Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03   

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OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03 (https://dejure.org/2004,3185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2004 - 15 U 39/03 (https://dejure.org/2004,3185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 15 U 39/03 (https://dejure.org/2004,3185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 652
    Maklerprovision beim Rücktritt vom Kaufvertrag mit Maklerklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludenter Marklervertrag durch Inanspruchnahme weiterer Leistungen nach einem Provisionsverlangen des Maklers; Wegfall des Provisionsanspruchs des Marklers bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag; Auslegung einer vertraglichen Rücktrittsregelung; Auswirkungen des ...

  • Judicialis

    BGB § 652

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Keine Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag: Maklerprovision?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 652 BGB
    Maklerprovision beim Rücktritt vom Kaufvertrag mit Maklerklausel

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Wenn der Rücktritt vom Hauptvertrag zum Wegfall des Maklerlohns führt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückskäufer behält sich vertraglich Rücktritt vom Kauf vor - Macht er davon Gebrauch, entfällt die Maklerprovision

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Immobilienmakler, Rücktritt vom Kaufvertrag, Anspruch auf Maklerprovision, Courtage, Rückabwicklung des Geschäfts

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 652 BGB
    Maklerprovision beim Rücktritt vom Kaufvertrag mit Maklerklausel

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wegfall der Provisionspflicht bei Rücktritt vom Hauptvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch bei Rücktritt des Käufers vom notariellen Kaufvertrag (IBR 2005, 1052)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 574
  • NZM 2005, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass entsprechendes für die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts gilt, wenn die Rücktrittsklausel im Hauptvertrag lediglich einem gesetzlichen Rücktrittsrechts nachgebildet ist oder entspricht (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 820, 821).

    Die Regelung der Freistellung der Verkäufer spricht vielmehr dafür, dass die Maklerklausel Bestandteil des Kaufvertrages sein sollte (vgl. zu einer vom Hauptvertrag zu trennenden Maklerklausel BGH, NJW-RR 1991, 820; OLG Dresen, NZM 2000, 153).

  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02

    Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Ein solches selbstständiges Provisionsversprechen wird von der Rechtsprechung in Fällen angenommen, in denen dem Makler die Erbringung der gesetzlich normierten Maklerleistung nicht möglich ist und die Beteiligten in Kenntnis dieser Umstände dennoch eine Entlohnung des Makler vereinbaren wollen (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2003, 1249 im Fall einer sogenannten "Verflechtung").
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Aus der Sicht des Maklers ist ein solches Verhalten dahingehend zu deuten, dass der Interessent mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu den vom Makler formulierten Bedingungen einverstanden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496, 1497; Senat, NZM 2002, 493, 494).
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Die Regelung der Freistellung der Verkäufer spricht vielmehr dafür, dass die Maklerklausel Bestandteil des Kaufvertrages sein sollte (vgl. zu einer vom Hauptvertrag zu trennenden Maklerklausel BGH, NJW-RR 1991, 820; OLG Dresen, NZM 2000, 153).
  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • OLG Schleswig, 26.10.2001 - 14 U 31/01

    Schicksal einer Maklerforderung aus Vertrag zugunsten Dritter bei Rücktritt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01

    Maklerrecht - Konkludenter Maklervertragsabschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Aus der Sicht des Maklers ist ein solches Verhalten dahingehend zu deuten, dass der Interessent mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu den vom Makler formulierten Bedingungen einverstanden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496, 1497; Senat, NZM 2002, 493, 494).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als "Vermittlungsprovision";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05

    Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in

    Die Maklerklausel enthält aber kein selbstständiges Schuldversprechen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 574, 576).
  • OLG Rostock, 14.04.2011 - 3 U 2/10

    Notwendige Streitgenossenschaft

    In solchen Fällen verbleibt es vielmehr beim Maklerlohnanspruch (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.01.1998, III ZR 76/97, MDR 1998, 764; Urt. v. 06.03.1991, IV ZR 53/90, MDR 1991, 723; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.05.2004, NJW-RR 2005, 574).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08

    Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund

    Dann entsteht der Makleranspruch erst, wenn der Rücktritt nicht mehr ausgeübt werden kann (BGH Urteil v. 20.02.1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; OLG Karlsruhe 21.05.2004 - 15 U 39/03 - NJW-RR 2005, 574-577) Es können sich auch unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder Fehlens der Geschäftsgrundlage des Maklervertrages Umstände ergeben, die zum Verlust des Provisionsanspruchs führen, etwa wenn der Vertragspartner des nachgewiesenen Hauptvertrages nicht in der Lage ist, die übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen (BGH Urteil v. 14.07.2005 a.a.O).
  • LG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 O 375/13

    Kausalität nach sieben Monaten und Kaufpreisreduzierung noch gegeben?

