Rechtsprechung
| OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
§ 242 BGB
- vereinsknowhow.de
BGB §§ 25, 57, 134, 138, 242
Umlagenerhebung eines Sportvereins (Golfclub) zum Ankauf von Verzehrbons für eine Sportgaststätte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksame Begründung einer vereinsrechtlichen Mitgliederpflicht zur Erhebung eines Geldbetrags gegen Ausgabe von Verzehrbons durch Satzungsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Satzungsrecht - Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 10.07.1997 - 7 O 1285/97
- OLG München, 18.02.1998 - 3 U 4897/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 966
- SpuRt 1999, 206
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 24.09.2007 - II ZR 91/06
Satzungsmäßige Festlegung der Erhebung einer Umlage von Vereinsmitgliedern
a) Eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende Umlagepflicht muss bei einem Idealverein nicht nur eindeutig aus der Vereinssatzung hervorgehen, sondern es muss auch ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein (OLG München NJW-RR 1998, 966;… Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht 10. Aufl. Rdn. 866;… Schwarz in Bamberger/Roth, BGB § 58 Rdn. 5;… Schöpflin in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB 2. Aufl. § 58 Rdn. 2;… a.A. Heidel/Lochner in AnwaltKommentar BGB § 58 Rdn. 4;… Staudinger/Habermann, BGB [2005] § 58 Rdn. 3;… Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht 9. Aufl. Rdn. 213;… Sauer/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein 18. Aufl. Rdn. 120). - OLG Stuttgart, 15.12.2011 - 3 U 149/11
Vereinssatzung: Wirksamkeit einer eine "Sonderumlage" betreffenden Bestimmung
Jedoch können Umlagen als außerordentliche Vereinsbeiträge nur zur Befriedigung eines außergewöhnlichen Bedarfs begründet werden (OLG München NJW-RR 1998, 966; Schöpflin in Bamberger / Roth / Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.03.2011, § 58 Rn.Bei finanziellen Belastungen, die über die reguläre Beitragsschuld hinausgehen, muss die Satzung aber so ausgestaltet sein, dass daraus ihre Obergrenze der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar ist (BGH NJW-RR 2008, 194; OLG München NJW-RR 1998, 966).
- KG, 26.02.2004 - 1 W 549/01
Vereinsrecht: Erfordernis der Genehmigung der Satzungsänderung eines …
Das Unterlassen der Einholung der staatlichen Genehmigung gemäß § 33 Abs. 2 BGB hatte zur Folge, dass die geänderte Satzung vom 26.Januar 1951 keine Wirksamkeit erlangte (…vgl. Soergel/Hadding a.a.O. § 33 Rdn. 16;… MünchKomm-BGB/Reuter a.a.O. § 33 Rdn. 29f.;… Reichert a.a.O. Rdn. 458; zur gleichen Rechtsfolge bei fehlender Eintragung ins Vereinsregister nach § 71 BGB; BGHZ 23, 122/1271; OLG München NJW-RR 1998, 966).
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 294/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
Es hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Rückwirkung der Eintragung sich nicht mit ihrer vom Gesetz angeordneten konstitutiven Wirkung vereinbaren lasse (OLG München 18. Februar 1998 - 3 U 4897/97 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1998, 966). - OLG Brandenburg, 28.06.2022 - 3 U 88/21
Wirksamkeit eines Beschlusses einer Mitgliederversammlung; Umlagefähigkeit von …
Jedoch können Umlagen als außerordentliche Vereinsbeiträge nur zur Befriedigung eines außergewöhnlichen Bedarfs begründet werden, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2011 - 3 U 149/11 -, BeckRS 2012, 671; OLG München NJW-RR 1998, 966;… Schöpflin in Bamberger/Roth/Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand 01.03.2011, § 58 Rn. 4). - LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05 Während periodisch wiederkehrende Mitgliedsbeiträge in der Regel die laufenden Kosten eines Vereins decken sollen, dienen einmalige Umlagen meist der außergewöhnlichen Bedarfsdeckung ( OLG München, NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ).
