Rechtsprechung
OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ablösung eines Betreuers
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 1908b
Ablösung eines Betreuers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Wunsch und Willen einer geschäftsunfähigen Person bei der Frage der Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908b
Ablösung eines Betreuers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Gestörtes Vertrauensverhältnis, Abberufung eines Betreuers: Wohl und Wille des Betroffenen
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.10.1998 - 4 T 523/98
- OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 1169
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 06.06.1997 - 16 Wx 124/97
Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel
Auszug aus OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98
Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreuter beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (vgl. den Beschluss des Senats vom 06.06.1997 - 16 Wx 124/97 - , OLGR 1997, 256).
- BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04
Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei …
In diesem Zusammenhang, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169), da regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass der vom Betroffenen akzeptierte und gewünschte Betreuer das für die Führung der Betreuung erforderliche Vertrauensverhältnis leichter aufbauen und bewahren kann. - BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04
Wechsel und Entlassung eines Betreuers
Bei der Prüfung, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem gestört ist, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169). - BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04
Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten
Bei der Prüfung, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem gestört ist, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169). - OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08
Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen …
Hierfür sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169), da regelmäßig der vom Betroffenen akzeptierte und gewünschte Betreuer das für die Führung der Betreuung erforderliche Vertrauensverhältnis leichter aufbauen und bewahren kann. - OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02
Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers
Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
Rechtsprechung
OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 47/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 65 BGB; § 54 Abs. 2 BGB; § 179 Abs. 1 BGB
Rechtsscheinhaftung des Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins bei Weglassen des Namenszusatzes e.V. bei Vertragsschluss; Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht - Wolters Kluwer
Rechtsscheinhaftung des Vorsitzenden eines eingetragenen Vereins bei Weglassen des Namenszusatzes e.V. bei Vertragsschluss; Haftung als Vertreter ohne Vertretungsmacht
- rechtsportal.de
BGB § 54 S. 2 § 65
Rechtsfolgen der Unterlassung der Angabe des Zusatzes "e.V." bei Vertragsschluss für einen Verein - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 29.12.1997 - 9 O 80/97
- OLG Celle, 14.10.1998 - 13 U 47/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1052
- NJW-RR 1999, 1052 (Volltext mit amtl. LS)
- NZG 1999, 555
Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 105/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 818 Abs. 3 § 819 Abs. 1 § 166
Verschärfte Bereicherungshaftung des Kontoinhabers
Verfahrensgang
- LG Münster, 26.02.1997 - 12 O 536/96
- OLG Hamm, 23.03.1998 - 6 U 105/97
- BGH, 19.01.1999 - VI ZR 126/98
- OLG Hamm, 23.03.2000 - 6 U 105/97
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1295
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Dresden, 20.07.2021 - 8 U 840/21
Stellt ein Kontoinhaber einer ihm unbekannten Person sein Girokonto mittels …
Die ersatzlose Weiterleitung der vom Kläger zugewandten Gelder auf unbekannte Konten bewirkte dem Grunde nach eine Entreicherung des Beklagten (vgl. BGH, NJW 2018, 1602; OLG Hamm, VersR 1999, 1295; KG, ZIP 2009, 2331; LG Kleve, Urteil vom 28.10.2015 - 1 O 202/14, juris).Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn er dem Dritten die Kontoverwaltung und Zahlungsabwicklung umfassend sowie unkontrolliert überlässt und sich um die Kontobewegungen selbst in keiner Weise kümmert (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1295).
Der Beklagte hat sich unter Missachtung der ihm bis zur Weiterleitung der Gelder bekannt gewordenen Umstände zumindest bewusst einer Erkenntnis verschlossen, dass es für den streitgegenständlichen Vermögenszufluss an einem rechtlichen Grund mangelte (vgl. allg. BGH, NJW 2018, 1602; OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Berlin, WM 2016, 2262; LG Kleve, Urteil vom 28.10.2015 - 1 O 202/14, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris;AG München, CR 2007, 333).