    So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 31. Mai 2004 (Aktenzeichen 15 U 39103 = NJW-RR 2005, 574) geurteilt:.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03   

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https://dejure.org/2004,11331
OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03 (https://dejure.org/2004,11331)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.07.2004 - 1 U 97/03 (https://dejure.org/2004,11331)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 1 U 97/03 (https://dejure.org/2004,11331)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    Die Beklagte zu 2) hat nicht nachgewiesen, dass der Verkehrsunfall vom Beklagten zu 1) im Einvernehmen mit dem Kläger herbeigeführt worden ist, der Kläger also mit der Rechtsgutverletzung einverstanden gewesen wäre (was die Rechtswidrigkeit der Beschädigung seines Fahrzeugs und damit auch daraus hergeleitete Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte zu 2) ausgeschlossen hätte - vgl. BGH DAR 1990, 224; zur Beweislast: BGHZ 71, 339).

    (a) Die Erstrichterin halt allerdings zutreffend ausgeführt, dass ein gestellter Unfall nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bewiesen werden kann (vgl. BGHZ 71, 339; VersR 1979, 281 und 514; OLG Köln r+s 1992, 266 und 1995, 412; OLG Hamm VersR 1999, 335; Senat in ständiger Rechtsprechung - vgl. z. B. Hinweisbeschluss vom 30. März 2003 - 1 U 13/03; ferner Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO § 286 Rdnr. 167 m. w. N.; Knoche, MDR 1992, 919; Born, NZV 1996, 257; a. A. OLG Düsseldorf r+s 1996, 132 mit zustimmender Anmerkung von Lemke).

    Eine erhebliche Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus (vgl. BGHZ 71, 339/346; missverständlich: KG, KGR 2003, 143, das sich in seinen Entscheidungsgründen jedoch auf BGHZ 71, 339 beruft).

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    Danach sind die Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters geringer, weil je nach Lage des Einzelfalls eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der zu beweisenden Tatsache genügt (vgl. z. B. BGH VersR 2003, 474 m. w. N.).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    (2) Der Kläger hat seinen Unfallschaden auf Totalschadenbasis berechnet und die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs geltend gemacht (vgl. dazu z. B. BGH NJW 1985, 2469; NJW 1992, 302).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    (2) Der Kläger hat seinen Unfallschaden auf Totalschadenbasis berechnet und die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs geltend gemacht (vgl. dazu z. B. BGH NJW 1985, 2469; NJW 1992, 302).
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97

    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    Auf der Grundlage dieses Vortrags haben die Parteien im Termin am 15. November 2001 verhandelt (zur stillschweigenden Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze in der mündlichen Verhandlung vgl. BGH NJW-RR 1999, 1113).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    Die fehlende Protokollierung des vor dem Prozessgericht abgegebenen Geständnisses (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) hat dessen Wirksamkeit nicht beeinflusst (vgl. BGH MDR 1995, 90; FamRZ 2003, 1549).
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Anwendung von ZPO § 288

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    Die Voraussetzungen des Geständnisses im Sinn des § 288 ZPO sind in der Rechtsprechung geklärt (vgl. auch BVerfG NJW 2001, 1565).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    (2) Die Beklagte zu 2) hat das Geständnis nicht wirksam widerrufen (vgl. § 290 ZPO; zur Auswirkung eines Widerrufs auf die Wirkung des Geständnisses des Beklagten zu 1) vgl. z. B. BGH VersR 1970, 826; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 356; Musielak/Huber, ZPO § 288 Rdnr. 10; Zöller/Greger, ZPO § 288 Rdnr. 7).
  • BGH, 27.03.1990 - VI ZR 115/89

    Anspruch auf Ersatz des Schadens an einem Kraftfahrzeug auf der Basis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    Die Beklagte zu 2) hat nicht nachgewiesen, dass der Verkehrsunfall vom Beklagten zu 1) im Einvernehmen mit dem Kläger herbeigeführt worden ist, der Kläger also mit der Rechtsgutverletzung einverstanden gewesen wäre (was die Rechtswidrigkeit der Beschädigung seines Fahrzeugs und damit auch daraus hergeleitete Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte zu 2) ausgeschlossen hätte - vgl. BGH DAR 1990, 224; zur Beweislast: BGHZ 71, 339).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1995 - 1 U 255/94

