Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05   

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https://dejure.org/2005,3433
OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05 (https://dejure.org/2005,3433)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.07.2005 - 19 U 4/05 (https://dejure.org/2005,3433)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 19 U 4/05 (https://dejure.org/2005,3433)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JurPC

    BGB §§ 631 ff.
    Anforderungsprofil einer Individualsoftware

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Softwareleistungen; Gewährleistungshaftung bei Softwareleistungen; Softwareerstellung als Werkvertrag; Verletzung einer Aufklärungspflicht oder Beratungspflicht bei Softwareleistungen; Anforderungen an ...

  • kanzlei.biz

    Beratungspflicht des Auftragnehmers bei der Erstellung von Individualsoftware

  • Judicialis

    BGB a.F. § 631; ; BGB a.F. § 633; ; BGB a.F. § 634; ; BGB a.F. § 635

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 631 § 633 § 634 § 635
    Beweislast des Bestellers von Computersoftware bei Gewährleistungsansprüchen - Mitwirkungspflicht des Unternehmers bei Erstellung des Anforderungsprofils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Frage, wer bei einer Softwareentwicklung rechtlich für die Erstellung des Pflichtenhefts zuständig ist

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Anforderungsprofil einer Individual-Software im Hinblick auf Mängel

Besprechungen u.ä.

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Anforderungsprofil einer Individual-Software im Hinblick auf spätere Mängel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92

    Leistungsbeschreibung durch den Besteller einer EDV-Konfiguration - "EDV für die

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1745, 1746) - auch der des erkennenden Senates (NJW-RR 1993, 1529) - liegt ein Werkvertrag immer dann vor, wenn die Computersoftware für einen speziellen Verwendungs- und Aufgabenzweck eines konkreten Anwenders erstellt und diesem auf Dauer überlassen wird.

    Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462).

    Die Klägerin war damit zumindest ein in der Anwendung der EDV erfahrener Laie, von dem die Beklagte hinreichend präzise Angabe darüber, welche Leistungen die Anlage in bestimmten Punkten erbringen sollte, erwarten konnte (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530).

  • OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 215/92

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages nach erfolgtem

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
    Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 105/93

    Eintritt des Verzuges bei Unterlassen der Mitwirkung des Gläubigers;

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1745, 1746) - auch der des erkennenden Senates (NJW-RR 1993, 1529) - liegt ein Werkvertrag immer dann vor, wenn die Computersoftware für einen speziellen Verwendungs- und Aufgabenzweck eines konkreten Anwenders erstellt und diesem auf Dauer überlassen wird.
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 228/97

    Pflicht des Softwareherstellers zur Mitwirkung bei der Erstellung des

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
    Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52).
  • OLG Köln, 26.08.1994 - 19 U 278/93
    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
    Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
    Dies ergibt sich aus dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass der Anspruchsteller die für ihn günstigen anspruchsbegründenden Umstände darlegen und beweisen muss (s. nur BGH NJW 1991, 1052, 1053).
  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 U 26/07

    Rücktritt vom Werkvertrag wegen Unmöglichkeit der Datenanpassung zwischen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin in der Berufung zitierten Entscheidung des OLG Köln (OLG-Report 2005, 642).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.06.2005 - 16 W 54/05   

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https://dejure.org/2005,5383
OLG Celle, 23.06.2005 - 16 W 54/05 (https://dejure.org/2005,5383)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.2005 - 16 W 54/05 (https://dejure.org/2005,5383)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 16 W 54/05 (https://dejure.org/2005,5383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 Nr. 1 InsO; § 176 Abs. 1 VVG
    Absonderungsrecht an dem für die Insolvenzmasse vereinnahmten Rückkaufswert aus einer Kapitallebensversicherung; Nebeneinanderbestehen der Ansprüche aus einer Versicherung für den Todesfall und den Erlebensfall; Recht auf den Rückkaufswert als andere Erscheinungsform des ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Absonderungsrecht an dem für die Insolvenzmasse vereinnahmten Rückkaufswert aus einer Kapitallebensversicherung; Nebeneinanderbestehen der Ansprüche aus einer Versicherung für den Todesfall und den Erlebensfall; Recht auf den Rückkaufswert als andere Erscheinungsform des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lebensversicherung - Sicherungsabtretung - Insolvenz

  • Judicialis

    InsO § 51

  • rechtsportal.de

    InsO § 51
    Abtretung der Todesfallansprüche aus Lebensversicherung und Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 02.12.2004 - 13 U 1569/04