- OLG Dresden, 13.08.2021 - 8 U 840/21
Folgeentscheidung zu OLG Dresden 8 U 840/21 v. 20.07.2021
Die ersatzlose Weiterleitung der vom Kläger zugewandten Gelder auf unbekannte Konten bewirkte dem Grunde nach eine Entreicherung des Beklagten (vgl. BGH, NJW 2018, 1602; OLG Hamm, VersR 1999, 1295; KG, ZIP 2009, 2331; LG Kleve, Urteil vom 28.10.2015 - 1 O 202/14, juris).Ausgehend hiervon entspricht es der Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen der Kontoinhaber unter Übergehung gesetzlicher oder vertraglicher, einschließlich AGB-mäßiger Beschränkungen der Konto- bzw. Zahlungsinstrumentenutzung (vgl. etwa § 675l Abs. 1 BGB) einer dritten Person Kontovollmacht erteilt oder dieser sonst konkludent die Verfügungsbefugnis über das Konto und die abzuwickelnden Zahlungsvorgänge einräumt, ein analoger Rückgriff auf § 166 Abs. 1 BGB eröffnet sein kann (OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Bad Kreuznach, MMR 2008, 421; LG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010 - 7 O 16/10, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris; vgl. KG, ZIP 2009, 2331; LG Krefeld, BKR 2016, 524; offenlassend OLG Karlsruhe, WM 2008, 632).
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn er dem Dritten die Kontoverwaltung und Zahlungsabwicklung umfassend sowie unkontrolliert überlässt und sich um die Kontobewegungen selbst in keiner Weise kümmert (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1295).
Der Beklagte hat sich unter Missachtung der ihm bis zur Weiterleitung der Gelder bekannt gewordenen Umstände zumindest bewusst einer Erkenntnis verschlossen, dass es für den streitgegenständlichen Vermögenszufluss an einem rechtlichen Grund mangelte (vgl. allg. BGH, NJW 2018, 1602; OLG Hamm, VersR 1999, 1295; LG Berlin, WM 2016, 2262; LG Kleve, Urteil vom 28.10.2015 - 1 O 202/14, juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 05.10.2007 - 3 O 47/07, juris;AG München, CR 2007, 333).
- LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16
Finanzagentenhaftung
Insbesondere hat die Beklagte den Tätern nicht etwa Kontovollmacht eingeräumt (vgl. hierzu OLG Hamm, Urt. v. 23.03.1998 - 6 U 105/97, juris), sondern ausschließlich selbst die Verfügungsgewalt behalten.
- OLG Zweibrücken, 02.02.2012 - 4 U 73/11
Ungerechtfertigte Bereicherung: Bereicherungsausgleich zwischen …
Denn schon der Erstbereicherten ist, auch wenn L. das Geld alsbald wieder von ihrem Konto abgezogen hat, der Entreicherungseinwand versagt, weil sie sich entsprechend § 166 Abs. 1 BGB die haftungsverschärfende Kenntnis ihres Kontobevollmächtigten i. S. v. § 819 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muss (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Hamm, VersR 2009, 1416 f. und VersR 1999, 1295 f. jeweils m. w. N.; BGH ZIP 1982, 670 ff.). - OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09
Voraussetzungen der verschäften Haftung des Bereicherungsempfängers bei …
Die Beurteilung des Landgerichts, dass die Beklagte durch den Eingang der veruntreuten Gelder auf ihrem Konto ohne Rechtsgrund bereichert worden ist, und dass ihr - auch wenn ihr Bruder in der Folgezeit dieses Geld dann wieder von ihrem Konto abgezogen hat - der Entreicherungseinwand versagt ist, weil sie gem. § 819 Abs. 1 BGB verschärft haftet, steht mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil 6 U 105/97 vom 23.03.1998 - VersR 99, 1295, rechtskräftig aufgrund des Annahmebeschlusses des BGH vom 19.01.1999 - VI ZR 126/98 -) im Einklang. - OLG Hamm, 23.03.2000 - 6 U 105/97
Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und Abtretung eines …
Das Teilurteil des Senats vom 23.03.1998 (veröffentlicht in: r+s 99, 413) ist rechtskräftig geworden, da der BGH die Revision der Beklagten nicht angenommen hat (Beschluß VI ZR 126/98 vom 19.01.1999). - OLG Hamm, 17.12.1998 - 6 U 28/97
Örtliche Zuständigkeit eines Landgerichts bei deliktischen …
Die Beklagte zu 1) haftet daher verschärft gemäß §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 279 BGB und hat den durch die Straftat ihres Ehemannes auf ihr Bankkonto geflossenen Betrag an den Kläger zurückzuzahlen (vgl. dazu BGH NJW 82, 1585 = WM 82, 707; OLG Hamm WM 85, 1290; OLG Köln NJW 98, 2909; Senat, Urteil vom 23.03.1998 - 6 U 105/97 -). - VG Düsseldorf, 24.08.2012 - 26 L 775/12
Anspruch auf Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen durch Beigabe von …
BVerwG, Urteil vom 21. September 2009 a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 23. März 1998 - 6 U 105/97 - VersR 1999, 1295.