Mitglieder nicht nur unerheblich betroffen werden ( OLG München, NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ;… Müller a.a.O.).
Soweit aus Gründen des Mitgliederschutzes in der Rechtsprechung zum Teil die Auffassung vertreten worden ist, die Satzung selbst müsse eine Obergrenze für die Erhebung einer Umlage enthalten ( BGHZ 105, 306 ff.; OLG München NJW-RR 1998, 966 [OLG München 18.02.1998 - 3 U 4897/97] ), gilt dies für den vorliegenden Fall nicht.
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 295/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
Es hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Rückwirkung der Eintragung sich nicht mit ihrer vom Gesetz angeordneten konstitutiven Wirkung vereinbaren lasse (OLG München 18. Februar 1998 - 3 U 4897/97 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1998, 966). - BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 299/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
Es hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Rückwirkung der Eintragung sich nicht mit ihrer vom Gesetz angeordneten konstitutiven Wirkung vereinbaren lasse (OLG München 18. Februar 1998 - 3 U 4897/97 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1998, 966). - BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 300/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
Es hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Rückwirkung der Eintragung sich nicht mit ihrer vom Gesetz angeordneten konstitutiven Wirkung vereinbaren lasse (OLG München 18. Februar 1998 - 3 U 4897/97 - zu I 2 der Gründe, NJW-RR 1998, 966). - LAG Hamm, 31.01.2008 - 8 Sa 1129/07
Tarifgebundenheit; OT-Mitgliedschaft; Satzungsänderung; …
a) Soweit das Arbeitsgericht seinen Standpunkt mit einem Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18.02.1998 - 3 U 4897/97 - NJW-RR 1998, 966) zu begründen sucht, überzeugt dies nicht. - BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 298/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 302/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 297/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 296/08
Wechsel des Arbeitgebers in OT-Mitgliedschaft - Eintragung der diese …
- AG Bonn, 21.04.2020 - 114 C 197/19
- AG Erfurt, 26.03.2008 - 11 C 894/07
Vereinsrecht - Wann ist eine Mitglieder-Sonderumlage existenznotwendig?
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 U 25/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZGB § 312, SachenRBerG § 3 Abs. 2, 5 Abs. 1 Nr. 3 e, Abs. 3, § 10 Abs. 2
Datschengrundstück:Sachenrechtsbereinigungsausschluss; Überlassungsvertrag für Erholungszwecke; Schwarzbau; Billigung staatlicher Stellen; Nachzeichnungsprinzip; Nutzungsänderung - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Richtiger Klagegegner bei Veräußerung der streitbefangenen Sache und Erweiterung der Klage auf den Erwerber; Vertragsgegenstand bei Überlassung eines Grundstück zur kleingärtnerischen Bewirtschaftung ; Anspruch des Nutzers auf ein Recht am Grundstück ; Einbeziehung von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eigentum an einem Wochenendhaus
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 30.01.1996 - 13 O 534/95
- OLG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 U 25/96
- BGH, 15.01.1998 - V ZR 397/96
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90
Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu …
Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.1996 - 5 U 25/96
Daß dies im Verhältnis des Einwohnermeldeamts zu dem VEB Gebäudewirtschaft, der zudem bis zum 03.10.1990 eine selbständige juristische Person und danach ein kommunaler Eigenbetrieb war, der Fall gewesen wäre, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich (vgl. auch BGHZ 117, 104 [108]).
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 438/99
Sachenrechtsbereinigung - Gleichsetzung von Umgestaltung und Neuerrichtung
Vielmehr erstreckte sich die Zustimmung der Baubehörde gerade auch auf die mit dem Umbau angestrebte Nutzung zu Wohnzwecken (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Brandenburg, VIZ 1998, 154, 156; bestätigt durch Senat, Nichtannahmebeschluß vom 15. Januar 1998, V ZR 397/96;… Eickmann/Rothe, SachenRBerG, § 5 Rdn. 49).Zum einen ist ein Widerspruch nur dann beachtlich, wenn er von dem Überlassenden entweder vor der Nutzungsänderung geäußert wurde und wenn er bis zum Zeitpunkt der Zweckentfremdung fortwirkt (…Senat, Urt. v. 10. Juli 1998, V ZR 302/97, WM 1998, 2204, 2205) oder wenn er innerhalb eines zeitlichen Zusammenhangs nach Kenntnisnahme der Umnutzung geäußert wurde (vgl. OLG Brandenburg, VIZ 1998, 154, 156;… Vossius, SachenRBerG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 21;… Eickmann/Rothe, SachenRBerG, § 5 Rdn. 54).
