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Rechtsprechung
   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.07.1948 - ZS 8/48   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1948,1361
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.07.1948 - ZS 8/48 (https://dejure.org/1948,1361)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 01.07.1948 - ZS 8/48 (https://dejure.org/1948,1361)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 01. Juli 1948 - ZS 8/48 (https://dejure.org/1948,1361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • degruyter.com

    BGB §§ 157, 242, 426, 2058, 2059 Abs. 2 Verordnung Nr. 92 der Militär- regierung, Anweisung 29 der Militärregierung. — Zentral-Justizblatt 1947 S. 42 und 114, 1948, S. 5.

  • degruyter.com

    BGB §§ 157, 242, 426, 2058, 2059 Abs. 2 Verordnung Nr. 92 der Militärregierung, Anweisung 29 der Militärregierung. — Zentral-Justizblatt 1947 S. 42 und 114, 1948, S. 5.

Papierfundstellen

  • OGHZ 1, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Diese Auffassung hat aber bereits der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone aufgegeben (OGHZ 1, 42, 46 f.; 1, 161, 163).

    Tut das ein Miterbe ausnahmsweise nicht, oder ist er - wie in dem Fall OGHZ 1, 42 - sogar leistungsbereit, dann bietet § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB keine geeignete Grundlage, die in § 2058 BGB angeordnete gesamtschuldnerische Haftung der Miterben im Verhältnis zu Miterbengläubigern allgemein in eine Teilhaftung umzuwandeln (…vgl. z.B. MünchKomm-Dütz, BGB § 2058 Rdn. 28).

  • OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer …

    Der Versuch des RG, die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben gegenüber einem Miterbengläubiger für die Zeit bis zur Teilung des Nachlasses zurückzudrängen, dient, wie bereits der OGH erkannt hat, nur dem Schutz der übrigen Miterben (OGHZ 1, 42 (47)).

    Tut das ein Miterbe ausnahmsweise nicht, oder ist er - wie in dem Fall OGHZ 1, 42 - sogar leistungsbereit, dann bietet § 426 I 1 BGB keine geeignete Grundlage, die in § 2058 BGB angeordnete gesamtschuldnerische Haftung der Miterben im Verhältnis zu Miterbengläubigern allgemein in eine Teilhaftung umzuwandeln (…vgl. Dütz, in: MünchKomm, § 2058 Rdnr. 28).

  • OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96

    Gesamthandklage auf Teilung des Nachlasses

    Diese Auffassung hat aber bereits der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone [OGH] aufgegeben (OGHZ 1, 42 [46]; 1, 161 [163]).Der BGH ist der Linie des RG ebenfalls nicht gefolgt (BGH, WM 1963, 762 = NJW 1963, 1611 = JZ 1964, 722 [723] mit zust. Anmerkung von Bötticher).

    Tut das ein Miterbe ausnahmsweise nicht, oder ist er - wie in dem Fall OGHZ 1, 42 - sogar leistungsbereit, dann bietet § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB keine geeignete Grundlage, die in § 2058 BGB angeordnete gesamtschuldnerische Haftung der Miterben im Verhältnis zu Miterbengläubigern allgemein in eine Teilhaftung umzuwandeln (…vgl. z. B. Münch-Komm/Dütz, BGB , § 2058 Rdn. 28).

  • BGH, 21.10.1954 - IV ZB 68/54

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsmeinung stehe aber im Widerspruch zu der herrschenden Ansicht (…RGRK 9. Aufl. § 1143 Anm. 1;… Palandt BGB 13. Aufl. § 1143 Anm. 2), sie sei auch vom Kammergericht in KGJ 50, A 206 und vom Obersten Gerichtshof für die Britische Zone in OGHZ 1, 42 vertreten worden.

    Der Oberste Gerichtshof spricht in der streitigen Frage in OGHZ 1, 42 aus, daß, wenn der Miterbe, der zugleich persönlicher Schuldner einer durch eine Hypothek an einem Nachlaßgrundstück gesicherten Forderung sei, diese Schuld zurückbezahle, die Forderung gemäß § 426 Abs. 2 BGB und damit auch die Hypothek in Höhe seiner Rückgriffsansprüche gegen die anderen Miterben zu entsprechenden Teilbeträgen erwerbe und daß die Forderung in Höhe seines eigenen Schuldanteils gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlösche.

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 192/50

    Pflichtteilsanspruch und Währungsverfall

    Die Verordnung, Nr. 92 hat die Rechtslage nicht geändert, sondern die Fortgeltung des Satzes "Mark gleich Mark" nur klargestellt (OGHZ 1, 42 [50]; OLG Hamburg HER 1950, 421 f; 1951, 236 f).
  • BGH, 12.01.1972 - IV ZR 1209/68

    Übernahme der Darlehensverbindlichkeit - Vollständige Übernahme eines …

    Als Miterbengläubiger mußte er sich den ihn selbst als Miterben treffenden Anteil von 1/8 abziehen lassen (RGZ 150, 344, 347; OGHZ 1, 42, 47;… Erman/Bartholomeyczik BGB 4. Aufl. § 2058 Anm. 4).
  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 226/53

    Rechtsmittel

    Der Kläger zu 1 ist daher berechtigt, von der beklagten Ehefrau als Miterbin auf Grund ihrer nach § 2058 BGB gesamtschuldnerischen Haftung die Verschaffung des ihm von dem Erblasser ausgesetzten Vermächtnisses zu verlangen (vgl. auch OGHZ 1, 42 f [46, 47] und 161 f [163]).
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