Rechtsprechung
OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 191/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Bedürftigkeit für Prozesskostenhilfe
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 1361; ZPO §§ 620 ff. § § 623 ff.
Verminderte Erwerbsobliegenheit des Verpflichteten bei jahrelanger freiwilliger Unterhaltsleistung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brühl, 06.11.1998 - 32 F 117/98
- OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 191/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 853
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 01.06.1995 - 4 UF 2/95
Trennung; Erwerbsfähigkeit; Freiwillig; Vertrauenstatbestand; Übergangszeit; …
Auszug aus OLG Köln, 10.12.1998 - 14 WF 191/98
Von daher ist die Annahme eines "Vertrauenstatbestandes" nicht fernliegend (vgl. allgemein zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm FamRZ 1995, 1580).
- BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und …
Mit den widerspruchslosen Zahlungen während der langen Trennungszeit hat der Antragsteller aber nicht nur unterhaltsrechtlich einen Vertrauenstatbestand geschaffen, der den Zeitpunkt für eine Erwerbsobliegenheit der Antragsgegnerin hinausschiebt (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 853; OLG Hamm FamRZ 1995, 1580;… Eschenbruch/Mittendorf Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 6267;… Erman/Heckelmann BGB 11. Aufl. § 1361 Rdn. 23;… FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. 6. Kap. Rdn. 260;… Wendl/Staudigl/Pauling Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 4 Rdn. 25;… Johannsen/Henrich/Büttner aaO § 1361 BGB Rdn. 26;… Staudinger/Hübner aaO 2000 § 1361 Rdn. 187;… Palandt/Brudermüller aaO § 1361 Rdn. 13;… Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 391; vgl. für den nachehelichen Unterhalt Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 36/89 - FamRZ 1990, 496, 498). - OLG Saarbrücken, 18.02.2009 - 9 WF 19/09
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Eingehung einer neuen …
Ebenso spricht nichts dafür, dass der Antragsgegner die Antragstellerin durch Fortzahlung des Unterhalts bewusst von Erwerbsbemühungen abgehalten, sie also in Sicherheit gewiegt hätte (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1990, 496, sowie FamRZ 2006, 769; OLG Köln, FamRZ 1999, 853). - OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 2 UF 103/04
Abänderungsklage für einen Vergleich über Nachscheidungsunterhalt: …
Dieser Beurteilung steht im vorliegenden Falle jedoch der Grundsatz des Vertrauensschutzes entgegen, weil der Kläger den Unterhalt weiter gezahlt hat und auch nicht in sonstiger Weise eine Erwerbsobliegenheit seiner geschiedenen Ehefrau geltend gemacht hat (…vgl. Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 25; OLG Köln, FamRZ 1999, 853; OLG Hamm, FamRZ 1995, 1580).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 03.12.1998 - 2 U 39/1998 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Tätigkeit der einen Partei und dem Vertrag zwischen den beiden anderen Partein für den Provisionsanspruch
- zimmermann-notar-rostock.de
Maklerprovisionsanspruch bei Geschäft mit einem Dritten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 18.02.1998 - 7 O 666/97
- OLG Bremen, 03.12.1998 - 2 U 39/1998
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 23.11.2001 - 6 U 190/00
Beanspruchung urheberrechtlichen und markenrechtlichen Sonderschutz für eine …
Die gegen diese Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf gerichtete Berufung der Klägerin wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 01.10.1998 (2 U 39/98) zurückgewiesen, welches zwar die - allerdings als schwach eingeordnete - wettbewerbliche Eigenart der MINI-M-Lampe bejaht, indessen in dem angegriffenen AM 2000-Modell der Beklagten keine als sittenwidrig zu beurteilende Nachahmung dieser Lampen gesehen hat, weil es einen hinreichenden Abstand zu "den Lampen" der Klägerin einhalte.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.11.1998 - 1 U 1102/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft; Beweislast nach dem Strafentschädigungsgesetz für die Verursachung von Vermögensschäden; Rechtswegseröffnung bei Klage aufgrund des Strafentschädigungsgesetzes; Auswechslung des Streitgegenstands; Nachschieben von ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 26.06.1997 - 1 O 405/96
- OLG Koblenz, 11.11.1998 - 1 U 1102/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.1989 - III ZR 82/88
Anforderungen an Antrag im Betragsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 11.07.1988 - 7 U 74/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar