Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2881
OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 15 W 264/99 (https://dejure.org/1999,2881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Berufsbetreuers, Mehrwertsteuer auf Auslagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 522
  • FamRZ 2000, 549
  • Rpfleger 2000, 215
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dies folgt aus der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251 ff. = NJW 1980, 2179), in der - bezogen auf die damalige Gesetzeslage - das Fehlen einer solchen Regelung beanstandet und der Weg zu einer Zubilligung einer Vergütung für diesen Personenkreis aus der Staatskasse im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des damals geltenden Rechts gewiesen worden ist (siehe jetzt auch BVerfG NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70).
  • BVerfG, 27.07.1970 - 1 BvR 399/70

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenminderung bei beigeordneten Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Für die vergleichbare Situation im Bereich der Prozeßkostenhilfe hat das BVerfG die Regelung des § 123 BRAGO, die die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühren des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts begrenzt, als mit Art. 12 GG vereinbar bewertet, weil es sich um eine zulässige Berufsausübungsregelung handele (NJW 1971, 187).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Das Grundgesetz läßt dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit Berufsausübungsregelungen ein erhebliches Maß an Freiheit und räumt ihm bei der Festlegung der zu verfolgenden berufs-, arbeits- oder sozialpolitischen Ziele eine weite Gestaltungsfreiheit ein (vgl. etwa BVerfGE 77, 308, 332 m.w. N.).
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dieses Ergebnis folgt, wie das KG (Rpfleger 1983, 150) unter Bezugnahme auf umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung und Literatur bereits überzeugend ausgeführt hat, daraus, daß zum Begriff des der Besteuerung unterliegenden Entgelts auch die Auslagen gehören, die der Unternehmer für Rechnung seines Auftraggebers im eigenen Namen aufgewendet hat (hier die anteiligen Pkw-Kosten, die in einem Betrag pro gefahrenen km umgerechnet zu erstatten sind).
  • BVerfG, 13.01.1999 - 1 BvR 1909/95

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Versagung einer Vergütung als

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Dies folgt aus der grundlegenden Entscheidung des BVerfG vom 1.7.1980 (BVerfGE 54, 251 ff. = NJW 1980, 2179), in der - bezogen auf die damalige Gesetzeslage - das Fehlen einer solchen Regelung beanstandet und der Weg zu einer Zubilligung einer Vergütung für diesen Personenkreis aus der Staatskasse im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des damals geltenden Rechts gewiesen worden ist (siehe jetzt auch BVerfG NJW 1999, 1621 = BtPrax 1999, 70).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.1999 - 9 WF 94/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3288
OLG Brandenburg, 01.07.1999 - 9 WF 94/99 (https://dejure.org/1999,3288)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.1999 - 9 WF 94/99 (https://dejure.org/1999,3288)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 9 WF 94/99 (https://dejure.org/1999,3288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderbarkeit des einen Prozesskostenhilfeantrag ablehnenden Beschlusses; Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 174
  • FamRZ 2000, 1229
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 25.02.1994 - 8 WF 61/94

    Prozeßkostenhilfe; Bewilligung; Gründe der Aufhebung; Kindesunterhalt; Umstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.1999 - 9 WF 94/99
    Ein nach Bewilligung der Prozeßkostenhilfe eintretender Beurteilungswechsel des bewilligenden Gerichts rechtfertigt danach die Aufhebung der Bewilligungebensowenig wie eine rechtsirrig erfolgte Bewilligung (OLG Hamm,FamRZ 1994, 1268, 1269).
  • OLG Hamm, 12.03.1986 - 1 WF 75/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.1999 - 9 WF 94/99
    Eine sachlich unzutreffende Bewilligung der Prozeßkostenhilfe kann, wenn der Fehler beim Gericht liegt, von Amts wegen nur unter den Voraussetzungen des § 124 Ziff. 1 bis 4 ZPO aufgehoben werden (OLG Hamm, FamRZ 1986, 583).
  • LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei

    Hat die Partei richtige und vollständige Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und hat das Prozeßgericht uneingeschränkt Prozeßkostenhilfe bewilligt, ist eine Abänderung oder Aufhebung von Amts wegen aufgrund einer geänderten Beurteilung der Sach- und Rechtslage (OLG Stuttgart v. 05.04.1984 - 15 WF 140/84, FamRZ 1984, 722 = Justiz 1984, 397; OLG Hamburg v. 15.11.1995 - 12 WF 146/95, FamRZ 1996, 874 = Rpfleger 1996, 163; OLG Karlsruhe v. 31.05.2000 - 2 WF 40/00 + 2 WF 41/00, n.v.; a.A. OLG Köln v. 08.06.1982 - 21 WF 78/82, FamRZ 1982, 1226; OLG Zweibrücken v. 26.09.1984 - 2 WF 172/83, Rpfleger 1985, 165) oder einer rechtsirrig erfolgten Bewilligung nicht zulässig (OLG Hamm v. 28.05.1984 - 3 WF 125/84, JurBüro 1985, 1266 = NJW 1984, 2837 = Rpfleger 1984, 432; OLG Brandenburg v. 01.07.1999 - 9 WF 94/99, FamRZ 2000, 1229 = MDR 2000, 174 = OLGR Brandenburg 2000, 61; a.A. OLG Bremen v. 05.03.1985 - 5 WF 237/84 [b], FamRZ 1985, 728; OLG Zweibrücken v. 07.03.1988 - 2 WF 12/88, JurBüro 1988, 1062 [Mümmler]).
  • LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 609/02

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei

    Hat die Partei richtige und vollständige Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und hat das Prozeßgericht uneingeschränkt Prozeßkostenhilfe bewilligt, ist eine Abänderung oder Aufhebung von Amts wegen aufgrund einer geänderten Beurteilung der Sach- und Rechtslage (OLG Stuttgart v. 05.04.1984 - 15 WF 140/84, FamRZ 1984, 722 = Justiz 1984, 397; OLG Hamburg v. 15.11.1995 - 12 WF 146/95, FamRZ 1996, 874 = Rpfleger 1996, 163; OLG Karlsruhe v. 31.05.2000 - 2 WF 40/00 + 2 WF 41/00, n.v.; a.A. OLG Köln v. 08.06.1982 - 21 WF 78/82, FamRZ 1982, 1226; OLG Zweibrücken v. 26.09.1984 - 2 WF 172/83, Rpfleger 1985, 165) oder einer rechtsirrig erfolgten Bewilligung nicht zulässig (OLG Hamm v. 28.05.1984 - 3 WF 125/84, JurBüro 1985, 1266 = NJW 1984, 2837 = Rpfleger 1984, 432; OLG Brandenburg v. 01.07.1999 - 9 WF 94/99, FamRZ 2000, 1229 = MDR 2000, 174 = OLGR Brandenburg 2000, 61; a.A. OLG Bremen v. 05.03.1985 - 5 WF 237/84 [b], FamRZ 1985, 728; OLG Zweibrücken v. 07.03.1988 - 2 WF 12/88, JurBüro 1988, 1062 [Mümmler]).
  • OLG Köln, 08.01.2001 - 27 WF 216/00

    Familienrecht; Vertrauensschutz bei bewilligter Prozeßkostenhilfe

    Aus Gründen des Vertrauensschutzes darf das Gericht die ihm bekannten und für seine Entscheidung maßgebenden Angaben der Partei zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht nachträglich abweichend bewerten (vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 754; OLG Hamburg FamRZ 1996, 874, 875 = Rechtspfleger 1996, 163, 164 ; OLG Bremen EzFamR ZPO § 124 Nr. 2 = FuR1991, 112; OLG Brandenburg MDR 2000, 174; Zöller/Philppi, ZPO 22. Aufl. § 124 Rdn. 13; Kalthoener/Büttner,/Wrobel-Sachs, Prozesskosten- und Beratungshilfe, 2.Aufl. Rdn. 845 jew. m.w.Nachw.).
  • LAG Hamm, 20.01.2020 - 14 Ta 8/20
    Zudem ist der die Prozesskostenhilfe bewilligende Beschluss - abgesehen vom Beschwerderecht der Staatskasse nach § 127 Abs. 3 ZPO - gemäß § 127 Abs. 2 Satz 1 ZPO unanfechtbar (vgl. OLG Brandenburg 1. Juli 1999 - 9 WF 94/99 - juris, Rn. 4; Dürbeck/Gottschalk, aaO., Rn. 994, 1013; Zöller/Schultzky, aaO., § 124 ZPO Rn. 3, 16).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 9 WF 101/02

