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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5786
OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5786)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1998 - 9 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5786)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1998 - 9 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276 254 278
    Haftungsverteilung zwischen den Prozeßbevollmächtigten der ersten und zweiten Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung der Prozeßbevollmächtigten mehrerer Instanzen

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 416/96
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 994
  • VersR 1999, 620
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93

    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97
    Der in der Rechtsprechung bei Ansprüchen wegen Amtspflichtverletzungen von Beamten und Notaren verwertete Gedanke, ein Schuldvorwurf könne ausscheiden, wenn ein Kollegialgericht (hier war die Einzelrichterin tätig) die beanstandete Auffassung teile, gilt nicht bei Vertragsverletzungen (BGH NJW 1994, 1211, 1213 m.N.).

    Die schuldhafte Pflichtverletzung des zweiten Anwaltes kann dem Auftraggeber in dessen Rechtsverhältnis zu seinem früheren Anwalt als Mitverschulden nur dann gemäß §§ 254, 278 BGB zugerechnet werden, wenn der Auftraggeber sich des zweiten Anwaltes im Sinne des § 278 BGB bedient, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwendung oder Minderung seines Schadens zu erfüllen; nur unter einer solchen Voraussetzung darf das Verschulden eines Dritten dem Geschädigten als Mitverschulden zugerechnet werden (BGH NJW 1994, 1211, 1212 m.N.).

    Hat hingegen der erste der nacheinander tätig gewordenen Anwälte einen schadensursächlichen Fehler begangen, der vom zweiten Anwalt nicht erkannt oder nicht behoben wurde, und durfte der Auftraggeber sich auf eine sachgerechte Vertragserfüllung des zuerst tätigen Anwaltes verlassen, so hat dies zur Folge, daß die Anwälte, die jeweils im Rahmen ihrer selbständigen Pflichtenkreise zum Schaden des Mandanten schuldhaft beigetragen haben, diesem grundsätzlich als Gesamtschuldner haften (BGH NJW 1994, 1211, 1212; BGH NJW 1993, 1779, 1781).

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97
    Der Beklagte zu 1) war als Verkehrsanwalt verpflichtet, sich umfassend über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu informieren (vgl. BGH NJW 1982, 437), durch Befragen des Klägers als seinem Auftraggeber die Punkte zu klären, auf die es für die rechtliche Beurteilung der Sache ankam (vgl. BGH NJW 1961, 601, 602; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, I, 83 ff) und diese Informationen an den Beklagten zu 2), als Prozeßanwalt zu übermitteln (Rinsche, I, 170).

    Er war verpflichtet, sich die für die Bearbeitung der Sache erforderlichen Informationen gegebenenfalls durch intensives Befragen des Klägers zu beschaffen und auf deren Vervollständigung zu drängen (BGH NJW 1961, 601, 602; NJW 1982, 437).

  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97
    Eine "Unterbrechung des Ursachenzusammenhanges" kommt nur dann in Betracht, wenn ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH NJW 1993, 1779, 1780 m.N.; BGH VersR 1983, 34, 35).

    Hat hingegen der erste der nacheinander tätig gewordenen Anwälte einen schadensursächlichen Fehler begangen, der vom zweiten Anwalt nicht erkannt oder nicht behoben wurde, und durfte der Auftraggeber sich auf eine sachgerechte Vertragserfüllung des zuerst tätigen Anwaltes verlassen, so hat dies zur Folge, daß die Anwälte, die jeweils im Rahmen ihrer selbständigen Pflichtenkreise zum Schaden des Mandanten schuldhaft beigetragen haben, diesem grundsätzlich als Gesamtschuldner haften (BGH NJW 1994, 1211, 1212; BGH NJW 1993, 1779, 1781).

  • BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59

    Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97
    Der Beklagte zu 1) war als Verkehrsanwalt verpflichtet, sich umfassend über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu informieren (vgl. BGH NJW 1982, 437), durch Befragen des Klägers als seinem Auftraggeber die Punkte zu klären, auf die es für die rechtliche Beurteilung der Sache ankam (vgl. BGH NJW 1961, 601, 602; Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, I, 83 ff) und diese Informationen an den Beklagten zu 2), als Prozeßanwalt zu übermitteln (Rinsche, I, 170).

    Er war verpflichtet, sich die für die Bearbeitung der Sache erforderlichen Informationen gegebenenfalls durch intensives Befragen des Klägers zu beschaffen und auf deren Vervollständigung zu drängen (BGH NJW 1961, 601, 602; NJW 1982, 437).

  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97
    Dadurch ändert sich die Pflicht des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwaltes zur sachgemäßen Prozeßführung grundsätzlich nicht (BGH NJW-RR 1990, 1241, 1242); er hat insbesondere die eingeschlagene Prozeßtaktik selbst zu verantworten (…Borgmann/Haug, Anwaltshaftung, 3. Aufl., VII, 36 ff).
  • BGH, 28.09.1982 - VI ZR 221/80

    Zustandekommen eines Einheitspreisvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1998 - 9 U 191/97
    Eine "Unterbrechung des Ursachenzusammenhanges" kommt nur dann in Betracht, wenn ein Dritter in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden erst endgültig herbeiführt (BGH NJW 1993, 1779, 1780 m.N.; BGH VersR 1983, 34, 35).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 21 U 91/07