    Anscheinsbeweises bei gestelltem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.07.2004 - 1 U 97/03
    (a) Die Erstrichterin halt allerdings zutreffend ausgeführt, dass ein gestellter Unfall nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bewiesen werden kann (vgl. BGHZ 71, 339; VersR 1979, 281 und 514; OLG Köln r+s 1992, 266 und 1995, 412; OLG Hamm VersR 1999, 335; Senat in ständiger Rechtsprechung - vgl. z. B. Hinweisbeschluss vom 30. März 2003 - 1 U 13/03; ferner Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO § 286 Rdnr. 167 m. w. N.; Knoche, MDR 1992, 919; Born, NZV 1996, 257; a. A. OLG Düsseldorf r+s 1996, 132 mit zustimmender Anmerkung von Lemke).
  • OLG Schleswig, 20.01.1999 - 9 U 19/98

    Streithelfer: Bindung an ein unrichtiges Geständnis der Partei

  • OLG Stuttgart, 29.07.2003 - 1 U 13/03

    Anspruch eines Erben auf Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung

  • KG, 05.12.2002 - 12 U 7990/00

    Beweisanzeichen für einen vorgetäuschten Unfall

  • OLG Hamm, 18.12.1997 - 27 U 40/97

    Anscheinsbeweis für Versicherungsbetrug bei Schädigung durch Serientäter

  • OLG Köln, 05.02.1992 - 11 U 168/91
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2013 - 4 U 52/12

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktritt nach einem Nachbesserungsversuch

    (2) Dieses Geständnis hat durch stillschweigende Bezugnahme der Beklagten auf ihre vorbereitenden Schriftsätze und damit auch auf das darin enthaltene Geständnis (§ 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO) in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 07.09.2011 (Bl. 72 d. A.) Wirksamkeit erlangt (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1113; 2003, 1578, 1579; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 98, 99).

    Die - hier nicht erfolgte - Protokollierung des Geständnisses (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 ZPO) ist nur vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, nicht aber vor dem Prozessgericht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW-RR 2003, 1578, 1579; OLG Zweibrücken OLGR 2005, 98, 99).

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung alles Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 2003, 208 f.; 2004, 175, 176 ff. und 2004, 328, 329 f.; OLG Frankfurt ZfSch 20004, 501, 502 ff.; OLG Hamm OLG-Report Hamm 201, 58, 59 f.; VersR 2002, 700 f. und ZfSch 2004, 68 f.; OLG Köln Schaden-Praxis 2004, 118, 119; im Einzelfall nur im Ergebnis anders PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2005, 98 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 318/06

    Schadenersatz wegen Beschädigung eines Wohnmobils auf Kaufhausparkplatz -

    Zwar können für die behauptete Einwilligung in die Schädigung Beweisanzeichen - mit Einschränkungen auch die Grundsätze des Anscheinsbeweises - herangezogen werden (zu alldem: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 7 Rdnr. 48; BGHZ 71, 339, 340 ff.; aus der Kasuistik: OLGR Koblenz 2006, 386; OLGR Celle 2004, 175; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 501; OLGR Zweibrücken 2005, 98).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher

    Die von der Berufung zitierte Entscheidung OLG Hamm RuS 1999, 321 betrifft die Beweislast beim Manipulationsvorwurf, die anderen Rechtsgrundsätzen folgt: Dort trägt bei nachgewiesenem äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung der in Anspruch genommene Halter (Versicherer) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der den Schadensersatz begehrende Gläubiger mit der Schadensverursachung einverstanden war (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 Rdnr. 48; BGHZ 71, 339, 340 ff.; aus der Kasuistik: Senat OLGR 2009, 394; 2007, 310; OLGR Koblenz 2006, 386; OLGR Celle 2004, 175; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 501; OLGR Zweibrücken 2005, 98).
  • LG Kiel, 14.10.2005 - 8 S 162/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Anscheinsbeweis für eine Unfallmanipulation

    Nach der in der Rechtsprechung überwiegenden Auffassung, der sich die Kammer anschließt, kann ein gestellter Unfall nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises bewiesen werden (OLGR Zweibrücken 2005, 98 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15314
OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04 (https://dejure.org/2004,15314)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2004 - 9 U 9/04 (https://dejure.org/2004,15314)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - 9 U 9/04 (https://dejure.org/2004,15314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 BGB, § 142 BGB, § 779 BGB, § 1 HTürGG
    Vergleich über Darlehensrückzahlungsansprüche: Wegfall der Vergleichsgrundlage durch Auftauchen neuer Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem finanzierten Immobilienfondbeitritt