- BGH, 09.07.2021 - V ZR 179/20
A) §
Aus dem von dem Berufungsgericht zitierten Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (VIZ 1998, 154, 155) ergibt sich nichts anderes. - OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 5 U 216/08
Sachenrechtsbereinigung: Billigung staatlicher Stellen zur Nutzung eines Gebäudes …
23 a) Soweit der Senat in seinem Urteil vom 7. November 1996 (VIZ 1998, 154, 155) entschieden hat, dass für einen "Schwarzbau" (Bungalow, der nicht gemäß der erteilten Genehmigung errichtet worden war) die Vermutung des § 10 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG nicht gelte, weil dies über das in § 3 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG vorgeschriebene Nachzeichnungsprinzip hinausgehe, wird hieran nicht länger festgehalten.Der Senat hat insoweit bereits in seinem Urteil vom 7. November 1996 (VIZ 1998, 154, 156) entschieden, dass eine für Erholungszwecke errichtete und zunächst dienende Baulichkeit nur dann in die Sachenrechtsbereinigung einbezogen werden kann, wenn die später erfolgte Nutzungsänderung mit Billigung staatlicher Stellen erfolgte.
- OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 5 U 93/06
Sachenrechtsbereinigung: Staatliche Billigung als Voraussetzung eines Anspruchs …
Nur eine mit Billigung staatlicher Stellen erfolgte Inanspruchnahme des Grundstücks zu Wohnzwecken hätte bei rechtmäßigem Vorgehen staatlicher Stellen zu einer Überführung des Grundstücks in Volkseigentum mit anschließender Verleihung eines verdinglichten Nutzungsrechts und schließlich, in entsprechende Nachzeichnung, zu einer Sachenrechtsbereinigung führen können (Senat, Urt. v. 7.11.1996, 5 U 25/96).Aus § 10 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG ergibt sich nichts anderes (BGH ZOV 1998, 415, vorgehend Senat 5 U 25/96).
- BGH, 01.07.2010 - V ZR 12/10
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Vermutung für die Billigung eines …
Rn. 5 bb) Diese von dem Berufungsgericht schon früher vertretene Ansicht (OLG Brandenburg VIZ 1998, 154) hat der Senat zwar im Ansatzpunkt gebilligt (Beschl. v. 15. Januar 1998, V ZR 397/96;… Urt. v. 6. April 2001, V ZR 438/99, VIZ 2001, 503, 504). - OLG Brandenburg, 01.02.2006 - 4 U 206/04
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Ankaufsberechtigung nach Errichtung …
Steht somit nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme fest, dass das in Streit stehende Gebäude vor dem 02.10.1990 als Wohnhaus geeeignet war, den Eheleuten Hö... dazu auch gedient hat und schließlich die Umbaumaßnahmen auch baurechtlich genehmigt worden sind, dann erstreckte sich die Zustimmung der Baubehörde gerade auch auf die mit dem Umbau angestrebte Nutzung zu Wohnzwecken (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Brandenburg, VIZ 1998, 154, 156). - OLG Brandenburg, 06.11.1997 - 5 U 83/97
Feststellung der Anspruchsberechtigung eines Bungalowbesitzers nach dem …
Nur eine mit Billigung staatlicher Stellen erfolgte Inanspruchnahme des Grundstücks zu Wohnzwecken hätte, bei rechtmäßigem Vorgehen staatlicher Stellen u. U. zu einer Überführung des Grundstücks in Volkseigentum mit anschließender Verleihung eines verdinglichten Nutzungsrechts und schließlich in entsprechender Nachzeichnung zu einer Sachenrechtsbereinigung führen können (Senat, Urteil vom 07. November 1996 - 5 U 25/96 - Umdruck S. 9). - LG Potsdam, 28.09.2007 - 10 O 167/07
Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Ankaufsberechtigung bei Um- bzw. …
Denn das in § 3 II 2 SachenRBerG vorgeschriebene Nachzeichnungsprinzip gebietet insoweit nur die Einbeziehung derjenigen Wohngebäude in den Schutzbereich des SachenRBerG, hinsichtlich derer die Investitionen auch nach dem Recht der DDR besonders gesichert hätten werden müssen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 7.11.1996, VIZ 1998, 154 [155]).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 26.06.1997 - 5 U 1825/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3425
- VersR 1998, 1283
Wird zitiert von ... (3)
- VG Freiburg, 09.11.2005 - 1 K 1441/05
Widerruf der Approbation eines Apothekers auf Grund eines durch ihn begangenen …
Entgegen der Auffassung des Klägers ist der in § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BApO verwendete unbestimmte Rechtsbegriff der Unwürdigkeit verfassungsrechtlich in der durch die Rechtsprechung zum Berufsrecht der Apotheker (Bayer. VGH, Beschl. vom 25.04.2005, 21 ZB 04.794;… Urt. v. 15.12.2000, a.a.O. und v. 29.10.1991, 21 B 91.1337; v. 12.02.1997, 21 CF 96.2430; im Ergebnis auch BVerwG, Beschl. v. 04.08.1993, 3 B 5.93, Buchholz 418.20 Nr. 28) und der Ärzte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.01.1991, 3 B 75.90, NJW 1991, 1557; Beschl. vom 02.11.1992, 3 B 87.92, NJW 1993, 806 und Beschl. v. 14.04.1998, 3 B 95.97, NJW 1998, 3425; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 28.07.2003, 9 S 1138/03, NJW 2003, 3647, und im Ergebnis auch Beschl. v. 10.11.2004, 9 S 1904/04) gefundenen Ausformung unbev.12.02.1997, 21 CF 96.2430; im Ergebnis auch BVerwG, Beschl. v. 04.08.1993, 3 B 5.93 , Buchholz 418.20 Nr. 28) und der Ärzte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.01.1991, 3 B 75.90 , NJW 1991, 1557; Beschl. vom 02.11.1992, 3 B 87.92, NJW 1993, 806 und Beschl. v. 14.04.1998, 3 B 95.97, NJW 1998, 3425; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 28.07.2003, 9 S 1138/03, NJW 2003, 3647, und im Ergebnis auch Beschl. v. 10.11.2004, 9 S 1904/04) gefundenen Ausformung unbedenklich.
- LG Nürnberg-Fürth, 07.04.2011 - 4 O 11065/06
Gespaltener Krankenhausvertrag: Folge der Unwirksamkeit einer ärztlichen …
Es ist daher nicht erforderlich, diesem den Krankenhausträger zusätzlich als Schuldner zur Seite zu stellen (OLG Koblenz NJW 1998, 3425, 3426). - OLG Frankfurt, 12.03.2009 - 15 U 18/08
Haftungslage bei "gespaltenem Krankenhausaufnahmevertrag"; Aufklärungspflicht …
Ein sogenannter gespaltener Krankenhausvertrag ist jedoch zulässig, wenn der Ausschluss der Haftung des Klinikträgers für Fehler des selbstliquidierenden Arztes in einer klaren vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegt wird und - sofern es sich um eine formularmäßige Vereinbarung handelt - die Regelung deutlich und mit nicht überraschendem Charakter ausgestaltet ist (vgl. BGH NJW 1998, 1778; NJW 1993, 779; OLG München, Urteil vom 7. August 2008, 1 U 4979/07; OLG Zweibrücken OLGR 1999, 43; OLG Koblenz NJW 1998, 3425).
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