Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 31.03.1949 - I ZS 205/48 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 370
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 24.09.2001 - II ZR 289/00
Ausschluß eines der Vertreterversammlung angehörenden Mitglieds einer …
Entgegen den Darlegungen der Revision kann die für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nach überwiegender Ansicht geltende Regelung des § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 GenG (RGZ 128, 87, 90; BGHZ 31, 192, 195; OGHZ 1, 370, 375 f.;… Bauer in: Schubert/Steder/Bauer, Genossenschaftshandbuch Bd. 2 1973, § 68 Rdn. 18;… Beuthien, GenG 13. Aufl. § 68 Rdn. 19;… Pöhlmann in: Hettrich/Pöhlmann, GenG 2. Aufl. § 68 Rdn. 19;… Schaffland: in Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland, GenG 33. Aufl. § 68 Rdn. 83, a.A. Müller, GenG § 68 Rdn. 67, 71 m.w.N.), die im Interesse der Arbeitsfähigkeit dieser Organe ein Wiederaufleben des Amtes auch nach rechtskräftiger Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses nicht zuläßt, für das Vertreteramt nicht maßgeblich sein. - BGH, 26.02.1996 - II ZR 77/95
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ausschließung eines Genossenschafts-Mitglieds
Allen weiteren bisher ergangenen Entscheidungen lagen Vorstandsbeschlüsse zugrunde (RG, DR 1940, 2013; BGHZ 27, 297, 298; OGH, OGHZ 1, 370, 375; OLG Celle, ZfgG 1965, 58, 59 m. zust. Anm. Pleyer; OLG Köln, ZfgG 1966, 307, 308). - BGH, 22.09.1960 - II ZR 59/60
Wirksamkeit eines Ausschlusses aus einer Genossenschaft - Eintragung einer …
Grundsätzlich kann die Ausschließung eines Genossen von den ordentlichen Gerichten nicht nachgeprüft werden, falls das betroffene Mitglied nicht den satzungsmäßigen Rechtsbehelf ergriffen hat (RG JW 1936, 2071; RGZ 171, 205, 206; OGHZ 1, 370, 373; vgl. auch BGHZ 27, 297, 298 [BGH 22.05.1958 - II ZR 316/56]; und für den Verein: RGZ 85, 355).So braucht der statutarisch vorgesehene Rechtsmittelweg nicht eingehalten zu werden, wenn die Genossenschaft die Entscheidung des Rechtsmittelorgans böswillig verhindert oder ungebührlich verzögert (RG JW 1915, 1424; 1932, 1197; Recht 1925 Nr. 2), wenn das genossenschaftsinterne Berufungsorgan längere Zeit untätig bleibt (RG JW 1915, 1424; Recht 1925 Nr. 2) oder eine Entscheidung ablehnt (RG JW 1936, 2071) oder wenn das Ergebnis des satzungsmäßigen Rechtsmittels von vornherein feststeht und daher nur eine leere Formalität bedeuten würde (OGHZ 1, 370, 374/75).
Machte er von der genossenschaftsintern gegebenen Rechtsmittelbefugnis keinen Gebrauch, so war es so anzusehen, als sei er freiwillig ausgetreten und als habe er sich dem Ausschließungsbeschluß unterworfen (OGHZ 1, 370, 374; RGZ 85, 355, 357; ROHG 22, 103; OLG 34, 352).
- BGH, 23.11.1959 - II ZR 193/57
Ausschließung eines Aufsichtsratsmitgliedes aus einer Genossenschaft
Bei diesen Wirkungen bleibt es auch, wenn die Ausschließung zwar von dem hierfür zuständigen Organ vorgenommen, aber grundlos ist und darum durch das Prozeßgericht für unwirksam erklärt wird (RGZ 128, 87, 90; OGHZ 1, 370, 375/76 m.w.Nachw.; Lang/Weidmüller, GenG § 68 Anm. 6).Es hat hierbei verkannt, daß der das Genossenschaftsrecht beherrschende Grundsatz der freien Selbstverwaltung (OGHZ 1, 370, 373; BGHZ 18, 334, 336) [BGH 26.10.1955 - VI ZR 90/54] die Genossenschaft nicht dazu berechtigt, die Machtstellung von Aufsichtsrat und Vorstand, und sei es auch nur mittelbar, in der Weise zu verändern, daß die Gefahr besteht, daß die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine irgendwie geartete Abhängigkeit vom Vorstand geraten.
- BGH, 15.12.1951 - II ZR 137/51
Aufsichtsratsbeschluß einer Genossenschaft
Der Beschluss ist daher nichtig (…Parisius-Crüger-Crecelius GenG 10. Aufl § 36 Anm. 5;… Lang-Weidmüller a.a.O. § 36 Anm. 4;… für die Aktiengesellschaft: Staub-Pinner HGB 14. Aufl § 246 Anm. 19 b Gedow-Heinichen-W. Schmidt AktG § 87 Anm. 27; RGZ 66, 369 [371]; OGHZ 1, 370 [378]).Nunmehr muss der Aufsichtsrat erneut und in gesetz- und satzungsgemässer Besetzung über die Berufung des Klägers entscheiden (OGHZ 1, 370 [379]).
- BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58 Die Mitglieder einer Genossenschaft haben allerdings im genossenschaftsinternen Ausschließungsverfahren auch ohne dahingehende Satzungsbestimmung Anspruch auf rechtliches Gehör (RG DR 1940, 2013; OGHZ 1, 370, 375).
Die Mitglieder einer Genossenschaft haben allerdings im genossenschaftsinternen Ausschließungsverfahren auch ohne dahingehende Satzungsbestimmung Anspruch auf rechtliches Gehör (RG DR 1940, 2013; OGHZ 1, 370, 375).
- BGH, 26.10.1955 - VI ZR 90/54
Einberufung einer Genossenschafts-Versammlung
Sein Eingreifen würde den Grundsatz der freien Selbstverwaltung der Genossenschaft (OGHZ 1, 370 [373]) verletzen und wäre daher unzulässig gewesen. - BGH, 21.12.1955 - VI ZR 256/54
Rechtsmittel
Allein die Rechtsprechung hat anerkannt, daß unter besonderen Umständen auch ein schutzwürdiges Interesse einer Partei anzuerkennen ist, die Feststellung zu beantragen, daß zwischen dem Beklagten und einem Dritten ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht (OGHZ 1, 370 [378]; Stein-Jonas-Schönke II, 3 zu § 256 ZPO). - BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 4/58 Die Feststellung eines nicht unter den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses kann daher grundsätzlich verlangt werden, wenn dem Kläger für ein solches Begehren ein Rechtsschutzinteresse zur Seite steht, das immer dann gegeben ist, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse an alsbaldiger gerichtlicher Klarstellung gerade auch dem Beklagten gegenüber hat, wenn also seine Rechtslage durch die tatsächlicher Ungewißheit darüber, ob zwischen dem Beklagten und dem Dritten ein Rechtsverhältnis besteht, gefährdet wird (RG Gruchot 68, 333; GRUR 1932, 1049; RGZ 128, 92, 94; 142, 223, 226; 170, 358, 374; OGHZ 1, 370, 378;… BGH Urt. v. 3. Dezember 1954 - V ZR 114/53 - LM ZPO § 256 Nr. 25;… Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 256 Anm. II 3;… Rosenberg 7. Aufl. § 86 II 1 b; Wieczorek ZPO § 256 Anm. B III a 1).
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