    Behandlung einer Lebensversicherung auf den Todesfall mit widerruflichem

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 16 W 54/05
    Die vom Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Dresden (Urt. v. 2. Dezember 2004, 13 U 1569/04) rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn sie betrifft in einem entscheidenden Punkt einen hier nicht vorliegenden Fall.
  • BGH, 18.06.2003 - IV ZR 59/02

    Erwerb von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag bei Einräumung eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 16 W 54/05
    Das Recht auf den Rückkaufswert ist nur eine andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 2003, IV ZR 59/02, NJW 2003, 2679).
  • LG Bonn, 14.11.2007 - 5 S 137/07

    Lebensversicherung - Umfang der Abtretung für den Fall des Todes

    Werden in einer Vereinbarung die Rechte des Versicherrungsnehmers aus der Lebensversicherung im Falle des Todes abgetreten und wird wird auf den Rückkaufswert im Vertragstext keinen Bezug genommen, so wird der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswert regelmäßig nicht mit abgetreten ( Weiterentwicklung zu BGH NJW 2007, 2320, Abweichung von OLG Celle OLGR 2005, 642).

    Danach kann offen bleiben, ob - wie die Beklagte meint - der Anspruch auf die Todesfallsumme ein durch den Erlebensfall auflösend bedingter Anspruch auf die Versicherungssumme ist und das Recht auf den Rückkaufswert als lediglich andere Erscheinungsform des Rechts auf die Versicherungssumme dem Todesfall zuzuordnen ist (BGH v. 17.02.1966 - II ZR 286/63 - NJW 1966, 1071; OLG Celle v. 23.06.2005 - 16 W 54/05 - OLGR 2005, 642).

    Werden - wie vorliegend - in einer Vereinbarung die Rechte des Versicherungsnehmers aus der Lebensversicherung im Falle des Todes abgetreten und wird auf den Rückkaufswert im Vertragstext keinen Bezug genommen, so wird der Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufswerts regelmäßig nicht mit abgetreten (a.A. OLG Celle v. 23.06.2005 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2006 - 16 U 187/05

    Anspruchsinhaber des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung auf den Todesfall

    Das mag es rechtfertigen, beim Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass bei einer Abtretung nur des Todesfallanspruchs dem Zessionar auch der Anspruch auf den Todesfall schon gegenwärtig zustehen soll (vgl. Lind/Stegmann, VersR 1998, 433, 434; vgl. hierzu auch OLG Celle, ZinsO 2005, 890 = OLGR 2005, 642).

    g) Die von der Klägerin in erster Instanz angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juni 2005 (ZinsO 2005, 890 = OLGR 2005, 642) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • OLG Hamburg, 08.11.2007 - 9 U 123/07

    Absonderungsrecht am Rückkaufswert einer Lebensversicherung bei sicherungshalber

    Auch wenn man mit dem Kläger - entgegen den Auffassungen der Oberlandesgerichte Celle (vgl. RuS 2007, 295) und Hamm (vgl. Anl. K 5) in ihren Entscheidungen vom 23.6.2005 bzw. 12.11.2004 - davon ausgehen würde, dass der Anspruch auf den Rückkaufswert nicht ohnehin den Ansprüchen auf den Todesfall (nach dem Wortlaut der Anl. K 4 sind nur diese abgetreten worden), sondern den Erlebensfall-Ansprüchen zuzuordnen ist, ändert dies am Ergebnis im vorliegenden Fall nichts.
  • LG Hamburg, 12.07.2010 - 302 O 270/09

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Kündigung einer vorher zur Sicherung einer

    Daraus folgt aber nicht, wie das OLG Celle in der von der Beklagten zitierten Entscheidung vom 23. Juni 2005 ( 16 W 54/05 ) annimmt, dass der Anspruch auf den Rückkaufswert entweder den Todes- oder den Erlebensfallleistungen zuzurechnen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04   

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https://dejure.org/2005,7689
OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04 (https://dejure.org/2005,7689)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.05.2005 - 3 W 165/04 (https://dejure.org/2005,7689)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 (https://dejure.org/2005,7689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung ; Vollstreckbarerklärung eines in Belgien ergangenen Versäumnisurteils, wenn dem Beklagten das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht und das daraufhin ergangene Versäumnisurteil öffentlich zugestellt ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung eines belgischen Versäumnisurteils