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage

    Ein nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eintretender Beurteilungswechsel des bewilligenden Gerichts rechtfertigt danach die Aufhebung der Bewilligung ebenso wenig wie eine rechtsirrig erfolgte Bewilligung (OLG Hamm, FamRZ 1994, 1268, 1269; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1229, 1230).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2000 - 12 O 2468/00

    Prozesskostenhilfebewilligung: Aufhebung

    Ändert das Gericht, das dem hilfebedürftigen Beteiligten zuvor Prozesskostenhilfe gewährt hat, lediglich seine Beurteilung hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Klage - wie hier das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss vom 19. Juni 2000 - , so schließt dies an sich eine Aufhebung aus (Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, aaO, RdNr. 60 zu § 166; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl. 2000, RdNrn. 7 u. 8 zu § 124), weil sich § 124 ZPO hierauf nicht bezieht und eine allein auf eine geänderte Beurteilung gestützte Abänderung ebenfalls nicht zulässig ist (OLG Brandenburg, Beschl. v. 1.7.1999 - 9 WF 94/99 - , MDR 2000, 174).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4483
OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99 (https://dejure.org/1999,4483)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.1999 - 17 W 70/99 (https://dejure.org/1999,4483)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 17 W 70/99 (https://dejure.org/1999,4483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99
    Die Auslegung hat den im Gesetz objektivierten Wille des Gesetzgebers zu ermitteln, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Zusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 und 50, 117; BGHZ 46, 74).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93
    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99
    Die auf die Abwesenheit eines Mitarbeiters von der Arbeitsstelle anteilig entfallende Bezahlung stellt für die am Wirtschaftsleben teilnehmende Aktiengesellschaft einen Aufwand ohne arbeitsproduktive Gegenleistung dar (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484).
  • OLG Hamm, 25.01.1996 - 23 W 348/95
    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99
    Fällt ihre Arbeitskraft zeitweise aus, weil sie für die von ihnen vertretene Gesellschaft an Gerichtsterminen teilnehmen müssen, dann stellt sich dies bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise für die juristische Person in der Regel als erstattunsfähiger Nachteil dar (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Hamm Beschluß vom 25. Januar 1996 - 23 W 348/95 - OLG Hamburg JurBüro 1991, 1089 -m.w.N.-).
  • OLG Köln, 19.08.1998 - 17 W 84/97

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses wegen einer vom

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99
    Entgegen seiner früher vertretenen Rechtsauffassung (vgl. JurBüro 1986, 1708) hält der Senat nicht mehr uneingeschränkt daran fest, die Regelungen in § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO und § 2 ZSEG seien ausschließlich auf natürliche Personen zugeschnitten, weil juristische Personen selbst nicht reisen und keine Zeitversäumnis erleiden könnten (vgl. bereits Beschluß des Senats vom 19.8.1998 - 17 W 84/97 -).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99
    Die Auslegung hat den im Gesetz objektivierten Wille des Gesetzgebers zu ermitteln, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Zusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfGE 1, 299 und 50, 117; BGHZ 46, 74).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Entgegen dieser auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung billigt die überwiegende Rechtsprechung, teilweise unter Aufgabe ihrer früher abweichenden Meinung, einer juristischen Person gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 ZSEG a.F., §§ 20, 22 JVEG eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zu, wenn - wie hier - das Gericht zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder eines sachkundigen Mitarbeiters angeordnet und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsandt hat (vgl. KG, KGR Berlin 2007, 707 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776, 777 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 f.; OLG Rostock OLGR 2000, 237 f.; OLG Köln OLGR 2000, 61 f.; OLG Bamberg OLGR 2000, 295; OLG Dresden OLGR 1999, 145; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 ff.; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15 f.; OLG Hamm OLGR 1997, 97 unter Aufgabe von OLG Hamm MDR 1984, 673; vgl. auch Lappe NJW 2006, 270, 275; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" "Zeitversäumnis").
  • KG, 13.03.2007 - 1 W 257/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung eines Entschädigungsanspruchs wegen

    Denn es reicht - wie die Klägerin mit der Beschwerde zu Recht geltend macht - zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 = Justiz 2001, 361 = JurBüro 2001, 484; OLG Köln OLGR 2000, 61; JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776; ebenso Senat, AnwBl Berlin 1992, 394 zum Selbständigen).