  • Wolters Kluwer

    (Vergleich über Darlehensrückzahlungsansprüche: Wegfall der Vergleichsgrundlage durch Auftauchen neuer Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem finanzierten Immobilienfondbeitritt)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 113 § 142 § 779; HWiG § 1
    Entfallen der Rechtsgrundlage eines Vergleichs

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2 O 253/02
  • OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
    Der erkennende Senat hat in den zurückliegenden Jahren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.10.2003 -IV ZR 33/03-, ZIP 2003, 2351, 2353; Urteil vom 10.3.2004 -IV ZR 143/03-, WM 2004, 922, 923 f.; Urteil vom 20.4.2004 - XI ZR 164/03-, WM 2004, 1227, 1228 f.) eine Vielzahl von Fällen (auch und gerade zu den ...-Fonds mit der vorliegenden rechtlichen Konstruktion) entschieden, in denen an die Stelle der unwirksamen notariellen Vollmacht eine Rechtsscheinvollmacht trat.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
    Der erkennende Senat hat in den zurückliegenden Jahren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.10.2003 -IV ZR 33/03-, ZIP 2003, 2351, 2353; Urteil vom 10.3.2004 -IV ZR 143/03-, WM 2004, 922, 923 f.; Urteil vom 20.4.2004 - XI ZR 164/03-, WM 2004, 1227, 1228 f.) eine Vielzahl von Fällen (auch und gerade zu den ...-Fonds mit der vorliegenden rechtlichen Konstruktion) entschieden, in denen an die Stelle der unwirksamen notariellen Vollmacht eine Rechtsscheinvollmacht trat.
  • BGH, 10.03.2004 - IV ZR 143/03

    Erneute Erteilung einer nach dem RBerG unwirksamen Treuhandvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
    Der erkennende Senat hat in den zurückliegenden Jahren in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.10.2003 -IV ZR 33/03-, ZIP 2003, 2351, 2353; Urteil vom 10.3.2004 -IV ZR 143/03-, WM 2004, 922, 923 f.; Urteil vom 20.4.2004 - XI ZR 164/03-, WM 2004, 1227, 1228 f.) eine Vielzahl von Fällen (auch und gerade zu den ...-Fonds mit der vorliegenden rechtlichen Konstruktion) entschieden, in denen an die Stelle der unwirksamen notariellen Vollmacht eine Rechtsscheinvollmacht trat.
  • BGH, 06.11.2003 - III ZR 376/02

    Wirksamkeit eines Vergleichs bei unrichtiger Auslegung einer Vertragsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
    Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus dem Urteil des BGH vom 6.11.2003 (III ZR 376/02).
  • OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01

    Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 9 U 9/04
    Fehlt ein solcher zeitlicher Zusammenhang, so entfällt indes die tatsächliche Vermutung der Ursächlichkeit der Beeinflussung für den Vertragsschluss, so dass es hierzu dann einer nachvollziehbaren Darlegung durch den Verbraucher bedarf (Senatsurteil vom 21.10.2003, NJW-RR 2004, 60).
  • OLG Schleswig, 09.02.2006 - 5 U 162/05

    Fondsbeteiligung: Fortgeltung eines Vergleichs über eine Fondsfinanzierung bei

    Dies schon deshalb nicht im Hinblick auf die seit Herbst 2000 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes (grundlegend BGH WM 2000, 2443 ff; seither ständige Rechtsprechung) oder die Rechtsprechung zumindest des II. Zivilsenats des BGH zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt (etwa BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02 - WM 2004, 1536 ff), weil die bloße Fehleinschätzung hinsichtlich einer künftigen Rechtsprechung allein nicht die Vergleichsgrundlage entfallen lässt (siehe nur BGH NJW 1961, 1460; BGH NJW 2003, 1036, 1037 sowie OLG Frankfurt, OLGR 2005, 98, 99).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.08.2004 - 2 Wx 55/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13820
OLG Hamburg, 16.08.2004 - 2 Wx 55/02 (https://dejure.org/2004,13820)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.2004 - 2 Wx 55/02 (https://dejure.org/2004,13820)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 2004 - 2 Wx 55/02 (https://dejure.org/2004,13820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungsverwalters gegen die Wohnungseigentümer wegen eines einen Fehlbestand aufweisenden offenen Treuhandkontos

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 675; ; WEG § 16

  • rechtsportal.de

    BGB § 670; BGB § 675; WEG § 16
    Wohnungseigentumsrecht: Ausgleichungspflicht der Wohnungseigentümer hinsichtlich eines offenen Treuhandkontos

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 932
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