Weitere Entscheidungen unten: KG, 11.12.2002 | OLG Frankfurt, 06.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5982
OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02 (https://dejure.org/2003,5982)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2003 - 19 U 171/02 (https://dejure.org/2003,5982)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2003 - 19 U 171/02 (https://dejure.org/2003,5982)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Auskunftserteilung über den Nachlass; Zweifel an Vorliegen eines Schadens; Hinweispflicht des Rechtsanwalts auf Frist zur Berufungseinlegung; Unterschiedliche Behandlung eines Berufungsanwalts gegenüber ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; StGB § 223; ; BGB § 2336 III; ; BGB § 2333 Nr. 2; ; BGB § 2333 Nr. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 109; ; ZPO § 543 II n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeurkG § 19; BGB § 2333
    Grenzen der Beratungspflicht eines nur erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts über die Erfolgsaussichten einer Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2333 Nr. 2; BeurkG § 19
    Beratungspflichten eines erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalts; Belehrungspflichten eines Notars; Voraussetzung einer Pflichtteilsentziehung nach § 2333 Nr. 2 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Belehrungspflichten eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1575
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 80
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.1989 - IVa ZR 249/88

    Feststellung eines Pflichtteilsentziehungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Voraussetzung für eine Pflichtteilsentziehung wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung ist nämlich, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6.12.1989 (BGHZ 109, 306 ff mit Nachweisen der bisherigen Rechtsprechung sowie aus dem überwiegend übereinstimmenden Schrifttum) ausgeführt hat, eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten Achtung, d.h. eine "schwere Pietätsverletzung".

    Eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (BGHZ 94, 36, 43; BGH NJW 1989, 2054, 2055), auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzubilligen, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren (BGHZ 109, 306, 309).

  • OLG Köln, 05.06.1997 - 1 U 111/96

    Pflichtteilsentziehung wegen vorsätzlicher körperlicher Mißhandlung; Form der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Die von dem Kläger gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Köln (1 U 111/96), das sich diesen Erwägungen anschloß, zurückgewiesen.

    In diesem Zusammenhang kann auch offenbleiben, ob der Kläger den einzigen, von ihm annähernd konkretisierten Vorfall, bei dem Mitte des Jahres 1991 die Erblasserin gegen die Heizung gestoßen worden sein soll, angesichts seines wechselnden und in den Einzelheiten auch bezüglich der benannten Zeugin U widersprüchlichen Vortrages überhaupt hinreichend substantiiert und beweiszugänglich vorgetragen hat; einen hinreichend substantiierten Vortrag hat bereits das Oberlandesgericht Köln im Urteil vom 5.6.1997 (1 U 111/96 = 15 O 499/95) bezweifelt.

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (BGHZ 94, 36, 43; BGH NJW 1989, 2054, 2055), auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzubilligen, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren (BGHZ 109, 306, 309).
  • BGH, 11.02.1992 - XI ZR 47/91

    Mittelbarer Beweis innerer Tatsachen

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die vom Landgericht verneinte Frage an, ob die vom Kläger benannten Zeugen als bloße Zeugen vom Hörensagen überhaupt als Beweismittel ausgereicht hätten, seine Behauptungen mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu belegen, wobei allerdings die Möglichkeit einer mittelbaren Beweisführung nicht von vornherein von der Hand zu weisen sein dürfte (vgl. BGH NJW 1992, 1899).
  • BGH, 11.02.1988 - IX ZR 77/87

    Belehrungspflichten des Notars gegenüber einem nachrangigen Sicherungsgeber

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Aus diesem Zweck folgt die inhaltliche Begrenzung der Pflicht zur Rechtsbelehrung: Sie geht nur so weit, wie eine Belehrung für das Zustandekommen einer formgültigen Urkunde erforderlich ist (BGH DnotZ 1989, 45).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Darüber hinaus kann sich seine Belehrungspflicht auch auf Umstände erstrecken, die außerhalb des zu beurkundenden Vorgangs liegen, insbesondere darauf, daß Beteiligte, die über die rechtlichen Folgen ihrer Erklärung falsche Vorstellungen haben, durch Abgabe der Erklärung ihre Vermögensinteressen vermeidbar gefährden (BGHZ 58, 343).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 75/88