    Die Höhe der Entschädigung ist dann unter Berücksichtigung aller Umstände gegebenenfalls zu schätzen (vgl. OLG Köln OLGR 2000, 61 = JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237).

  • OLG Köln, 14.01.2009 - 17 W 201/08

    Anforderungen an den Nachweis der Prozesskosten einer Partei

    Die der Partei durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis ist erstattungsfähig; entsprechendes gilt bei Handelsgesellschaften für den Zeitaufwand ihrer gesetzlichen oder sonstigen Vertreter oder Mitarbeiter (vgl. Herget in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13 "Zeitversäumnis" m.w.N.; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 28.07.1999, 17 W 70/99).

    § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist daher nach Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass eine Entschädigung für Zeitversäumnis bei der Entsendung eines Mitarbeiters zum Gerichtstermin nicht an einen Verdienstausfall des Mitarbeiters geknüpft ist, sondern sich danach bemisst, mit welchem Stundensatz die übliche Arbeitstätigkeit des Mitarbeiters für die Partei zu bewerten ist (Senatsbeschluss vom 28.07.1999, 17 W 70/99; OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 18).

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Fehlt es - wie hier - an einem konkreten Nachweis, so ist die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2007, 707; OLG Köln, OLGR Köln 2000, 61; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 776; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 391; OLG Rostock, OLGR Rostock 2000, 237; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 22 JVEG, Rdn. 10).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00

    Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person -

    a) Die Ansicht, die den Vertretern juristischer Personen überhaupt keine Entschädigung für Zeitversäumnis zugebilligt hat, weil die in Bezug genommene Norm des § 2 ZSEG auf natürliche Personen zugeschnitten sei, ist inzwischen für juristische Personen des Privatrechts weithin aufgegeben (vgl. zB OLG Hamm NJW-RR 1997, 767 = MDR 1997, 206 = JurBüro 1997, 143 unter Aufgabe von JurBüro 1978, 596 und MDR 1984, 673; OLG Köln JurBüro 2000, 84 unter Aufgabe von JurBüro 1986, 1708; OLG Rostock, OLGR 2000, 237 mwNw; Zöller / Herget, 22. Aufl., Rn 13 "Zeitversäumnis"; MünchKommZPO / Belz, 2. Aufl., Rn 23, 81; Baumbach / Hartmann, 58. Aufl., Rn 294; Stein / Jonas / Bork, 21. Aufl., Rn 91; Wieczorek / Steiner, 3. Aufl., Rn 120, je zu § 91 ZPO, je mNw.
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Zwar werden der Prozeßpartei als Kostengläubiger die ihr durch Informationsreisen zum Prozeßbevollmächtigten entstandenen notwendigen Reisekosten im Regelfall ersetzt, indes ist die Höhe der Entschädigung der Partei für deren bzw. die Zeitversäumnis ihrer Organe oder Mitarbeiter (vgl. zu letzterem jetzt Senat, Beschl. v. 28.07.1999 - 17 W 70/99, bisher unveröffentlicht) kraft Gesetzes gemäß §§ 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, 2 Abs. 2, Abs. 3 ZSEG auf 4, 00 DM bis 25, 00 DM je Stunde Ausfall begrenzt.
  • OLG Naumburg, 22.07.2002 - 11 W 173/02

    Der Zeitverlust des Vertreters einer juristischen Person ist grundsätzlich

    Dass das Rechtsmittel dennoch in geringem Umfang Erfolg hat, beruht darauf, dass nach der ganz herrschenden Auffassung (OLG Köln, JurBüro 2000, 84 f.; OLG Hamm, MDR 1997, 206 f.; OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1078, 1079; OLG Koblenz, JurBüro 1982, 1056, 1057; KG, JurBüro 1986, 278, 279; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 908, 909; OLG Hamburg, JurBüro 1991, 1090; OLG Schleswig, SchlHA 1992, 84; OLG Karlsruhe, RPfl 1993, 484; OLG Brandenburg, OLGR 1997, 15 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 237 f.; OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; Herget, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Zeitversäumnis"; von Eicken, in: von Eicken/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 17. Aufl., B 454; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 Rn. 295), der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 18. Juli 2002, 11 W 113/01), der Zeitverlust der gesetzlichen Vertreter juristischer Personen grundsätzlich ersatzfähig ist.

    Zur Höhe der Entschädigung sieht der Senat anders als ein Teil der Rechtsprechung (so etwa OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1078, 1079; OLG Brandenburg, OLGR 1997, 15, 16; OLG Köln, JurBüro 2000, 84, 85; OLG Rostock, OLGR 2000, 237, 238; OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484) keine hinreichende Grundlage für eine Schätzung des Verdienstausfalles der juristischen Person auf der Grundlage des Gehalts des Geschäftsführers auf mindestens den Höchstsatz in § 2 Absatz 2 Satz 1 ZSEG.

  • LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Denn es reicht zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; OLG Köln JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.10.1999 - 16 W 190/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8493
OLG Schleswig, 07.10.1999 - 16 W 190/99 (https://dejure.org/1999,8493)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.10.1999 - 16 W 190/99 (https://dejure.org/1999,8493)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 16 W 190/99 (https://dejure.org/1999,8493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Beweisverfahren; Sachverständigengutachten; Merkantile Minderwert; Gutachten

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 485 II Nr. 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 485
    Merkantiler Minderwert im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf ein merkantiler Minderwert im selbständigen Beweisverfahren begutachtet werden? (IBR 2000, 245)

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Hanau, 16.09.2022 - 32 H 2/22

    Unzutreffende Auslegung der Begriffe "Zustand" und "Wert"

    Es geht also um den Verkehrs- oder schadensbedingt merkantilen Minderwert (OLG Schleswig Beschluss vom 7.10.1999 - 16 W 190/99, BeckRS 1999, 30076329), nicht aber den Ertragswert und somit die mögliche Höhe einer Vermietung, weil diese aus dem Verkehrswert nicht geschlossen werden kann (LG Berlin, Beschluss vom 20.12.1996 - 63 T 98/96, NJW-RR 1997, 585; LG Köln, Beschluss vom 12-05-1995 - 1 T 124/95, NJWE-MietR 1996, 268; aA Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 485 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.1999 - 6 UF 158/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4959
OLG Hamm, 25.08.1999 - 6 UF 158/98 (https://dejure.org/1999,4959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.1999 - 6 UF 158/98 (https://dejure.org/1999,4959)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 1999 - 6 UF 158/98 (https://dejure.org/1999,4959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der richtigen Bemessungsgrundlage für eine Berechnung der Höhe eines Kindesunterhaltanspruchs und eines Trennungsunterhaltanspruchs; Berücksichtigungsfähigkeit einer zu bedienenden Kreditpflichtigkeit bei der Wohnungsförderungsanstalt bei der Ermittlung der ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1361 Abs. 1 § 1603 Abs. 1; ZPO § 288 § 290
    Zur Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners, der Kreditraten nicht tilgt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.1999 - 6 UF 158/98
    Bei der Bemessung der Höhe dieses Vorteils ist für die Trennungszeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 98, 2821 ff.) allerdings nicht auf den objektiven Wohnwert abzustellen, sondern darauf, welcher Mietzins für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende angemessene Wohnung zu zahlen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2004 - 16 UF 151/03

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Tilgung eines Darlehens zur

    Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Senat geboten, die monatliche Darlehensbelastung in voller Höhe und für alle Monate des Trennungszeitraums zugrunde zu legen, da anders die sich im Trennungszeitraum ergebenden Schwankungen nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise aufgefangen werden können (vgl. ebenso OLG Hamm, FamRZ 2001, 370, 371).
  • AG Besigheim, 28.01.2004 - 2 F 742/03

    Rückständiger Trennungs- und Kindesunterhalt: Obliegenheit des Schuldners zur

    Dass die Verbindlichkeiten zwischenzeitlich weggefallen wären und dieser vorauszusehende Wegfall die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hätte, ist weder vorgetragen noch erkennbar (vgl. hierzu: Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auflage, Rdnr. 1002a; OLG Hamm, Urteil vom 25. August 1999 - 6 UF 158/98 -, FamRZ 2001, 370 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 9 WF 114/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6130
OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 9 WF 114/99 (https://dejure.org/1999,6130)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.07.1999 - 9 WF 114/99 (https://dejure.org/1999,6130)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 9 WF 114/99 (https://dejure.org/1999,6130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 174
  • FamRZ 2001, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 24.11.2004 - 11 W 66/04

