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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4282
OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,4282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,4282)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 5 U 85/02 (https://dejure.org/2003,4282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstosses gegen die Preisbindung im Zeitschriftenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Preisbindung von Zeitschriften durch Verlagsunternehmen ; Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten aus § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Verhältnis zu preisgebundenen Händlern; Werbung um Abonnenten mit Preisvorteilen und Zugaben ; Eingriff in das wettbewerbliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 811
  • K&R 2003, 407
  • afp 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Es kann schon nicht überzeugen, dass die weit verbreitete Missachtung wettbewerbsrechtlicher Lauterkeitsmaßstäbe diesem Verhalten die Sittenwidrigkeit zu nehmen geeignet ist (vgl. BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Die Gefahr einer missbräuchlichen Anspruchsverfolgung durch einen nicht unmittelbar als Wettbewerber betroffenen Verband, der die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG entgegenwirken sollen (BGH GRUR 96, 804, 806 - Preisrätselgewinnauslobung III), kann sich im vorliegenden Fall erkennbar nicht realisieren.
  • BGH, 22.09.1987 - KVR 5/86

    Beherrschung des Marktes für politische Wochenzeitungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    Zum einen hat der Antragsteller durch die Vorlage eines Urteils des Kartellsenats des BGH (AfP 87, 685 in Anlage Bb4) dargelegt, dass selbst in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischen den einzelnen Kategorien nicht trennscharf unterschieden wird und der "Spiegel" dort als eine politische Wochenzeitung eingeordnet worden ist.
  • LG Hamburg, 07.05.2002 - 312 O 47/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02
    5 U 85/02 312 O 47/02 .
  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 39/04

    "Schlager-Schätzchen"

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats seit der Entscheidung vom 27.2.2003 zum Aktz. 5 U 85/02 ("13 Hefte Stern", OLGRep. 04, 35, hier vorgelegt als Anlage K 6).

    Diese Rechtsprechung hat er fortgeführt in der Entscheidung vom 3.12.2003 zum Aktz. 5 U 53/03 ("Mini-Abo", MD 04, 156, hier vorgelegt als Anlage K 11) und in der Entscheidung vom 9.7.2004 zum Aktz. 5 U 181/03 ("Probeabonnement", MD 04, 990; hierbei handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zum Verfahren mit dem Aktz. 5 U 85/02, welches ein Verfügungsverfahren war).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03

    13 Hefte Stern II

    Die Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 27.02.03 (5 U 85/02) zurück gewiesen (OLGRep 04, 35).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03

    Wettbewerbswidrige Werbung für Zeitschriften-Mini-Abos

    Zwar handelt es sich bei den vorliegend angebotenen Taschensets und Koffertrolleys - anders als in dem von dem Senat mit Urteil vom 27.02.2003 entschiedenen Rechtsstreit 5 U 85/02 (Anlage Bb2) - nicht um Markenware, sondern um namenlose Produkte.

    Es ist dem Senat - u.a. aus dem Rechtsstreit 5 U 85/02 - bekannt, dass auch die Zeitschriften anderer Verlage mit ähnlichen - zum Teil noch attraktiveren - Preisvergünstigungen und Zugaben beworben werden.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - U (Kart) 31/03

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Zeitschriftenabonnement

    Nach einhelliger Meinung handelt es sich bei § 15 GWB aber um kein Verbotsgesetz im Sinne der genannten Vorschrift (…Langen/Bunte-Bornkamm, aaO., § 33 Rn. 20;… Immenga/Mestmäcker-Emmerich, GWB, 3. Aufl., § 33 Rn. 21;… Bechtold, GWB, 3. Aufl., § 33 Rn. 4; ebenso OLG Hamburg, Urteil vom 27.02.2003, Az: 5 U 85/02 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4635
OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03 A (https://dejure.org/2003,4635)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.06.2003 - 5 UF 83/03 A (https://dejure.org/2003,4635)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 5 UF 83/03 A (https://dejure.org/2003,4635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1; ; BGB ... § 1587 b Abs. 2; ; BeamtVG § 14 Abs. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 1 S. 1; ; BeamtVG § 14 Abs. 6; ; BeamtVG § 57 Abs. 2; ; BeamtVG § 69 e; ; BeamtVG § 69 e Abs. 2; ; BeamtVG § 69 e Abs. 2 S. 3; ; BeamtVG § 69 e Abs. 3; ; BeamtVG § 69 e Abs. 4; ; BeamtVG § 70; ; ZPO § 629 a Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 621 e; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 517; ; SGB VI § 255 e

