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Rechtsprechung
   OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8315
OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06 (https://dejure.org/2006,8315)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2006 - 34 Sch 12/06 (https://dejure.org/2006,8315)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2006 - 34 Sch 12/06 (https://dejure.org/2006,8315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 1057 Abs. 1; ; ZPO § 1059 Abs. 2; ; ZPO § 1060

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 273 BGB, § 387 BGB
    Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Aufhebung; - Vollstreckbarerklärung Aufhebungs-/Versagungsgründe: - Unwirksamkeit/Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - ordre public

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1057 Abs. 1 § 1059 Abs. 2 § 1060
    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Pachtobjekts - Kostenentscheidung des Schiedsgerichts in zivilem Streitverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung der Wirksamkeit und der Durchführung eines Hofpachtvertrags; Anfechtung eines Pachtvertrags wegen arglistiger Täuschung; Anforderungen an die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens; Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Pachtverhältnisses

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2007, 151
  • SchiedsVZ 2007, 153
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 22.06.2005 - 34 Sch 10/05

    Billigkeitsentscheidung im Schiedsverfahren ohne ausdrückliche Ermächtigung

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs, der zur Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Pachtobjekts verpflichtet (siehe auch Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 10/05 = OLG-Report 2005, 727).

    Den Antrag des Antragsgegners, diesen Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären, hat der Senat am 22.6.2005 abgelehnt, zugleich den Schiedsspruch aufgehoben und die Sache an das Schiedsgericht zurückverwiesen (34 Sch 010/05 = SchiedsVZ 2005, 308).

    Deshalb ist D. auch als Ort des Schiedsgerichts anzusehen (…vgl. Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1043 Rn. 1; siehe auch Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 010/05).

  • BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68

    Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Schiedsvereinbarungen sind grundsätzlich weit auszulegen (BGHZ 53, 315/319 ff.; BGH NJW-RR 2002, 387).

    Der Zusatz ist erweiternd, nicht enumerativ aufzählend und einengend, zu verstehen, so dass jedenfalls auch die Vertragsbeendigung durch Kündigung darunter fällt (BGHZ 53, 315/322 f.).

  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 51/00

    Internationale Zuständigkeit eines ausländischen Konkursgerichts; Anerkennung der …

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    (1) Zu versagen ist die Anerkennung hiernach nur, wenn diese in ihrem Ergebnis im konkreten Fall die tragenden Grundlagen des deutschen staatlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens angreift, wenn das Ergebnis zu den Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung und der in ihr verkörperten Wertvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es als untragbar zu beurteilen ist (BGH NJW 2002, 960/961 - materieller ordre public -), oder wenn die Entscheidung auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem Maß abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten und in rechtsstaatlicher Weise ergangenen Verfahren angesehen werden kann (BayObLG FamRZ 2002, 1637/1639 - verfahrensrechtlicher ordre public -).
  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Unabhängig von der Vollstreckungsfähigkeit seines Inhalts hat der Antragsgegner ein rechtlich beachtliches Interesse, den Schiedsspruch umfassend für vollstreckbar erklären zu lassen (BGH NJW-RR 2006, 995).
  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00

    Umfang einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Schiedsvereinbarungen sind grundsätzlich weit auszulegen (BGHZ 53, 315/319 ff.; BGH NJW-RR 2002, 387).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 339/95

    Anerkennung eines im Ausland abgeschlossenen (Zwangs-)Vergleichs

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Die Darlegungslast liegt bei demjenigen, der die Anerkennung verhindern will (BGHZ 134, 79/91; BGH NJW-RR 2002, 1151).
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00

    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht …

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Die Darlegungslast liegt bei demjenigen, der die Anerkennung verhindern will (BGHZ 134, 79/91; BGH NJW-RR 2002, 1151).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 4Z Sch 2/00

    Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen im Rahmen des Schiedsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Überdies können nach der Rechtsprechung des früher zuständigen Bayerischen Obersten Landesgerichts strittige Einwendungen im Sinne von § 767 ZPO ohnehin nicht im Verfahren nach §§ 1060 ff. ZPO, sondern nur durch gesonderte Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden (BayObLGZ 2000, 124).
  • OLG München, 27.06.2005 - 34 Sch 15/05

    Keine Aufrechnung mit einer der Schiedsvereinbarung unterliegenden Forderung im …

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    Insoweit unterläge die strittige Forderung aber wiederum der Schiedsklausel; über ihr Bestehen hätte demgemäß das Schiedsgericht und nicht ein stattliches Gericht zu entscheiden (vgl. Senat vom 27.6.2005, 34 Sch 15/05 = OLG-Report 2005, 592).
  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 303/01

    Unzulässige Rechtsausübung im Verfahren auf Anerkennung ausländischer …

    Auszug aus OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06
    (1) Zu versagen ist die Anerkennung hiernach nur, wenn diese in ihrem Ergebnis im konkreten Fall die tragenden Grundlagen des deutschen staatlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Lebens angreift, wenn das Ergebnis zu den Grundgedanken der deutschen Rechtsordnung und der in ihr verkörperten Wertvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es als untragbar zu beurteilen ist (BGH NJW 2002, 960/961 - materieller ordre public -), oder wenn die Entscheidung auf einem Verfahren beruht, das von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem Maß abweicht, dass es nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten und in rechtsstaatlicher Weise ergangenen Verfahren angesehen werden kann (BayObLG FamRZ 2002, 1637/1639 - verfahrensrechtlicher ordre public -).
  • LG Kleve, 05.09.1990 - 4 T 197/90

    Umfang der Prüfungspflicht des Gerichtsvollziehers vor Beginn der …

  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Ungeachtet der fehlenden Erfolgsaussicht in der Sache ist der gesonderte Aufhebungsantrag des Antragsgegners bereits unzulässig, da ein Rechtsschutzbedürfnis für einen gesonderten Aufhebungsantrag gemäß § 1059 ZPO fehlt, wenn bereits ein Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs anhängig ist (vgl. OLG Hamburg, SchiedsVZ 2003, 284 ff. [OLG Hamburg 24.01.2003 - 11 Sch 06/01] ; OLG Köln, SchiedsVZ 2012, 161 [OLG München 29.03.2012 - 34 SchH 12/11] , OLG München, OLGR 2006, 906; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.09.2008, Az.: 26 Sch 12/08; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.09.2010, Az.: 26 Sch 6/10;… Schütze, Schiedsgericht und Schiedsverfahren, a.a.O., Rdnr. 663;… teilweise anders: MüKo-ZPO, 5. Auflage 2017, Rdnr. 45 zu § 1060 ZPO, wonach bereits eine anderweitige Rechtshängigkeit besteht).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2009 - 10 Sch 8/08
    Für einen isolierten Antrag fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis (OLG München, OLGR 2006, 906 f;… Zöller/Geimer, ZPO, 27. Aufl., § 1059 Rdn. 22).

    Daher besteht ein rechtlich anerkennenswertes Interesse an der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs auch dann, wenn dieser nicht vollstreckbar ist (BGH, NJW-RR 2006, 995 ff., OLG München, OLGR 2006, 906 ff;… vgl. ferner Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rdn. 2406 ff;… vgl. ferner die Nachweise bei Zöller/Geimer, a.a.O., § 1060 Rdn. 6).

    Denn eine Wohnraummitüberlassung als Teil eines den Schwerpunkt bildenden gewerblichen Pachtvertrages ist von der Ausnahmeregelung des § 1030 Abs. 2 ZPO nicht erfasst (vgl. hierzu auch OLG München, SchiedsVZ 2005, 308; OLGR München 2006, 906 für Landpacht).

  • BGH, 09.10.2025 - I ZB 20/25

    Ergänzende Verweisung auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung in § 16 Abs. 5 …

    Für einen selbständigen Aufhebungsantrag besteht deshalb neben einem bereits rechtshängigen Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs kein Rechtsschutzbedürfnis (…vgl. OLG Hamburg, SchiedsVZ 2003, 284 [juris Rn. 39]; OLG Koblenz…, Beschluss vom 27. November 2003 - 2 Sch 4/03, juris Rn. 15; OLG München, Beschluss vom 25. September 2006 - 34 Sch 12/06, juris Rn. 25; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 11. September 2008 - 26 Sch 12/08, juris Rn. 27;… OLG Köln, SchiedsVZ 2012, 161 [juris Rn. 65]; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 1. Juni 2018 - 10 Sch 12/13, juris Rn. 60;… Schlosser in Stein/Jonas aaO § 1059 Rn. 4;… BeckOK.ZPO/Wilske/Markert, 58. Edition [Stand 1. September 2025], § 1059 Rn. 17;… Voit in Musielak/Voit aaO § 1059 Rn. 33;… Schwab/Walter aaO Kap. 25 Rn. 4; zu einem unselbständigen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Januar 2025 - I ZB 41/24, juris Rn. 53; zu einem Rechtsschutzbedürfnis für einen vor dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung gestellten Aufhebungsantrag vgl. BayObLG…, Beschluss vom 2. April 2025 - 102 Sch 39/24 e, juris Rn. 93 bis 95;… aA Zöller/Althammer, ZPO, 36. Aufl., § 1059 Rn. 8 [siehe aber auch Rn. 28];… Winter/Sitter in Prütting/Gehrlein, ZPO, 17. Aufl., § 1059 Rn. 85;… für einen Vorrang des Aufhebungsverfahrens Raeschke-Kessler in Prütting/Gehrlein, ZPO, 16. Aufl., § 1059 Rn. 85;… abweichend auch MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1059 Rn. 95, wonach bereits eine anderweitige Rechtshängigkeit besteht;… für eine parallele Verfahrensführung Anders in Anders/Gehle aaO Vorbemerkung zu § 1059 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2020 - 11 Sch 1/19