    Einwendungen gegen vorläufige Streitwertfestsetzung nur im Verfahren gegen

    Gegen eine vorläufige Wertfestsetzung können nach § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG (= § 25 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.) Einwendungen gegen die Höhe nur im Verfahren nach § 67 GKG (= § 6 GKG a.F.) geltend gemacht werden; eine Beschwerde darüber hinaus ist unzulässig (OLG Brandenburg MDR 2000, 174; OLG Köln - 2. Zivilsenat - Das Juristische Büro 1996, 195; Hartmann § 63 Rdn. 14; Markl/Meyer § 25 Rdn. 8 und 43).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 W 8/12

    Unzulässige Beschwerde gegen Festsetzung des Streitwertes

    Gegen eine vorläufige Festsetzung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren gemäß § 63 Abs. 1 GKG können nach dem klaren Wortlaut des § 63 Abs. 1 S. 2 GKG Einwände nur im Verfahren über die Beschwerde gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, geltend gemacht werden (Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 153; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl. GKG § 63 Rn. 14; Senat, Beschl. v. 15.01.2010 - 19 W 1/10 - und vom 22.07.2010 - 19 W 37/10 -, jeweils unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, MDR 2008, 1120; OLG Hamm, MDR 2005, 1309; Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 1207 und MDR 2000, 174; OLG Köln, MDR 2000, 174, a.A. KG Berlin, NJW-RR 2004, 864 unter Bezugnahme auf Rechtsprechung zu der alten Fassung des GKG).
  • OLG Bamberg, 08.05.2003 - 2 WF 78/03

    Rechtsmittel gegen Festsetzung des Gebührenstreitwerts eines Scheidungsverfahrens

    Nur gegen die entgültige Festsetzung ist nach § 25 Abs. 3 GKG das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen, gegen die vorläufige Festsetzung wird sie durch § 25 Abs. 1 Satz 2 GKG ausgeschlossen (OLG Brandenburg, MDR 2000, 174; Hartmann, KostenG, 32. Auflage, § 25 GKG, RdNr. 14).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 23/02

    Beschwerde gegen Anordnung eines Kostenvorschusses bei Beschwerdewert unter 100

    Einwendungen gegen die Höhe des vorläufig festgesetzten Wertes können gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 GKG nicht isoliert, sondern nur im Verfahren nach § 6 GKG geltend gemacht werden (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - , MDR 2000, 174; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 25, Rz. 14), müssen sich also gegen die Anordnung eines Vorschusses richten.
  • OLG Brandenburg, 09.03.2001 - 9 WF 27/01

    Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • KG, 19.08.2003 - 6 W 193/03

    Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

    Wie § 6 GKG zeigt, geht es insoweit um die Zulässigkeit der Gewährung von Rechtsschutz in der Hauptsache und soll daher der Rechtsmittelweg nicht verkürzt werden (vgl. OLG Bremen, Rpfl 1957, 272; OLG Frankfurt, JurBüro 1977, 701; OLG Düsseldorf, JurBüro 1991, 585, 586; Schneider, MDR 2000, 380, 381; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Auflage, Rdnr. 1618 und Rdnr. 4221; Markl/Meyer, GKG, 5. Auflage, § 6 Rdnr. 5 und 7 sowie § 25 Rdnr. 3 a. E.; Oestreich/Winter/Hellstab, Streitwerthandbuch, 2. Auflage, unter dem Stichwort "Festsetzung des Streitwerts" Ziffer 3. Beschwerde; a. A. wohl Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage, § 25 Rdnr. 14 unter Hinweis auf OLG Brandenburg, MDR 2000, 174, nach dem aber im Rahmen eines Rechtsbehelfs nach § 6 GKG wegen der Höhe des vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingeforderten Vorschusses auch die Höhe eines vorläufig festgesetzten Streitwerts zu überprüfen ist, was jedoch dem Prozessgericht vorbehalten ist; Meyer, JurBüro 2000, 396 für die Beschwerde des Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung).
  • KG, 04.11.2002 - 22 W 302/02

    Zur Bemessung des Wertes einer auf Auflassung eines Grundstücks gerichteten

    Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist zwar nach der gesetzlichen Regelung gemäß § 25 Abs. 1, § 6 GKG nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 25 GKG, Rn. 14; Markl/Meyer, Gerichtskostengesetz, 4. Aufl., § 25, Rn. 3 und 8; OLG Brandenburg, MDR 2000, 174), sondern nur ein Beschluss, durch den die Tätigkeit des Gerichts von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht wird.
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 19 W 42/07