    Überprüfung der festgesetzten Rechtsmittelbeschwer durch den Rechtsanwalt in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Während eine Beratungspflicht über die Aussichten eines Rechtsmittels jedenfalls zu den Aufgaben eines Berufungsanwalts gehört (BGH NJW-RR 1989, 1109), erscheint es demgegenüber zweifelhaft, ob eine solche Prüfung auch ohne einen entsprechenden Auftrag des Mandanten ebenfalls dem erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalt obliegt (vgl. hierzu auch: Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und Notars, 6. Auflage 1998, Rn. 1436; Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, 1999, Rn. 730 und 733; jeweils mwN).
  • BGH, 18.01.1989 - IVa ZR 296/87

    Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Einschränkung der Testierfreiheit durch

    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Eine Pflichtteilsentziehung, die mit ihrem außerordentlichen Gewicht und ihrem demütigenden Charakter einer "Verstoßung über den Tod hinaus" nahekommt (BGHZ 94, 36, 43; BGH NJW 1989, 2054, 2055), auch ohne eine schwere Verletzung der dem Erblasser geschuldeten familiären Achtung von Rechts wegen zuzubilligen, wäre mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht zu vereinbaren (BGHZ 109, 306, 309).
  • BGH, 23.01.1963 - VIII ZB 19/62
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Die Beklagten haben damit zunächst der ihnen in jedem Fall obliegenden Pflicht, den Mandanten vom Lauf der Berufungsfrist in Kenntnis zu setzen und ihm die Möglichkeit zu verschaffen, die Frage zu beurteilen, ob Berufung einzulegen ist, durch die erfolgte Übersendung des Urteils unter Hinweis auf den Ablauf der Berufungsfrist Genüge getan (vgl. BGH VersR 1963, 435).
  • BGH, 30.09.1958 - VIII ZR 133/57
    Auszug aus OLG Köln, 28.03.2003 - 19 U 171/02
    Eine Nachfragepflicht ist vom Bundesgerichtshof (aaO, S. 436; VersR 1958, 789) für den Regelfall verneint worden.
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

    a) Für die internationale Zuständigkeit galt bis zum 28.02.2002 das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), welches mit Wirkung vom 01.03.2002 durch die VO (EG) Nr. 44/2001 v. 22.12.2000 (EuGVVO) - mit Ausnahme des Verhältnisses zu Dänemark und den in Art. 299 EGV ausgeschlossenen Territorien - ersetzt wurde (vgl. SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81); Zöller-Geimer, aaO., Anh. I B. S. 2654; Baumbach-Albers, aaO., Übersicht EuGVVO, Rdnr. 1).

    Für vorher erhobene Klagen gilt jedoch das EuGVÜ weiter (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 17.04.2002 - 7 U 199/01; SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81); Baumbach-Albers, aaO., Übersicht EuGVVO, Rdnr. 1).

    Danach kann die Entscheidung eines Gerichts, das sich für zuständig erklärt hat, nicht mit der Berufung angegriffen werden (vgl. SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81)).

    Jedenfalls ist im Geltungsbereich des EuGVÜ in allen Instanzen von Amts wegen eine Zuständigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BGHZ 98, 263 (270); SaarlOLG, OLGR 2003, 80 (81); Zöller-Gummer, aaO., § 513 ZPO, Rdnr. 8).

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Rechtsprechung
   KG, 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11751
KG, 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
KG, Entscheidung vom 11.12.2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
KG, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - Not 17/01, Not 18/01 (https://dejure.org/2002,11751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Reihenfolge bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Notarbewerbern ; Berücksichtigung der Tätigkeit als Syndikusanwalt bei der Bewerbung auf ein Notariat; Erforderliche Eignung für die Bewerbung auf ein Notariat

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO, Art 12 GG

  • Judicialis

    BNotO § 6; ; BNotO § ... 6 Abs. 3; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 2; ; BNotO § 6 Abs. 3 Satz 3; ; BNotO § 111 Abs. 2 Satz 1; ; BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2; ; BRAO § 7 Nr. 8; ; BRAO § 1; ; BRAO § 2; ; BRAO § 3; ; BRAO § 46; ; BRAO § 47; ; BRAO § 201 Abs. 2; ; FGG § 13 a

  • rechtsportal.de

    Notarzulassung - Tätigkeit des Syndikusanwalts als hauptberufliche Anwaltstätigkeit im Sinne des § 6 Abs. 3 BNotO ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2326 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 859
  • AnwBl 2003, 112
  • OLG-Report Frankfurt 2003, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Daraus folgt zunächst, daß der Gesetzgeber nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG die grundlegenden Eignungsanforderungen und Auswahlgesichtspunkte selbst regeln muß (vgl. BVerfGE 73, 280 ), was durch die Regelung des § 6 BNotO geschehen ist.