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Schiedsspruchs Bestreiten einer …

    Ob der rein schadensersatzrechtlich begründete Anspruch rechtlich zutreffend bemessen worden ist oder ob dies zu einer "unberechtigten", da rechtlich unzutreffend entschiedenen "Bereicherung" der Antragstellerin geführt hat, ist ebenfalls eine Frage des materiellen Rechts im Einzelfall, deren Rechtmäßigkeit im Einzelnen vom Senat nicht überprüft werden kann, da eine révision au fond vor dem staatlichen Gericht nicht stattfindet und etwaige Fehlentscheidungen hinzunehmen sind (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. September 2006, 34 Sch 12/06, OLGR München 2006, 906).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs

    Eine "révision au fond" findet dabei nicht statt, d. h. die sachliche Unrichtigkeit des Schiedsspruchs ist kein Aufhebungsgrund (…Geimer in: Zöller, 30. Aufl. 2014, § 1059 ZPO Rdn. 47 und 74); etwaige Fehlentscheidungen des Schiedsgerichts sind hinzunehmen (OLG München, Beschluss vom 24.09.2006, 34 Sch 12/06, OLGR München 2006, 906).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Denn auch wenn es der herrschenden Rechtsprechung und auch der Rechtsprechung des Senats entspricht, ein Rechtsschutzbedürfnis für einen gesonderten Aufhebungsantrag gemäß § 1059 ZPO zu verneinen, wenn bereits ein Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs anhängig ist (vgl. OLG Hamburg, SchiedsVZ 2003, 284 ff. [OLG Hamburg 24.01.2003 - 11 Sch 06/01] ; OLG Köln, SchiedsVZ 2012, 161 [OLG München 29.03.2012 - 34 SchH 12/11] ; OLG München, OLGR 2006, 906; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.09.2008, Az.: 26 Sch 12/08; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.09.2010, Az.: 26 Sch 6/10;… Schütze, Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 6. Auflage 2016, Rdnr. 663), so gilt dies jedenfalls nicht, solange noch die Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller seinen Vollstreckbarerklärungsantrag zurücknimmt (…vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 32. Auflage 2018, Rdnr. 22 zu § 1059 ZPO; OLG Frankfurt Main, Beschluss vom 30.09.2010, Az.: 26 Sch 6/10) oder das Oberlandesgericht den Antrag auf Vollstreckbarerklärung als unzulässig zurückweist (Sande/Folter, SchiedsVZ 2016, 72f.).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2014 - 26 SchH 11/14

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung im Hinblick auf den Eintritt eines …

    Dieses Auslegungsergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Schiedsklauseln grundsätzlich weit auszulegen sind und im Zweifel davon auszugehen ist, dass das Schiedsgericht auch über solche Streitigkeiten entscheiden soll, die die Wirksamkeit des Vertrages oder seine Beendigung betreffen (BGHZ 53, 315 ff.; BGHZ 69, 260 ff.; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 25.09.2006, Az.: 34 Sch 12/06, OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013, Az.: 21 U 16/13;… Schwab/Walter, a.a.O.;… Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 91 zu § 1029 ZPO;… OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine "révision au fond" findet dabei nicht statt, d.h. die sachliche Unrichtigkeit des Schiedsspruchs ist kein Aufhebungsgrund (…Zöller-Geimer, § 1059 Rn. 47 und 74); etwaige Fehlentscheidungen des Schiedsgerichts sind hinzunehmen (OLG München, Beschluss vom 24.9.2006, 34 Sch 12/06, OLGR München, 2006, 906).
  • OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10

    Schiedsgerichtsverfahren: Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs; …

    Der Prüfungsumfang ist daher beschränkt auf die Vereinbarkeit mit dem ordre public (vgl. Senat vom 25.9.2006, 34 Sch 012/06 = OLG-Report 2006, 906) und - bei Rüge - auf verfahrensfehlerfreies Zustandekommen.
  • OLG München, 24.08.2010 - 34 Sch 21/10

    Schiedsvereinbarung: Rechtliche Einordnung des Schiedsgerichts der Deutschen …

    Die Vollstreckbarerklärung dient nicht nur dazu, die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen, sondern auch den Schiedsspruch gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen umfassen abzusichern (BGH NJW-RR 2007, 1366; NJW-RR 2006, 995; Senat vom 25.9.2006, 34 Sch 012/06 = OLG-Report 2006, 906).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2008 - 26 Sch 13/08

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches des Schiedsgerichts der …

  • OLG München, 07.01.2015 - 34 Sch 12/14

    Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen: Zulässigkeit des Widerrufs einer …

  • OLG Frankfurt, 15.04.2010 - 26 Sch 3/10
  • OLG München, 20.04.2012 - 34 Sch 3/12
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