    Zulässigkeit einer eigenständigen Beschwerde gegen die vorläufige

    Eigenständige Beschwerden gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung sind aber unzulässig (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2004, - 11 W 66/04 -, OLGR Köln 2005, S.38; OLG Celle, Beschluss vom 17.08.2006 - 6 W 81/06 -, abrufbar bei juris; OLG Bremen, Beschluss vom 19.09.2005, 2 W 71/05 -, MDR 2006, S.418; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.07.1999, - 9 WF 114/99 -, MDR 2000, S.174, zu § 25 GKG a.F.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - L 3 U 47/11
    Die Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Streit-wertes durch den Beschluss des SG vom 04. Oktober 2010 ist - worauf das SG zu-treffend hingewiesen hat - nach § 63 Abs. 1 Satz 2 GKG unstatthaft (so schon zur Rechtslage vor der Neuregelung des GKG: Beschluss des Brandenburgischen Ober-landesgerichts vom 07. Juli 1999 - 9 WF 114/99 -, in MDR 2000, 174).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11159
OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99 (https://dejure.org/1999,11159)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.10.1999 - 3 W 217/99 (https://dejure.org/1999,11159)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Oktober 1999 - 3 W 217/99 (https://dejure.org/1999,11159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Rückgriff der Staatskasse gegen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99
    Dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz kann nicht entnommen werden, dass die Regelungen zur Neufassung der Vergütung des Betreuers auch auf den Zeitraum vor deren In-Kraft-Treten (1. Januar 1999) erstreckt werden sollte (vgl. BayObLGZ 1999, 21, 23).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 497/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergegangenen

    Von daher spricht vieles dafür, dass der gesetzliche Forderungsübergang erst für die ab diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche greift (so jedenfalls OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; OLG Schleswig FamRZ 2000, 562; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. (2001) § 1836 e Rn. 1).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).

    Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).

  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).

    Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).

  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13213
OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99 (https://dejure.org/1999,13213)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.06.1999 - 2 W 67/99 (https://dejure.org/1999,13213)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 (https://dejure.org/1999,13213)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13213) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 2 S. 2 BRAGO; § 15 BRAGO; § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
    Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil; Kostenmäßiges Vorliegen eines neuen Rechtszuges; Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach Zurückweisung der Berufung gegen ein Grundurteil; Kostenmäßiges Vorliegen eines neuen Rechtszuges; Vergütung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95

    Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
    Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2; Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).

    Nach der von der herrschenden Auffassung abweichenden Rechtsprechung (z.B. OLG München JurBüro 1994, 543; 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg JurBüro 1996, 305 m.w.N. auch zur Mindermeinung) wird das Vorliegen eines weiteren Rechtszugs im Wesentlichen mit der Begründung verneint, bei der Zurückverweisung der Berufung gegen ein Grundurteil handele es sich nicht um eine Zurückverweisung im Sinn des Zivilprozessrechts, denn zurückverwiesen werden könne nur eine Sache, die in der ersten Instanz nicht mehr anhängig sei.

  • OLG München, 22.10.1993 - 11 W 2422/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
    Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2; Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).

    Nach der von der herrschenden Auffassung abweichenden Rechtsprechung (z.B. OLG München JurBüro 1994, 543; 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg JurBüro 1996, 305 m.w.N. auch zur Mindermeinung) wird das Vorliegen eines weiteren Rechtszugs im Wesentlichen mit der Begründung verneint, bei der Zurückverweisung der Berufung gegen ein Grundurteil handele es sich nicht um eine Zurückverweisung im Sinn des Zivilprozessrechts, denn zurückverwiesen werden könne nur eine Sache, die in der ersten Instanz nicht mehr anhängig sei.

  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 12 W 59/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
    Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2; Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1994 - 10 W 121/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
    Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2; Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).
  • OLG Schleswig, 06.01.1995 - 9 W 219/94
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99
    Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2; Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).
  • OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein

    Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).

  • OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein

    Das Landgericht hat sich in dem angefochtenen Beschluß einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Beschluß des 2. Zivilsenats vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99) angeschlossen und für das Betragsverfahren eine weitere Verhandlungsgebühr mach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO berücksichtigt.

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Im übrigen sei eine weitere Verhandlungsgebühr auch deshalb gerechtfertigt, weil sich der erstinstanzliche Anwalt erneut in die Materie einarbeiten müsse (OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99).

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