Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht: Ordnungsgemäße Unterhaltung einer Schulanlage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 253 BGB; § 823 BGB; § 108 Abs. 1 S. 1 NSchG
Umfang der Haftung bei der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Vorliegen der Voraussetzungen für die Haftung des Schulträgers; Bestimmung der Rechtsnatur der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Verletzung der ... - Judicialis
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schulunfall - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 § 823
Verkehrssicherungspflicht auf Schulgelände - herausragender Metallanker aus Backsteinnmauer- Haftung einer Lehrerin bei bei Benutzung einer Turnhalle zu privaten Zwecken - Kindergeburtstag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Umfang der Haftung bei der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Vorliegen der Voraussetzungen für die Haftung des Schulträgers; Bestimmung der Rechtsnatur der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Verletzung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht - Verkehrssicherungspflicht auf dem Schulgelände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 30.12.2004 - 2 O 220/04
- OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1085
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Vielmehr handelte es sich, ganz abgesehen davon, dass der Rektor als Landesbediensteter nicht befugt war, die kommunale Schule der Beklagten zu verleihen, um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, auf das die Haftungserleichterung des § 599 BGB keine Anwendung findet (vgl. BGHZ 21, 102 ff.; BGH NJW 1992, 2474, 2475 [jeweils m. w. N.]). - BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Vielmehr handelte es sich, ganz abgesehen davon, dass der Rektor als Landesbediensteter nicht befugt war, die kommunale Schule der Beklagten zu verleihen, um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, auf das die Haftungserleichterung des § 599 BGB keine Anwendung findet (vgl. BGHZ 21, 102 ff.; BGH NJW 1992, 2474, 2475 [jeweils m. w. N.]). - BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83
Kartoffelpülpe
Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Wie der Bundesgerichtshof nämlich bezogen auf die gleichartige Vorschrift des § 521 BGB ausgeführt hat, rechtfertigt die Großzügigkeit des Schenkers es nicht, die Haftungsmilderung auch da eingreifen zu lassen, wo es um die Verletzung von Schutzpflichten geht, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen (BGH NJW 1985, 794, 795).
- OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
BGB § 1361b
Zuweisung der von dem anderen Ehepartner endgültig aufgegebenen Ehewohnung - Wolters Kluwer
Möglichkeit der Zuweisung der Ehewohnung gemäß § 1361b BGB nach Kündigung des Mietverhältnisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ehemann zieht aus und kündigt Wohnung - Familienrichter kann daran nichts mehr zu Gunsten der Frau ändern
Verfahrensgang
- AG Kerpen, 30.12.2004 - 50 F 327/04
- OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1993
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 04.11.1992 - 12 UF 91/92
Zuweisung der Ehewohnung; Einräumung des ungehinderten Zutritts; Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05
Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass der ausgezogene Ehegatte - wie hier - das Mietverhältnis gekündigt hat (KG NJW-RR 1993, 132;… Palandt/Brudermüller, a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1993, 1342 für den Fall der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter). - KG, 06.08.1992 - 18 UF 3863/92
Zuweisung; Wohnung; Ehewohnung; Getrennt leben; Familiengericht
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2005 - 14 UF 11/05
Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass der ausgezogene Ehegatte - wie hier - das Mietverhältnis gekündigt hat (KG NJW-RR 1993, 132;… Palandt/Brudermüller, a.a.O.; vgl. auch OLG Oldenburg FamRZ 1993, 1342 für den Fall der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter).
- LG Hamburg, 15.11.2011 - 316 S 72/10
Wohnraummiete: Nutzung der Wohnung durch den Ehegatten der Mietvertragspartei …
Es handelt sich dann nicht mehr um eine Ehewohnung, wenn ein Ehegatte die Wohnung endgültig aufgegeben und dem anderen zur Nutzung überlassen hat (KG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2006, 25 W 42/06; OLG Köln, Beschluss vom 10. März 2005, 14 UF 11/05;… Palandt - Brudermüller, 69. Auflage, § 1361b BGB, Rz. 6;… Wellenhofer in: Münchener Kommentar zum BGB , 5. Auflage, § 1568 a BGB, Rz. 13 zitiert nach juris). - OLG Hamm, 27.02.2008 - 33 U 29/07
Ausschluss der Nutzungsentschädigung aus § 745 Abs. 2 BGB wegen Vorrang der …
Ein einseitiges Verhalten durch Auszug und Aufgabe des Mitbesitzes führt nur in den sog. "Kündigungsfällen" zu einem Wegfall der Ehewohnung, indem der Alleinmieter der Ehewohnung oder der Vermieter in der Trennungszeit die Mietwohnung kündigt (vgl. OLG Köln FamRZ 2005, 1993; KG NJW-RR 1993, 132; Oldenburg FamRZ 1993, 1342). - OLG Köln, 17.03.2010 - 27 UF 28/10
Begriff der unbilligen Härte i.S. von § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB
Rn. 5 Im Ergebnis kann dahinstehen, ob das Haus nicht durch die Einigung der Beteiligten, dass die Antragstellerin auszieht und - mit den Kindern - eine eigene Wohnung anmietet, den Charakter als Ehewohnung verloren hat, so dass § 1361b BGB schon von seinen Voraussetzungen nicht anwendbar ist (vgl. KG, FamRZ 2007, 908 = juris Rn 4; OLG Köln, FamRZ 2005, 1993 = juris Rn 7;… Palandt/Brudermüller, 69. Aufl. 2010, § 1361b BGB Rn 6; generell anderer Meinung Schwab in Bork/Jacoby/Schwab: FamFG, § 200 FamFG Rn 32 und 3 mit Hinweis auf OLG Hamm, FamRZ 2008, 1935, 1936 = juris Rn 29). - KG, 05.02.2013 - 13 UF 209/12
Voraussetzungen der Überlassung einer Mietwohnung an einen geschiedenen Ehegatten
Ein Eingriff in die Rechte des Vermieters ist nicht gerechtfertigt, wenn ohnehin feststeht, dass er sich aus dem Mietverhältnis wirksam, und sei es mit einer Frist, gelöst hat (vgl. zum früheren Recht OLG Köln, FamRZ 2005, 1993 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1993, 1342 ;… Götz aaO., Rn 27 zu § 1568 a BGB ;… Wellenhofer aaO., Rn 26 zu § 1568 a BGB ;… anders: Wirksamwerden der Erklärung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Götz aaO., Rn 27 zu § 156 a BGB ;… Palandt/Brudermüller, aaO. Rn 11). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 22.01.2016 - 135 F 2204/15
Einlagerungskosten für Möbel aus der Ehewohnung nach Trennung der Eheleute
Nach dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung und deren Entlassung aus dem Mietverhältnis hatte die vormalige Ehewohnung ihren Charakter als Ehewohnung verloren (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10.3.2005, 14 UF 11/05).