  • Judicialis

    EuGVO Art. 34 Nr. 1; ; EuGVO Art. 34 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Vollstreckung eines in Belgien erwirkten Versäumnisurteils bei nicht rechtzeitiger Zustellung der "Vorladung" zur Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 15. Dezember 2004 - 3 W 207/04 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • OLG München, 28.05.1974 - 24 W 418/74
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Der Einholung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts vor der Entscheidung durch den Senat bedarf es nicht, da eine Befugnis für das die Vollstreckung zulassende Gericht zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde nach allgemeiner Ansicht nicht besteht (BtDrS 11/351, 22; Zöller/Geimer, ZPO, 24. Aufl., § 11 Rdnr. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 43 EuGVO Rdnr. 10; OLG München NJW 1975, 504; Senat in ständiger Rechtsprechung, beispielsweise OLGR 2004, 260; OLG Köln, NJOZ 2004, 3367, 3369).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Damit das Verbot der Nachprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre Gesetzmäßigkeit gewahrt bleibt, muss es sich bei diesem Verstoß um eine offensichtliche Verletzung einer in der Rechtsordnung des Vollstreckungsstaates als wesentlich geltenden Rechtsnorm oder eines dort als grundlegend anerkannten Rechts handeln (EuGH, Urteil vom 28. März 2000 - Rs. C-7/98 [Dieter Krombach/Andre Bamberski], NJW 2000, 1853).
  • OLG Köln, 25.06.2004 - 16 W 21/04

    Unzuständigkeit der Kammer für Handelssachen für die Klauselerteilung auf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Der Einholung einer Abhilfeentscheidung des Landgerichts vor der Entscheidung durch den Senat bedarf es nicht, da eine Befugnis für das die Vollstreckung zulassende Gericht zur Abhilfe einer gegen seine Entscheidung gerichteten Beschwerde nach allgemeiner Ansicht nicht besteht (BtDrS 11/351, 22; Zöller/Geimer, ZPO, 24. Aufl., § 11 Rdnr. 4; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 7. Aufl., Art. 43 EuGVO Rdnr. 10; OLG München NJW 1975, 504; Senat in ständiger Rechtsprechung, beispielsweise OLGR 2004, 260; OLG Köln, NJOZ 2004, 3367, 3369).
  • OLG Stuttgart, 02.12.2004 - 13 U 133/04

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die öffentliche Zustellung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Geht man von der Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung des Versäumnisurteils aus, etwa weil ein vorheriger Zustellversuch an die sich aus dem Handelsregister ergebende Adresse des Geschäftsführers der Beklagten unterblieben ist (OLG Stuttgart MDR 2005, 472), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Köln, 17.05.2002 - 16 W 13/02

    Kein originärer Einzelrichter im Beschwerdeverfahren nach der EuGVVO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 15. Dezember 2004 - 3 W 207/04 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
    Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragsgegnerin die Zustellung vereitelt hätte, mit der Folge, dass sie sich nach Treu und Glauben nicht auf den Versagungsgrund des Art. 34 Nr. 2 EuGVO berufen könnte (vgl. in diesem Zusammenhang BGH IPRax 1993, 324).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    Dies entspricht der in der Literatur mehrheitlich vertretenen Auffassung, wonach ein unterlassener Rechtsbehelf im Sinne des Art. 34 Nr. 2 EuGVVO vorliegt, wenn er im Urteilsstaat aufgrund der fehlerhaften Zustellung eröffnet ist (MünchKomm-ZPO/Gottwald, 3. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 33; Prütting/Gehrlein/Schinkels, ZPO Art. 34 EuGVVO Rn. 10; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 30. Aufl. § 34 EuGVVO Rn. 13; Hk-ZPO/Dörner, Art. 34 EuGVVO Rn. 20; Kroppholler, aaO Rn. 43; Rauscher/Leible, aaO Rn. 40; Gebauer/Wiedmann, Zivilrecht unter europäischem Einfluss Art. 34 EuGVVO Rn. 180; noch weiter gehend Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht Art. 34 EuGVVO Rn. 94, der ausführt, der Beklagte müsse "jederlei" nach dem Recht des Erststaates zulässigen Rechtsbehelf einlegen; einschränkend OLG Zweibrücken, IPRax 2006, 487, 489; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht 3. Aufl. Art. 34 EuGVVO Rn. 19, nach deren Auffassung es einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren bedeuten würde, wenn der Schuldner gehalten wäre, auch nach Zustellung des Titels im Vollstreckbarerklärungsverfahren Rechtsbehelfe einzulegen).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Die Einholung einer Abhilfeentscheidung durch das Landgericht vor der Entscheidung durch den Senat war nicht angezeigt, weil dem die Vollstreckung zulassenden Gericht nach allgemeiner Ansicht keine Befugnis zur Abhilfe zukommt (vgl. BT-Drucks. 11/351 S. 22; OLG München, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 24 W 418/74 -, NJW 1975, 504, 505; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 6. Aufl., EuGVÜ Art. 37 Rn. 2; Schlosser, EuGVÜ, 1996, EuGVÜ Art. 37 Rn. 1; ebenso zur EuGVVO aF: OLG Celle, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 8 W 457/03 -, IPRax 2005, 450 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 -, IPRax 2006, 487 f.; Kropholler/von Hein, Europäisches Zivilprozessrecht, 9. Aufl., EuGVO Art. 43 Rn. 10; Oberhammer, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 10, 22.

