage 1, unter Nr. 2.8, i. V. m. Tabelle 3, unter Nr. 1).
Eine derartige "Anreicherung" dieses Kriteriums stellt nämlich in Wahrheit eine grundlegende Abkehr von dessen ursprünglichem Abstraktionsgrad dar (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 69).
- OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 KN 182/17
Flächennutzungsplan; Konzentrationsflächenplanung; Landschaftsschutzgebiet; …
Rn. 103 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62;… Urt. v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18 und Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838;… Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.Denn es dürfte grundsätzlich geboten sein, dass nicht nur ausreichend geprüft, sondern auch durch schlüssige und substantiierte Darlegungen bereits in der Begründung des Flächennutzungsplans (oder durch diese konkret in Bezug genommene Unterlagen) dokumentiert wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.5.2018 - 4 BN 23.17 -, ZfBR 2018, 598 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 26, …und Beschl. v. 16.12.2019 - 4 BN 30.19 -, juris, Rn. 15), dass und inwieweit die Einordnung als harte Tabuzonen nicht allein auf dem Kriterium "EU-Vogelschutzgebiet", sondern auf dem Kriterium "EU-Vogelschutzgebiet mit zu erwartender erheblicher Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen" beruht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 91).
Die harte Tabuisierung der durch Flächennutzungsplanung dargestellten Bauflächen und Baugebiete im Sinne des § 5 BauGB, darunter insbesondere solche im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 (W), Nr. 2 (M), Nr. 4 (S) und Abs. 2 Nr. 11 (SO) BauNVO, lässt sich auf diese Weise nicht rechtfertigen, weil bei der Änderung eines Flächennutzungsplans der Plangeber bisherige auf der Ebene der Flächennutzungsplanung vorgenommene Darstellungen ändern darf (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 78).
Denn mangelt es an einer tragfähigen Tabuisierung der Flächen, an die für die Bemessung eines Schutzabstandes angeknüpft wurde, so liegt der Bemessung des Schutzabstandes keine tragfähige Bewertung der Schutzwürdigkeit des Schutzobjektes zugrunde (Nds. OVG, Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, a. a. O., juris, Rn. 82 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 05.03.2019 - 12 KN 202/17
Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP
Rn. 106 a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl.: Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866; und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470) muss einer gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 ROG a. F. bzw. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - und v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494;… zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne: Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 2. Aufl. Rdn. 166, 179) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.
- OVG Niedersachsen, 07.02.2020 - 12 KN 75/18
Normenkontrolle von Betreibern gegen den Windkraftteil eines RROP
Rn. 68 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris; v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953; v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470) muss einer gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 ROG a. F. bzw. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838; v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - und v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494;… zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne: Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 172, 175) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt.Rn. 91 Der Senat hat insoweit im Rahmen der Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans zu diesem Gesichtspunk abstrakt ausgeführt (Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 67):.
Der Senat hat bereits mehrfach (vgl. Urt. d. Sen. v. v. 7.11.2017 - 12 KN 107/16 - Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 91 m. w. N.) ausgeführt, dass aus seiner Sicht Überwiegendes dafürspricht, diese als "harte Tabuzonen" zu betrachten (so auch: Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI vom 24.2.2016 - MU-52-29211 -, Nds. MBl. S. 190, 209, Anlage 1, unter Nr. 2.8, i. V. m. Tabelle 3, unter Nr. 3.)".
- OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 159/18
Abwägungsmaterial; Ausschlusszone; Ermessensunterschreitung; …
Rn. 39 (b) Die Flächennutzungspläne der Samtgemeinde A-Stadt und der Stadt J. seien außerdem durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht [teilweise] für unwirksam erklärt worden (vgl. Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, RdL 2018, 59 ff. bzw. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier jeweils zitiert nach juris), weil das jeweilige ihnen zugrundeliegende gesamträumliche Planungskonzept nicht den rechtlichen Vorgaben genügt habe.Indiziell bestätigt wird dies unter anderem dadurch, dass der Antragsgegner in der Begründung des RROP 2016 (in BA 2) nicht erwähnt bzw. erkennen lässt, dass die einschlägigen Flächennutzungsplanungen der Samtgemeinde A-Stadt und der Stadt J. während des Verfahrens zur Aufstellung des RROP 2016 durch Normenkontrollurteile des erkennenden Senats (Urt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, RdL 2018, 59 ff., bzw. Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, NuR 2018, 348 ff., hier jeweils zitiert nach juris) hinsichtlich ihrer Ausschlusswirkung für unwirksam erklärt worden waren und inwiefern er daraufhin geprüft hätte, ob und mit welchem Ergebnis den dafür verantwortlichen Planungsmängeln abgeholfen worden sei.
- OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 144/17
Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; räumlicher Geltungsbereich; …
Rn. 53 Dies gilt schon deshalb, weil die Antragsgegnerin nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsurt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62, m. w. N.) ihrer Konzentrationszonenplanung ein Planungskonzept zu Grunde zu legen hat, in dessen erstem Arbeitsschritt diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln sind, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.Als solches ist es rechtswidrig, weil bei einer Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 150 m mit 500 m, also mehr als 3 H, dann ein viel zu großer Abstand gewählt wurde, er sich zudem zu Unrecht nicht nur auf Wohn- bzw. vergleichbar schutzwürdige Bebauung, sondern auf alle "Siedlungsbereiche" bezieht (vgl. zuletzt bezogen auf ein RROP: Senatsurt. v. 7.11.2017 - 12 KN 107/16 - Bl. 12 ff. des Urteilsabdrucks) und hierzu schließlich zu Unrecht ausdrücklich auch noch zukünftige Bebauung (vgl. Senatsurt. v. 26.10.2017, a.a.O., Rn. 78 f.) gerechnet worden ist.
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2020 - 3 S 526/20
Änderung eines Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für …
Insbesondere fehlt es hierfür auf der Ebene der Raumordnung an einer normativen Konkretisierung besonderer Schutzzwecke und dort verbotener Handlungen, an die sich anknüpfen ließe (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 - juris Rn. 67 …und Urt. v. 23.06.2016 - - juris Rn. 68). - OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 12 KN 226/17
Bekanntmachungsmangel; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan; Gebot der …
Rn. 69 Hinsichtlich des anzuwendenden Prüfungsmaßstabs ist nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Urt. vom 5.3.2018 - 12 KN 144/17 -, juris; vom 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris; vom 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, juris;… vom 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62, …und vom 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18;… vgl. zur Regionalplanung: Senatsurt. v. 7.11.2017 -12 KN 107/16 - sowie dazu zusammenfassend BVerwG, Beschl. v. 30.1.2019 - 4 BN 4/18 -, juris, Rn. 6, m. w. N.) von Folgendem auszugehen:.Rn. 104 Der Senat in seiner von den Beteiligten unterschiedlich verstandenen Rechtsprechung entschieden, dass solche Vorranggebiete für Natur- und Landschaft nicht pauschal den harten Tabuzonen zuzuordnen sind (Urt. v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 65 f.), und insoweit ausgeführt:.
- OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 12 KN 51/20
Bestimmmtheit; Darstellung; Festlegung; Konzentrationsflächenplanung; RROP; …
Rn. 89 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 169, Urt. v. 15.3.2018 - 12 KN 38/17 -, BauR 2018, 1207 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 51; v. 26.10.2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 62;… v. 13.7.2017 - 12 KN 206/15 -, BauR 2017, 1953 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28;… v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 1866 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 62;… und v. 3.12.2015 - 12 KN 216/13 -, BauR 2016, 470 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 18) ist in rechtlicher Hinsicht von Folgendem auszugehen: Einer nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglichen Konzentrationsflächenplanung muss ein anhand der Begründung/Erläuterung sowie der Aufstellungsunterlagen und Verfahrensakten nachvollziehbares (vgl. u. a. Urt. d. Sen. v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 -, BauR 2014, 838;… Urt. v. 28.1.2010 - 12 LB 243/07 - Urt. v. 11.7.2007 - 12 LC 18/07 -, BRS 71 Nr. 106; Beschl. v. 29.8.2012 - 12 LA 194/11 -, NordÖR 2012, 494;… zur Übertragbarkeit der diesbezüglichen Anforderungen an Flächennutzungspläne auf Raumordnungspläne vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 172) schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde liegen, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt. - OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2021 - 8 C 11151/20
Konzentrationsflächenplanung der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fehlerhaft
Die Frage, ob die Antragsgegnerin bestimmte Flächen zu Unrecht als sog. "harte Tabuzonen" bestimmt und damit fälschlich der planerischen Abwägung entzogen hat, betrifft vielmehr den Abwägungsvorgang und ist daher im Zusammenhang mit der Prüfung auf Abwägungsmängel zu untersuchen (vgl. dazu z. B. OVG NDS, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 12 KN 119/16 -, juris, Rn. 63 ff.). - OVG Niedersachsen, 12.04.2021 - 12 KN 11/19
Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konfliktbewältigung; …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 12 KN 152/17
Antragsänderung; Ausschlusswirkung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsmangel; …
- OVG Niedersachsen, 15.03.2018 - 12 KN 38/17
Konzentrationsfläche; Konzentrationsflächenplanung; Liegenschaftskataster; …
- OVG Niedersachsen, 18.05.2020 - 12 KN 243/17
Ausfertigung; Konzentrationsflächenplanung; Regionales Raumordnungsprogramm; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11527/17
Anforderungen an die abwägungsfehlerfreie Erstellung eines gesamträumlichen …
- OVG Niedersachsen, 19.06.2019 - 12 KN 64/17
Normenkontrolle gegen Konzentrationsflächenplanung in einem Flächennutzungsplan …
- OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 12 MN 26/19
Anordnungsgrund; Nachteil; Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren; …
- OVG Niedersachsen, 28.12.2022 - 12 KN 101/20
Normenkontrollklage gegen ein als Satzung beschlossenes regionales …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2026 - 5 KN 59/21
Landesverordnung für den Regionalplan für den Planungsraum III in …
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