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Rechtsprechung
| OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 1004; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 2; ; ZPO § 309
- rechtsportal.de
Mitwirkung von Richtern in Wohnungseigentumssachen auch ohne Teilnahme an mündlicher Verhandlung - Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung bei Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung - Beauftragung des Verwalters zur Entfernung einer beeinträchtigenden ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflicht zur Teilnahme aller an der Entscheidung mitwirkenden Richter an der mündlichen Verhandlung in Wohnungseigentumssachen; Anforderungen an den Inhalt der Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei Einberufung einer Eigentümerversammlung; Zustimmungsbedürftigkeit der ...
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 653/04
- LG München I, 04.04.2005 - 1 T 21116/04
- OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1159
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
In der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung, so insbesondere, wenn die Wohnungseigentümer schon auf Grund einer früheren Beratung, einer vormaligen Beschlussfassung oder auf Grund eines gerichtlichen Verfahrens mit der Angelegenheit vertraut sind (BayObLGZ 1992, 79/84 f.;… Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 79). - BayObLG, 15.01.2003 - 2Z BR 101/02
Schadensersatzanspruch gegen Wohnungseigentümer aufgrund Mehrheitsbeschlusses - …
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
Auf die Frage, inwieweit durch Eigentümerbeschluss selbständige Ansprüche begründet werden können (…vgl. insoweit Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 4. Aufl. Rn. 467; BayObLG ZMR 2003, 433), kommt es nicht an. - BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 33/04
Begriff und Rechtsfolgen einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
aa) Der Beschluss richtet sich nach seiner nächstliegenden Bedeutung auf die Beseitigung der von der Antragstellerin errichteten Treppe, also auf die Beseitigung einer baulichen Veränderung (vgl. BayObLG NZM 2004, 747).
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
Im Gegensatz zum Zivilprozess findet aber der in § 309 ZPO verankerte Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit, wonach ein Urteil nur von denjenigen Richtern gefällt werden kann, die an der dem Urteil zu Grunde liegenden mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, keine Anwendung, da die mündliche Verhandlung nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage darstellt (BayObLGZ 1990, 173/175;… Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 44 Rn. 2;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 44 Rn. 26). - BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 16/04
Ungültigerklärung eines Rückbauverpflichtungsbeschlusses mangels inhaltlicher …
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
Vorliegend hatte sich bereits die Eigentümerversammlung vom 25.2.2003 mit der von der Antragstellerin vorgenommenen Erneuerung der Treppe befasst; das Bayerische Oberste Landesgericht hat den dort gefassten Beschluss, durch den die Antragstellerin zum Rückbau der Treppe verpflichtet werden sollte, durch Entscheidung vom 10.3.2004 (2Z BR 16/04 = WuM 2004, 425) für ungültig erklärt. - BayObLG, 27.01.2005 - 2Z BR 207/04
Optisch nachteilige Veränderung des Gesamteindrucks einer Wohnanlage - Belastung …
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
Soweit das Beschwerdegericht ausführt, den übrigen Wohnungseigentümern sei durch die bauliche Veränderung ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entstanden (§ 14 Nr. 1 WEG), obliegt die Beurteilung dem Tatrichter und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. zuletzt BayObLG Beschluss vom 27.1.2005 - 2Z BR 207/04). - BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 63/92
Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wegen architektonischer Veränderung …
Auszug aus OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05
(1) Unzweifelhaft kann der Verwalter in der Eigentümerversammlung mit der tatsächlichen Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich des Gemeinschaftseigentums (z.B. Renovierungsarbeiten, Gartengestaltung) beauftragt werden (vgl. BayObLG WuM 1993, 207).
- OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 69/07
Neuwahl eines auf unbefristete Zeit eingesetzten Verwaltungsbeirats
Genaue Einzelheiten des Beschlussgegenstands brauchen jedoch nicht angegeben zu werden (…Niedenführ/Schulze § 23 Rn. 9 m.w.N.; siehe auch Senat vom 29.6.2005, 34 Wx 049/05 = OLG-Report 2005, 606 f.). - OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als …
- OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche …
Ob daneben auch eine Berechtigung der Verwalterin besteht, Individualansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern sie, wie hier, durch Eigentümerbeschluss dazu ermächtigt ist (siehe auch BGH NZM 2005, 626; Abramenko ZMR 2005, 585/588; ferner Senat, OLG-Report 2005, 606), kann auf sich beruhen.
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