    3 EuGVÜ, § 3 Abs. 3 AVAG zur Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung berufene Vorsitzende der Zivilkammer nicht Einzelrichter im Sinne von § 568 Satz 1 ZPO ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 16 W 13/02 -, IPRax 2003, 354 f.; ebenso zur EuGVVO [aF]: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 3 W 165/04 -, IPRax 2006, 487, 488; ferner Eichel, in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, Band IV, Nr. 708, Stand: 47. Lfg., AVAG § 11 Rn. 2; Kropholler/von Hein, a.a.O., Art. 43 Rn. 10; jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2005 - 3 W 96/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Urteils

    Da der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss nicht als "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, ergeht die Entscheidung des Senats in voller Besetzung des Spruchkörpers (vgl. zum Vorstehenden jeweils Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 642, 643 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.12.2005 - 16 W 31/05

    Zuständigkeit für Handlungsvollstreckung aus für vollstreckbar erklärtem

    Der aufgrund EG-Rechts gem. Art. 39 EuGVVO i. V. m. Anhang II der EuGVVO oder aufgrund internationaler Abkommen i. V. m. § 2 Abs. 3 AVAG zuständige Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts entscheidet zwar alleine, aber als eigenständiger Spruchkörper und nicht als "Einzelrichter" i. S. d. §§ 348 ff, 568 ZPO (Senat InVO 2002, 28 = IPrax 2003, 354 m. Anm. Geimer S. 337; OLG Zweibrücken, InVO 2005, 428).
  • OLG Köln, 30.04.2007 - 16 U 50/06

    Internationale Zuständigkeit und Erfüllungsort bei gemischtem Vertrag

    Bei gemischten Verträgen wie dem vorliegenden kommt es für die Einordnung als Kauf- oder Dienstleistungsvertrag nach der Rechtsprechung des Senats darauf an, welche Leistung im Vordergrund steht und deshalb als vertragscharakteristisch anzusehen ist (Senatsurteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04 in RIW 2005, 779; zustimmend Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht 2. Auflage, 2006, Artikel 5 EuGVVO Rdnr. 46; so auch Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 40; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Auflage, Artikel 5 EuGVVO Rdz. 88).
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Rechtsprechung
   KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11424
KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05 (https://dejure.org/2005,11424)
KG, Entscheidung vom 07.06.2005 - 7 U 3/05 (https://dejure.org/2005,11424)
KG, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 7 U 3/05 (https://dejure.org/2005,11424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Zum Nachweis der wertausschöpfenden Belastung eines der Anfechtung unterliegenden Grundstücks im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Sicherung des Anspruchs aus § 11 Abs. 1 AnfG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einstweilige Verfügung zur Anspruchssicherung aus dem AnfG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 10 O 493/04
  • KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.07.2004 - 7 U 281/03

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anfechtung einer unentgeltlichen

    Auszug aus KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05
    Maßgeblich für die wertausschöpfende Belastung sind die Valutastände der Belastungen und der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1996, 3341, NJW 1999, 1395, 1396; Senatsurteil vom 27. April 2004 - 7 U 281/03 -).
  • BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87

    Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer

    Auszug aus KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05
    Zwar trägt der anfechtende Gläubiger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Belastung nicht wertausschöpfend ist (BGH NJW-RR 1988, 827).
  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05
    Maßgeblich für die wertausschöpfende Belastung sind die Valutastände der Belastungen und der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1996, 3341, NJW 1999, 1395, 1396; Senatsurteil vom 27. April 2004 - 7 U 281/03 -).
  • BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95

    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten

    Auszug aus KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05
    Maßgeblich für die wertausschöpfende Belastung sind die Valutastände der Belastungen und der Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (BGH NJW 1996, 3341, NJW 1999, 1395, 1396; Senatsurteil vom 27. April 2004 - 7 U 281/03 -).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92

    Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines

    Auszug aus KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05
    Der Wert der Grundstücke kann danach nur durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden (BGH NJW 1993, 1796), das wegen § 294 Abs. 2 ZPO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht einzuholen ist, sondern dem Rechtsstreit in der Hauptsache vorbehalten bleibt.
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