    Als verfassungsrechtliche Vorgabe ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit insofern zu berücksichtigen, als die normierten Auswahlkriterien zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 73, 280 sowie in diesem Sinne allgemein zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen BVerfGE 7, 377 ).

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).

    Hat die Tätigkeit dem Bewerber Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt, die ihn in besonderer Weise für das Amt des Notars qualifizieren, darf dies bei der Bewertung seiner fachlichen Eignung nicht gänzlich unberücksichtigt blieben (vgl. BGH AnwBl. 2002, 242 für die Fachanwaltsbezeichnung).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Als verfassungsrechtliche Vorgabe ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit insofern zu berücksichtigen, als die normierten Auswahlkriterien zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen dürfen (vgl. BVerfGE 73, 280 sowie in diesem Sinne allgemein zu subjektiven Zulassungsvoraussetzungen BVerfGE 7, 377 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Die rechtliche Unterscheidung muß also in sachlichen Unterschieden eine ausreichende Stütze finden (vgl. BVerfGE 87, 1 ).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Infolge der Verpflichtungen gegenüber seinem Dienstherrn kann der Anwalt innerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses nicht als Vertreter eines freien und unabhängigen Berufsstandes und seine Tätigkeit nicht als eine anwaltliche angesehen werden (vgl. BGHZ 141, 69; BGH MDR 2000, 671; AnwBl. 2002, 242).
  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Denn bei einem Auswahlverfahren unter mehreren geeigneten Bewerbern wirkt sich die Entscheidung zugunsten eines Bewerbers zum Nachteil eines anderen Bewerbers aus (vgl. BGH NJW 1994, 3353 ).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 24/96

    Bestellung zum Notar - Bewerbung um eine im Amtsblatt ausgeschriebene Notarstelle

    Auszug aus KG, 11.12.2002 - Not 17/01
    Die fachliche Eignung eines Notarbewerbers beurteilt sich neben seinen Rechtskenntnissen auch nach seinen praktischen Erfahrungen in der eigenverantwortlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung, seiner Sicherheit im Umgang mit rechtsuchenden Bürgern und dem Verständnis für ihre Anliegen sowie der Fähigkeit zur reibungslosen Organisation seiner Kanzlei (vgl. BGH DNotZ 1997, 900).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auf die Konkurrentenklage des Beteiligten hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11. Dezember 2002 (Not 17/01 und 18/01 KG Berlin) die Antragsgegnerin verpflichtet, dessen Antrag auf Bestellung zum Notar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und der Behörde zugleich im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine der ausgeschriebenen Notarstellen bis zur Neubescheidung des Antrags freizuhalten.
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 12/03

    Rechtsstellung des zunächst erfolgreichen Bewerbers um eine Notarstelle bei

    In jenem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung hat das Kammergericht durch Beschluß vom 11. Dezember 2002 (Not 17/01 u. 18/01 KG Berlin) die zuständige Behörde der Antragsgegnerin auf den Hilfsantrag des Konkurrenten Dr. N. verpflichtet, dessen Antrag auf Bestellung zum Notar unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, und der Behörde zugleich im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, eine der ausgeschriebenen Notarstellen bis zur Neubescheidung des Antrags freizuhalten.

    Einstweiligen Rechtsschutz dieses Inhalts hat der Mitbewerber Dr. N. aufgrund der vom Kammergericht in dem Verfahren Not 17/01 bzw. 18/01 KG Berlin erlassenen einstweiligen Anordnung mit Erfolg in Anspruch genommen.

  • KG, 11.12.2002 - Not 18/01
    Not 17/01 Not 18/01.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 19 W 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25966
OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 19 W 32/02 (https://dejure.org/2002,25966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.12.2002 - 19 W 32/02 (https://dejure.org/2002,25966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 19 W 32/02 (https://dejure.org/2002,25966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 185 Nr. 1
    Anforderungen an den Nachweis unbekannten Aufenthalts einer Partei

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2 O 26/98
  • OLG Frankfurt, 06.12.2002 - 19 W 32/02

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 80
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