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zur Frage, welcher Höchstversorgungssatz (75 % oder 71,75 %) im Rahmen der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zugrunde zu legen ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften aus dem Beamtenversorgungsgesetz und Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Anwendung des aktuell geltenden Rechts beim Versorgungsausgleich; Berücksichtigung von feststehenden zukünftigen verminderten ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1028
  • FamRZ 2003, 1928
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht die Entscheidung der Vorinstanz in jeder Richtung in Übereinstimmung mit der materiellen Rechtslage bringen (BGH FamRZ 1984, 990; 199, 273, 275).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 5/91

    Berücksichtigung der geänderten Grundlagen für die Berechnung eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
    Hierbei hat das Gericht seiner Entscheidung das derzeit geltende Recht zu Grunde zu legen, soweit es nach seinem zeitlichen Geltungswillen den in Frage stehenden Sachverhalt erfasst (BGH FamRZ 1993, 414, 415).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97

    Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld, …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 54/86

    Einbeziehung des abzuschmelzenden Ausgleichsbetrages in öffentlich-rechtlichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
    Die Differenz zwischen der dann während der Übergangsphase zu zahlenden Pension und dem Ruhegehalt, das anschließend endgültig nach neuem Recht zu zahlen ist, ist als degressiver Bestandteil der Versorgung anzusehen, der nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich fällt (BGH FamRZ 1988, 1251, 1252; OLG Celle a. a. 0., 825;… OLG Frankfurt, a. a. O.; Bergner a. a. 0., 1234; BMJ a. a. 0., Seite 805).
  • OLG Koblenz, 17.04.2002 - 9 UF 635/01

    Versorgungsausgleich: Ausschluss - Bayerische Apothekerversorgung - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 5 UF 83/03
    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 Abs. 1 BeamtVG in der Fassung des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zu Grunde zu legen (so auch OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825 bereits für die Zeit ab 01.01.2002; OLG Frankfurt, B. v. 29.01.2003, 5 UF 156/97; Bergner a. a. 0., 1234; Deisenhofer, FamRZ 2002, 288; Schreiben des BMJ vom 02.04.2002, FamRZ 2002, 804, 805; soweit das OLG Koblenz in seiner Entscheidung vom 17.04.2002, FamRZ 2002, 1629, noch vorläufig eine nach früherem Recht erteilte Auskunft zu Grunde legt, erfolgte dies lediglich mit der Begründung, dass aus anderen Gründen ohnehin ein Verfahren nach § 10 a VAHRG zu erwarten sei, d. h. es lag eine besondere Fallgestaltung zu Grunde).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 2 UF 97/06

    Anspruch auf Herausgabe von Hauratsgegenständen gegenüber dem getrennt lebenden …

    Dies soll insbesondere auch dann gelten, wenn das Fahrzeug von einem Ehepartner für die Fahrten zum Arbeitsplatz genutzt wird, da auch solche Fahrten letztlich dem Unterhalt der Familie dienen und damit dem privaten Bereich zuzuordnen sind (OLG Koblenz, FamRB 2006, 102 f. KG FamRZ 2003, 1927 m. zust. Anm. Wever, FamRZ 2003, 1928; Brudermüller, FamRZ 2006, 1160).
  • OLG Hamm, 29.09.2004 - 11 UF 93/04

    Bewertung von Beamtenversorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs

    Der Senat folgt hinsichtlich der Bewertung der vorgenannten beamtenrechtlichen Versorgung der in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1928 f; OLG Bremen, FamRZ 2003, 929 ff; vgl. zum Streitstand auch Bergener, FamRZ 2002, 1229 ff) verbreitet vertretenen Auffassung, dass bei einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich jedenfalls dann, wenn der Versorgungsfall bei normalem Verlauf voraussichtlich nach der achten Versorgungsanpassung eintritt, die Übergangsregelungen des § 69e BeamtVG nicht mehr anwendbar sind, sondern die Berechnung der Anwartschaften nach Maßgabe der Bestimmung des § 14 I BeamtVG in der ab 1.1.2003 geltenden Fassung des Versorgungsänderungsgesetz VÄG zu erfolgen hat und dementsprechend von einem Höchstversorgungssatz von 71, 75 % statt bislang 75 % auszugehen ist.