    Zur Haftung des Rechtsanwalts und zu den Grenzen der Sachverhaltsaufklärung im …

    Der Zurechnungszusammenhangs zwischen dem pflichtwidrigen Handeln eines Anwalts und dem entstandenen Schaden wird aber nicht dadurch unterbrochen, dass ein zweiter Anwalt mit der Sache befasst worden ist, der noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, wenn er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht beachtet hätte (BGH, NJW 2007, 2485 (2487); OLG Düsseldorf , MDR 1998, 994 (995);… Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee-Fischer, a. a. O., RN 1021).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.05.1997 - 20 UF 17/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8340
OLG Dresden, 21.05.1997 - 20 UF 17/97 (https://dejure.org/1997,8340)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.05.1997 - 20 UF 17/97 (https://dejure.org/1997,8340)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 20 UF 17/97 (https://dejure.org/1997,8340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsverpflichtung für ein Kind während der Dauer eines Scheidungsverfahrens als Gegenstand eines Verbundurteils; Ermittlung der Höhe eines Unterhaltsanspruchs; Nachweis von Bemühungen um Sicherung der Leistungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1389
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.1997 - 20 UF 17/97
    Neben den subjektiven Bemühungen sind auch objektive Eigenschaften des Antragsgegners wie sein Alter, seine Ausbildung, seine Berufserfahrung und sein Gesundheitszustand mitentscheidend, welches Einkommen er unter den derzeitigen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt erzielen hätte können (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345 [BGH 15.11.1995 - XII ZR 231/94] = NJW 1996, 517; BGH, FamRZ 1987, 912, 913).
  • BGH, 08.04.1987 - IVb ZR 39/86

    Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen Nichtaufnahme einer zumutbaren …

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.1997 - 20 UF 17/97
    Neben den subjektiven Bemühungen sind auch objektive Eigenschaften des Antragsgegners wie sein Alter, seine Ausbildung, seine Berufserfahrung und sein Gesundheitszustand mitentscheidend, welches Einkommen er unter den derzeitigen Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt erzielen hätte können (vgl. BGH, FamRZ 1996, 345 [BGH 15.11.1995 - XII ZR 231/94] = NJW 1996, 517; BGH, FamRZ 1987, 912, 913).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.1987 - 16 WF 1/87

    Regelbedarf; Abänderungsklage; Beweislast; Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 21.05.1997 - 20 UF 17/97
    Auch die zunächst getroffene Schlußfolgerung des Familiengerichts, daß der Antragsgegner seine Bemühungen um Sicherung seiner Leistungsfähigkeit nachweisen muß (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1987, 504) begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • OLG Koblenz, 19.09.2001 - 9 UF 62/01

    Kindesunterhalt; Scheidung; Leistungsfähigkeit; Verdienstbescheinigung; …

    Daher befindet der Senat (entgegen OLG Dresden FamRZ 1998, 1389) über den gesamten klagegegenständlichen Unterhaltszeitraum.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 10.12.1997 - 8 UF 170/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23747
OLG Naumburg, 10.12.1997 - 8 UF 170/97 (https://dejure.org/1997,23747)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.12.1997 - 8 UF 170/97 (https://dejure.org/1997,23747)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 8 UF 170/97 (https://dejure.org/1997,23747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Krankheitsvorsorge und Anspruch auf Versicherungsschutz als Teil des regelmäßigen Unterhaltsbedarfs eines unterhaltsberechtigten Ehegatten; Pfändbarkeit des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten gegen den anderen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • KG, 21.01.2005 - 13 UF 146/04

    Leistungsklage des geschiedenen Ehegatten gegen den Erben des …

    Soweit die Beklagten mit ihrem Hilfsantrag erstmals in der Berufungsinstanz ein auf einen Anspruch auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Unterhaltsvergleichs gestütztes Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Klageanspruch geltend macht, kann sie damit keinen Erfolg haben, denn aus der Natur des auf Existenzsicherung gerichteten Unterhaltsanspruchs folgt, dass diesem grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht entgegen gesetzt werden kann (OLG Naumburg OLG-Report 1998, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 1988, 284).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.03.1998 - 6 U 53/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16109
OLG Frankfurt, 05.03.1998 - 6 U 53/97 (https://dejure.org/1998,16109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.1998 - 6 U 53/97 (https://dejure.org/1998,16109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 1998 - 6 U 53/97 (https://dejure.org/1998,16109)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1; AMG § 21 § 25 § 29; MarkenG § 14 § 24
    Inverkehrbringen von reimportierten Arzneimitteln in einer Bündelpackung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 17.06.2005 - 6 W 1198/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Mitwirkung eines Patentanwalts im …

    Dabei kann die - höchstrichterlich nicht abschließend geklärte (vgl. BGH GRUR 2001, 758, 759 - Trainingsvertrag) - Frage dahinstehen, ob im Rahmen des § 890 ZPO die Anwendung einer eigenständigen zivilrechtlichen Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs überhaupt in Betracht kommt (…ablehnend Baumbach/Hefermehl/Köhler, UWG, 23. Aufl., § 12 Rdnr. 6.4; OLG Nürnberg, WRP 1999, 1184, 1186 f.; OLG Dresden, OLGR 2003, 452): Selbst wenn man dies mit Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, WRP 1997, 89; KG, WRP 1998, 629;… Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 890 Rdnr. 20) bzw. der älteren Literatur (…Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 592) grundsätzlich bejahen wollte, lägen im Streitfall bereits die Voraussetzungen des Fortsetzungszusammenhangs nicht vor.
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