    Der Berechnung der Anwartschaften ist deshalb im vorliegenden Fall § 14 I BeamtVG i. d. F. des VÄG 2001 zugrunde zu legen (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 1928, 1929; OLG Bremen, FamRZ 2003, 929; OLG Celle, FamRZ 2002, 823, 825, bereits für die Zeit ab 1.1. 2002; OLG Frankfurt, Beschluss v. 29.1. 2003, 5 UF 156/97;… Bergner, a. a. O., S. 1234).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 14 U 60/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25757
OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 14 U 60/00 (https://dejure.org/2002,25757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2002 - 14 U 60/00 (https://dejure.org/2002,25757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 14 U 60/00 (https://dejure.org/2002,25757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Pflicht des Notars zur Belehrung über das Erfordernis einer kommunalaufsichtlichen Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 14 U 60/00
    Der allgemeine Hinweis, dass der Vertrag erst nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen wirksam wird, reicht für eine ordnungsgemäße Belehrung nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 648 f).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16157
OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02 (https://dejure.org/2002,16157)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.11.2002 - 2 Ww 56/02 (https://dejure.org/2002,16157)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. November 2002 - 2 Ww 56/02 (https://dejure.org/2002,16157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungbeschlusses im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Voraussetzungen eines Abfindungsanspruches im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung in einer LPG wegen Wertschöpfung durch Arbeit; Voraussetzungen der Anwendung der ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02
    Sie ist jedoch zulässig, wenn mit der Klage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1998, V ZR 180/97, ZIP 1999, 447, 450;… Urt. v. 13.10.1967, V ZR 83/66, LM Nr. 15 zu ZPO § 280).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 16/98

    Ermittlung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals; Beerbung des LPG -Mitglieds …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 04.11.1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; Beschluss vom 23.10.1998, BLw 16/98, AgrarR 1999, 54, 56) ist die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit gebunden.
  • BGH, 16.05.1994 - II ZR 223/92

    Publikumsgesellschaft - Atypischer Stiller Gesellschafter - …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02
    Denn es handelt sich um ein Stufenverfahren, bei dem der Zahlungsanspruch zwar mit dem Auskunftsantrag rechtshängig wird, über die verschiedenen Stufen aber gesondert zu entscheiden ist (BGH, Urt. v. 16. Mai 1994, II ZR 223/92, NJW-RR 1994, 1185, 1186 zur Stufenklage).
  • BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 04.11.1994, BLw 47/94, AgrarR 1995, 25, 26; Beschluss vom 23.10.1998, BLw 16/98, AgrarR 1999, 54, 56) ist die nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG geschuldete Nutzungsvergütung an den eingebrachten Sachwert und die damit verbundene Nutzungsmöglichkeit gebunden.
  • BGH, 13.10.1967 - V ZR 83/66

    Befreiung von jeglicher Haftung - Formnichtigkeit des Ankauferechts - Annahme des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02
    Sie ist jedoch zulässig, wenn mit der Klage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (…vgl. BGH, Urt. v. 27.11.1998, V ZR 180/97, ZIP 1999, 447, 450; Urt. v. 13.10.1967, V ZR 83/66, LM Nr. 15 zu ZPO § 280).
  • BGH, 29.10.1954 - I ZR 169/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 56/02
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass für die Zwischenfeststellungsklage dann kein Raum ist, wenn durch die Entscheidung über die Hauptsache die Rechtsbeziehungen, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergeben können, mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klargestellt werden (BGH, Urt. v. 29.10.1954, I ZR 169/53, LM Nr. 4 zu ZPO § 280).
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